Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Die Planungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Zu einer Veränderung der Fahrbahn der K 332 zwischen Siebetshaus und dem Kreisel in Rahrdum mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Radfahrer gibt es seit längerer Zeit Überlegungen. Daraus folgend liegt ein im Auftrag des Landkreises durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Aurich, erarbeitetes Grundkonzept (sh. auch Vorlage 0434/2018) vor, welches auch bereits im Rahmen einer Infoveranstaltung den angrenzenden Anliegern vorgestellt wurde.

Ziel der Planungen ist es einerseits, die Fahrbahnoberfläche zu verbessern, da durch mehrfache Änderungen an der Markierung insbesondere im nassen Zustand sog. Phantommarkierungen auftauchen. Andererseits soll auch der Verkehrsraum für den Radfahrer verbessert, d.h. verbreitert, und damit sicherer gemacht werden.

Eine Verbreiterung der Fahrbahn kann durch „Anbau“ auf dem vorhandenen Straßengrundstück (jeweils ca. 0,75 m je Seite) realisiert werden.

Im Rahmen der Planungen vergrößerte sich allerdings der Umfang der Maßnahme dahingehend, dass auch die anliegenden Bushaltestellen mit angepasst werden sollen/müssen. Desweiteren wurde zur besseren Überquerung der K 332 in Höhe der Gaststätte „Waldschlösschen“ (Radwanderweg) eine Lichtsignalanlage sowie im Bereich der Einmündung Waldstraße eine Querungshilfe (Mittelinsel) eingeplant. Um im Kreuzungsbereich der K 332 / K 94 (Klosterweg) / Jeversche Straße eine sichere und schlüssige Radfahrerführung auf einer Hochbordanlage zu erreichen, muss außerdem der Kurvenradius etwas erweitert werden.

Aus einer anfänglich geplanten Deckensanierungsmaßnahme mit einer Erneuerung der Markierungen ist damit eine umfangreiche Ausbaumaßnahme geworden, was sich in der Konsequenz auch in den geschätzten Kosten widerspiegelt.

Eine reine Deckensanierungsmaßnahme auf der jetzt vorhandenen Fahrbahnbreite wird mit 424.000 € veranschlagt. Diese Mittel (400.000 €) waren bereits in der diesjährigen Haushaltsplanung (sh. Masterplan Unterhaltsmaßnahme K 332 Schortens, Mehrzweckstreifen Siebetshaus und Fahrbahnsanierung) veranschlagt. Allein hiermit würde man aber nicht die gewünschte Verbreiterung der Mehrzweckstreifen und damit eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreichen.

Für die Umsetzung der Veränderungen an der K 332, nämlich Verbreiterung des gesamten Verkehrsraums, Anpassung Bushaltestellen, Querungshilfe und Lichtsignalanlage sowie Anpassung der Fahrbahnverschwenkung im Kreuzungsbereich werden die zusätzlichen Kosten auf 752.000 € geschätzt. (In den vergangenen mittelfristigen Planungen wurden seinerzeit 340.000 € in den Masterplan aufgenommen.)

Für die nunmehr geplante Gesamtmaßnahme werden die Kosten also auf eine Höhe von 1.176.000 € geschätzt.

 

Im Rahmen der Planungen wurde auch Kontakt mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, aufgenommen mit dem Zweck der Klärung, ob für diese Maßnahme Fördermittel gewährt werden können.

Da es sich um einen Fahrbahnausbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse handelt, können hierfür nach Voreinschätzung durch die Förderbehörde grundsätzlich Fördermittel gewährt werden. Es wurde somit ein Antrag auf Aufnahme der Maßnahme in das Mehrjahresprogramm des Landes gestellt. Eine Zusage hierzu wird im Frühjahr des nächsten Jahres erwartet.

 

Die Finanzierung der Maßnahme verändert sich damit wie folgt:

Urspr. Planung: 400.000 € Ergebnishaushalt Ausgabe

                                  340.000 € Finanzhaushalt Ausgabe       insg. 740.000 € Eigenmittel

 

Neue Planung: 1.176.000 € Finanzhaushalt Ausgabe

                                    489.000 € Finanzhaushalt Einnahme  insg. 687.000 € Eigenmittel

 

Die geplante Erweiterung der Maßnahme führt nach derzeitiger Einschätzung somit nicht zu Mehrkosten für den Landkreis Friesland.

Nach Vorlage der o.g. Förderzusage, einer planungsrechtlichen Absicherung und einer erfolgreichen Beantragung in das konkrete Bauprogramm des Landes soll nunmehr endgültig eine Umsetzung der Maßnahme in 2021 erfolgen!

 

 

 

Herr Hinrichs erklärt die Kostensteigerungen durch den gestiegenen Maßnahmenumfang, allerdings wäre ein Fahrbahnausbau grundsätzlich möglicherweise förderfähig. Nach einer hoffentlich kurzfristigen positiven Entscheidung der Förderbehörde können endgültig Planungsrecht geschaffen werden, der (geringfügig erforderliche) Grunderwerb getätigt und die Maßnahme für das Bauprogramm 2021 angemeldet werden, so dass dann eine Umsetzung auch erfolgen solle!

 

 

Anlage:

keine


Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen