Sitzung: 09.03.2021 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1141/2021
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Änderung
Öffnungszeiten und Annahme von Bioabfall zum 01.03.2021 am Wertstoffhof Varel
Entsprechend der
Beschlüsse des Umweltausschusses und des Kreistages sollen die Änderung der
Annahmemodalitäten auf dem Wertstoffhof in Varel bzgl. des Bioabfalls
durchgeführt werden.
I.
Satzungsänderung
Grundsätzlich wäre
zur Umsetzung des Gremienbeschlusses eine Änderung der Satzung zu den
Annahmebedingungen und die organisatorische Neuordnung erforderlich.
In Unkenntnis der
anfallenden einschlägigen Bioabfallmengen, lässt sich der tatsächliche Aufwand
nur grob beziffern. Um die Satzung passgenau zu ändern, setzt die Verwaltung
zunächst die in § 3 Abs. 6 Benutzungsordnung vorgesehene Möglichkeit zur
Erprobung neuer Abgabesysteme um. Durch das Vorschalten einer solchen
Erprobungsphase können die Änderungen bereits zum 01.03.2021 (Beginn der
Vegetationsperiode) eingeführt, Erfahrungswerte gesammelt und ggf. weitere
Angebote entwickelt werden. Eine Satzungsänderung könnte auf einen fundierten
Datenbestand im Frühjahr 2022 erfolgen.
Einzelaspekte:
1)
Zeit-
und Annahmekonzept
Der vorliegende Gremienbeschluss sieht vor,
mittwochs nur Grünabfälle anzunehmen. Sollte sich nun aber erweisen, dass die
Mengen an Bioabfällen geringer sind als erwartet (ein Container/Tag), wäre es denkbar, auch alle Abfälle anzunehmen
oder vielleicht auch an den anderen Tagen die Annahme auf Strauchwerk und
Bioabfall zu erweitern.
2)
Testsystem
Terminvergabe
Neben dem gesundheitsschonenden Charakter in
Pandemiezeiten bietet das aufgebaute Testsystem zur Terminvergabe gute
Möglichkeiten zur Evaluation von Akzeptanz und dauerhafter Praxistauglichkeit.
Erste Ergebnisse der Terminvergabe in Varel
zeigen folgendes Bild:
Der Montagvormittag wird viel weniger
genutzt als der Montagnachmittag bzw. Freitagvormittag. Die Terminvergabe per
Internet und Telefon funktioniert wenngleich die Zahl der Anmeldungen
entsprechend der Jahreszeit gering ist.
Das AWZ hat in der Terminabfrage (für
Wiefels) eine Zufriedenheitsumfrage gestartet und 96% der Teilnehmer*innen sind
mit der Terminvergabe sehr zufrieden. Hauptgrund ist die Zeitersparnis wegen
fehlender Wartezeiten.
Die Terminvergabe wird derzeit noch optimiert. So kann bspw. die Kundschaft ab
März direkt nachsehen wann Termine frei sind und diese sofort buchen.
Außerdem werden teilweise Ruckstaus auf die
Kreis-/Landesstraßen vermieden.
3)
Gebührenerhebung
Ebenfalls kann man die Gebührenerhebung für
den Bioabfall zunächst testen. Hier stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist
mit einem Bonsystem zu arbeiten bei dem die Fa. Nehlsen AWG die
gebührenerhebene Stelle ist oder ob der Landkreis die Gebühren erhebt.
Zunächst ist folgendes Verfahren geplant:
Für die Gebührenannahme soll vorerst ein
Bon-System eingesetzt werden. Die Einrichtung einer Kasse wäre unter
Berücksichtigung des kommunalen Haushaltsrechts viel zu aufwendig und
kostenintensiv. In einem solchen Szenario unterstünden bspw. die Mitarbeiter
direkt der Kreiskasse. Ein flexibler Personalwechsel, wie er auf dem
Wertstoffhof öfters erforderlich ist, wäre dann nicht möglich. Das bedeutet es
müssten mind. 2 Mitarbeiter hierfür abgeordnet werden. Ein Kassensystem mit
Kassenführung, -abrechnung usw. wäre anzuschaffen. Das Gebäude müsste
anforderungsgemäß ertüchtigt werden. Es entstünden allein Sachkosten von 10.000
– 15.000 €.
Im Bon-System verkauft der Landkreis wie
auch für die Abfallsäcke Gebührenmarken an den Betreiber des Wertstoffhofs. Die
Nehlsen AWG bekommt pro verkaufter Marke 0,26 € Aufwandsentschädigung und
verkauft die Marken zum festgelegten Verkaufspreis von 6,00 € pro 0,5 m³ an die
Kunden. Dieser Preis entspricht den Gebühren im AWZ.
4)
Mengenentwicklung
Wenn im Laufe des Jahres eine Annahmestelle
für Grünabfälle in Sande eingerichtet wird, lassen sich auch die anfallenden
Mengen je Annahmestelle belastbar ermitteln.
5)
Öffnungszeiten
Die im Gremienbeschluss festgelegten
geänderten u.g. Öffnungszeiten stehen nicht zur Disposition:
Montag |
13:00 – 18:00 Uhr |
alle Abfälle (nur kostenfrei oder über Abfallsack) |
Mittwoch |
13:00 – 18:00 Uhr |
nur Grünabfall (teilweise kostenpflichtig) kein Sperrmüll |
Freitag |
08:00 – 12:00 Uhr 12:30 – 17:00 Uhr |
alle Abfälle (nur kostenfrei oder über Abfallsack) |
Samstag |
08:00 – 12:00 Uhr |
alle Abfälle (nur kostenfrei oder über Abfallsack)
|
Daraus ergeben sich Öffnungszeiten von 22,5
Stunden (bisher 21 Stunden).
II.
Weitere Fragestellungen
1)
Warum
darf Kleingewerbe keinen Abfall abgeben?
Die Kapazitäten sind dafür nicht planbar.
Insbesondere Hausmeisterdienste und Gartenbaubetriebe würden die vorhandenen
Behältervolumen zu schnell bedienen. Dies würde dem Sinn eines
Bürgerwertstoffhofs zuwider laufen. Insbesondere auch deswegen, da der Betrieb
am Standort Varel nicht kostendeckend ist und durch den allgemeinen
Gebührenhaushalt ausgeglichen wird. Eine gewerbliche Nutzung dieses Angebots
ist daher nicht angezeigt.
2)
In
welcher Form kann Restabfall abgegeben werden?
Restabfall kann wie bisher nur in
Abfallsäcken (60 Liter) abgeben werden. Die Annahme von pauschalen Kleinmengen
(bis zu 2 m³) ist aus den genannten Gründen (vgl. II. 1) nicht möglich.
Erfahrungsgemäß beinhalten diese Kleinmengen auch verwertbare Abfälle wie
Altholz, Fenster usw., die im AWZ als Baustellenabfälle der Trennung
unterliegen. Als Gemisch in einem Container wären diese Stoffe nicht
verwertbar. Diese wäre mit der Abfallhierarchie des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht vereinbar.
KTA Neugebauer bewertet die Testphase positiv. Die Verwaltung soll aber
möglichst schnell zusätzlichen Annahmezeiten prüfen, um den Service weiter zu
verbessern.
Im Zuge der jüngsten Umorganisation auf dem Wertstoffhof Varel hat die
Verwaltung bereits die möglichen Alternativen untersucht. Zusätzliche Annahmezeiten für Ast- und
Strauchschnitt wären nur zulasten anderer Annahmezeiten möglich.
KTA Neugebauer hält die Argumentation der Verwaltung für nicht
ausreichend. Nach seiner Auffassung sei es eine Frage der Organisation, die
anderen Möglichkeiten weiter zu verbessern.
Zur Erläuterung der Wertstoffhoforganisation lädt die Verwaltung zu einem gemeinsamen Ortstermin ein.