Sitzung: 10.03.2020 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig bei 1 Enthaltung
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0899/2020
Beschlussvorschlag:
Ungeachtet einer förmlichen Zweckbindung dienen die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung als Erträge im Teilhaushalt Straßenverkehr ausschließlich Maßnahmen der Verkehrssicherheit, eine weitergehende Festlegung erübrigt sich.
Der Antrag der Gruppe MMW/ Die Linke zielt darauf ab, die Verwarngelder
und Bußgelder vollständig zur substanziellen Verbesserung der
Verkehrssicherheit einzusetzen.
Die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung des Landkreises Friesland
(Verwarngelder, Bußgelder) fließen als sogenannte „ordentliche Erträge“ in den
Teilhaushalt „Straßenverkehr“ und dienen dort der Deckung der Aufwendungen.
Laut Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2020 betragen die Erträge (inkl. Verwarngelder und Bußgelder) ca.
4,086 Mio. €, die Aufwendungen im betr. Teilhaushalt hingegen insgesamt ca.
6,547 Mio. €.
Die Arbeit des Fachbereiches Straßenverkehr betrifft ausnahmslos die
Thematik „Verkehrssicherheit“, denn neben der Gewährleistung der Teilnahme
geeigneter und befähigter Kraftfahrer am Straßenverkehr oder aber der Zulassung
verkehrssicherer Fahrzeuge und deren Identifikation am Straßenverkehr sprechen
wir stets von den vier Säulen der Verkehrssicherheitsarbeit, die da wären:
• Rechtmäßige und
nachvollziehbare Beschilderung von Verkehrsflächen
• Bau und Unterhaltung
von sicheren (kreiseigenen) Verkehrsflächen
• Intensive und
transparente Verkehrsüberwachung
• Umfassende
Präventionsarbeit
Die Einnahmen aus
der Verkehrsüberwachung (in 2018 bspw. ca. 1,132 Mio. €) fließen somit stets
ausschließlich in den o.g. Teilhaushalt und werden zur Umsetzung der o.g.
Themen verwendet, daher bedarf es keiner weiteren Festlegung.
KTA Chmielewski
erläutert den Antrag der Gruppe MMW/ Die Linke und betont, dass man in
Anknüpfung an die Diskussion in der Sitzung vom 15.05.2019 sich wünsche, dass
die Verwaltung unabhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für
bspw. die Unterhaltung/Instandsetzung von Kreisstraßen die Gesamterlöse aus der
Verkehrsüberwachung vollständig präventiven Maßnahmen der
Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung stellen möge.
Herr Hinrichs erklärt
in Ergänzung der Vorlage, dass in den vergangenen Jahren aufgrund der
Beschlusslage der politischen Gremien insgesamt Projekte der
Verkehrssicherheitsarbeit mit einem Volumen von inzwischen mehr als 500.000 €
finanziert wurden, allerdings handele es sich bei der Prävention nur um eine
„Säule“ der Verkehrssicherheitsarbeit. Wie mit Vorlage 577/2019 dargestellt,
habe man in 2018 z.B. ca. 1.132.000 € Einnahmen (Bußgelder, Verwarngelder)
erzielt, demgegenüber standen Ausgaben (Personal-, Sachkosten) in Höhe von ca.
999.000 €. Der Überschuss diene den o.g. Maßnahmen der Präventionsarbeit
(Beschlusslage 10 % der Überschüsse, mind. 25.000 € jährlich) und fließe im
übrigen vollständig in den Teilhaushalt Straßenverkehr und diene dort den
anderen Säulen der Verkehrssicherheitsarbeit, z.B. auch der Unterhaltung von
Kreisstraßen, wobei das jährliche Volumen dem Masterplan Kreisstraßen entnommen
werden kann.
Anlage:
Antrag
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |