Sitzung: 21.11.2019 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0817/2019
Beschlussvorschlag:
Die
Planung für eine Radverkehrsanlage an der K 109 in Varel zwischen Marktplatz
und Eisenbahnbrücke wird eingestellt.
Die Verwaltung wird gebeten, jegliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr an der K 109 –auch unter Zugrundelegung der jeweiligen Forschungsergebnisse und technischen Regelwerke- zu prüfen und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Seit vielen Jahren wird die
Schaffung einer Radverkehrsanlage an der K 109 in Varel durch die Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und ein beauftragtes
Verkehrsplanungsbüro untersucht.
Auf einem ersten ca. 400 m
langen Teilstück der K 109 (Windallee/ Schloßplatz) wurden bereits abmarkierte
Schutzstreifen im Herbst 2017 geschaffen, hierzu gibt es keinerlei negative
Erfahrungen. Allerdings zeigt sich im weiteren Verlauf der K 109, dass der zur
Verfügung stehende Verkehrsraum überwiegend nicht ausreichend ist, so dass
weder abgesetzte Radwege noch abmarkierte Schutzstreifen mit erforderlichen
Maßen (Breite Schutzsteifen sowie Kernfahrbahn) darstellbar sind.
Im Ergebnis ist der
Radfahrer daher weiterhin gehalten, sich auf der Fahrbahn im fließenden Verkehr
fortzubewegen, verkehrssicherheitliche Beeinträchtigungen sind –auch nach
Abstimmung in der Verkehrssicherheits-Kommission für den Landkreis- nicht
festzustellen.
Unter Verweis auf die als
Anlage beigefügte Präsentation wird daher vorgeschlagen, die Planung zur
Schaffung einer Radverkehrsanlage an der K 109 zwischen Marktplatz und
Bahnbrücke einzustellen.
Es ist eine Deckensanierung
der Fahrbahn für das Jahr 2021 geplant, im Anschluss könnten auf der sanierten
Decke in regelmäßigen Abständen Piktogramme „Fahrrad“ markiert werden, um die
Führung für den Radverkehr zu verdeutlichen (sog. „Piktogrammspur“).
Herr Hinrichs
erläutert die Vorlage anhand der Präsentation (siehe Anlage) und betont die
Alternativlosigkeit der Aufhebung der Planung, dieser Sachverhalt werde
absprachegemäß ebenfalls dem Fachausschuss der Stadt Varel vorgestellt.
Auf Nachfrage von
KTA Langer, der die zumindest subjektiv empfundene Gefährlichkeit der Straße
für die Radfahrer betont und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
hinterfragt sowie KTA Michaelis, der eben eine solche Beschränkung zumindest
für den Teil zwischen Marktplatz und Lothar-Meyer-Gymnasium (Engstellen)
anregt, erklärt Herr Hinrichs, dass sich ebenfalls die
Verkehrssicherheits-Kommission grundsätzlich mit diesen Fragen beschäftigt
habe, bislang aber die dafür „qualifizierte Gefahrenlage“ nicht gesehen habe.
Ob eine möglicherweise kurzfristig anstehende StVO-Novelle den rechtlichen
Spielraum hierfür erweitern werde („Versuchsklausel“), bleibe aktuell
abzuwarten, im übrigen sei für evtl. verkehrliche Beschränkungen originär die
Verkehrsbehörde der Stadt Varel (natürlich in Abstimmung mit den Beteiligten
Polizei, Landesbehörde und Landkreis) zuständig.
Anlage:
Präsentation „Radverkehrsanlage an der K 109 (Mühlenstraße) in Varel“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig