Beschluss: zurückverwiesen an die Fraktionen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Die Beratung der Vorlage Nr. 0803/2019 wird in die Fraktionen und Gruppen verwiesen. 

 


Begründung:

 

Die Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO) für Niedersachsen bestimmt für die öffentlichen Schulen u.a. Anforderungen an die Größe von Schulen und gibt für Oberschulen im Sekundarbereich I (ohne gymnasiales Angebot) eine mindestens Zweizügigkeit vor. Die Prognose der Schülerzahlenentwicklung auf Berechnungsbasis des Hildesheimer Bevölkerungsmodells weist die Oberschule Obenstrohe mittelfristig als dauerhaft einzügige Oberschule aus. Damit ist diese Mindestvoraussetzung dann nicht mehr gegeben.

 

Die aktuelle Schülerzahlsituation hat bereits zum Wegfall der Stelle der didaktischen Leitung sowie der Fachbereichsleitungen (und damit des mittleren Managements) der Schule geführt. Insbesondere die Stelle der didaktischen Leitung ist elementar für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung der Schule. Darüber hinaus führt die prognostische Schülerzahlenentwicklung an der Oberschule Obenstrohe mittelfristig zu einer zunehmenden Abnahme von Lehrerstunden und damit insgesamt zu einer Reduzierung der Attraktivität der Schule sowohl für vorhandenes, als auch zukünftiges Lehrpersonal, da mögliche Aufstiegschancen innerhalb der Schule kaum noch bestehen.

 

Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung sowie die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales an. Wenn es, bedingt durch die Schülerzahlenentwicklung, weniger Klassen in der Schule gibt, kann insbesondere die Profilbildung nur eingeschränkt angeboten werden und führt damit für die SuS zu einer Reduzierung der Möglichkeiten die Qualifikationen zu erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

 

Insgesamt verpflichtet § 106 (1) NSchG den Schulträger u.a. Schulen aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. Da § 4 SchOrgVO eine mindestens Zweizügigkeit für Oberschulen in Niedersachsen vorgibt und auch eine Ausnahme gem. § 4 (2) SchOrgVO nicht vorliegt, empfiehlt die Verwaltung die Oberschule Obenstrohe spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025 aufzuheben. Bis dahin soll die Schule derart auslaufen, dass dort ab dem Schuljahr 2020/2021 keine SuS der Klasse 5 mehr aufgenommen werden.

 

Mit der Oberschule in der Arngaster Straße ist in Varel eine weitere Oberschule vorhanden, diese Schule würde mittelfristig dauerhaft zweizügig geführt. Das vollsanierte Gebäude ist ursprünglich als vierzügige Schule konzipiert worden und damit geeignet und in der Lage, ab dem Schuljahr 2020/2021 den bisherigen Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe mit abzudecken. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe ab dem Schuljahr 2020/2021 der Oberschule Varel zuzuordnen und damit schuljahrgangsweise bis 2024/2025 zu übernehmen.

 

Im Rahmen des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung am 24.10.2019 wurde über diesen Sachverhalt umfassend diskutiert und abgestimmt. Bei 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde im Arbeitskreis entsprechend des Beschlussvorschlages votiert.

 

Am derzeitigen Standort der Oberschule Obenstrohe kann die künftige Förderschule Varel sowie der außerschulische Lernort Technik und Natur geplant werden. Die Förderschulen in Varel sind aktuell in der Oldenburger Straße 7 in Varel untergebracht (der Lernort in angemieteten Räumen in Bockhorn). Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und die vorhandene Raumkapazität für die Schülerzahlen nicht ausreichend. Somit bestehen wegen der Aufhebung der Oberschule Obenstrohe die Optionen, für die Förderschule das Altgebäude der OBS Obenstrohe umfassend zu sanieren oder auf dem Grundstück gänzlich neu zu bauen. Dies gilt es im Rahmen der Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Mobilität zu erörtern.

 

Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlags gebeten.

 

 

Da die Beratungen zu diesem TOP und dem TOP 4.1.2 Schulentwicklungsplan ineinander übergehen,  wird zusammenhängend darüber beraten.

 

Frau Bödecker nimmt Bezug auf den Antrag der CDU-Kreisfraktion Friesland die Diskussion über die Auflösung der Oberschule Obenstrohe mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die mündlichen Ergänzungen hierzu unterbricht Frau Bödecker, um damit nicht schon in die Diskussion einzusteigen und bittet um Abstimmung. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

5 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

 

Der Antrag der Menschenmüll-Wähleraktion den Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Oberschule Obenstrohe von der Tagesordnung zu nehmen wird umfangreich diskutiert. Die Mehrheitsgruppe SPD/Grüne/FDP beantragt die Vorlage zur Aufhebung der Oberschule Obenstrohe zur nochmaligen Beratung zurück  in die Fraktionen zu verschieben. Dies wurde im Rahmen der Diskussion mehrfach formuliert . Die Wählergemeinschaft Zukunft Varel e.V. beantragt, dass bezüglich der Schließung der Oberschule Obenstrohe kein Beschluss mehr in 2019 gefasst wird, da die Zeit nicht ausreicht für eine so weitreichende Entscheidung.

 

Mündliche Ergänzung zur Vorlage seitens der Verwaltung im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur: Im Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung, der sich seit nunmehr 2 Jahren mit dem Thema Schulentwicklungsplanung beschäftigt, sind jeweils 1 Vertreter pro Fraktion, Schulleiter*innen, Eltern- und Schülervertreter, Landesschulbehörde in verschiedenen Funktionen, Bildungsregion, Politik und Verwaltung vertreten. Die vorliegenden Zahlen beruhen auf Angaben der Meldeämter der Städten und Gemeinden. Die Schülerzahlen der Grundschüler an den weiterführenden Schulen wurden jeweils von diesen abgefragt. Die Oberschule Obenstrohe gehört zur Stadt Varel, in der es mehrere weiterführende Schulen gibt. Von den Schülern an der Oberschule Obenstrohe ist die Hälfte aus Obenstrohe. Der Schulweg zur Arngaster Straße beträgt für alle Schüler maximal 5 Kilometer. Eine kleine Schule sei nicht gleichbedeutend mit kleinen Klassen. Hier ist der Klassenteiler maßgeblich. Im Vordergrund sollte auch die Qualität an Frieslands Oberschulen stehen, beispielsweise die Auswahlmöglichkeit einer zweiten Fremdsprache. In größeren Oberschulen ist dies leichter zu realisieren. Mit dem Blick des Schulträgers auf die Ressourcen sei festzustellen, dass die Oberschule Varel seinerzeit für eine 4-Zügigkeit gebaut worden ist und dort somit räumlich ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.

Das Arbeitsergebnis des Arbeitskreises Schulentwicklungsplan stellte zwei Schwerpunktthemen dar.

 

1.            Weiterführung der Oberschule Obenstrohe – Ja oder Nein

2.            Baulicher Zustand der Heinz-Neukäter-Schule

 

Stellungnahme der Landesschulbehörde im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur: Die Landeschulbehörde versteht sich unter Beachtung der Vorgaben als Berater der Schulen. Es gilt auch an kleinen Oberschulen Wahlpflichtbereiche und Angebote für die Schüler*innen zu schaffen, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich nach eigenen Interessen, Fähigkeiten, Talenten zu entscheiden. In einer 2-zügigen Oberschule ist dies schwer zu realisieren. Erlassgetreu sei dies möglich, eine 1-zügige Oberschule ist nicht möglich

Bei dem Gedanken, den Schulstandort Obenstrohe über eine Außenstelle der Oberschule Varel zu erhalten stellt sich die Frage, ob dies von der Landesschulbehörde unterstützt wird.

Das Kultusministerium gibt vor, alle Schulen ausgewogen mit Personal auszustatten. Eine 100%-ige Versorgung sei zwar nicht gelungen, aber Frieslands Schulen sind insgesamt gut versorgt. Die Funktionsstellen sind an Schülerzahlen gekoppelt. Eine Leitungsstelle ist immer gegeben. Für die Stelle eines Konrektors bedarf es mind. 181 Schüler. Ab 288 Schüler gibt es darüber hinaus eine didaktische Leitung, sowie Fachbereichsleitungsstellen. Mit über 541 Schülern ergibt sich eine zweite Konrektorstelle. Seit eineinhalb Jahren gibt es zusätzliche A13-Stellen für Aufgaben im Qualitätsmanagement der Schulen. Diese sind auch an Schülerzahlen gekoppelt. Nach § 106 NSchG ist eine Außenstelle möglich. Die Genehmigung müsste geprüft werden. Die erforderliche Differenzierung im Pflichtunterricht, ein breites Wahlpflichtangebot, sowie Projekte, der AG-Bereich und die sozialpädagogische Betreuung bleiben nach wie vor ein Problem, da diese Doppelstrukturen vorgehalten werden müssen. Bei der Abwägung ist zu überprüfen, ob es so günstig ist, dass Kollegen an zwei Standorten unterrichten und nicht ständig als Ansprechpartner für ihre Schüler vor Ort sind.

 

Die Verwaltung führt im Rahmen der Diskussion weiterhin aus, dass über Kooperationsmöglichkeiten im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur seit 8 Jahren beraten wird. Die Schulleiter waren schriftlich aufgefordert zu kooperieren, da auch aus dem Kreistag immer wieder dazu appelliert wurde. Die inhaltliche Gestaltung obliegt jedoch den Schulen und nicht dem Schulträger. Die Ideen müssen aus den Schulen kommen. Auch nach 8 Jahren findet kaum Zusammenarbeit statt.

 

Der Erhalt der Förderschule Heinz-Neukäter ist keinesfalls Teil dieser Diskussion. Die Förderschule ist so strukturiert, dass die Schüler irgendwann wieder eine Regelschule besuchen können. Ein Auslaufen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, sowie geistige Entwicklung ist rechtlich nicht vorgesehen.

 

Frau Bödecker bittet das Gremium die Wortmeldung von Frau Dr. Heidenreich zuzulassen. Frau Dr. Heidenreich berichtet, dass sowohl öffentlich auf der Straße als auch auf Facebook die Schüler der Heinz-Neukäter-Schule Beschimpfungen und Diffamierungen hinnehmen müssen. Eine Vermengung der Diskussion über die Schließung der Oberschule Obenstrohe und die Standortfrage der Heinz-Neukäter-Schule ist aus ihrer Sicht unglücklich. Die politische Brisanz zeigt sich in dem Bericht von Frau Dr. Heidenreich.

 

Im letzten Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung am 24.10.2019, wurde der Fokus auf ein hervorragendes qualitatives Angebot für die Schüler*innen  gelegt. Die Standortfrage war bei der Erarbeitung dieser Sitzungsvorlage zweitrangig. Maßgeblich sind die aktuellen Schülerzahlen zu Beginn des neuen Schuljahres. Hieraus ergibt sich die Prognose, dass die Oberschule Obenstrohe längerfristig einzügig sein wird. Bei Aufnahme aller Schüler aus dem Einzugsbereich der Stadt Varel ergibt sich für die Oberschule Varel die Prognose der überwiegenden 3-Zügigkeit.

 

Insgesamt wird die Vorlage von allen Ausschussmitgliedern intensiv diskutiert und beraten.

 

Anlagen:

 

1. Schülerzahlenentwicklung Oberschule Obenstrohe

 

2. Schülerzahlenentwicklung Oberschule Varel

 

3. Darstellung Schülerzahlen und Zügigkeit der Oberschule Varel während der    jahrgangsweisen Übernahme des Schulbezirks der Oberschule Obenstrohe

 

4. Präsentation zu den Standortvarianten der Förderschule Varel

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen.

 

Ja:

7

Nein:

3

Enthaltung:

4

 

Die weiteren Anträge werden somit nicht mehr abgestimmt, da das gesamte Thema in die Fraktionen und Gruppen verwiesen wurde.