Betreff
Sportförderrichtlinien des Landkreises Friesland (Diese Vorlage wurde durch Vorlage Nr. 0601/2018 ersetzt, da die Richtlinien korrigiert wurden.)
Vorlage
0547/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland sind im Jahr 2001 in der Fassung vom 01.01.2002 aufgestellt worden.

 

Seit dem hat es keine Änderungen der Sportförderungsrichtlinien gegeben. Aus Sicht der Verwaltung, aber auch des Kreissportbundes Friesland ist eine Anpassung notwendig.

 

Dies betrifft zum einen den Punkt „Förderung über den Kreissportbund“. Auch wenn es sich hier um freiwillige Leistungen des Landkreises Friesland handelt, sollten die Zahlungen dem heutigen Niveau und den Kostensteigerungen in allen Bereichen angepasst werden.

 

Unter Zuhilfenahme des Preisindex sind daher die Zuschüsse für die Jugendlichen von 23.094,- Euro auf 30.000,- Euro angehoben worden.

 

Weiterhin sind die Übungsleiterzuschüsse von 82.700,- Euro auf 105.000,- Euro erhöht worden.

 

Dadurch soll die hohe Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit der Vereine nochmals deutlich ausgedrückt und die Vereine in ihrer tagtäglichen Arbeit mit den besonderen gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer Gesellschaft unterstützt werden.

 

Zum anderen ist der Punkt „Förderungen von Sportgerätebeschaffungen“ in die neue Fassung der Sportförderungsrichtlinien aufgenommen worden.

 

Der Landkreis Friesland erhält immer wieder Anfragen, ob und wie die Beschaffung von Sportgeräten gefördert wird.

 

Mit der Aufnahme dieser Förderung soll klar geregelt werden, welche Beschaffung von Sportgeräten gefördert wird, aber auch, welche Beschaffung nicht gefördert wird.

 

Danach ist eine Förderung ab einem Einzelwert in Höhe von 500,- € netto bis maximal 5.000,- € netto mit einem Zuschuss von 50% der Kosten möglich. Die weiteren Regelungen für eine Förderung sind den anliegenden Richtlinien zu entnehmen.

 

Hierfür sind im Haushaltsjahr 2019 erst einmal 20.000,- Euro eingeplant. Da hierzu keine Erfahrungswerte vorliegen, soll eine Evaluierung zum Ende des Jahres 2019 stattfinden, um ggfs. eine Anpassung der Haushaltsmittel vorzunehmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die anliegende Neufassung der Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland wird beschlossen und tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    X   Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 155.000,00

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.04.42.421000, SK. 431800

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 2

Titel: Eriehung und Bildung stärken

HSP     Nr  2.4

Titel: Weiterentwicklung der Schulstandorte zu Häusern der Bildung und der sozialen Daseinsvorsorge, Bildung und Familienzentren

 

 

 

gez. Masemann              gez. Renken

Sachbearbeiter                 Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

gez. Vogelbusch                                                          gez. Ambrosy

  Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage 1 – Sportförderrichtlinien des Landkreises Friesland (Fassung vom 01.01.2019)