Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Programmänderungen werden wie im Vorschlag genannt beschlossen.

 


Das Förderprogramm ProFIL ist ein vom Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemeinschaftlich betriebenes Förderprogramm für Gewerbetreibende, Freiberuflich Tätige und Existenz Gründende. Die Abwicklung erfolgte über den Landkreis. Die kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreis haben bisher 50 % der Zuschusssummen finanziert. Die Finanzierung stellte einige Kommunen jedoch vor finanzielle Herausforderungen. Hinzu kommt, dass einige Inhalte des Förderprogrammes nicht mehr von allen finanziell mitgetragen werden. Damit liegt kein Konsens mehr vor.

 

Die Verwaltung hat deshalb den kreisangehörigen Städten und Gemeinden den Vorschlag unterbreitet, dass der Landkreis die Zuschussbeträge ab 2019 aus eigenen Mitteln finanziert und auf die Gegenfinanzierung durch die Kommunen verzichtet.

 

Dem Vorschlag konnten sich nicht alle Kommunen anschließen. Folgendes Ergebnis der Entscheidungen in den politischen Gremien der Städte und Gemeinden liegt vor:

 

Stadt/Gemeinde

Zustimmung zur Änderung ?

Besondere Hinweise

Jever

Ja

Gelder für Beteiligungen am Zuschussprogramm ProFIL sind für 2019 nicht mehr eingeplant.

Sande

Ja

Die Gemeinde Sande stimmt dem Vorschlag des Landkreises Friesland zur vollen Kostenübernahme der im Rahmen des gemeinsamen Wirtschafts-förderungsprogrammes gewährten Zuschüsse zu. Eine förmliche Beteiligung der Gemeinde bleibt nach wie vor gewährleistet.

Schortens

Ja

Gelder für Beteiligungen am Zuschussprogramm ProFIL sind für 2019 nicht mehr eingeplant.

Wangerland

Ja

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Wangerooge

Ja

Ja - wird unterstellt, Wangerooge hat so gut wie keine Anträge und hatte immer Probleme mit der Anteils-finanzierung. Seit 2014 gab es keinen genehmigten Zuschussantrag nach ProFIL.

Varel

Nein

Gemeinsame Fortführung gefordert, aber finanzielle Beteiligung der Stadt nur bei Existenzgründungen. An den anderen Vorhaben wird die Stadt Varel sich nicht beteiligen

Bockhorn

Ja

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Zetel

Ja

Gelder für Beteiligungen am Zuschussprogramm ProFIL sind für 2019 nicht mehr eingeplant.

 

 

Um Zuschüsse weiter gewähren zu können, ist eine Änderung der Zuschussrichtlinie ProFIL unabdingbar. Die Änderungen sind in der Anlage kenntlich gemacht.

 

 

Zu den Änderungsvorschlägen werden folgende Erläuterungen gegeben:

 

Ziffer 4/Änderung bei den ausgeschlossenen Förderbereichen

(Ergänzung/Verdeutlichung im Maklerbereich)

 

Bislang waren Grundstücksmakler grundsätzlich förderfähig. Diese benötigen eine Erlaubnis nach § 34 GewO. Seit einiger Zeit sind auch Tätigkeiten als Finanzmakler nach der GewO genehmigungspflichtig. Banken und Versicherungen sind aber von einer Förderung nach ProFIL ausgeschlossen. Deshalb wurden Anträge von Finanzmaklern wegen der Nähe zum Bankenbereich und auch Versicherungsagenturen nicht zugelassen. In der Richtlinie sollte dies deutlich gemacht werden, da es gelegentlich zu Rückfragen kommt. Empfohlen wird auch Grundstücksmakler aus dem Förderkreis herauszunehmen. Grundstücksmakler können auch Finanzierungsformen mit anbieten. Bisher sind auch nur sehr vereinzelt Anträge von Grundstücksmaklern gestellt worden.

 

 

Ziffer 7 / Änderung bei der Zuschussfinanzierung

 

Die erfassten Änderungen in der Finanzierungsaussage entsprechen den Wünschen der Städte/Gemeinden im Landkreis Friesland.

 

 

Ziffer 7 / Änderungen bei der Festlegung/Bewertung der Zuschusshöhe

(Herausnahme der Begrenzung bei erstmaligen Existenzgründungen unter 10.000 €)

 

Die zusätzliche Begrenzung auf Investitionen unter 10.000 € und ab 10.000 € und höher ist hier nicht zielführend. Die Gründer versuchen, unter 10.000 € zu bleiben, um 4.999 € als max. Zuschuss zu erhalten und nicht bei z. B. 12.000 € Investitionen auf 25 % = 3.000 € runterzufallen.

