Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreistag

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland wird entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung der Änderungsverordnung geändert.

Der Kreistag wird um gleich lautende Beschlussfassung gebeten.

 

 


Die Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland, mit dem die von den Unternehmern zu erhebenden Taxi-Tarife verbindlich vorgegeben werden, wurde zuletzt zum 06.03.2015 geändert (siehe Vorlage 629/2015).

 

Nunmehr beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, die Erhöhung der Taxen-Tarife im Landkreis Friesland mit Schreiben vom 05.09., geändert am 12.11. Durch die Erhöhung sollen die mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (auf 9,19 €/Std.) sowie Kostensteigerungen nach dem VPI (= Verbraucherpreisindex) von 4,6 % seit März 2015 entstehenden Mehrkosten der Unternehmen gedeckt werden.

 

Der Landkreis Friesland hat nach den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes die beantragten Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind; hierbei sind auch die öffentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl in die Prüfung mit einzubeziehen. Im Landkreis Friesland sind derzeit 16 Unternehmen mit insgesamt 87 Taxen tätig, die allesamt nach den o.g. gesetzlichen Regelungen angehört wurden, neben den beteiligten Gemeinde, der Eichbehörde, den Krankenkassen sowie der Industrie- und Handelskammer. Stellung genommen haben neben der IHK, die vollumfänglich zustimmt, lediglich vier Taxi-Unternehmen (2 x Zustimmung, 2 x Zustimmung mit geänderten Tarifmodellen).

 

Um die Angemessenheit der Höhe der Tarifsteigerung zu begründen, wurden intensive Gespräche mit dem Taxigewerbe, dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe und den umliegenden Landkreisen und Städten geführt, zuletzt am 08.11. wurde über die Modalitäten der Erhöhung mit dem Gesamtverband Einigkeit erzielt.

 

Wesentlicher Inhalt ist, dass auch künftig in der Grundgebühr (5,00 € werktags sowie 6,00 € an Sonn- und Feiertagen sowie nachts) eine „Grund-Fahrleistung“ enthalten ist, und zwar 428,58 bzw. 409,1 m. Der Fahrpreis pro Kilometer steigt im übrigen nach dem o.g. Diskussionsergebnis von derzeit 1,90 € bzw. 2,00 € auf künftig 2,10 € werktags bzw. 2,20 € an Sonn- und Feiertagen sowie nachts.

 

Durch die nunmehr einvernehmlich von den o.g. Beteiligten verabschiedete Tarifstruktur entstünde eine durchschnittliche Tariferhöhung von gut 8 %, die nach allen vorliegenden Sachverhalten angemessen erscheint. Für die im Folgenden beispielhaft aufgeführten Taxifahrten würden sich nunmehr folgende Preise ergeben (in Klammern angegeben jeweils die Erhöhung bei Umsetzung der beantragten Änderung, außerdem sind jeweils nur angegeben die Preise werktags ohne Wartezeiten):

 

1 km: 5,90 € (6,20 €) + 5,1 %

3 km: 9,70 € (10,40 €) + 7,2 %

5 km: 13,50 € (14,60 €) + 8,1 %

8 km: 19,20 € (20,90 €) + 8,8 %

12 km: 26,80 € (29,30 €) + 9,3 %

20 km: 42,00 € (46,10 €) + 9,7 %

 

Der Erhöhungsantrag entspricht weitestgehend dem in den umliegenden Landkreisen und Städten gestellten, wobei im Bereich der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsbehörden „Küste“ noch eine Abstimmung am 20.11. erfolgen wird.

 

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass mit der nunmehr vorliegenden Änderung der Tarif-Verordnung auch eine Änderung der Entgelte für Wartezeiten vorgenommen wird.

 

Darüber hinaus hat der Gesamtverband Verkehrsgewerbe eine Ergänzung der Regelungen über Zuschläge in § 6 der Verordnung beantragt, und zwar wie folgt:

 

„An Zuschlägen werden erhoben:

Für mehr als 20 kg Gepäck 2,50 €,

Für die Mitnahme eines Hundes oder eines anderen Kleintieres 2,50 €,

(Blindenhunde als Begleiter von Blinden werden frei befördert).

Fahrräder 5,00 €,

Für die Beförderung einer Person in einem nicht umsetzbaren Rollstuhl, mit einem speziell für Rollstuhlbeförderungen ausgerüsteten Fahrzeug, 10,00 €“

 

Der sog. „Rollstuhl-Zuschlag“ ist Angaben des Taxigewerbes den deutlich höheren Kosten für die entsprechenden Fahrzeuge und Fahrten geschuldet, dem Antrag ist weiterhin zu entnehmen, dass dieser Zuschlag in den Verordnungen der Landkreise Diepholz und Göttingen sowie der Stadt Göttingen bereits enthalten ist.

 

Aus grundsätzlichen Erwägungen schlägt die Verwaltung vor, diesen Zuschlag nicht in die entsprechende Verordnung mit aufzunehmen. Einem Vertreter des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe wird jedoch in der Sitzung des Fachausschusses die Gelegenheit der Begründung gegeben.

 

 

Betont sei noch, dass grundsätzlich weiterhin nicht seitens der Verwaltung die Sinnhaftigkeit von behördlich festgesetzten Taxi-Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, anerkannt wird, denn zum einen läuft eine solche Vorgabe den Bestrebungen von Deregulierung und Entbürokratisierung zuwider, zum anderen wird auch flexibles unternehmerisches Handeln nahezu unmöglich gemacht. Weiterhin wurden jedoch auf Bundesebene hierzu Novellierungen des Personenbeförderungsrechts nicht vorgenommen, die rechtlichen Entwicklungen bleiben abzuwarten.

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und stellt die aus Sicht der Verwaltung grundsätzliche Angemessenheit der beantragten Tariferhöhung dar. Entgegen der Ankündigung in der Vorlage sei kein Vertreter des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe anwesend, auch die Stellungnahmen der Behindertenbeauftragten für den Landkreis Friesland beinhalten eine Ablehnung des „Rollstuhl-Zuschlages“ von 10 €, dieser ist konsequenterweise seitens der Verwaltung abgelehnt worden und demnach nicht in der vorgelegten Änderungsverordnung enthalten. Schließlich kündigt er noch eine geringfügige Änderung der jeweils inkludierten Wegstrecken an, da die aktuell eingegangene Stellungnahme des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen darlegt, dass aus eichtechnischen Gründen die Wegstrecken zu ändern seien (anstelle 428,58 m wären dies 430,56 m/ anstelle 409,10 m wären dies 410,77 m/ siehe der als Anlage beigefügte geänderte Verordnungstext).

 

Anm.: Die Änderungsverordnung (Anlage zur Vorlage) wird für die weitere Beschlussfassung entsprechend redaktionell angepasst werden!

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um dem ebenfalls anwesenden Taxi-Unternehmer Klaus Taatjes aus Sande das Wort zu erteilen: Herr Taatjes stellt dar, dass er eine Erhöhung grundsätzlich ebenfalls befürwortet, allerdings hält er eine Veränderung insbesondere bei dem „Nacht- und Wochenendtarif“ für erforderlich. Die Situation vor der Diskothek „Twister-Dance“ in Sande –dort dürfen sich zu bestimmten Zeitfenstern aufgrund einer Sonder-Regelung auch Taxen aus Wilhelmshaven bereithalten, um den zeitweise entstehenden enormen Bedarf zu decken- erfordert eine Gleichschaltung der Taxi-Tarife in Friesland und der Stadt Wilhelmshaven, allerdings beantrage der Verband bei der Stadt Wilhelmshaven eine andere Tarifstruktur, die beispielsweise eine Grundgebühr von nur 4,00 € berücksichtige (FRI: 6,00 € inklusive einer inkludierten Wegstrecke).

Der Vorsitzende wiedereröffnet die Sitzung

Die weitere Erörterung zeigt, dass zum einen der Gesamtverband für die Mehrheit der Unternehmen in Friesland spricht, die die beantragte Tarifstruktur befürworten, zum anderen der Unternehmer Taatjes die aus seiner Sicht bestehende Ungleichbehandlung verhindert wissen will. Obgleich es in dem (durchaus seitens der Verwaltung kritisch gesehenen) Rechtssystem des Personenbeförderungsgesetzes gewollt ist, dass die einzelnen Gebietskörperschaften eine „Tarifautonomie“ besitzen und unterschiedliche Tarifmodelle und auch Tarifhöhen verabschieden können, die somit regionale Besonderheiten berücksichtigen (ggf. in ländlichen Gebieten höhere Grundgebühr wegen häufig längerer Anfahrtswege und -zeiten), wird die Verwaltung den Gesamtverband Verkehrsgewerbe um ergänzende Bewertung dieses Umstandes auffordern. Außerdem wird neben der ohnehin laufenden Abstimmung der benachbarten Landkreise und Städte ein Appell an die Stadt Wilhelmshaven gerichtet werden, möglichst ein mit dem Landkreis Friesland identisches Tarifmodell zu verabschieden.

 

Die Verwaltung wird hierzu ergänzend im Prozess der Beschlussfassung in den weiteren Gremien berichten. Unter dieser Maßgabe erfolgt der Beschlussvorschlag:


Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

2

Einstimmig bei zwei Enthaltungen