Beschluss:

Die 7. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2020 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 werden beschlossen.

 

 


Herr KTA Ramke spricht sich sehr positiv für die 7. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung aus. Die Gebühren seien seit 2016 relativ konstant geblieben. Nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) sei der Landkreis verpflichtet die Gebühren alle 3 Jahre neu zu kalkulieren. Aufgrund der Einführung der Wertstofftonne ab 2020, die Mehrkosten durch die Anschaffung kleinerer Müllfahrzeuge, aufgrund des Rückwärtsfahrverbotes und die neu auszuschreibende Sperrmüllabfuhr habe der Landkreis einen Gebührenbedarf von 8,6 Mio. Euro zu verzeichnen. Für das Jahr 2020 liege dennoch eine durchschnittliche Senkung der Abfallgebühren von 0,74 % vor. Er bedankt sich hierbei insbesondere für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Fachausschuss und der Kreisverwaltung.

 

 

Der Kreistag folgt der Empfehlung des Kreisausschusses.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig