Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Problembeschreibung

2019 ist es in großen Gebieten Niedersachsens im Zuge einer extrem hohen Population von Feldmäusen zu umfangreichen Schäden auf Dauergrünlandflächen gekommen. Das Ausmaß dieser Schäden wurde gegen Ende 2019 sichtbar. Nach einer Gesprächsrunde mit den Akteuren aus der Landwirtschaft Ende Januar 2020 bat das Niedersächsische Umweltministerium Anfang Februar 2020  auch die unteren Naturschutzbehörden aus den betroffenen Gebieten und die Landwirtschaftskammer (LWK) zur Festlegung von geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von betroffenen Dauergrünland nach Hannover. Ziel sollte es sein, einfache und schnelle Verfahren zur Genehmigung von Wiederansaaten auf Dauergrünland nach vorhergehender mechanischer Flächenbearbeitung (inkl. Umbruch) zu etablieren.

 

Dieses Ziel wurde mit dem Erlass vom 18.02.2020 deutlich verfehlt. Für alle Beteiligten (LWK, Kreisverwaltung und Landwirte) bedeuteten die Antragsverfahren Unsicherheit und Mehraufwand.

 

In einem regulären Verfahren (ohne Erlassregelung) stellt der Landwirt einen Antrag beim Landkreis. Der Landkreis stellt nach einer Prüfungszeit von durchschnittlich 2-3 Tagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die unverzüglich per EMAIL und per Post an die LWK zur abschließenden Würdigung geschickt wird. In der Regel erhalten die Landwirte von der LWK kurzfristig ihre förderrechtliche Genehmigung.

 

Tatsächlich gingen beim LK FRI 18 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 255 ha ein. Das entspricht einem Anteil an der geschätzten befallenen Gesamtfläche von lediglich etwa 2 %! Dies bedeutet ein geschätztes Gesamtantragsvolumen (alle bei der LWK eingegangenen Anträge von ca. 4 % also etwa 500 ha. Wegen fehlender Informationen zur Identifizierung der Flächen musste die Kreisverwaltung in nahezu der Hälfte der Verfahren Unterlagen über die LWK nachfordern. Statt der üblichen durchschnittlichen 2-3 Tage bedeutete dies dann Bearbeitungszeiten von etwa 4-5 Tagen.

 

In den Wochen vor dem Erlass hatte die Kreisverwaltung bereits für nahezu 200 ha Fläche Unbedenklichkeitsbescheinigungen mit einer maximalen Bearbeitungszeit von 2 – 3 Tagen ausgestellt.

 

Wegen der starken Niederschläge im Februar und März 2020 konnten die Flächen kaum bewirtschaftet werden. Dies reduzierte die Mäusepopulation deutlich. Der Verfahrensdruck ging damit deutlich zurück.

Würdigung der Umweltverwaltung

Es hat sich gezeigt, dass gutes Krisenmanagement nicht abhängig von überregionalen Verfahrensfestlegungen sein muss. Im Fall „Mäusemanagement“ hat die Koordinierung durch die Landesverwaltung bezogen auf den Landkreis Friesland zu Mehraufwand und vor allem zu längeren Verfahren geführt. Wegen der engen Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft hätte in bewährter Weise eine regional zwischen den Landkreisen abgestimmte Verfahrensweise wohl zu einem schnelleren und ökonomischeren Handeln geführt. Insbesondere das späte Tätigwerden der Landesbehörden mit Verabschiedung des Erlasses am 18.02.2020 (bekannt waren die Schäden ja bereits Ende 2019) hätte wohl ohne die Niederschläge im Februar und März zu erheblichen Konflikten zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz (Brut und Setzzeiten ab März) führen können.

 

Der Bericht ist als Anlage beigefügt.