Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßig über die Auswirkungen des neuen NKiTaG zu berichten und den politischen Gremien die zum 01.07.2026 geplante Evaluation zur Verfügung zu stellen.

 


Das niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. Die Schwerpunkte des neu gestalteten Gesetzes benennt das Niedersächsische Kultusministerium wie folgt:

 

  • Verbindlicher Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen

Das NKiTaG sieht den stufenweisen Einstieg einer dritten Kraft in den Kindergartengruppen vor. Die Einführung einer dritten Kraft soll mit der Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher oder Sozialassistentinnen und Sozialassistenten Hand in Hand gehen. In den Krippengruppen ist die Festschreibung einer dritten Kraft bereits vorhanden.

  • Gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege

Mit der Aufnahme der Kindertagespflege in das NKiTaG werden verbindliche und landesweit einheitliche Qualitätsstandarts in der Kindertagespflege gesetzlich verankert und die Kindertagespflege damit auf ein höheres fachliches Niveau gezogen.

Die Kindertagespflege im Landkreis Friesland arbeitet bereits seit Jahren mit diesen Qualitätsmaßstäben, die im Rahmen der Fachberatung und durch Fortbildung der Kindertagespflegepersonen in deren Arbeit mit den Kindern eingeführt wurde. Auch die im Gesetz verankerte Dokumentation der kindlichen Entwicklung wurde bereits von manchen Kindertagespflegepersonen durchgeführt. Durch die neue gesetzliche Verpflichtung dazu wurde bereits allen Kindertagespflegpersonen eine Fortbildung diesbezüglich angeboten und durchgeführt.

  • Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrages

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag wird in den Themen Inklusion und Gleichberechtigung der Geschlechter konkretisiert.

  • Erweiterung des Berufszugangs

Mit diesem Schwerpunkt wurde der berufliche Zugang in den Kindertagesstätten erweitert, so dass z.B. Personen mit einem Diplom, Bachelor oder Master im Bereich der Pädagogik unter bestimmten Voraussetzungen (80 Credit Points im Bereich kindlicher Pädagogik und  einer einjährigen einschlägigen Berufserfahrung) als pädagogische Fachkräfte in einer Kita tätig werden. Das Niedersächsische Landesjugendamt erleichtert und beschleunigt den Zugang durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren

  • Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe

Als Beispiel wurde die Wochenarbeitszeit der bei der Finanzhilfe berücksichtigten Kräfte abgesenkt oder in besonderen Fällen die Möglichkeit zum Einsatz von pädagogischen Assistenzkräften statt pädagogischen Fachkräften gegeben.

 

Die DVO-NKiTaG ist mit folgenden Schwerpunkten rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft getreten:

 

  • Außenstellen

Hier sieht die Verordnung vor, dass Kindertagesstätten grundsätzlich als einheitliche Organisationseinheiten räumlich gebündelt an einem Standort geführt werden sollen.

  • Leitung mehrerer Kindertagesstätten

Es wird zukünftig geregelt bzw. ermöglicht, dass ein und dieselbe pädagogische Fachkraft die Funktion der Leitung in zwei (eigenständigen) Kindertagesstätten unter bestimmten Bedingungen wahrnimmt.

  • Kindergartengruppen im Wald

Die Regelungen orientieren sich an den bisherigen Verwaltungsregelungen für die Genehmigung von Waldkindergärten und Waldgruppen.

  • Mindeststundenumfang der Förderung in Hortgruppen

Die Berechnung des Umfangs der Förderung in Hortgruppen im Jahresdurchschnitt wird näher präzisiert.

  • Finanzhilfe und weitere finanzielle Förderung für die Kindertagespflege

Die neu geschaffenen Regelungen zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege aufgrund der gesetzlichen Verankerung der Kindertagespflege im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege orientieren sich an den Regelungen zur Finanzhilfe von Kindertagesstätten.

 

Bei den Praktikern wurde Enttäuschung darüber geäußert, dass wichtige Themen aus der Praxis der Kindertagesstätten, wie z.B. die Vorbereitungszeit, Gruppengröße (Reduzierung der Kinderzahl) oder der Rechtsanspruch auf einen Integrationsplatz keine Berücksichtigung im neuen Gesetz gefunden haben.

 

Das Vorhalten pädagogischer Fachkräfte ist in unseren Bildungseinrichtungen eine wichtige Voraussetzung für eine gesteigerte Qualität in den Kindertagesstätten und einer guten Entwicklung unserer Kinder. Auf Grund des bestehenden Fachkräftemangels ist gerade dieser Bereich zu einer Herausforderung der Träger geworden. So ist es z.B. schwierig, über die gesamte Kernzeit eine heilpädagogische Fachkraft in der Integrationsgruppe vorzuhalten. Zuvor war dies im Umfang der vom Sozialamt bewilligten Stunden gefordert. Dies führt zum einen zu höheren Kosten für die Träger, zum anderen steht kaum entsprechendes Personal zur Verfügung.

 

In ähnlicher Weise verhält es sich mit der Regelung, dass die Zweitkraft nicht länger eine pädagogische Assistenzkraft (z.B. Sozialassistentin/ Sozialassistent) sein kann. Eine Gruppe wird nun mit zwei pädagogischen Fachkräften (z.B. Erzieherin/ Erzieher) besetzt. Die Sozialassistentin/ der Sozialassistent stellt die dritte Kraft dar.

In der Zusammenarbeit der Fachberatungen Kindertagesstätten des Landkreises Friesland und den Trägervertretern sowie den einzelnen Einrichtungen gab es bislang wenige Rückmeldungen zur Praxis mit dem neuen NKiTaG. Dies mag daran liegen, dass die Arbeitspraxis im Bereich der Kindertagesstätten noch immer stark den Regularien und Hygieneverordnungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie unterliegt. Ein wirklicher Arbeitsalltag mit dem neuen NKiTaG konnte noch nicht gelebt werden. So ist es z.B. kaum möglich die mit dem neuen NKiTaG geforderten drei Fortbildungen im Jahr umzusetzen.

 

Die Auswirkungen des neuen NKiTaG sind je nach Aufstellung und Ausrichtung der einzelnen Einrichtung sehr unterschiedlich. Beispiele können in der Vorstellung des Themas im Jugendhilfeausschuss benannt werden.

 

 

Frau Kulakowski stellt sich vor und berichtet, dass sie seit Januar 2022 als Fachberaterin für Tageseinrichtungen für Kinder tätig ist. Zuvor sei sie als Erzieherin in Kindergärten und -krippen, auch in Leitungsfunktion, beschäftigt gewesen.

 

Im Anschluss stellt Frau Kulakowski die Vorlage vor.

 

Das NKiTaG ist seit dem Inkrafttreten rund 30 Jahren nicht aktualisiert worden. Daher ist die Überarbeitung von den PraktikerInnen positiv aufgenommen worden. Eine Evaluation der Auswirkungen des neuen NKiTaG ist zum 31.07.2026 vorgesehen.

 

Frau Esser äußert sich überrascht, dass das Vorliegen eines Kinderschutzkonzeptes erst jetzt verpflichtend sei und nicht jede Einrichtung bereits über ein entsprechendes Konzept verfüge.

 

Frau Kulakowski erklärt, die Prüfung des Vorliegens eines Kinderschutzkonzeptes obliegt dem Landesjugendamt, die diesbezügliche Beratung erfolgt über die Fachberatung des Landkreises Friesland. Das Thema befindet sich auf der Tagesordnung des nächsten Treffens der KiTa-LeiterInnen, auf dem die Tageseinrichtung Peterstraße (Stadt Varel) ihr Konzept vorstellen wird.

 

Herr Eiklenborg berichtet, dass er die positiven Rückmeldungen aus der Praxis zur erfolgten Überarbeitung des NKiTaG nicht bestätigen könne. Die entsprechende Kritik an den Neuregelungen ist auch von den Kommunen über die jeweiligen Spitzenverbände an das Land Niedersachsen herangetragen worden, er selbst hat sich direkt an Herrn Ministerpräsident Weil gewandt. Die Gemeinde Sande wird durch die Vorgaben des neuen NKiTaG Betreuungszeiten reduzieren müssen; das Gesetz verschärft den bereits vorhandenen Fachkräftemangel.

 

Frau Kulakowski teilt mit, sie hätten die von Herrn Eiklenborg geschilderten Rückmeldungen nicht erreicht.

 

Frau Renken führt aus, dass auf der Ebene der ErzieherInnen tatsächlich entweder Resignation oder der Kampf um das Überleben am Arbeitsplatz stattfindet. Der Landkreis Friesland versucht daher über die Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder, aber auch über die MitarbeiterInnen der Familien- und Kinderservicebüros, die ErzieherInnen bei immer weiter steigenden Anforderungen zu unterstützen; z.B. durch Informationsmaterialen, Fortbildungsangebote etc.

 

Frau Vogelbusch ergänzt, mit der BBS Varel sei besprochen worden, dass bei entsprechender Nachfrage eine Klasse für die Fortbildung von Sozialassistenten zur ErzieherIn gebildet wird; wenn sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bzw. Träger zusammenschließen, sollte dies organisatorisch möglich sein.

 

Frau Lammers merkt an, auch die fehlende Ausbildungsvergütung erschwere die Nachwuchskräftegewinnung. Die Gemeinde Zetel zahlt z.B. einen kleinen Obolus, um angehende ErzieherInnen zu unterstützen.

 

Frau Vogelbusch erklärt, dass die Möglichkeit der dualen Ausbildung inzwischen gegeben sei. Zum Teil werden jedoch von den Einrichtungen Bedenken gegen die Qualität einer dualen Ausbildung geäußert, da im Laufe der vierjährigen Ausbildung nicht mehr ausschließlich schulische Inhalte vermittelt werden, sondern Zeitanteile für Praxiseinsätze vorgesehen sind. Zusätzlich fordert eine duale Ausbildung auch die beschäftigenden Träger heraus, da für Schultage eine Freistellung stattfinden muss und in dieser Zeit kein Einsatz in der Einrichtung erfolgen kann. Die Möglichkeit einer dualen Ausbildung ist aber grundsätzlich positiv zu werten.

 

Frau Lammers bittet, die politischen Gremien regelmäßig über das Thema zu informieren und die vorgesehene Evaluation des NKiTaG zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung sagt dies zu.