Beschlüsse:

 

1.    Die Verwaltungsorganisation wird um ein Dezernat (ehemals Abteilung) mit einem/r eigenen Dezernenten/in erweitert, die Fachbereiche werden entsprechend neu gegliedert.

 

2.    Die Hauptsatzung wird - wie vorgeschlagen - geändert.

 

3.    Hierfür wird mit dem Stellenplan 2020 für die neu geschaffene Dezernatsstelle eine Wahlbeamtenstelle nach Besoldungsgruppe B 3 eingerichtet.

 

 


Auszug aus der Vorlagenbegründung (letzter Absatz):

 

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung ist um folgenden Paragrafen zu ergänzen:

 

§ 4

Beamte auf Zeit

Außer der Landrätin/dem Landrat werden die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter als Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat und eine/ein weitere(r) leitende(r) Beamtin/Beamte(r) in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

 

Die bisherigen Paragrafen 4 bis 9 werden neu durchnummeriert.

 

Im neuen Paragrafen 5 werden die Worte „Abteilungen“, „Abteilungsleiter/innen“ bzw. „Abteilungsleiter/in“ durch „Dezernate“, „Dezernentinnen/Dezernenten“ bzw. „Dezernentin/Dezernent“ ersetzt.

 

 

Anm.:

Aus Gründen der Klarstellung wurde in der 1. Änderungssatzung der (alte) Paragraf 4 (§ 4) wie beschlossen ergänzt/ geändert. Eine neue Nummerierung entfällt daher. (Die 1. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.)

 

 

Herr KTA Zillmer sieht kein zwingendes Erfordernis für die Einrichtung einer weiteren Dezernatsstelle. Durch eine stärkere Einbindung der KTA sei es seines Erachtens möglich, die Aufgaben umzuverteilen und den Landrat hierdurch zu entlasten.

 

Frau KTA Schlieper verweist auf die massiven Sparmaßnahmen, hervorgerufen durch die Haushaltskonsolidierung, die auch dazu geführt haben, dass der Landrat viele Aufgaben in Eigenregie übernommen habe. In diesem Zusammenhang hebt sie die guten Leistungen aller Beteiligten hervor und spricht sich ganz klar für die Schaffung einer weiteren Dezernatsstelle aus. Hierdurch sei insbesondere gewährleistet den Landrat künftig bei anstehenden strategischen Verhandlungen, wie zu dem Thema Wasserstoff und bei weiteren repräsentativen Aufgaben zu entlasten.

 

Herr KTA Funke ist grundsätzlich gegen das sog. „Aufblähen“ des Verwaltungskörpers, aber in diesem Falle schließe er sich den Ausführungen von Frau KTA Schlieper an und befürworte ebenfalls die Schaffung einer weiteren Dezernatsstelle, um den Landrat zu entlasten. Er werde ansonsten nicht in der Lage sein, die an ihn gestellten Aufgaben zu erfüllen. Folglich sei dies größtenteils dem sog. „eingleisigen System“ (hauptamtlicher Landrat mit repräsentativer und rechtlicher Außenvertretung) geschuldet. Schon bei der Einführung der „Eingleisigkeit“ hätten die Bürgermeister Bedenken geäußert, nicht mehr in der erforderlichen Weise für die internen Aufgaben der Verwaltung zur Verfügung zu stehen.

 

Herr KTA Chmielewski ergänzt hierzu, dass die Schaffung einer weiteren Dezernatsstelle legitim sei, da die Vielfältigkeit der Aufgaben der Verwaltung, wie Breitband, Klima, etc. massiv zugenommen haben.

 

 

Anlagen:

-       1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

-       Hauptsatzung (überarbeitete Lesefassung_20191218)

 


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.

Ja:

28

Nein:

9

Enthaltung:

1

= mehrheitlich zugestimmt

 

zu 2.

Ja:

28

Nein:

9

Enthaltung:

1

= mehrheitlich zugestimmt

 

(qualifizierte Mehrheit ist gem. § 12 Abs. 2 NKomVG erfüllt; mind.  22 Stimmen.)

 

zu 3.

Ja:

28

Nein:

9

Enthaltung:

1

= mehrheitlich zugestimmt