Sitzung: 02.09.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0764/2019
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zu Kenntnis genommen.
Der Netzentwicklungsplan Strom (NEP) befasst sich mit der
Bedarfsmitteilung der Bundesnetzagentur für den Zeitraum 2019 bis 2030 und der
dazugehörigen Strategischen Umweltprüfung (SUP). Der NEP ist ein wesentlicher
Baustein der Energiewende. Er zeigt auf, welche Ausbaumaßnahmen für das
Übertragungsnetz und welche Anbindungsleitungen für Offshore Windparks bis 2030
benötigt werden. Zeitgleich ist er das behördliche Planungsinstrument und-
element für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes. Die Strategische
Umweltprüfung wird zur Vorbereitung des NEP durchgeführt. Stellungnahmen können
bis zum 16.09.2019 eingereicht werden, ein Erörterungstermin findet am 03.09.19
in Bremen statt. Ziel ist es das Stromnetz möglichst effektiv für den Umstieg
auf die erneuerbaren Energien einzustellen und die Entscheidungen gemeinsam mit
der Bevölkerung zu treffen.
Der Netzausbau richtet sich nach der zu erwartenden Netzbelastung in den
kommenden Jahren, hierfür sind die Einspeisung und die Entnahme von Strom von
entscheidender Bedeutung. Die Feststellung des Netzausbaubedarfs ergibt sich
zuerst aus dem Szenariorahmen, welcher unterschiedliche Entwicklungspfade der
Stromerzeugung und des Stromverbrauchs in der Zukunft beschreibt. Danach folgt
die Regionalisierung, mit dem Ziel zu ermitteln, wo sich zukünftig welche
Belastungen im Übertragungsnetz ergeben. Der dritte Schritt, die
Marktmodellierung, untersucht die Einspeisung der Erzeuger in das Stromnetz zur
Deckung der künftigen Nachfrage. Die Marktmodellierung erstellt ein Stunden-
und Netzknotenscharfes Modell, was aufzeigt, wo im Jahr 2030 wie viel Strom
produziert oder verbraucht, bzw. exportiert oder importiert wird. Daraus ergibt
sich die Netzplanung mit dem Ziel der Netzoptimierung, vor der Verstärkung, vor
dem Ausbau. Die daraus resultierenden Ausbaumaßnahmen müssen dann auf ihre
Wirksamkeit und Erforderlichkeit getestet werden.
In der aktuellen Bedarfsermittlung 2019 – 2030 zum Konsultationsstart
ergeben sich für den Landkreis Friesland
drei relevante bestätigungsfähige Maßnahmen, die auf einen hinreichenden
Nutzen untersucht werden müssen: Zweimal
der Neubau einer Trasse und zwar
-
von Wilhelmshaven nach Uetrop (DC 21) und
-
Wilhelmshaven nach Polsum (DC 25).
Hinzu kommt eine Netzverstärkung in einer bestehenden Trasse
-
von Wilhelmshaven nach Conneforde (P175) (vgl. Abbildung 1).
Neben den Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz befasst sich dieser
NEP erstmalig mit den Anbindungsleitungen für Offshore Windenergie. Es entsteht
somit eine Planung, ab welchem Zeitpunkt die Erzeugung aus Offshore Windenergie
in den Küstenregionen Deutschlands an welchen Orten eingespeist werden soll.
Hierbei ergeben sich drei
bestätigungsfähige Anbindungssysteme, die durch den Landkreis Friesland führen:
-
Einen über Baltrum Richtung Wilhelmshaven
Nor-9-1 (BalWin 1),
-
einen anderen auch über Baltrum Richtung
Wilhelmshaven Nor-10-1² (BalWin 4)
-
und einer über Langeoog Richtung Unterweser
Nor-12-1² (LanWin 1) (vgl.
Abbildung 2).
Mit dem Netzausbau sind auch voraussichtliche Umweltauswirkungen
verbunden, welche in der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ermittelt,
beschrieben und bewertet werden. Die ermittelten Umweltauswirkungen werden
anhand einer fünfstufigen Klassifizierung von sehr gering bis sehr hoch
abgebildet: So sind sie im Landkreis Friesland südlich als sehr gering, im
Norden als gering und teilweise sogar moderat zu beschreiben (vgl. S. 37).
Aus der kumulativen Auswirkungen sich
überlagernder Untersuchungsräume für das Szenario B besteht weitestgehend
insgesamt ein mittleres Risiko. Der Landkreis Friesland ist im Naturraum Ems-Weser-Marsch
(D25) enthalten, welcher im NEP als hoch einzustufendes Risiko
gesamtplanbezogener kumulativer Auswirkungen benannt wird. Dies ist aufgrund
der starken Vorbelastungen bzw. des Vorhandenseins reichlicher Freileitungen,
Seekabel, Erdkabel sowie Naturschutzgebiete nicht verwunderlich. Insbesondere
der südliche Landkreis trägt ein hohes Risiko (Stufe 3 von 4). Die
Vorbelastungen bzw. die Ist-Situation wurde demnach sachgerecht in den NEP und
die SUP eingearbeitet. Das Trassenkonzept im RROP-E 2018 greift diese Thematik
zudem auf und stellt für unseren Landkreis Leitziele auf, die bei der Planung
und Findung neuer Trassen angewandt werden können.
Abbildung 1: Netzentwicklungsplan Strom 2019 – 2030: bestätigungsfähige
Maßnahmen (Quelle: Bundesnetzagentur 2019)
Abbildung 2:
Derzeit als bestätigungsfähig anzusehende Anbindungssysteme in der Nordsee
(Quelle Bundesnetzagentur 2019)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig