Sitzung: 05.11.2018 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0547/2018
Beschluss:
Die anliegende Neufassung der
Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland wird beschlossen und tritt
zum 01.01.2019 in Kraft.
Die
Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland sind im Jahr 2001 in der
Fassung vom 01.01.2002 aufgestellt worden.
Seit dem hat es
keine Änderungen der Sportförderungsrichtlinien gegeben. Aus Sicht der
Verwaltung, aber auch des Kreissportbundes Friesland ist eine Anpassung
notwendig.
Dies betrifft
zum einen den Punkt „Förderung über den Kreissportbund“. Auch wenn es sich hier
um freiwillige Leistungen des Landkreises Friesland handelt, sollten die
Zahlungen dem heutigen Niveau und den Kostensteigerungen in allen Bereichen
angepasst werden.
Unter
Zuhilfenahme des Preisindex sind daher die Zuschüsse für die Jugendlichen von
23.094,- Euro auf 30.000,- Euro angehoben worden.
Weiterhin sind
die Übungsleiterzuschüsse von 82.700,- Euro auf 105.000,- Euro erhöht worden.
Dadurch soll die
hohe Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit der Vereine nochmals deutlich
ausgedrückt und die Vereine in ihrer tagtäglichen Arbeit mit den besonderen
gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer
Gesellschaft unterstützt werden.
Zum anderen ist
der Punkt „Förderungen von Sportgerätebeschaffungen“ in die neue Fassung der
Sportförderungsrichtlinien aufgenommen worden.
Der Landkreis
Friesland erhält immer wieder Anfragen, ob und wie die Beschaffung von
Sportgeräten gefördert wird.
Mit der Aufnahme
dieser Förderung soll klar geregelt werden, welche Beschaffung von Sportgeräten
gefördert wird, aber auch, welche Beschaffung nicht gefördert wird.
Danach ist eine
Förderung ab einem Einzelwert in Höhe von 500,- € netto bis maximal 5.000,- €
netto mit einem Zuschuss von 50% der Kosten möglich. Die weiteren Regelungen
für eine Förderung sind den anliegenden Richtlinien zu entnehmen.
Hierfür sind im
Haushaltsjahr 2019 erst einmal 20.000,- Euro eingeplant. Da hierzu keine
Erfahrungswerte vorliegen, soll eine Evaluierung zum Ende des Jahres 2019
stattfinden, um ggfs. eine Anpassung der Haushaltsmittel vorzunehmen.
Herr
Masemann erläutert die neuen Sportförderrichtlinien und die Änderungen
gegenüber 2001, die auch mit dem KSB bereits vorab besprochen worden sind.
Herr
Langer ergänzt die Ausführungen und begrüßt die neuen Sportförderrichtlinien
ausdrücklich.
Herr
Ambrosy unterstreicht, dass die ehrenamtliche Arbeit im ländlichen Raum
nochmals eine größere Bedeutung hat und gestärkt und auch mal Danke gesagt
werden muss. Dies ist mit der Anpassung der Richtlinien ein sachdienlicher
Versuch.
Herr
Neugebauer findet die neuen Sportförderrichtlinien hervorragend, fragt aber, ob
die Förderung auf Sportgeräte bis 5.000,- € begrenzt ist und was passiert, wenn
der Ansatz von 20.000,- € ausgeschöpft ist.
Herr
Ambrosy erläutert, dass damit gemeint ist, dass eine Förderung bis 5.000,- €
möglich ist, die Sportgeräte also auch teurer sein können. Diese Formulierung
ist die gängige Formulierung und auch mit dem KSB abgestimmt.
Der
Ansatz ist gewählt worden, weil es noch keine Erfahrungswerte gibt. Sollte es
mehr Förderanfragen als Haushaltsmittel geben, müssen diese für das nächste
Jahr planerisch berücksichtigt werden. Im Rahmen der Evaluation muss ermittelt
werden, ob der Ansatz ausreichend ist oder ab 2020 angepasst wird.
Sollten
Anschaffungen unabweislich und dringend sein, muss ggfs. mit einer
außerplanmäßigen Ausgabe Abhilfe geschaffen werden.
Herr
Ambrosy verweist aber auch darauf, dass Herr Langer und der KSB beratend zur
Verfügung stehen und die Gegebenheiten bei den Vereinen kennen.
Herr
Langer ergänzt, dass dieser Punkt der Richtlinien im Prinzip vom KSB übernommen
worden ist. Der KSB hat in der Vergangenheit auch Sportgeräte gefördert, wenn
Überschüsse vorhanden waren. Dies war in den letzten Jahren aber überhaupt
nicht mehr der Fall, so dass der Landkreis Friesland dankenswerterweise diese
Lücke schließt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig