Begründung:
Gemäß § 3 NRettDG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des
Rettungsdienstes für ihren Zuständigkeitsbereich (Rettungsdienstbereich).
Gemäß § 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) hat der
Rettungsdienst die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung
dauerhaft sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag). Dabei erfolgt die
Sicherstellung durch den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der
Wasser- und Bergrettung sowie durch die Luftrettung.
Der bodengebundene Rettungsdienst wird im Landkreis Friesland
flächendeckend durch den Rettungsdienst Friesland gGmbH bzw. durch den
kommunalen Rettungsdienst Friesland gGmbH sichergestellt. Die Luftrettung ist
in Niedersachsen in Zuständigkeit des Landes Niedersachsen abschließend
geregelt. Die Bergrettung entfällt im Landkreis Friesland aufgrund der
geographischen Gegebenheiten.
Die Wasserrettung im Landkreis Friesland erfolgt derzeit durch Einheiten
der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG). Eine Beauftragung liegt
nicht vor, stattdessen wird die Wasserrettung i.S.d. NRettDG im Bedarfsfall
durch Einheiten aus dem Wasserrettungszug des Katastrophenschutzes übernommen.
Hierfür gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen, dieses Verfahren hat sich
als „gelebte Praxis“ seit der Einführung des Wasserrettungszuges in Friesland
im Jahr 1989 etabliert. Der Zugriff auf diese Einheiten wird jedoch nicht gesondert
vergütet.
Die DLRG unterhält 5 Standorte im Landkreis Friesland und ist in den
Ortgruppen Wangerooge, Wangerland, Schortens-Jever, Bockhorn-Zetel und Varel
organisiert.
Die Ortsgruppen sind eigenständig organisiert und erledigen vorwiegend Aufgaben
in den Bereichen Schwimm-/Rettungsschwimmausbildung, Wasserrettungsdienst und
wirken im Katastrophenschutz mit. Für die Aufgabenerledigung stehen eine
Vielzahl von Einsatzkräften, Einsatzgeräten und Fahrzeugen zur Verfügung.
Die Aufgaben des
Wasserrettungszuges sind wie folgt
definiert:
- Rettung
von Mensch und Tier aus Wasser-Gefahrenlagen (einschließlich Eisgefahr)
- Durchführung
der sanitätsdienstlichen Versorgung und Betreuung auf und am Wassser/Gewässer
- Bergung
von Sachgütern aus Wasser- und Eisgefahr
- Durchführung
von Tauchaufgaben
- Übernahme
wasserseitiger Deichsicherungsarbeiten
- Transport
von Personal und Material auf dem Wasser
- Sicherung
von Einsatzkräften auf und am Wasser
Der Wasserrettungszug Friesland setzt sich dabei aus 3 Gruppen mit je 2 Trupps,
1 Fachtrupp Technik/Logistik und dem Führungstrupp, zusammen.
Die Wasserrettung im Landkreis Friesland ist aufgrund der langen Küsten-
und Strandabschnitte ein wesentlicher Bestandteil des Rettungsdienstes, zumal
auch eine Vielzahl von Binnengewässern
für zusätzliche Gefahrensituationen sorgt. In der Vergangenheit hat die
DLRG mit Einsatzkräften und –mitteln aus dem Wasserrettungszug bei
vorliegenden Einsätzen im Rahmen der Wasserrettung nach dem NRettDG
hervorragende Arbeit geleistet. Die Kompetenz der Einsatzkräfte ist in einer
Vielzahl von Einzeleinsätzen unter Beweis gestellt worden.
Eine Vergütung für Einsatz- und Vorhaltekosten aus dem Budget des Rettungsdienstes
ist bislang nicht erfolgt; der Wasserrettungszug erhält gegenwärtig jährlich
einen Zuschuss vom Landkreis Friesland, um investive Aufwendungen für den Betrieb
finanzieren zu können. Ab 2019 plant der Landkreis zudem, auch für die Unterhaltung
von Materialien und Geräten Zuschüsse an die Katastrophenschutzeinheiten zu leisten.
Zudem werden sich die Krankenkassen mit einem festen Betrag für die
Aufwendungen der Wasserrettung beteiligen.
Als Träger des Rettungsdienstes ist der Landkreis Friesland verpflichtet, auch
grundsätzliche und generelle Regelungen für die Sicherstellung der
Wasserrettung zu treffen.
Hier erscheint eine Beauftragung der DLRG aus wirtschaftlicher Sicht
sinnvoll. Neben den bestehenden Strukturen und Einsatzkräften/Einsatzmitteln,
die für den Katastrophenschutz gebildet sind, wäre eine weitere eigenständige
Einheit für die Wasserrettung nicht notwendig.
Um wirtschaftlich die Wasserrettung nach dem NRettDG abzusichern, ist
die gemeinsame Nutzung des Wasserrettungszuges Friesland im Rahmen des
Katastrophenschutzes und als Einheit für die Wasserrettung die optimale
Lösung.
Die Wasserrettung durch die DLRG orientiert sich dabei an den Eintreffzeiten
nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD von 15 Minuten, welche in 95 % der jährlichen
Notfalleinsätze eingehalten werden sollen, sofern der Einsatzort an einer öffentlichen
Straße liegt. Es sind dabei Ausnahmen von der Hilfsfristerreichung möglich, die
sich bei der Wasserrettung insbesondere durch die Einsatzorte ergeben, die vielfach nicht an
einer öffentlichen Straße gelegen sind. Zudem ist die Alarmierungs- und
Ausrückezeit des Wasserrettungszuges in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.
Neben dem Wasserrettungszug ist zudem auch die Luftrettung als ein weiteres geeignetes
Rettungsmittel im Einzelfall heranzuziehen. Im Nordwest-Krankenhaus in Sande
ist hierfür der Rettungshubschrauber
Christoph 26 stationiert.
Bestandteil der Wasserrettung ist auch die Eisrettung.
Maßnahmen der reinen Gefahrenabwehr an Gewässern (z.B. Bergungen, Suchmaßnahmen) fallen nicht in die Zuständigkeit der Wasserrettung. Hier sind im jeweiligen Einzelfall Maßnahmen und Beauftragungen durch die zuständige Verwaltungsbehörde zu treffen.
Aus Sicht der Kreisbrandmeister des Landkreises Friesland ist die DLRG die
fachlich korrekte Stelle für die Übernahme der Wasserrettung; eine Übernahme
von Aufgaben aus diesem Bereich durch die Feuerwehren wird ausdrücklich nicht
befürwortet.
Die Insel Wangerooge ist derzeit ausgenommen von der Beauftragung der
Wasserrettung; hierzu werden noch gesonderte Regelungen erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Friesland als Träger des Rettungsdienstes nach § 3 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) beauftragt gem. § 4 RettDG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 den Wasserrettungszug der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) mit der Wasserrettung innerhalb der Landkreisgrenzen.