Sitzung: 15.05.2019 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0694/2019
Beschluss:
1-
Die Verwaltung schlägt im Ergebnis ihrer
sorgfältigen Prüfung und in Abwägung der dargestellten Varianten vor, das
bestehende Kfz-Werk-stattgebäude nicht als Fahrzeughalle zu sanieren, sondern
stattdessen die marode Lagerhalle neben dem neuen Atemschutzgebäude abzureißen
und die Fahrzeugwerkstatt neu zu errichten.
2-
Die Verwaltung schlägt als
Ausführungsvariante die Stahlbauvariante 4 vor.
3-
Für die von der Verwaltung präferierte
Variante 4 werden zusätzliche Finanzmittel in Höhe 300.000,00 € zur Verfügung
gestellt.
Begründung:
Am 11.12.2013 wurde das Sanierungskonzept für die Feuerwehrtechnische Zentrale Friesland beschlossen. Das Sanierungskonzept war notwendig geworden, weil in den Bereichen der Gebäudesubstanz sowie der technischen Einrichtungen ein erheblicher Sanierungs- und Erneuerungsbedarf bestand und teilweise noch besteht, um den Sicherungsauftrag einer FTZ auch in Zukunft erfüllen zu können.
Dieser Sicherungsauftrag ergibt sich aus den Bestimmungen des § 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Demnach obliegt es den Landkreisen, eine feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung, Prüfung und Pflege von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten und zu unterhalten. Diesem grundlegenden Auftrag folgend, werden in der FTZ in Jever derzeit folgende Aufgaben wahrgenommen:
-
Schlauchpflege
Sämtliche Feuerwehrschläuche im
Landkreis werden hier nach der Benutzung gereinigt, getrocknet und geprüft.
Sofern erforderlich, werden die Schläuche auch repariert
è
2015 wurde die alte
Schlauchwaschanlage durch einen Neubau ersetzt
-
Ausbildungsstätte für Feuerwehrleute
An der FTZ werden Feuerwehrlehrgänge
für Feuerwehrleute abgehalten. Hierzu sind Räumlichkeiten und
Ausbildungsvorrichtungen vorzuhalten
è
2015 wurden durch einen Neubau weitere
Räumlichkeiten für Schulungen sowie eine neue Atemschutzübungsstrecke
geschaffen
è
2017 ist ein neuer Feuerwehrübungsturm
an der FTZ errichtet worden
è
2017/18 wurden die Übungs- und
Lehrgangsräume im Hauptgebäude der FTZ saniert
-
Atemschutz
In der Atemschutzwerkstatt werden
Atemschutzmasken sowie Atemschutz-gasflaschen gereinigt, geprüft und instand
gesetzt
è
2015 sind hier ebenfalls neue
Räumlichkeiten im Neubau entstanden
-
Kreisschirrmeisterei
Hier werden alle Feuerwehrfahrzeuge
ihrer jährlichen Überprüfung unterzogen sowie erforderliche Reparaturen an
Fahrzeugen und Geräten vorgenommen.
è
Sanierung steht noch aus!
Die Fahrzeugwerkstatt der
feuertechnischen Zentrale in Friesland weist erhebliche bauliche und
sicherheitstechnische Mängel auf. Der Zustand der Hallen entspricht nicht mehr
den heutigen Anforderungen der Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) Niedersachen und des
MediTÜV. Nicht nur die technischen und baukonstruktiven Mängel an der
bestehenden Halle sind zu berücksichtigen, sondern auch die mangelhafte
Isolierung der Gebäudehülle.
Das im Dezember 2013 beschlossene Sanierungskonzept beinhaltete ursprünglich, dass das jetzige Werkstattgebäude umgebaut und die Lagerhalle 3 zur Werkstatt umgenutzt werden sollte. Im Zuge der Voruntersuchungen in 2015 zur Sanierung der Halle 3 wurde festgestellt, dass eine Sanierung der Halle 3 zur Werkstatt unwirtschaftlich wäre, da es für die Umnutzung als Werkstatthalle notwendig gewesen wäre, den Baugrund und die Tragefähigkeit der Bodenplatte zu ertüchtigen. Für den Einbau einer Stahlbetondecke müsste hierfür die vorhandene Pflasterschicht und den Unterbau bis auf ca. 1,2 m ausgekoffert und lagenweise mit verdichtetem Sand aufgefüllt werden, um hierauf später die Bodenplatte zu gießen. Diese und weitere zusätzliche Maßnahmen wie z.B. die Absenkung des Grundwassers, Absicherung der Fundamente sowie im jetzigem Stadium nicht absehbare weitere statische Ertüchtigungen hätten die seinerzeit angesetzten Baukosten in Höhe ca. 750.000,00 € weit überstiegen.
In der Sitzung vom 14.10.2015, mit der Vorlage 0822/2015, wurde aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gesichtspunkten beschlossen, von dem Sanierungskonzept abzuweichen und die Werkstatt am jetzigen Standort zu erhalten und zu sanieren.
Allerdings sind jetzt bei den Vorbereitungen zu den umfangreichen Sanierungsmaßnahmen der Kfz-Werkstatt seitens des verantwortlichen Fachbereichs 32 - Ordnung folgende Hinweise und Bedenken bei einer möglichen Sanierung des Werkstattgebäudes im Bestand vorgetragen worden:
„Für den 3. Bauabschnitt der FTZ-Sanierung liegt die Entscheidung über
einen Neubau der Werkstatt im Bereich der jetzigen Lagerhalle (Querhalle) oder
der Sanierung im jetzigen Werkstattgebäude an.
Für den Fall der Sanierung im jetzigen Werkstattgebäude ist folgendes
zu beachten:
Der Werkstattbetrieb muss auch während der Bauphase aufrechterhalten
werden, da insbesondere
1.)
die jährliche Prüfung der Feuerwehrfahrzeuge
durchgeführt werden muss.
Diese
Aufgabe lässt sich nicht an einem anderen Standort und auch nicht in anderen
Hallen innerhalb der FTZ durchführen.
2.)
Feuerwehrtechnische Instandsetzungen
(z.B. Pumpen) nur im Werkstattbereich (Grube/ Hebebühne etc.) durchgeführt
werden.
Diese
Aufgaben könnten auch nur schwerlich für eine evtl. Umbauphase an Fremdfirmen
ausgelagert werden, da diese im Landkreis oder der unmittelbaren Umgebung nicht
vorhanden sind. Eine Auftragsvergabe an weiter weg gelegene Firmen bedeuten
höhere Ausfallzeiten der Einsatzfahrzeuge.
3.)
KFZ-Instandsetzungen und Inspektionen
(TÜV) zwar fremdvergeben werden können, dies aber auch zu höheren bzw.
doppelten Ausfallzeiten führen würde, da diese oftmals bei der jährlichen
Überprüfung mit erledigt werden.
4.)
Spezialgeräte (z.B. Hägglundfahrzeug)
nur durch die fachkundigen und hierfür geschulten Mitarbeiter der FTZ repariert
und gewartet werden können. Eine Fremdvergabe ist hier nicht möglich.
Insofern muss aus Sicht des FB Ordnung zwingend der Werkstattbetrieb
auch während einer möglichen Umbauphase vollumfänglich sichergestellt werden
können. Arbeiten könnten sicherlich teilweise in andere Werkstattbereiche
verlagert werden, wenn irgendwo Arbeiten ausgeführt werden.“
Unter Berücksichtigung der oben vom Fachbereich 32 – Ordnung vorgetragenen Hinweise und Vorgaben ist aus Sicht des Gebäudemanagements ein reibungsloser Bauablauf in zeitlicher und finanzieller Hinsicht nicht möglich. Wesentlich ist hierbei, dass die FTZ den Sicherungsauftrag in der Umbau- und Sanierungsphase nicht gewährleisten kann, sollte sie zeitweise nicht funktionsfähig oder in nur eingeschränkt funktionsfähigen Provisorien untergebracht sein. Der Aufwand für Provisorien und Auf- und Abbau von Geräten und Einrichtungen ist zudem zum jetzigen Zeitpunkt nicht kalkulierbar.
Das Gebäudemanagement hat aufgrund der o.a. Tatsachen neben einer Sanierungsvariante der Bestandswerkstatt, drei weitere Varianten eines möglichen Neubaus erarbeitet. In Absprache mit dem Fachbereich 32 und den Mitarbeitern der Kreisschirrmeisterei wurden die Anforderungen an ein neues Werkstattgebäude sowie das Raumprogramm abgestimmt.
Variante 1: Umbau und Sanierung der jetzigen Kfz-Werkstatt
Um die Vorgaben und die Standards der FUK sowie des MediTÜV`s zu erfüllen und die Arbeitsbedingungen der FTZ-Mitarbeiter zu optimieren, sind gravierende Eingriffe in die Gebäudestruktur notwendig. Neben dem Abriss des Gebäudeteils der alten Schlauchwaschanlage – hier sollen drei neue Hallentore rückseitig eingebaut werden - müssen bei der Umgestaltung des Grundrisses in der Werkstatt auch Hallentrennwände abgebrochen und an anderer Stelle wieder neu aufgemauert werden. Ein Anbau ergänzt die Sanierungsmaßnahme mit Räumen für ein Öllager, WC, Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter sowie einem Büro für den Kreisschirrmeister. Der Anbau wird als zweischaliges Mauerwerk wird Verblendmauerwerk hergestellt. Die Außenwände der Werkstatthalle werden mit hochgedämmten Sandwichelementen energetisch verbessert.
Die Abwasseranlage der Werkstatt wird komplett erneuert. Auch die Wasserleitungen werden erneuert und gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) gegen Schwitzwasser gedämmt. Die Wärmeversorgungsanlage im Technikraum wurde im Rahmen der Sanierung des Hauptgebäudes erneuert. Alle alten Leitungen außerhalb des Technikraums werden demontiert und erneuert. In der Kfz-Werkstatthalle erfolgt die Beheizung über Deckenstrahlplatten.
Die Kosten für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der Kfz-Werkstatthalle werden auf ca. 1.010.000,00 € brutto geschätzt.
Variante 2: Neubau mit 2 Fahrzeugstellplätzen und Waschhalle in
Stahlbauausführung
Für den geplanten Neubau soll die alte Lagerhalle im Osten des FTZ-Geländes abgerissen werden. Die neue Halle enthält zwei Werkstattstellplätze, davon einer mit einer Arbeitsgrube. Im Norden schließt sich die Fahrzeugwaschhalle mit separatem Pumpenprüfstand hinter einer Trennwand an. Ein weiterer Kfz-Stellplatz soll noch in der alten Halle für kleinere Reparaturen bzw. als Redundanz für Notfälle erhalten bleiben. Die restlichen Flächen werden als Ersatz für Lagerflächen der abgerissenen Halle genutzt.
Ein im Süden an die Halle angrenzender niedrigerer Gebäudeteil verbindet die Werkstatthalle mit der in 2015 erbauten neuen Atemschutzwerkstatt sowie der Atemschutzübungsstrecke. Hier befinden sich Räume für Lager, Aufenthalt, WC und Umkleiden sowie Büros für einen Funker und den Kreisschirrmeister. Außerdem befindet sich im Verbindungsbau der Tauschraum. Hier können gebrauchte Löschwasserschläuche und Atemschutzgeräte zum Tausch gegen saubere und gewartete Schläuche und Geräte getauscht werden.
Der Verbindungsbau wird als zweischaliges Mauerwerk mit Verblendmauerwerk ausgeführt. Die Werkstatthalle wird als Stahlhallenkonstruktion erstellt und erhält als Außenhaut hochgedämmte Sandwichpaneelen. Im Verhältnis zu einer traditionellen Bauweise ist eine Stahlhalle erheblich günstiger. Darüber hinaus bietet die Stahlhalle ein hohes Maß an vorgefertigten Bauelementen sowie Flexibilität und ist somit schneller in der Montage.
Die Kosten für den Neubau einer Kfz-Werkstatthalle als Stahlbauvariante werden aufgrund einer optimierten Grundfläche auf ca. 1.107.000,00 € brutto geschätzt. Für diese Variante stehen ausreichend Finanzmittel in den HH-Jahren 2019/20 zur Verfügung.
Variante 3: Neubau mit 2 Fahrzeugstellplätzen und Waschhalle als
zweischaliges Mauerwerk
Die Variante 3 unterscheidet sich zur Variante 2 nur in der Ausführung als zweischaliges Mauerwerk im Ganzen. Die Außenwände der Werkstatthalle und auch die innenliegenden Wände werden in Massivbauweise ausgeführt. Die Gebäudegrundfläche und auch das Gebäudevolumen sind identisch. Der Vorteil dieser Variante liegt in der erfahrungsgemäß längeren Lebensdauer der Baukonstruktion. Allerdings ist zu Bedenken, dass das Gebäude ein reiner Zweckbau ist, welches sich der technologischen Weiterentwicklung, wie in diesem Fall, der Feuerwehrfahrzeuge anzupassen hat. Daher wäre eine Massivbauweise hier nicht zielführend, da eventuelle Veränderungen nur mit enormen Aufwand möglich sind.
Mit ca. 1.785.000,00 € ist die Massivbauweise um knapp 680.000,00 € teurer als die Stahlbauvariante 2.
Variante 4: Neubau mit drei Fahrzeugstellplätzen und Waschhalle als
Stahlbauausführung
In der Bauausführung und Qualität der Materialien sind Variante 4 und Variante 2 identisch. Die Variante 4 ist um einen Fahrzeugstellplatz größer geplant. Somit kann auch in der alten Werkstatt der als Redundanz erhaltene Kfz-Stellplatz (wie in Variante 2) mit im Neubau integriert werden. Vorteil hierbei ist, dass für den dritten Kfz-Stellplatz in der alten Halle keine weiteren größeren Investitionen getätigt werden müssen. Mitunter kann dadurch die doppelte Vorhaltung von Werkzeugen entfallen, aber auch die Arbeitsprozesse können durch eine Zusammenführung besser organisiert werden.
Die Kosten dieser Variante belaufen sich auf ca. 1.398.000,00 € brutto. Variante 4 ist somit um knapp 300.000,00 € teurer als Stahlbauvariante 2 mit nur zwei Fahrzeugstellplätzen.
Herr Dalecki stellt mit einer Präsentation
das Sanierungskonzept der Kfz-Werkstatt der FTZ in Jever vor. Herr Matthias
Kruse, als zweiter stellvertretender Kreisbrandmeister für Kreisbrandmeister
Herr Gerd Zunken anwesend, verweist auf die tägliche Nutzung der Werkstätten
und gibt zu bedenken, dass ein Bau im Bestand Arbeit und Arbeitsprozesse
brachlegen würde. Probleme gab es diesbezüglich im letzten Bauabschnitt, so
dass zwei Monate nicht richtig gearbeitet werden konnte und der Bau ein Verzug
in den Leistungen der Ortsfeuerwehren von vier Monaten mit sich gezogen hat.
Herr Kruse hebt den Vorteil hervor, dass der hintere Bereich der FTZ mit der
neuen Planung gebündelter ist und dadurch die Wege für die Bediensteten der
Kfz-Werkstatt, Atemschutz- und Schlauchwerkstatt minimiert werden. Im Hinblick
auf die zukünftigen Aufgaben die erforderlich gestellt werden, kann die alte
Halle als Lager genutzt werden, um Materialien einzulagern.
KTA Ratzel fragt, wie viele Fahrzeuge dort
geprüft, gepflegt und gewartet werden, warum unbedingt drei anstatt zwei Hallen
benötigt werden und wie viele Plätze zur Zeit vorhanden sind. Herr Ambrosy gibt
die Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge im Landkreis mit etwa 100 an. Herr Kruse
erklärt, dass zwei Hallen für zwei Stellplätze und eine Waschhalle vorhanden sind
und die Grube nicht den technischen Voraussetzungen und den Vorschriften
entspricht. Fahrzeuge stehen häufig zeitgleich dort, wenn längere Standzeiten
auf Grund bspw. einer defekten Pumpe erforderliche sind. Zukünftig müsste man auch ein zweites oder drittes
Fahrzeug stellen können, um jederzeit arbeiten zu können. Die erforderlichen
Standzeiten müssen in der Kapazitätsplanung berücksichtigt werden, so dass ein
Minimum von drei Werkstattplätzen einzuplanen sei.
KTA Eilers meldet sich zu Wort und bringt ein, dass die CDU-Fraktion sich schon seit Jahren mit der FTZ und den Baumaßnahmen beschäftigt und damals gegen den Plan, die Halle 3 für die Werkstatt zu sanieren und umzubauen, gestimmt hat. KTA Eilers hält den Abriss und Neuaufbau für sinnvoll und befürwortet Variante 4.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig