Sitzung: 10.03.2020 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0894/2020
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Planung eines Radweges an der Kreisstraße 86 (Friederikensiel bis L 808) zu beauftragen. Die Einstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel ab 2021 bleibt der Haushaltsplanung vorbehalten.
Anwohner aus Friederiken Vorwerk haben beim Landkreis den Bau eines
Radweges auf dem Teilstück der Kreisstraße 86 vom Ortsausgang Friederikensiel
bis zur Landesstraße 808 angeregt:
„Hier in Friederiken Vorwerk
gibt es 6 Haushalte. Vier davon vermieten Ferienwohnungen. Unsere Gäste sind in
erster Linie Familien mit Kindern. Häufig wird ein sicherer Radweg Richtung
Friederikensiel oder Carolinensiel vermisst. Die Gäste möchten nicht mit ihren
Kindern entlang der Kreisstraße fahren und lassen die Räder lieber stehen.
Familie…hat 3 kleine Kinder.
Die beiden älteren besuchen derzeit die Grundschule Hohenkirchen und werden mit
dem Taxi zur Schule gebracht. Das dritte Kind wird 2021 eingeschult.
Entlang der Kreisstraße z.B.
zur Bushaltestelle nach Friederikensiel zu fahren ist nicht zumutbar. Die
Straße ist besonders im Sommer stark befahren. Teilweise rücksichtslose Auto-
und Lkw-Fahrer stellen eine Bedrohung dar. Die Straße ist nicht beleuchtet und
gerade bei schlechten Witterungsbedingungen früh morgens im Dunkeln werden
Radfahrer spät gesehen. Die Sturzgefahr ist durch den schlechten Zustand der
Straße, vor allem am Fahrbahnrand, groß.
Ein Radweg würde es unseren
Kindern ermöglichen, die nächste Bushaltestelle sicher zu erreichen und unseren
Gästen, die nächsten Radwege an den Deichen usw. zu erreichen…“
Bislang weist die Kreisstraße 86 (Küstenstraße) nur auf dem Teilstück
von der Kreisstraße 87 bis zum Ort Friederikensiel einen Radweg auf, so dass in
der Tat eine Lücke zwischen dem Ortsausgang Friederikensiel bis zur
Landesstraße 808 bei Friedrich-Augustengroden besteht. Dieses ca. 3 km lange
Stück ist einer der (acht) Kreisstraßenabschnitte der früheren Prioritätenliste,
die relativ wenig Verkehrsbedeutung haben.
Durch die aktuelle Beschlusslage (siehe auch Vorlage 678/2019), mit der
die frühere Liste und die Priorisierung der betr. Kreisstraßen aufgehoben
wurde, besteht die Möglichkeit, im Einzelfall verkehrspolitisch Akzente zu
setzen und einzelne Maßnahmen mit einem Planungsauftrag zu versehen, wenn
besondere Aspekte dafür sprechen. Bislang haben wir betont, kurzfristig keine
Planungen aufzunehmen, außerdem sieht der Masterplan zumindest bis
einschließlich 2022 keinen Raum für zusätzliche Projekte vor. Die Aufnahme des
Projektes „Schutzstreifen außerorts“ in die Regelungen der
Straßenverkehrs-Ordnung wird weiter seitens des Bundes abgelehnt, so dass auch
hier zumindest kurz- und mittelfristig keine alternative Radverkehrsanlage
möglich werden wird.
Folgende Daten
liegen vor:
a.) Verkehrserhebungen aus
August 2010 (DTV, d.h. durchschnittlicher Tagesverkehr: 2.153), September 2017
(in Friederikensiel, DTV: 1.826) und Februar 2019 (DTV: 746) liegen vor.
Außerhalb der „Saison“ weist die Straße einen sehr geringen Verkehr auf,
allerdings liegt ansonsten durchaus eine Verkehrsmenge vor, die als
„nennenswert“ zu bezeichnen ist;
b.) Unfalllage: Von 2017
bis 2019 insgesamt 8 Verkehrsunfälle (davon drei Wild-VU, 2 VU mit Radfahrerbeteiligung,
davon einer auf der Strecke);
c.) Struktur: Mit dem
Radweg könnte durchaus ein Lückenschluss erreicht werden, an der K 86 bis zum
Ort Friederikensiel gibt es bereits eine Nebenanlage (im Ort Gehweg mit
zugelassenem Radverkehr), somit wäre eine Fortführung bis zur L 808 schlüssig
(zwischen der EM Javenloch bis zur L 808 –auf einer Strecke von gut 100 m- ist
bereits ein Radweg vorhanden.
Zusammenfassend liegt eine Situation vor, die keinen Radweg erforderlich erscheinen lässt, aber
durchaus sinnvoll macht
(Lückenschluss!).
Der Planungsauftrag könnte an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr ergehen, erforderliche Haushaltsmittel (grob geschätzt ca. 30.000 € pro
km) könnten ab 2021 in den Haushalt eingestellt werden.
Anzumerken bleibt
noch, dass die Fahrbahnsanierung der Kreisstraße 86 nach dem Masterplan für
nächstes Jahr geplant ist.
Herr Hinrichs
begrüßt die Antragsteller im Publikum und begründet die Sinnhaftigkeit der
Planung, nach Aufhebung der früheren starren Prioritätenliste könne man nun im
Einzelfall Akzente setzen, aktuell wurde darüber hinaus ein Votum des ADFC
eingeholt, der ebenfalls den Nutzen des Radweges an der K 86 sieht.
In mehreren
Wortbeiträgen werden die Vorteile für die schwächeren Verkehrsteilnehmer bei Vorhandensein
eines Radweges sowie die Möglichkeit eines Lückenschlusses herausgestellt. Nach
Ergänzung von Landrat Ambrosy erscheint der skizzierte Zeitplan für das Projekt
zwar auf den ersten Blick sehr lang, aber der erforderliche Planungsvorlauf
sowie der daran anschließende Grunderwerb binde erfahrungsgemäß erhebliche
Zeit. Wichtig sei jetzt der klare Wille der Umsetzung, der sich in dem
Planungsauftrag zeige, man werde alles daran setzen, die Realisierung
schnellstmöglich anzustreben.
Anlage:
keine
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen