Sitzung: 26.11.2018 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0581/2018
Beschluss:
Der Landkreis Friesland als Träger des Rettungsdienstes nach § 3 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) beauftragt gem. § 4 RettDG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 den Wasserrettungszug der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) mit der Wasserrettung innerhalb der Landkreisgrenzen.
Herr Koehler erläutert, dass gemäß § 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) der
Rettungsdienst die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung
dauerhaft sicherzustellen hat (Sicherstellungsauftrag). Dabei erfolgt die
Sicherstellung durch den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der
Wasser- und Bergrettung sowie durch die Luftrettung.
Gemäß § 3 NRettDG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des
Rettungsdienstes für ihren Zuständigkeitsbereich (Rettungsdienstbereich).
Der bodengebundene Rettungsdienst wird im Landkreis Friesland
flächendeckend durch den Rettungsdienst Friesland gGmbH bzw. durch den
kommunalen Rettungsdienst Friesland gGmbH sichergestellt. Die Luftrettung ist
in Niedersachsen in Zuständigkeit des Landes Niedersachsen abschließend
geregelt. Die Bergrettung entfällt im Landkreis Friesland aufgrund der
geographischen Gegebenheiten.
Die Wasserrettung im Landkreis Friesland
erfolgt gegenwärtig durch Einheiten der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft
(DLRG). Eine formale Beauftragung liegt nicht vor, stattdessen wird die Wasserrettung
i.S.d. NRettDG im Bedarfsfall durch Einheiten aus dem Wasserrettungszug des
Katastrophenschutzes übernommen. Hierfür gibt es keine schriftlichen
Vereinbarungen, dieses Verfahren hat sich als „gelebte Praxis“ seit der
Einführung des Wasserrettungszuges in Friesland im Jahr 1989 etabliert. Der
Zugriff auf diese Einheiten wird jedoch nicht gesondert vergütet.
Die Aufgaben des
Wasserrettungszuges sind wie folgt
definiert:
- Rettung von Mensch und Tier aus
Wasser-Gefahrenlagen (einschließlich Eisgefahr)
- Durchführung der sanitätsdienstlichen
Versorgung und Betreuung auf und am Wasser/Gewässer
- Bergung von Sachgütern aus Wasser- und
Eisgefahr
- Durchführung von Tauchaufgaben
- Übernahme wasserseitiger
Deichsicherungsarbeiten
- Transport von Personal und Material auf
dem Wasser
- Sicherung von Einsatzkräften auf und am
Wasser
Der Wasserrettungszug Friesland setzt sich dabei aus 3 Gruppen mit je 2 Trupps,
1 Fachtrupp Technik/Logistik und dem Führungstrupp, zusammen.
Die Wasserrettung im Landkreis Friesland ist
aufgrund der langen Küsten- und Strandabschnitte ein wesentlicher Bestandteil
des Rettungsdienstes, zumal auch eine Vielzahl von Binnengewässern für zusätzliche Gefahrensituationen sorgt. In
der Vergangenheit hat die DLRG mit Einsatzkräften und –mitteln aus dem
Wasserrettungszug bei vorliegenden Einsätzen im Rahmen der Wasserrettung nach
dem NRettDG hervorragende Arbeit geleistet. Die Kompetenz der Einsatzkräfte ist
in einer Vielzahl von Einzeleinsätzen unter Beweis gestellt worden.
Eine Vergütung für Einsatz- und Vorhaltekosten aus dem Budget des Rettungsdienstes
ist bislang nicht erfolgt; der Wasserrettungszug erhält gegenwärtig jährlich
einen Zuschuss vom Landkreis Friesland, um investive Aufwendungen für den Betrieb
finanzieren zu können
Um wirtschaftlich die Wasserrettung nach dem
NRettDG abzusichern, ist die gemeinsame Nutzung des Wasserrettungszuges
Friesland im Rahmen des Katastrophenschutzes und als Einheit für die
Wasserrettung die optimale Lösung.
Die Wasserrettung durch die DLRG orientiert
sich dabei an den Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD von 15
Minuten, welche in 95 % der jährlichen Notfalleinsätze eingehalten werden
sollen, sofern der Einsatzort an einer öffentlichen Straße liegt.
Neben dem Wasserrettungszug ist zudem auch die Luftrettung als ein weiteres geeignetes
Rettungsmittel im Einzelfall heranzuziehen. Im Nordwest-Krankenhaus in Sande
ist hierfür der Rettungshubschrauber
Christoph 26 stationiert.
Bestandteil der Wasserrettung ist auch die Eisrettung.
Die Insel Wangerooge ist derzeit ausgenommen
von der Beauftragung der Wasserrettung; hierzu werden noch gesonderte
Regelungen erarbeitet.
Parallel zum Wasserrettungszug wird stets die jeweilige Ortswehr alarmiert und
zum Einsatzort entsendet. Die Verantwortung für die Abarbeitung eines Einsatzes
in der Wasserrettung liegt bei der DLRG.
Landrat Ambrosy führt aus, dass mit der formalen Beauftragung auch die
Abrechnung von Kosten des Wasserrettungszuges mit den Krankenkassen erfolgen
kann.
Stv. Kreisbrandmeister Fianke erläutert auf Rückfrage, dass die Feuerwehren bereitwillig die DLRG bei der Wasserrettung unterstützen. Die Einsatzleitung obliegt jedoch in Sachen Wasserrettung der DLRG. In der Vergangenheit hat sich die Zusammenarbeit mit der DLRG bewährt, und auch zukünftig werden keine Probleme erwartet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig