Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßig über die Auswirkungen des neuen
NKiTaG zu berichten und den politischen Gremien die zum 01.07.2026 geplante
Evaluation zur Verfügung zu stellen.
Das niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und
Kindertagespflege (NKiTaG) ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. Die
Schwerpunkte des neu gestalteten Gesetzes benennt das Niedersächsische
Kultusministerium wie folgt:
- Verbindlicher Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in
Kindergartengruppen
Das
NKiTaG sieht den stufenweisen Einstieg einer dritten Kraft in den
Kindergartengruppen vor. Die Einführung einer dritten Kraft soll mit der
Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher oder Sozialassistentinnen und
Sozialassistenten Hand in Hand gehen. In den
Krippengruppen ist die Festschreibung einer dritten Kraft bereits vorhanden.
- Gesetzliche Verankerung der
Kindertagespflege
Mit
der Aufnahme der Kindertagespflege in das NKiTaG werden verbindliche und
landesweit einheitliche Qualitätsstandarts in der Kindertagespflege gesetzlich
verankert und die Kindertagespflege damit auf ein höheres fachliches Niveau
gezogen.
Die
Kindertagespflege im Landkreis Friesland arbeitet bereits seit Jahren mit
diesen Qualitätsmaßstäben, die im Rahmen der Fachberatung und durch Fortbildung
der Kindertagespflegepersonen in deren Arbeit mit den Kindern eingeführt wurde.
Auch die im Gesetz verankerte Dokumentation der kindlichen Entwicklung wurde
bereits von manchen Kindertagespflegepersonen durchgeführt. Durch die neue
gesetzliche Verpflichtung dazu wurde bereits allen Kindertagespflegpersonen
eine Fortbildung diesbezüglich angeboten und durchgeführt.
- Fortschreibung des Bildungs- und
Erziehungsauftrages
Der
Bildungs- und Erziehungsauftrag wird in den Themen Inklusion und
Gleichberechtigung der Geschlechter konkretisiert.
- Erweiterung des Berufszugangs
Mit
diesem Schwerpunkt wurde der berufliche Zugang in den Kindertagesstätten
erweitert, so dass z.B. Personen mit einem Diplom, Bachelor oder Master im
Bereich der Pädagogik unter bestimmten Voraussetzungen (80 Credit Points im
Bereich kindlicher Pädagogik und einer
einjährigen einschlägigen Berufserfahrung) als pädagogische Fachkräfte in einer
Kita tätig werden. Das Niedersächsische Landesjugendamt erleichtert und
beschleunigt den Zugang durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Anpassung und Neustrukturierung der
Vorschriften zur Finanzhilfe
Als
Beispiel wurde die Wochenarbeitszeit der bei der Finanzhilfe berücksichtigten Kräfte
abgesenkt oder in besonderen Fällen die Möglichkeit zum Einsatz von
pädagogischen Assistenzkräften statt pädagogischen Fachkräften gegeben.
Die DVO-NKiTaG ist mit folgenden
Schwerpunkten rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft getreten:
- Außenstellen
Hier
sieht die Verordnung vor, dass Kindertagesstätten grundsätzlich als
einheitliche Organisationseinheiten räumlich gebündelt an einem Standort
geführt werden sollen.
- Leitung mehrerer Kindertagesstätten
Es
wird zukünftig geregelt bzw. ermöglicht, dass ein und dieselbe pädagogische
Fachkraft die Funktion der Leitung in zwei (eigenständigen) Kindertagesstätten
unter bestimmten Bedingungen wahrnimmt.
- Kindergartengruppen im Wald
Die
Regelungen orientieren sich an den bisherigen Verwaltungsregelungen für die Genehmigung
von Waldkindergärten und Waldgruppen.
- Mindeststundenumfang der Förderung in
Hortgruppen
Die
Berechnung des Umfangs der Förderung in Hortgruppen im Jahresdurchschnitt wird
näher präzisiert.
- Finanzhilfe und weitere finanzielle
Förderung für die Kindertagespflege
Die
neu geschaffenen Regelungen zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege
aufgrund der gesetzlichen Verankerung der Kindertagespflege im
Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
orientieren sich an den Regelungen zur Finanzhilfe von Kindertagesstätten.
Bei den Praktikern wurde Enttäuschung
darüber geäußert, dass wichtige Themen aus der Praxis der Kindertagesstätten,
wie z.B. die Vorbereitungszeit, Gruppengröße (Reduzierung
der Kinderzahl) oder der Rechtsanspruch auf einen Integrationsplatz
keine Berücksichtigung im neuen Gesetz gefunden haben.
Das Vorhalten pädagogischer Fachkräfte ist
in unseren Bildungseinrichtungen eine wichtige Voraussetzung für eine
gesteigerte Qualität in den Kindertagesstätten und einer guten Entwicklung
unserer Kinder. Auf Grund des bestehenden Fachkräftemangels ist gerade dieser
Bereich zu einer Herausforderung der Träger geworden. So ist es z.B. schwierig,
über die gesamte Kernzeit eine heilpädagogische Fachkraft in der Integrationsgruppe
vorzuhalten. Zuvor war dies im Umfang der vom Sozialamt bewilligten Stunden
gefordert. Dies führt zum einen zu höheren Kosten für die Träger, zum anderen
steht kaum entsprechendes Personal zur Verfügung.
In ähnlicher Weise verhält es sich mit der
Regelung, dass die Zweitkraft nicht länger eine pädagogische Assistenzkraft
(z.B. Sozialassistentin/ Sozialassistent) sein kann. Eine Gruppe wird nun mit
zwei pädagogischen Fachkräften (z.B. Erzieherin/ Erzieher) besetzt. Die
Sozialassistentin/ der Sozialassistent stellt die dritte Kraft dar.
In der Zusammenarbeit der Fachberatungen
Kindertagesstätten des Landkreises Friesland und den Trägervertretern sowie den
einzelnen Einrichtungen gab es bislang wenige Rückmeldungen zur Praxis mit dem
neuen NKiTaG. Dies mag daran liegen, dass die Arbeitspraxis im Bereich der
Kindertagesstätten noch immer stark den Regularien und Hygieneverordnungen zur
Bekämpfung der Corona Pandemie unterliegt. Ein wirklicher Arbeitsalltag mit dem
neuen NKiTaG konnte noch nicht gelebt werden. So ist es z.B. kaum möglich die
mit dem neuen NKiTaG geforderten drei Fortbildungen im Jahr umzusetzen.
Die Auswirkungen des neuen NKiTaG sind je nach Aufstellung und
Ausrichtung der einzelnen Einrichtung sehr unterschiedlich. Beispiele können in
der Vorstellung des Themas im Jugendhilfeausschuss benannt werden.
Frau Kulakowski stellt sich vor und berichtet, dass sie seit Januar 2022
als Fachberaterin für Tageseinrichtungen für Kinder tätig ist. Zuvor sei sie
als Erzieherin in Kindergärten und -krippen, auch in Leitungsfunktion,
beschäftigt gewesen.
Im Anschluss stellt Frau Kulakowski die Vorlage vor.
Das NKiTaG ist seit dem Inkrafttreten rund 30 Jahren nicht aktualisiert
worden. Daher ist die Überarbeitung von den PraktikerInnen positiv aufgenommen
worden. Eine Evaluation der Auswirkungen des neuen NKiTaG ist zum 31.07.2026
vorgesehen.
Frau Esser äußert sich überrascht, dass das Vorliegen eines
Kinderschutzkonzeptes erst jetzt verpflichtend sei und nicht jede Einrichtung
bereits über ein entsprechendes Konzept verfüge.
Frau Kulakowski erklärt, die Prüfung des Vorliegens eines
Kinderschutzkonzeptes obliegt dem Landesjugendamt, die diesbezügliche Beratung
erfolgt über die Fachberatung des Landkreises Friesland. Das Thema befindet
sich auf der Tagesordnung des nächsten Treffens der KiTa-LeiterInnen, auf dem
die Tageseinrichtung Peterstraße (Stadt Varel) ihr Konzept vorstellen wird.
Herr Eiklenborg berichtet, dass er die positiven Rückmeldungen aus der
Praxis zur erfolgten Überarbeitung des NKiTaG nicht bestätigen könne. Die
entsprechende Kritik an den Neuregelungen ist auch von den Kommunen über die
jeweiligen Spitzenverbände an das Land Niedersachsen herangetragen worden, er
selbst hat sich direkt an Herrn Ministerpräsident Weil gewandt. Die Gemeinde
Sande wird durch die Vorgaben des neuen NKiTaG Betreuungszeiten reduzieren
müssen; das Gesetz verschärft den bereits vorhandenen Fachkräftemangel.
Frau Kulakowski teilt mit, sie hätten die von Herrn Eiklenborg
geschilderten Rückmeldungen nicht erreicht.
Frau Renken führt aus, dass auf der Ebene der ErzieherInnen tatsächlich
entweder Resignation oder der Kampf um das Überleben am Arbeitsplatz
stattfindet. Der Landkreis Friesland versucht daher über die Fachberatung für
Tageseinrichtungen für Kinder, aber auch über die MitarbeiterInnen der
Familien- und Kinderservicebüros, die ErzieherInnen bei immer weiter steigenden
Anforderungen zu unterstützen; z.B. durch Informationsmaterialen,
Fortbildungsangebote etc.
Frau Vogelbusch ergänzt, mit der BBS Varel sei
besprochen worden, dass bei entsprechender Nachfrage eine Klasse für die
Fortbildung von Sozialassistenten zur ErzieherIn gebildet wird; wenn sich die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden bzw. Träger zusammenschließen, sollte
dies organisatorisch möglich sein.
Frau Lammers merkt an, auch die fehlende Ausbildungsvergütung erschwere
die Nachwuchskräftegewinnung. Die Gemeinde Zetel zahlt z.B. einen kleinen
Obolus, um angehende ErzieherInnen zu unterstützen.
Frau Vogelbusch erklärt, dass die Möglichkeit der dualen Ausbildung
inzwischen gegeben sei. Zum Teil werden jedoch von den Einrichtungen Bedenken
gegen die Qualität einer dualen Ausbildung geäußert, da im Laufe der
vierjährigen Ausbildung nicht mehr ausschließlich schulische Inhalte vermittelt
werden, sondern Zeitanteile für Praxiseinsätze vorgesehen sind. Zusätzlich
fordert eine duale Ausbildung auch die beschäftigenden Träger heraus, da für
Schultage eine Freistellung stattfinden muss und in dieser Zeit kein Einsatz in
der Einrichtung erfolgen kann. Die Möglichkeit einer dualen Ausbildung ist aber
grundsätzlich positiv zu werten.
Frau Lammers bittet, die politischen Gremien regelmäßig über das Thema
zu informieren und die vorgesehene Evaluation des NKiTaG zur Verfügung zu
stellen. Die Verwaltung sagt dies zu.