Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Planung für eine Radverkehrsanlage an der K 109 in Varel zwischen Marktplatz und Eisenbahnbrücke wird eingestellt.

Die Verwaltung wird gebeten, jegliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr an der K 109 –auch unter Zugrundelegung der jeweiligen Forschungsergebnisse und technischen Regelwerke- zu prüfen und bei der Umsetzung zu unterstützen.


Seit vielen Jahren wird die Schaffung einer Radverkehrsanlage an der K 109 in Varel durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und ein beauftragtes Verkehrsplanungsbüro untersucht.

 

Auf einem ersten ca. 400 m langen Teilstück der K 109 (Windallee/ Schloßplatz) wurden bereits abmarkierte Schutzstreifen im Herbst 2017 geschaffen, hierzu gibt es keinerlei negative Erfahrungen. Allerdings zeigt sich im weiteren Verlauf der K 109, dass der zur Verfügung stehende Verkehrsraum überwiegend nicht ausreichend ist, so dass weder abgesetzte Radwege noch abmarkierte Schutzstreifen mit erforderlichen Maßen (Breite Schutzsteifen sowie Kernfahrbahn) darstellbar sind.

 

Im Ergebnis ist der Radfahrer daher weiterhin gehalten, sich auf der Fahrbahn im fließenden Verkehr fortzubewegen, verkehrssicherheitliche Beeinträchtigungen sind –auch nach Abstimmung in der Verkehrssicherheits-Kommission für den Landkreis- nicht festzustellen.

 

Unter Verweis auf die als Anlage beigefügte Präsentation wird daher vorgeschlagen, die Planung zur Schaffung einer Radverkehrsanlage an der K 109 zwischen Marktplatz und Bahnbrücke einzustellen.

 

Es ist eine Deckensanierung der Fahrbahn für das Jahr 2021 geplant, im Anschluss könnten auf der sanierten Decke in regelmäßigen Abständen Piktogramme „Fahrrad“ markiert werden, um die Führung für den Radverkehr zu verdeutlichen (sog. „Piktogrammspur“).

 

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage anhand der Präsentation (siehe Anlage) und betont die Alternativlosigkeit der Aufhebung der Planung, dieser Sachverhalt werde absprachegemäß ebenfalls dem Fachausschuss der Stadt Varel vorgestellt.

 

Auf Nachfrage von KTA Langer, der die zumindest subjektiv empfundene Gefährlichkeit der Straße für die Radfahrer betont und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h hinterfragt sowie KTA Michaelis, der eben eine solche Beschränkung zumindest für den Teil zwischen Marktplatz und Lothar-Meyer-Gymnasium (Engstellen) anregt, erklärt Herr Hinrichs, dass sich ebenfalls die Verkehrssicherheits-Kommission grundsätzlich mit diesen Fragen beschäftigt habe, bislang aber die dafür „qualifizierte Gefahrenlage“ nicht gesehen habe. Ob eine möglicherweise kurzfristig anstehende StVO-Novelle den rechtlichen Spielraum hierfür erweitern werde („Versuchsklausel“), bleibe aktuell abzuwarten, im übrigen sei für evtl. verkehrliche Beschränkungen originär die Verkehrsbehörde der Stadt Varel (natürlich in Abstimmung mit den Beteiligten Polizei, Landesbehörde und Landkreis) zuständig.

 

 

Anlage:

Präsentation „Radverkehrsanlage an der K 109 (Mühlenstraße) in Varel“


Abstimmungsergebnis:

einstimmig