Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Planung der Umgestaltung der Nebenanlagen im Zuge der K 294 (Hauptstraße) in Sande zu beauftragen.

 

Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde Sande und Einbindung der Beteiligten auf der Grundlage der vorliegenden Voruntersuchung der Nds. Landesbehörde.

 

Die Einstellung der erforderlichen Planungsmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2022 vorbehalten.


In mehreren Vorgesprächen zwischen Landkreis Friesland, Gemeinde Sande, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV/ Geschäftsbereich Aurich), Straßenmeisterei Jever und Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland bestand Einigkeit, dass eine Überplanung der Geh- und Radwege entlang der K 294 (Hauptstraße) zwingend erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, denn es besteht ein hohes Verkehrsunfallgeschehen mit Beteiligung von Radfahrern. Seitens der Unfallkommission wurde daher im April 2019 der Beschluss gefasst, dass „geprüft werden sollte, ob eine bauliche Umgestaltung des Verkehrsraumes der K 294 (OD Sande) möglich ist, um ggf. auf beiden Seiten der Fahrbahn ausreichende (richtungsbezogene) Radverkehrsanlagen zu schaffen.“

 

Die Planungsabteilung der NLStbV hat nunmehr eine Vorplanung für den besagten Bereich vorgenommen, d.h. es wurden u.a. folgende Unterlagen erstellt:

 

a.            Bestandspläne mit Darstellung der vorhandenen Verkehrsraumbreiten und der Parkstreifen unter Berücksichtigung von Zu- und Abfahrten sowie Sichtfeldern an Einmündungen;

b.            Aufstellung möglicher Querschnittsvarianten zur Aufteilung des vorhandenen Verkehrsraumes.

 

Die Ergebnisse wurden mit den o.g. Beteiligten sowie den Vorsitzenden des ADFC Friesland e.V. und des Wirtschaftsförderungsvereins Sande e.V. im Rahmen einer Online-Konferenz diskutiert.

 

Es zeigt sich, dass die zur Verfügung stehende Verkehrsraumbreite im Verlauf der Ortsdurchfahrt durchaus differiert, außerdem ist erkennbar, dass die Parkstreifen zu einem großen Anteil derzeit bzw. künftig nicht nutzbar sind.

 

Bei den grundsätzlich möglichen Querschnitten, die allesamt kaum vollständig unter Nutzung des vorhandenen Verkehrsraumes –also komplett ohne Grunderwerb- zu realisieren wären, besteht Einvernehmen, dass die zwei abmarkierten Lösungen (Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) mit einer Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn problematisch sind und eher keine Alternative darstellen werden.

 

Derzeit besteht Einvernehmen, dass beidseitige getrennte Geh- und Radwege mit einer Beibehaltung/ Schaffung von Parkraum soweit als möglich die bevorzugte Variante für die Führung der Radfahrer und Fußgänger sind.

 

Allerdings bleibt die konkrete Ausgestaltung der konkreten (Vor- und Vorentwurfs-)Planung durch ein Fachbüro vorbehalten. Diese Planung wird im weiteren Schritt beauftragt, eine enge Einbindung des ADFC und des Wirtschaftsförderungsvereines wird beibehalten, auch die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit wird in diesem Prozess realisiert werden.

 

Abschließend sei noch erwähnt, dass derzeit mangels konkreter Planung keine Kosten bzw. Kostenaufteilungen beziffert werden können, eine Umsetzung der Maßnahme vor 2023 ist ausgeschlossen.

 

Die Voruntersuchung wird in der Sitzung durch Vertreter der NLStbV vorgestellt werden, die Vorstellung wird zusätzlich in den Gremien der Gemeinde Sande erfolgen.

 

 

 

Herr Hinrichs erläutert einführend die Vorlage, Herr Janssen von der Planungsabteilung der Nds. Landesbehörde in Aurich führt zu der Voruntersuchung anhand der Querschnittsvarianten und einem beispielhaften Bestandsplan aus.

 

In einer Online-Abstimmung im Januar wurde mit den Beteiligten (u.a. Polizei, ADFC Friesland, Gemeinde und Wirtschaftsförderungsverein) bereits abgestimmt, dass sämtliche Varianten einer Radfahrerführung auf der Fahrbahn (Radfahrstreifen, Schutzstreifen) ausscheiden, weil diese allenfalls für den „sportlich motivierten“ Radfahrer schlüssige Alternativen darstellen, diese allerdings nicht zuletzt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Hauptstraße für das Gros der Radfahrer keine Verbesserungen darstellen und die subjektive Unsicherheit noch erhöhen.

 

Auf Nachfrage von KTA Eilers erläutert Herr Hinrichs, dass derzeit natürlich noch keine konkreten Kostenschätzungen vorliegen (können), allerdings sei es rechtlich so, dass der Landkreis Kostenträger für Fahrbahn und Radweg, die Gemeinde hingegen für die Gehwege sei. Weitere Kostenbeteiligte (Anlieger etc.) gebe es nicht, natürlich werde man sämtliche Fördermöglichkeiten ausschöpfen.

 

Herr Hinrichs stellt aufgrund einer Nachfrage von KTA Ratzel dar, dass selbstverständlich in die konkrete Planung die Zielsetzungen einfließen werden, möglichst weitgehend Parkraum zu erhalten. Dort wird zu bewerten und abzuwägen sein, inwieweit man den Umstand hinnehmen wird, dass von den derzeit vorhandenen Parkstreifen nur eine Teilmenge tatsächlich zur Verfügung steht, weil erhebliche Flächen wegen Zufahrten und Sichtfeldeinschränkungen der Nutzung entzogen sind. KTA Ratzel stellt klar, dass möglicherweise bei entsprechender Interessenlage der Gewerbetreibenden in Teilbereichen Grunderwerb (zwecks Schaffung von Parkraum) zu realisieren sei.

 

KTA Ramke führt noch aus, dass bei den weiteren Planungen unbedingt die Funktion der Hauptstraße berücksichtigt werden muss, auch bei Neubauvorhaben sei es sehr wichtig, dass Bauherren die Verpflichtung zur Schaffung von Parkraum auf dem jeweiligen Baugrundstück nicht durch Geldzahlungen ablösen können. Bereits derzeit sei festzustellen, dass wegen des Verkehrsaufkommens auf der Hauptstraße sich Verkehre Abkürzungsstrecken durch betr. Wohngebiete suchen, die dort zu Belastungen führen.

 

Anlage:

Querschnittsvarianten


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0