Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


1. Die Anwendungspraxis zu § 4 der Aufwandsentschädigungssatzung des Kreistages Friesland

wird zur Kenntnis genommen.


2. Der Arbeitskreis "Überarbeitung der Aufwandsentschädigungssatzung" wird die Thematik vom Grundsatz her

aufgreifen.




Mit seinem anliegenden Antrag vom 10. Februar 2007 bittet Kreistagsabgeordneter Chmielewski um Überprüfung der Auslegung des

§ 4 der Aufwandsentschädigungssatzung für Kreistagsabgeordnete. Zu Details wird auf das beigefügte Schreiben verwiesen.


Abgeordnete des Kreistages Friesland erhalten Fahrtkosten nach dem Wortlaut des § 4 der Satzung "für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes in Ausübung ihres Mandates". Die Kreisverwaltung legt die Anwendung dieser Regelung eng aus und verbindet mit einer Zahlung die Mitgliedschaft (also Teilnahme als Mitglied oder Vertreter/in) im jeweiligen Gremium. - "Gasthörer" erhalten keinen Ersatz ihrer Fahrtauslagen.


Der Kommentar zu § 39 NGO (Wefelmeier) (wortgleich: § 35 NLO) sagt hierzu Folgendes aus:


"..... Da sich auch die pauschalierte Entschädigung am tatsächlichen Aufwand orientieren muss (....), ist ein als Bemessungsgrundlage dienender Aufwand nur dann anzuerkennen, wenn die Sitzungsteilnahme zur Mitwirkung an der Entscheidungsbildung des Gremiums erfolgt.


Sind Rats(hier: Kreistags-)mitglieder in Wahrnehmung ihres Informationsrechts in Ausschusssitzungen, oder, sofern die Satzung eine solche Möglichkeit vorsieht, in Sitzungendes Verwaltungsausschusses (hier: Kreisausschusses) als Zuhörer anwesend (..), so liegt darin deshalb keine Teilnahme, die einen Anspruch auf Sitzungsgeld (hier: Fahrtkosten) begründen kann."


Die Rechtsauffassung und Vorgehensweise der Verwaltung wird durch diese Bewertung unterstützt.



In seiner Sitzung am 14. Februar 2007 hat der Kreisausschuss (sh. TOP 3.23 der Niederschrift) sich mit der Thematik befasst und eine ergänzende Stellungnahme des NGO-Kommentators Robert Thiele eingeholt. Auf die der Niederschrift beigefügten Anlagen wird verwiesen.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski erklärte die Bedeutung dieser Regelung für die Ausübung seines politischen Mandats. Die Teilnahme an Ausschusssitzungen bedeute für ihn eine wichtige Informationsquelle. Die Erstattung der entsprechenden Fahrtkosten sei für ihn ein entscheidender Faktor. Er bitte den zu bildenden Arbeitskreis um eine Regelung in seinem Sinne.