 

 

Ziffer 7 / Leerstandsbonus (Löschung)

 

Mit Ausnahme der Gemeinden Wangerland und Wangerooge hatten alle Städte/Gemeinden ein innerstädtisches Leerstandsgebiet definiert. Damit sollten Gewerbetreibende belohnt werden, die einen längerfristigen Leerstand in der Stadt/Gemeinde beheben. Es hat sich im Laufe der Zeit gezeigt, dass Antragsteller jedoch nicht darauf schauen, ob das Vorhaben in einem definierten Leerstandsgebiet umgesetzt werden kann, sondern nur darauf, ob das Vorhaben überhaupt im geplanten Gebäude umgesetzt werden kann. Der Bonus spielte in den wenigsten Fällen eine Rolle und ist damit entbehrlich.

 

 

Ziffer 9 / Inkrafttreten, zeitliche Befristung

Damit ein nahtloser Übergang von der alten zur geänderten Richtlinie erfolgen kann soll die Richtlinienänderung rückwirkend ab dem 01.01.2019 in Kraft treten. Die in der Verwaltung vorliegenden Anträge wurden ruhend gestellt, bis über die Änderung der Richtlinie eine Entscheidung getroffen wird.

 

Die Befristung der Richtlinie auf den 31.12.2020 wird herausgenommen. Die Richtlinie kann jederzeit durch Kreistagsbeschluss geändert oder aufgehoben werden. Dazu bedarf es keiner Ablauffrist.

 

Herr Graalfs führt aus, dass der Auslöser der Änderung des Programmes ProFIL Probleme der Ko-Finanzierung der Städte und Gemeinden war. Daraufhin wurde seitens des Landkreises der Vorschlag unterbreitet, die gesamte Finanzierung zu übernehmen. Die Richtlinie wurde nun dahingehend angepasst. Alle seit Anfang des Jahres gestellten Anträge wurden zurückgestellt, bis die Änderung beschlossen ist.

 

KTA Janßen fragt nach, wie andere Landkreise bei diesem Thema verfahren. Herr Graalfs gibt an, dass mit Ausnahme des Landkreises Wesermarsch alle Kommune im Weser-Ems Gebiet ein ähnliches Verfahren umsetzen, jedoch mit unterschiedlichen Budgets.

 

Herrn Ratzel interessieren die Beweggründe der Stadt Varel sich aus dem Programm auszuschließen. Herr Graalfs erläutert, dass es dort eine Diskussion in der Politik gab, mit dem Ergebnis, sich nur noch auf die reinen Existenzgründungen fokussieren zu wollen. Herr Kühne als Ratsmitglied der Stadt Varel ergänzt, dass die Stadt eine eigene Wirtschaftsförderung hat und die Kontrolle in dem Bereich ungern abgeben möchte.

 

Herr Ambrosy merkt an, dass auch bestehende Unternehmen weiter gefördert werden sollen. Außerdem wiederholt er die Zusage zur Richtlinienänderung aus der HVB-Konferenz. Die Bürgermeister freuen sich einerseits über die finanzielle Entlastung, befürchteten aber gleichzeitig einen Kontrollverlust. Die fortlaufende Einbindung in die Entscheidungen wurde allerdings zugesagt, sodass keine weiteren Bedenken bestehen.

 

Herr Osterloh schlägt vor eine Befristung auf vier bis fünf Jahre in der Richtlinie zulassen. Herr Graalfs entgegnet, dass dieses Thema jedes Jahr auf der Tagesordnung des Sachstandsberichts stünde. Herr Ambrosy würde eine mögliche Befristung an die Wahlperiode koppeln. Eine Befristung wird nicht aufgenommen.

 

Frau Esser sieht den Begriff „Grundstücksmakler“ auf Seite 3 der Richtlinie als problematisch an. Es sollte auch der Begriff „Immobilienmakler“ inkludiert werden. Diese Ergänzung wird aufgenommen.

 

Herr Osterloh merkt an, dass die Gemeinde Wangerooge die Richtlinienänderung begrüßt. Eine konkrete Zustimmung war bislang noch nicht erfolgt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung  und Finanzen beschließt wie folgt:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig