Sitzung: 17.05.2021 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 1207/2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete
Planung der Umgestaltung der Nebenanlagen im Zuge der K 294 (Hauptstraße) in
Sande zu beauftragen.
Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit
der Gemeinde Sande und Einbindung der Beteiligten auf der Grundlage der
vorliegenden Voruntersuchung der Nds. Landesbehörde.
Die Einstellung der erforderlichen Planungsmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2022 vorbehalten.
In mehreren Vorgesprächen zwischen Landkreis Friesland, Gemeinde Sande,
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV/ Geschäftsbereich
Aurich), Straßenmeisterei Jever und Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
bestand Einigkeit, dass eine Überplanung der Geh- und Radwege entlang der K 294
(Hauptstraße) zwingend erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen,
denn es besteht ein hohes Verkehrsunfallgeschehen mit Beteiligung von
Radfahrern. Seitens der Unfallkommission wurde daher im April 2019 der
Beschluss gefasst, dass „geprüft werden sollte, ob eine bauliche Umgestaltung
des Verkehrsraumes der K 294 (OD Sande) möglich ist, um ggf. auf beiden Seiten
der Fahrbahn ausreichende (richtungsbezogene) Radverkehrsanlagen zu schaffen.“
Die Planungsabteilung der NLStbV hat nunmehr eine Vorplanung für den
besagten Bereich vorgenommen, d.h. es wurden u.a. folgende Unterlagen erstellt:
a. Bestandspläne mit
Darstellung der vorhandenen Verkehrsraumbreiten und der Parkstreifen unter
Berücksichtigung von Zu- und Abfahrten sowie Sichtfeldern an Einmündungen;
b. Aufstellung möglicher
Querschnittsvarianten zur Aufteilung des vorhandenen Verkehrsraumes.
Die Ergebnisse wurden mit den o.g. Beteiligten sowie den Vorsitzenden
des ADFC Friesland e.V. und des Wirtschaftsförderungsvereins Sande e.V. im
Rahmen einer Online-Konferenz diskutiert.
Es zeigt sich, dass die zur Verfügung stehende Verkehrsraumbreite im
Verlauf der Ortsdurchfahrt durchaus differiert, außerdem ist erkennbar, dass
die Parkstreifen zu einem großen Anteil derzeit bzw. künftig nicht nutzbar
sind.
Bei den grundsätzlich möglichen Querschnitten, die allesamt kaum
vollständig unter Nutzung des vorhandenen Verkehrsraumes –also komplett ohne
Grunderwerb- zu realisieren wären, besteht Einvernehmen, dass die zwei
abmarkierten Lösungen (Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) mit einer Führung
der Radfahrer auf der Fahrbahn problematisch sind und eher keine Alternative
darstellen werden.
Derzeit besteht Einvernehmen, dass beidseitige getrennte Geh- und
Radwege mit einer Beibehaltung/ Schaffung von Parkraum soweit als möglich die
bevorzugte Variante für die Führung der Radfahrer und Fußgänger sind.
Allerdings bleibt die konkrete Ausgestaltung der konkreten (Vor- und
Vorentwurfs-)Planung durch ein Fachbüro vorbehalten. Diese Planung wird im
weiteren Schritt beauftragt, eine enge Einbindung des ADFC und des
Wirtschaftsförderungsvereines wird beibehalten, auch die umfassende Beteiligung
der Öffentlichkeit wird in diesem Prozess realisiert werden.
Abschließend sei noch erwähnt, dass derzeit mangels konkreter Planung
keine Kosten bzw. Kostenaufteilungen beziffert werden können, eine Umsetzung
der Maßnahme vor 2023 ist ausgeschlossen.
Die Voruntersuchung wird in der Sitzung durch Vertreter der NLStbV
vorgestellt werden, die Vorstellung wird zusätzlich in den Gremien der Gemeinde
Sande erfolgen.
Herr Hinrichs erläutert einführend die Vorlage, Herr Janssen von der
Planungsabteilung der Nds. Landesbehörde in Aurich führt zu der Voruntersuchung
anhand der Querschnittsvarianten und einem beispielhaften Bestandsplan aus.
In einer Online-Abstimmung im Januar wurde mit den Beteiligten (u.a.
Polizei, ADFC Friesland, Gemeinde und Wirtschaftsförderungsverein) bereits
abgestimmt, dass sämtliche Varianten einer Radfahrerführung auf der Fahrbahn
(Radfahrstreifen, Schutzstreifen) ausscheiden, weil diese allenfalls für den
„sportlich motivierten“ Radfahrer schlüssige Alternativen darstellen, diese
allerdings nicht zuletzt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Hauptstraße
für das Gros der Radfahrer keine Verbesserungen darstellen und die subjektive
Unsicherheit noch erhöhen.
Auf Nachfrage von KTA Eilers erläutert Herr Hinrichs, dass derzeit
natürlich noch keine konkreten Kostenschätzungen vorliegen (können), allerdings
sei es rechtlich so, dass der Landkreis Kostenträger für Fahrbahn und Radweg,
die Gemeinde hingegen für die Gehwege sei. Weitere Kostenbeteiligte (Anlieger
etc.) gebe es nicht, natürlich werde man sämtliche Fördermöglichkeiten
ausschöpfen.
Herr Hinrichs stellt aufgrund einer Nachfrage von KTA Ratzel dar, dass
selbstverständlich in die konkrete Planung die Zielsetzungen einfließen werden,
möglichst weitgehend Parkraum zu erhalten. Dort wird zu bewerten und abzuwägen
sein, inwieweit man den Umstand hinnehmen wird, dass von den derzeit
vorhandenen Parkstreifen nur eine Teilmenge tatsächlich zur Verfügung steht,
weil erhebliche Flächen wegen Zufahrten und Sichtfeldeinschränkungen der
Nutzung entzogen sind. KTA Ratzel stellt klar, dass möglicherweise bei
entsprechender Interessenlage der Gewerbetreibenden in Teilbereichen
Grunderwerb (zwecks Schaffung von Parkraum) zu realisieren sei.
KTA Ramke führt noch aus, dass bei den weiteren Planungen unbedingt die
Funktion der Hauptstraße berücksichtigt werden muss, auch bei Neubauvorhaben
sei es sehr wichtig, dass Bauherren die Verpflichtung zur Schaffung von
Parkraum auf dem jeweiligen Baugrundstück nicht durch Geldzahlungen ablösen
können. Bereits derzeit sei festzustellen, dass wegen des Verkehrsaufkommens auf
der Hauptstraße sich Verkehre Abkürzungsstrecken durch betr. Wohngebiete
suchen, die dort zu Belastungen führen.
Anlage:
Querschnittsvarianten
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |