Beschluss: einstimmig bei 1 Enthaltung

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Ungeachtet einer förmlichen Zweckbindung dienen die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung als Erträge im Teilhaushalt Straßenverkehr ausschließlich Maßnahmen der Verkehrssicherheit, eine weitergehende Festlegung erübrigt sich.


Der Antrag der Gruppe MMW/ Die Linke zielt darauf ab, die Verwarngelder und Bußgelder vollständig zur substanziellen Verbesserung der Verkehrssicherheit einzusetzen.

 

Die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung des Landkreises Friesland (Verwarngelder, Bußgelder) fließen als sogenannte „ordentliche Erträge“ in den Teilhaushalt „Straßenverkehr“ und dienen dort der Deckung der Aufwendungen. Laut Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2020 betragen die Erträge (inkl. Verwarngelder und Bußgelder) ca. 4,086 Mio. €, die Aufwendungen im betr. Teilhaushalt hingegen insgesamt ca. 6,547 Mio. €.

 

Die Arbeit des Fachbereiches Straßenverkehr betrifft ausnahmslos die Thematik „Verkehrssicherheit“, denn neben der Gewährleistung der Teilnahme geeigneter und befähigter Kraftfahrer am Straßenverkehr oder aber der Zulassung verkehrssicherer Fahrzeuge und deren Identifikation am Straßenverkehr sprechen wir stets von den vier Säulen der Verkehrssicherheitsarbeit, die da wären:

 

             Rechtmäßige und nachvollziehbare Beschilderung von Verkehrsflächen

             Bau und Unterhaltung von sicheren (kreiseigenen) Verkehrsflächen

             Intensive und transparente Verkehrsüberwachung

             Umfassende Präventionsarbeit

 

Die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung (in 2018 bspw. ca. 1,132 Mio. €) fließen somit stets ausschließlich in den o.g. Teilhaushalt und werden zur Umsetzung der o.g. Themen verwendet, daher bedarf es keiner weiteren Festlegung.

 

 

 

KTA Chmielewski erläutert den Antrag der Gruppe MMW/ Die Linke und betont, dass man in Anknüpfung an die Diskussion in der Sitzung vom 15.05.2019 sich wünsche, dass die Verwaltung unabhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für bspw. die Unterhaltung/Instandsetzung von Kreisstraßen die Gesamterlöse aus der Verkehrsüberwachung vollständig präventiven Maßnahmen der Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung stellen möge.

 

Herr Hinrichs erklärt in Ergänzung der Vorlage, dass in den vergangenen Jahren aufgrund der Beschlusslage der politischen Gremien insgesamt Projekte der Verkehrssicherheitsarbeit mit einem Volumen von inzwischen mehr als 500.000 € finanziert wurden, allerdings handele es sich bei der Prävention nur um eine „Säule“ der Verkehrssicherheitsarbeit. Wie mit Vorlage 577/2019 dargestellt, habe man in 2018 z.B. ca. 1.132.000 € Einnahmen (Bußgelder, Verwarngelder) erzielt, demgegenüber standen Ausgaben (Personal-, Sachkosten) in Höhe von ca. 999.000 €. Der Überschuss diene den o.g. Maßnahmen der Präventionsarbeit (Beschlusslage 10 % der Überschüsse, mind. 25.000 € jährlich) und fließe im übrigen vollständig in den Teilhaushalt Straßenverkehr und diene dort den anderen Säulen der Verkehrssicherheitsarbeit, z.B. auch der Unterhaltung von Kreisstraßen, wobei das jährliche Volumen dem Masterplan Kreisstraßen entnommen werden kann.

 

Anlage:

Antrag


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

1