Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Landkreis Friesland als Träger des Rettungsdienstes nach § 3 Niedersächsi­sches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) beauftragt  gem. § 4 RettDG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 den Wasserrettungszug der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) mit der Wasserrettung innerhalb der Landkreisgrenzen.

 


Herr Koehler erläutert, dass gemäß § 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) der Rettungsdienst die flächendeckende und bedarfsgerechte Ver­sorgung der Bevölke­rung dauerhaft sicherzustellen hat (Sicherstellungsauftrag). Dabei erfolgt die Sicherstel­lung durch den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der Wasser- und Bergrettung sowie durch die Luftrettung.

Gemäß § 3 NRettDG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des Ret­tungsdienstes für ihren Zuständigkeitsbereich (Rettungsdienstbereich).

Der bodengebundene Rettungsdienst wird im Landkreis Friesland flächendeckend durch den Rettungsdienst Friesland gGmbH bzw. durch den kommunalen Rettungs­dienst Friesland gGmbH sichergestellt. Die Luftrettung ist in Niedersachsen in Zu­ständigkeit des Landes Niedersachsen abschlie­ßend geregelt. Die Bergrettung ent­fällt im Landkreis Friesland aufgrund der geographischen Gegebenhei­ten.

Die Wasserrettung im Landkreis Friesland erfolgt gegenwärtig durch Einheiten der Deut­schen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG). Eine formale Beauftragung liegt nicht vor, statt­dessen wird die Was­serrettung i.S.d. NRettDG im Bedarfsfall durch Einheiten aus dem Wasserret­tungszug des Katastrophenschutzes übernommen. Hierfür gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen, dieses Verfahren hat sich als „gelebte Praxis“ seit der Einführung des Wasserrettungszuges in Friesland im Jahr 1989 etabliert. Der Zugriff auf diese Einheiten wird jedoch nicht gesondert vergütet.

 

Die Aufgaben des Wasserrettungszuges  sind wie folgt definiert:

  • Rettung von Mensch und Tier aus Wasser-Gefahrenlagen (einschließlich Eisgefahr)
  • Durchführung der sanitätsdienstlichen Versorgung und Betreuung auf und am Was­ser/Gewässer
  • Bergung von Sachgütern aus Wasser- und Eisgefahr
  • Durchführung von Tauchaufgaben
  • Übernahme wasserseitiger Deichsicherungsarbeiten
  • Transport von Personal und Material auf dem Wasser
  • Sicherung von Einsatzkräften auf und am Wasser


Der Wasserrettungszug Friesland setzt sich dabei aus 3 Gruppen mit je 2 Trupps, 1 Fachtrupp Technik/Logistik und dem Führungstrupp, zusammen.

 

Die Wasserrettung im Landkreis Friesland ist aufgrund der langen Küsten- und Strandab­schnitte ein wesentlicher Bestandteil des Rettungsdienstes, zumal auch eine Vielzahl von Binnengewässern  für zusätzliche Gefahrensituationen sorgt. In der Vergangenheit hat die DLRG mit Einsatzkräften und –mitteln aus dem Wasserret­tungszug bei vorliegenden Einsät­zen im Rahmen der Wasserrettung nach dem NRettDG hervorragende Arbeit geleistet. Die Kompetenz der Einsatzkräfte ist in einer Vielzahl von Einzeleinsätzen unter Beweis gestellt worden.
Eine Vergütung für Einsatz- und Vorhaltekosten aus dem Budget des Rettungs­dienstes ist bislang nicht erfolgt; der Wasserrettungszug erhält gegenwärtig jährlich einen Zuschuss vom Landkreis Friesland, um investive Aufwendungen für den Be­trieb finanzieren zu können

 

Um wirtschaftlich die Wasserrettung nach dem NRettDG abzusichern, ist die ge­meinsame Nutzung des Wasserrettungszuges Friesland im Rahmen des Katastro­phenschutzes und als Einheit für die Wasserrettung die optimale Lösung.

Die Wasserrettung durch die DLRG orientiert sich dabei an den Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD von 15 Minuten, welche in 95 % der jährlichen Notfallein­sätze eingehalten werden sollen, sofern der Einsatzort an einer öffentlichen Straße liegt.
Neben dem Wasserrettungszug ist zudem auch die Luftrettung als ein weiteres ge­eignetes Rettungsmittel im Einzelfall heranzuziehen. Im Nordwest-Krankenhaus in Sande ist hierfür der Rettungshubschrauber  Christoph 26 stationiert.

 

Bestandteil der Wasserrettung ist auch die Eisrettung.

 

Die Insel Wangerooge ist derzeit ausgenommen von der Beauftragung der Wasser­rettung; hierzu werden noch gesonderte Regelungen erarbeitet.

Parallel zum Wasserrettungszug wird stets die jeweilige Ortswehr alarmiert und zum Einsatzort entsendet. Die Verantwortung für die Abarbeitung eines Einsatzes in der Wasserrettung liegt bei der DLRG.


Landrat Ambrosy führt aus, dass mit der formalen Beauftragung auch die Abrechnung von Kosten des Wasserrettungszuges mit den Krankenkassen erfolgen kann.

 

Stv. Kreisbrandmeister Fianke erläutert auf Rückfrage, dass die Feuerwehren bereitwillig die DLRG bei der Wasserrettung unterstützen. Die Einsatzleitung obliegt jedoch in Sachen Wasserrettung der DLRG. In der Vergangenheit hat sich die Zusammenarbeit mit der DLRG bewährt, und auch zukünftig werden keine Probleme erwartet.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig