Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit Drittanbietern vereinbarte Entgelte/Vergütungen, Zuschüsse etc. für die Dauer der geltenden Verordnungen und Allgemeinverfügungen im Rahmen der Covid19 Krise je nach Branche in Höhe von 50 % - 75 %  als Überbrückungshilfe weiter zu zahlen.

 

 


Der Beschluss des Kreisausschusses vom 8.4.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.