Betreff
Aufhebung der Oberschule Obenstrohe
GEMÄSS ENTSCHEIDUNG DER VERWALTUNG VOM 03.12.2019 WURDE DIE VORLAGE AUS DER BERATUNG ZURÜCKGEZOGEN. Sie wird nunmehr abgeschlossen. / Gs
Vorlage
0803/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO) für Niedersachsen bestimmt für die öffentlichen Schulen u.a. Anforderungen an die Größe von Schulen und gibt für Oberschulen im Sekundarbereich I (ohne gymnasiales Angebot) eine mindestens Zweizügigkeit vor. Die Prognose der Schülerzahlenentwicklung auf Berechnungsbasis des Hildesheimer Bevölkerungsmodells weist die Oberschule Obenstrohe mittelfristig als dauerhaft einzügige Oberschule aus. Damit ist diese Mindestvoraussetzung dann nicht mehr gegeben.

 

Die aktuelle Schülerzahlsituation hat bereits zum Wegfall der Stelle der didaktischen Leitung sowie der Fachbereichsleitungen (und damit des mittleren Managements) der Schule geführt. Insbesondere die Stelle der didaktischen Leitung ist elementar für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung der Schule. Darüber hinaus führt die prognostische Schülerzahlenentwicklung an der Oberschule Obenstrohe mittelfristig zu einer zunehmenden Abnahme von Lehrerstunden und damit insgesamt zu einer Reduzierung der Attraktivität der Schule sowohl für vorhandenes, als auch zukünftiges Lehrpersonal, da mögliche Aufstiegschancen innerhalb der Schule kaum noch bestehen.

 

Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung sowie die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales an.  Wenn es, bedingt durch die Schülerzahlenentwicklung, weniger Klassen in der Schule gibt, kann insbesondere die Profilbildung nur eingeschränkt angeboten werden und führt damit für die SuS zu einer Reduzierung der Möglichkeiten die Qualifikationen zu erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

 

Insgesamt verpflichtet § 106 (1) NSchG den Schulträger u.a. Schulen aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. Da § 4 SchOrgVO eine mindestens Zweizügigkeit für Oberschulen in Niedersachsen vorgibt und auch eine Ausnahme gem. § 4 (2) SchOrgVO nicht vorliegt, empfiehlt die Verwaltung die Oberschule Obenstrohe spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025 aufzuheben. Bis dahin soll die Schule derart auslaufen, dass dort ab dem Schuljahr 2020/2021 keine SuS der Klasse 5 mehr aufgenommen werden.

 

Mit der Oberschule in der Arngaster Straße ist in Varel eine weitere Oberschule vorhanden, diese Schule würde mittelfristig dauerhaft zweizügig geführt. Das vollsanierte Gebäude ist ursprünglich als vierzügige Schule konzipiert worden und damit geeignet und in der Lage, ab dem Schuljahr 2020/2021 den bisherigen Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe mit abzudecken. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe ab dem Schuljahr 2020/2021 der Oberschule Varel zuzuordnen und damit schuljahrgangsweise bis 2024/2025 zu übernehmen.

 

Im Rahmen des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung am 24.10.2019 wurde über diesen Sachverhalt umfassend diskutiert und abgestimmt. Bei 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde im Arbeitskreis entsprechend des Beschlussvorschlages votiert.

 

Am derzeitigen Standort der Oberschule Obenstrohe kann die künftige Förderschule Varel sowie der außerschulische Lernort Technik und Natur geplant werden. Die Förderschulen in Varel sind aktuell in der Oldenburger Straße 7 in Varel untergebracht (der Lernort in angemieteten Räumen in Bockhorn). Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und die vorhandene Raumkapazität für die Schülerzahlen nicht ausreichend. Somit bestehen wegen der Aufhebung der Oberschule Obenstrohe die Optionen, für die Förderschule das Altgebäude der OBS Obenstrohe umfassend zu sanieren oder auf dem Grundstück gänzlich neu zu bauen. Dies gilt es im Rahmen der Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Mobilität zu erörtern.

 

Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlags gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Oberschule Obenstrohe wird mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025 aufgehoben. Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden keine Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 mehr aufgenommen, so dass die Schule jahrgangsweise ausläuft.

 

2. Die Schülerinnen und Schüler, die bis zum Schuljahr 2019/2020 an der Oberschule Obenstrohe aufgenommen wurde, können dort bis zum Durchlaufen der Klasse 10 verbleiben.

 

3. Der Einzugsbereich der Schulbezirkssatzung der Oberschule Obenstrohe wird ab dem Schuljahr 2020/2021 der Oberschule Varel zugeordnet.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP     Nr.  2.4

Titel: Weiterentwicklung der Schulstandorte zu Häusern der Bildung und der sozialen                       Daseinsvorsorge, Bildung von Familienzentren

 

 

 

Ernst

Sachbearbeiter               Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

 

1. Schülerzahlenentwicklung Oberschule Obenstrohe

 

2. Schülerzahlenentwicklung Oberschule Varel

 

3. Darstellung Schülerzahlen und Zügigkeit der Oberschule Varel während der    jahrgangsweisen Übernahme des Schulbezirks der Oberschule Obenstrohe

 

4. Präsentation zu den Standortvarianten der Förderschule Varel