Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.)    Die Verwaltung wird gebeten, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, zumindest an außerörtlichen Kreisstraßen des Landkreises Friesland einen Ausstattungsgrad von 100 % mit Radverkehrsanlagen zu erreichen.

2.)    Eine konkrete Priorisierung der (acht) Kreisstraßenabschnitte wird angesichts der nur geringfügigen Unterschiede zwischen den einzelnen Strecken nicht mehr vorgenommen, die frühere Rangfolge der Maßnahmen wird aufgehoben.

3.)    Die Bewertung des Modellprojektes „Anlage von Schutzstreifen außerorts“ wird weiterhin mit Interesse erwartet. Sollte eine Umsetzung in Bundesrecht erfolgen, wird die Verwaltung beauftragt, möglichst kurzfristig konkrete Planungen zur Abmarkierung von Abschnitten aufzunehmen.

4.)    Derzeit werden keine Planungen aufgenommen, weitere bauliche Radwege an den betreffenden gelisteten Kreisstraßen anzulegen. Eine konkrete Bewertung bleibt verkehrspolitisch im Einzelfall vorbehalten.

 


Begründung:

 

Die Prioritätenliste für Radwege an Kreisstraßen wurde zuletzt in den politischen Gremien in 2016 behandelt und beschlossen (Vorlage 906/2016), und zwar mit der Maßgabe, dass die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen nur erfolgt, wenn weiterhin Fördermittel (seinerzeit nach dem Entflechtungsgesetz, jetzt Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, NGVFG) eingeworben werden können.

 

Beachtlich ist, dass seit 2016 für insgesamt über 22 km Länge die Maßnahmen umgesetzt wurden (9,1 km) bzw. die Bauarbeiten laufen oder aber konkrete Planungen vorliegen! Die bislang auf Rang 1 liegende Maßnahme an der K 332 (Addernhausen bis Siebetshaus, Schortens) ist nunmehr auch in der konkreten Planung (siehe Vorstellung der Maßnahme im Fachausschuss in 2018) und fällt in Konsequenz des bisherigen Vorgehens aus den Kreisstraßenabschnitten ohne Radverkehrsanlage heraus. Bereits derzeit beträgt der Ausstattungsgrad von Kreisstraßen mit fahrbahnbegleitenden Radverkehrsanlagen erfreulich mehr als 70 %!

 

Im Rahmen der letzten Ausschuss-Sitzung im November wurde angekündigt, dass über eine Fortschreibung der Prioritätenliste zu befinden sein wird, so dass die Aufstellung (siehe Anlage) nunmehr aktualisiert wurde: Es handelt sich bei den acht Kreisstraßenabschnitten um Strecken mit sehr geringer Verkehrsbedeutung, die Verkehrsbelastung liegt jeweils zwischen ca. 300 und rd. 1.000 Fahrzeugen/Tag, auffällige Unfallzahlen sind nicht vorhanden, wie die aktuell eingearbeiteten Unfallzahlen der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland für die Jahre 2016 bis 2018 zeigen. Insgesamt weisen die Straßen nur marginale Unterschiede auf, die für eine Rangfolge kaum von Bedeutung sind.

 

In Konsequenz dieses Umstandes wurde eine konkrete Priorisierung der Maßnahmen mit Platzziffern nicht mehr vorgenommen. Eine Festschreibung der Rangfolge mittels Platzziffer würde nunmehr bei den restlichen Abschnitten eine unnötige und konkrete Maßnahmen erschwerende Rangfolge nach sich ziehen, die –siehe oben- nicht mehr nötig erscheint, können bei einer Aufhebung der konkreten Priorisierung doch ggf. andere verkehrspolitische Gesichtspunkte, beispielsweise der Umstand, dass ggf. ein benachbarter Landkreis eine Planung vornimmt, Berücksichtigung im Einzelfall finden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zumindest kurzfristig an diesen Kreisstraßen keine konkreten Planungen für die Anlage von Radwegen aufzunehmen. Zum einen ist hierbei die zweifellos äußerst geringe Verkehrsbedeutung dieser Straßen zu berücksichtigen, zum anderen darf nicht verkannt werden, dass die finanziellen Mittel auch weiterhin verstärkt in die Unterhaltung bzw. Sanierung der vorhandenen Radwege investiert werden müssen.

 

Festzuhalten bleibt daneben, dass durch die laufenden bzw. beplanten Maßnahmen lt. Masterplan „Kreisstraßen“ eine Bindung bis zum Jahr 2022 besteht, darüber hinaus sollte die immer noch ausstehende endgültige Bewertung des Modellversuches „Schutzstreifen außerorts“ des Bundes ebenfalls angemahnt werden, diese Lösung –falls irgendwann Umsetzung in Bundesrecht erfolgt- könnte nach grober fachlicher Bewertung durchaus  interessant für die betr. Reststrecken sein, um Radverkehrsanlagen an den noch fehlenden Kreisstraßen mit wenig Verkehrsbedeutung anzulegen (siehe auch Ausführungen im Protokoll des Fachausschusses zur Sitzung vom 24.09.2018 zu Vorlage 515/2018, Ziffer 5).

 

Das vorgeschlagene Vorgehen ermöglicht ein ausgesprochen flexibles Vorgehen: Eine „starre“ Prioritätenliste mit Rangfolgen der Maßnahmen existiert nicht mehr, sollte ausnahmsweise eine weitere Radweg-Maßnahme verkehrspolitisch für erforderlich gehalten werden, könnte flexibel im Rahmen eines Einzelfallbeschlusses reagiert werden

 

 

 

Im Verlauf einer eingehenden Diskussion beantworten Landrat Ambrosy und Herr Hinrichs Fragen von KTAe Bödecker, KTA Eilers und KTA Chmielewski. KTA Kühne bittet bei Planungen von Radverkehrsführungen durch Markierungen außerorts die Belange des Kfz-Verkehrs unbedingt zu beachten und die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen. KTAe Bödecker weist darauf hin, dass z.B. die Eigenart der K 92 (Sillenstede bis Fedderwarden, also bis Stadtgrenze WHV) mit der Klinkerfahrbahn einen Schutzstreifen unmöglich macht, woraufhin Herr Hinrichs verdeutlicht, dass Schutzstreifen nicht unbedingt für jede der genannten Straßen erstellt werden sollen und es gerade Absicht sei, die Eigenarten jeder einzelnen Strecke im Einzelfall einfließen zu lassen. Bei Wegfall der bisherigen Rangfolge aufgrund der (nicht mehr erforderlichen) Faktoren könnten jedoch gerade Akzente durch Einzelfallentscheidungen gesetzt werden, beispielsweise durch Planungen mit dem jeweiligen Nachbar-Landkreis oder der Nachbar-Stadt.

 

KTA Chmielewski bittet darum, spätestens nach Abarbeitung der in Planung befindlichen Maßnahmen (siehe Masterplan und Prioritätenliste) eine neue Prioritätenliste zu erstellen mit dem Inhalt einer Radverkehrsförderung durch konkrete Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des Radverkehrs.

 

KTA Homfeldt verlässt die Sitzung um 16:41 Uhr.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig