Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die anliegende Neufassung der Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland wird beschlossen und tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 


Die Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland sind im Jahr 2001 in der Fassung vom 01.01.2002 aufgestellt worden.

 

Seit dem hat es keine Änderungen der Sportförderungsrichtlinien gegeben. Aus Sicht der Verwaltung, aber auch des Kreissportbundes Friesland ist eine Anpassung notwendig.

 

Dies betrifft zum einen den Punkt „Förderung über den Kreissportbund“. Auch wenn es sich hier um freiwillige Leistungen des Landkreises Friesland handelt, sollten die Zahlungen dem heutigen Niveau und den Kostensteigerungen in allen Bereichen angepasst werden.

 

Unter Zuhilfenahme des Preisindex sind daher die Zuschüsse für die Jugendlichen von 23.094,- Euro auf 30.000,- Euro angehoben worden.

 

Weiterhin sind die Übungsleiterzuschüsse von 82.700,- Euro auf 105.000,- Euro erhöht worden.

 

Dadurch soll die hohe Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit der Vereine nochmals deutlich ausgedrückt und die Vereine in ihrer tagtäglichen Arbeit mit den besonderen gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer Gesellschaft unterstützt werden.

 

Zum anderen ist der Punkt „Förderungen von Sportgerätebeschaffungen“ in die neue Fassung der Sportförderungsrichtlinien aufgenommen worden.

 

Der Landkreis Friesland erhält immer wieder Anfragen, ob und wie die Beschaffung von Sportgeräten gefördert wird.

 

Mit der Aufnahme dieser Förderung soll klar geregelt werden, welche Beschaffung von Sportgeräten gefördert wird, aber auch, welche Beschaffung nicht gefördert wird.

 

Danach ist eine Förderung ab einem Einzelwert in Höhe von 500,- € netto bis maximal 5.000,- € netto mit einem Zuschuss von 50% der Kosten möglich. Die weiteren Regelungen für eine Förderung sind den anliegenden Richtlinien zu entnehmen.

 

Hierfür sind im Haushaltsjahr 2019 erst einmal 20.000,- Euro eingeplant. Da hierzu keine Erfahrungswerte vorliegen, soll eine Evaluierung zum Ende des Jahres 2019 stattfinden, um ggfs. eine Anpassung der Haushaltsmittel vorzunehmen.

 

 

Herr Masemann erläutert die neuen Sportförderrichtlinien und die Änderungen gegenüber 2001, die auch mit dem KSB bereits vorab besprochen worden sind.

 

Herr Langer ergänzt die Ausführungen und begrüßt die neuen Sportförderrichtlinien ausdrücklich.

 

Herr Ambrosy unterstreicht, dass die ehrenamtliche Arbeit im ländlichen Raum nochmals eine größere Bedeutung hat und gestärkt und auch mal Danke gesagt werden muss. Dies ist mit der Anpassung der Richtlinien ein sachdienlicher Versuch.

 

Herr Neugebauer findet die neuen Sportförderrichtlinien hervorragend, fragt aber, ob die Förderung auf Sportgeräte bis 5.000,- € begrenzt ist und was passiert, wenn der Ansatz von 20.000,- € ausgeschöpft ist.

 

Herr Ambrosy erläutert, dass damit gemeint ist, dass eine Förderung bis 5.000,- € möglich ist, die Sportgeräte also auch teurer sein können. Diese Formulierung ist die gängige Formulierung und auch mit dem KSB abgestimmt.

 

Der Ansatz ist gewählt worden, weil es noch keine Erfahrungswerte gibt. Sollte es mehr Förderanfragen als Haushaltsmittel geben, müssen diese für das nächste Jahr planerisch berücksichtigt werden. Im Rahmen der Evaluation muss ermittelt werden, ob der Ansatz ausreichend ist oder ab 2020 angepasst wird.

 

Sollten Anschaffungen unabweislich und dringend sein, muss ggfs. mit einer außerplanmäßigen Ausgabe Abhilfe geschaffen werden.

 

Herr Ambrosy verweist aber auch darauf, dass Herr Langer und der KSB beratend zur Verfügung stehen und die Gegebenheiten bei den Vereinen kennen.

 

Herr Langer ergänzt, dass dieser Punkt der Richtlinien im Prinzip vom KSB übernommen worden ist. Der KSB hat in der Vergangenheit auch Sportgeräte gefördert, wenn Überschüsse vorhanden waren. Dies war in den letzten Jahren aber überhaupt nicht mehr der Fall, so dass der Landkreis Friesland dankenswerterweise diese Lücke schließt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig