Sitzung: 15.05.2019 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Vorlage: 0680/2019
Beschluss:
1. Der Abwägung der Verwaltung wird zugestimmt.
2. Die Eschen entlang des Fahrbahnrandes an der Ostseite werden abgeholzt, die Baumreihe auf der Westseite wird entsprechend ergänzt.
Begründung:
Aufgrund der
Beschlussfassung der politischen Gremien über die ehemalige Prioritätenliste
„Radwege an Kreisstraßen“ aus 2011 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Planung für die Anlegung eines Radweges
an der K 113 (Neuwangerooger Straße) in Varel von der Bundesstraße 437 bis zum
Ortsteil Neuwangerooge aufzunehmen.
Nachdem
das Konzept für die Planung eines Radweges an der K 113 sowohl im zuständigen
Fachausschuss der Stadt Varel am 01.02. sowie in diesem Ausschuss am 14.02.2017
(Vorlage 79/2017) vorgestellt wurde, hat die Verwaltung das erforderliche
Planfeststellungsverfahren eingeleitet, d.h. die Träger öffentlicher Belange
beteiligt sowie eine öffentliche Auslegung vorgenommen.
Im Rahmen der
Verbandsbeteiligung hat der NABU Varel eine Stellungnahme abgegeben, die
bereits in der Sitzung am 24.09.2018 diskutiert wurde, seinerzeit wurde
ausgeführt, dass man die dortigen Aspekte außerhalb des förmlichen Verfahrens
mit dem Planungsbüro und dem NABU abstimme und in der Gesamtabwägung würdigen
werde. Außerdem wurde bereits seinerzeit angekündigt, dass vor einer
endgültigen Bearbeitung im o.g. Verfahren die Abwägung dem Ausschuss vorgelegt
werde.
Zu der
Stellungnahme des NABU ist Folgendes anzumerken:
Der NABU Varel begrüßt den Bau des
Radweges, spricht sich in seiner Stellungnahme vom 28.08.2018 jedoch gegen die
gewählte Trassierung des geplanten Radweges und der damit einhergehenden
Fällung von Bäumen im Straßenrandbereich aus. Als Begründung werden folgende
Argumente aufgeführt:
·
es handelt sich bei den Straßenseitenbäumen um
einen nicht entbehrlichen seltenen Alleen-Typus;
·
es ist nicht akzeptabel, dass 20 Eschen (ca. 35
Jahre alt) für die Anlage eines Radweges gerodet werden;
·
der Fahrradtourismus ist nicht zu fördern, wenn man
mit dem Fällen der Bäume gleichzeitig einen Attraktivitätsfaktor für Varel
beseitigt.
In einem gemeinsamen Ortstermin am 13.09. zwischen Landkreis,
Planungsbüro und NABU wurden die Positionen diskutiert: Bereits in der Sitzung
am 24.09. wurde ausgeführt, dass die K 113 auf der besagten Länge von ca. 1,1
km in mehrere Abschnitt unterteilt werden könne (Ortseingangsbereich
Neuwangerooge, hier werde der Wegfall der Querungshilfe geprüft bzw. als
Alternative eine Lichtsignalanlage/ Teilstück zur Deponie mit dem Vorschlag der
feldseitigen Führung/ Abschnitt im Deponiebereich mit mehreren Zwangspunkten,
hier werde die grundsätzliche Möglichkeit der Einbeziehung des Deponiegeländes
geprüft/ daran anschließender Abschnitt mit ohnehin bereits berücksichtigter
feldseitiger Führung/ Abschnitt zur Bundesstraße 437, in dem eine feldseitige
Führung wegen der Höhenunterschiede und der dadurch bedingten eingeschränkten
Erreichbarkeit für die dortige Wohnbebauung äußerst schwierig sei).
Sachstand:
Die Umsetzbarkeit möglicher Veränderungen wurde intensiv
geprüft: Nach Erörterung in der Verkehrssicherheits-Kommission für den
Landkreis Friesland unter Beteiligung der Stadt Varel wurde festgehalten, dass
auf den geplanten Fahrbahnteiler nicht verzichtet werden kann, da dieser neben
der Funktion der Querungshilfe auch als erhoffte Geschwindigkeitsbremse dienen
solle. Durch diese bauliche Veränderung soll eine Reduzierung der in den
Ortsteil hineingetragenen Geschwindigkeiten erreicht werden, dieser Effekt kann
beispielsweise durch eine Lichtsignalanlage nicht erreicht werden.
Dadurch betroffen ist auch die weitere Führung des Radweges
in Richtung Deponie: Eine feldseitige Führung des Radweges würde den
Flächenverbrauch erhöhen und werde die Umsetzung im Verfahren erheblich
erschweren, auch ein Eingriff im weiteren Verlauf in den Deponiekörper mit
daraus resultierendem Erhalt einiger Eschen würde unverhältnismäßig sein wegen
der damit verbundenen enormen Kosten (wird ergänzend in der Sitzung
dargestellt).
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Trassierung des Radweges
im Rahmen der Vorplanung mit den Trägern öffentlicher Belange (einschl. untere
Naturschutzbehörde) abgestimmt wurde. Weiterhin wurden die geplanten
naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt und das
Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde hergestellt. Die Radwegführung
wurde so gewählt, dass unter Berücksichtigung von vorhandenen Zwangspunkten und
planerischen Vorgaben vorhandene Straßenbäume möglichst erhalten bleiben. Eine
Radwegführung östlich der vorhandenen Straßenbäume wäre mit einem noch größeren
Eingriff in die anliegenden privaten Flächen verbunden und wird daher als nicht
verhältnismäßig angesehen.
Losgelöst
davon kann die vom NABU geforderte Ersatzpflanzung im Rahmen einer Ergänzungs-
bzw., Lückenbepflanzung auf Grundlage
der Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006)
umgesetzt werden. Eine Ergänzungspflanzung von ca. 17 Eschen wäre im
Planungsabschnitt möglich, wobei die detaillierte Umsetzung bzw.
Standortfestlegung der einzelnen Pflanzungen in der Örtlichkeit entsprechend
geprüft wird.
Zur Wertigkeit der Eschenallee hat
die untere Naturschutzbehörde des Landkreises noch eine ergänzende Bewertung
abgegeben:
„In der vom NABU landesweit durchgeführten Aufnahme von potentiellen
Alleen wurde auch der Bestand an der K 113 aufgenommen und bewertet.
Er besteht zu 80 % aus der Gemeinen Esche, die beidseitig in einem
Abstand von ca. 40 m stehen und weder im Querprofil noch im Längsprofil einen
Kronenschluss aufweisen. Ihre Qualität wurde trotzdem als „mittel“ bewertet.
Der typische Eindruck einer Allee ist allerdings nicht gegeben. Die
Bewertung ist nicht in allen Punkten ohne weiteres nachvollziehbar. Als
Beispiel seien hier die Neudorfer Straße und der Mittelweg genannt. Die
Neudorfer Straße ist auch mit der Stufe „mittel“ bewertet, hat aber einen
Baumabstand von nur ca. 4 m und einen komplett geschlossenen Kronenschluss.
Der Mittelweg ist nur mit der Wertigkeit „niedrig“ angegeben. Außer,
dass er kleinere Lücken aufweist, hat er in den übrigen Bereichen aber einen
kompletten Kronenschluss und einen dichtstehenden Baumbestand.
Beide Bereiche vermitteln beim Durchfahren oder Durchlaufen umgehend den
Eindruck einer Baumallee im Gegensatz zu der K 113.
Auch bei der Anwendung der rechtlichen Vorgaben zum Thema Straßenalleen
im Bundesgebiet würde die K 113 nicht zwingend als solche festgesetzt werden.
In Sachsen und Nordrhein-Westfalen wird eine Straße erst mit mindestens 100 m
Länge und einem beidseitig relativ gleichaltrigen und von der Erscheinung her gleichartigen Baumbestand als Allee
bezeichnet. Besonders geschützte Alleen dürfen bereits 50 m lang sein.
Aus den Angaben zur Mindestlänge lässt sich schließen, dass in diesem
Abschnitt bereits so viele Bäume vorhanden sein müssen, dass ein geschlossenes
Bild entsteht.
Dies präzisiert der Alleenerlass aus Mecklenburg Vorpommern aus dem Jahr
2016, in dem er auf 100 m Länge je Straßenseite 3 Straßenbäume als Minimum
fordert.
Dies erfüllen die beidseitigen Baumreihen entlang der K 113 in keiner
Weise (40 m Abstand zwischen den Bäumen).“
Im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind darüber hinaus
weitere Stellungnahmen eingegangen, die dort vorgebrachten Anregungen und
Hinweise werden im weiteren Verfahren beachtet.
Weiterhin
liegen zwei Einwendungen betroffener Anlieger vor, die sich im Wesentlichen mit
der Lage einer Zufahrt sowie dem Flächenverbrauch auseinander setzen, diese
werden im weiteren Verfahren abgewogen und entsprechend gewürdigt.
Allerdings
kann nur bei einem Verzicht auf die Maßnahme oder aber die Verlegung des
Radweges auf die Westseite (umfangreiche Variantenuntersuchung wurde vor Beginn
der Planung jedoch vorgenommen, außerdem würde auch die Verlegung weitere
Betroffenheiten nach sich ziehen) diesen Einwendungen vollumfänglich
nachgekommen werden.
Zusammenfassend
bleibt festzuhalten, dass die Anlegung des Radweges seine Rechtfertigung hat
anhand der verkehrlichen Gegebenheiten: Die Kreisstraße wird nach
der Verkehrszählung aus dem Jahr 2000 von 1965 Kfz/24h befahren. Für den
Schwerverkehr sind 91 Fahrten/24h verzeichnet, wobei 98 Radfahrer täglich die K
113 nutzen. Da sich im Planungsabschnitt kein eigener Verkehrsraum für
Radfahrer und Fußgänger befindet, wird auch der gesamte nicht motorisierte
Verkehr auf der relativ schmalen Fahrbahn abgewickelt.
Zudem wird die K 113 besonders in den Sommermonaten
von einer stetig wachsenden Zahl von Radwanderern frequentiert, durch die
abschnittsweise sehr gerade Streckenführung sind die gefahrenen
Geschwindigkeiten hoch. Dies führt zu einer Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer.
Hauptkriterium fur die Anlage eines Radweges auf dem Planabschnitt ist somit
das besondere Gefährdungspotenzial, das sich aus der gemeinsamen Nutzung der
Fahrbahn von motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern ergibt.
Der Neubau des Radweges soll dazu beitragen, die Lebensbedingungen der
Bevökerung sowie die Verkehrssituation im Landkreis Friesland zu verbessern.,
woraus seinerzeit der Planungsauftrag resultierte.
Herr Hinrichs erläutert die
Vorlage, die an die Vorstellung der Planung im Fachausschuss am 14.02.2017
(Vorlage 79/2017) und die Erörterung der Belange des NABU Varel im Rahmen der
Einwohnerfragestunde in der Sitzung am 24.09.2018 anknüpft.
In Ergänzung der Vorlage konnte er berichten, dass der Eingriff in den Deponiekörper zwecks Erhalt der dort vorhandenen Eschen durch Verschwenkung der Radwegführung dazu führen würde, dass die Verwallung (inklusive Bewuchs) aufgenommen sowie Winkelstützwände bei den Klärbecken erstellt werden müssten. Eine entsprechende Kostenplanung der Landesbehörde weist hierfür Mehrkosten in Höhe von 200.000 € aus, die nach gemeinsamer Beurteilung unverhältnismäßig sind.
Die Ergebnisse der vorgenommenen Alternativplanungen seien bereits dem NABU Varel in einem gemeinsamen Gespräch am 29.04. vorgestellt worden, von dort fordert man nunmehr die Aufwertung der (westlichen) Baumreihe durch Nachpflanzungen in den vorhandenen relativ großen Lücken, so dass eine „Halballee“ geschaffen würde. Nach grober Abschätzung können hierdurch 17 Bäume in der Baumreihe nachgepflanzt werden, eine konkrete Planung werde aktuell erstellt, die im förmlichen Planverfahren entsprechend gewürdigt werde.
Im Verlaufe einer Diskussion ändert der Ausschuss auf Vorschlag von KTA Ratzel den Beschlussvorschlag wie folgt:
1. Der Abwägung der Verwaltung wird zugestimmt.
2. Die Eschen entlang des Fahrbahnrandes an der Ostseite werden abgeholzt, die Baumreihe auf der Westseite wird entsprechend ergänzt.
KTA Chmielewski bittet darum, im Protokoll aufzunehmen, dass er die vorgenommene Abwägung der Verwaltung auf der Grundlage der Diskussion in der Sitzung vom 24.09.2018 für unzureichend ansieht, denn die (feldseitige) Verlegung des Radweges auf die Westseite sei nicht ausreichend betrachtet worden.
Herr Hinrichs ergänzt, dass dieser Umstand im Protokoll der Sitzung vom 24.09.2018 nicht formuliert sei und im Übrigen die Variantenuntersuchung zuletzt bei der Vorstellung der Planung in der Sitzung am 14.02.2017 (siehe Protokoll) thematisiert wurde. Anmerkung: Als Anlage dem Protokoll beigefügt wird die Langfassung der seinerzeit vorgenommenen Variantenuntersuchung, die aufgrund mehrerer Belange den Ausschlag für die Ostseite gab!
Die Herren Borcherding, Buchholz und Schumacher verlassen die Sitzung um 17:06 Uhr
Anlage:
K113 Varelerhafen-Hohenberge Projektstudie zur Festlegung der Fahrbahnseite mit Anlagen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig