Sitzung: 09.06.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0220/2022
Beschluss:
1- Die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstandsbericht
„Photovoltaikanalgen auf den Dachflächen kreiseigener Gebäude“ werden zur
Kenntnis genommen.
2- Der weitere Ausbau mit PV-Anlagen auf landkreiseigenen
Gebäuden soll nach baulicher und technischer Prüfung fortgeführt werden.
3- Für die Beauftragung von Fachplanungsbüros zur Untersuchung
der Tragfähigkeit der Dachflächen für die Lastaufnahme bei Aufstellung weiterer
PV-Anlagen werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für 2022
bereitgestellt.
4- Die Installation und der Betrieb von weiteren PV-Anlagen
soll in Eigenbetrieb durch den Landkreis Friesland erfolgen.
Begründung:
„Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW vom
02.02.2022 zur Erstellung einer Bestandsaufnahme bestehender
Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dachflächen. Zudem soll geprüft werden,
welche zusätzlichen Flächen für die Nutzung in Betracht kommen. Des Weiteren
ist zu prüfen, ob der Betrieb der Anlagen in eigener Verantwortung des
Landkreises oder auch als Genossenschaft unter Beteiligung von Privatperson
sinnvoll sein kann.“
Sachstandsbericht
zu Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen kreiseigener Gebäude
Von den 24 Schul- und Verwaltungsstandorten
im Landkreis Friesland sind bereits an 16 Liegenschaften Photovoltaikanlagen
zwischen 2008 und 2012 installiert worden.
Kurzübersicht potentieller geeigneter
Modulflächen:
Quelle: Photovoltaik-Potenzialanalyse www.solar-wtm-fri.ipsyscon.de
Wangerooge 1.272
qm
Hohenkirchen 3.129
qm
Jever 16.686
qm
Schortens 6.761
qm
Sande 2.110
qm
Bockhorn 3.120
qm
Zetel 3.296
qm
Varel 13.220
qm
Summe 49.594
qm
Eine detaillierte Übersicht über die
Liegenschaften mit Angaben über Dachflächen, potentiellem Ertrag sowie bereits
verbauter Photovoltaikanlagen erhalten Sie in der Anlage 1. Demnach sind ca.
5.600 qm der insgesamt ca. 49.600 qm Dachflächen bereits mit
Photovoltaikanlagen ausgerüstet. Vier dieser Anlagen werden vom Landkreis
Friesland selber betrieben. Die übrigen Anlagen werden von Genossenschaften
bzw. von regionalen Investoren betrieben. Die Pachtverträge laufen zwischen den
Jahren 2031 und 2037 nach und nach aus
Nutzung
weiterer Flächen
Grundsätzlich stehen demnach ca. 44.000 qm
(49.600 qm abzgl. 5.600 qm) Dachfläche inkl. Nordseite für die Installation von
PV-Anlagen an landkreiseigenen Gebäuden zur Verfügung.
Zwar hat der technische Fortschritt bei den
Solarmodulen dazu geführt, dass auch auf Norddächern (geeignete Modulfläche ca.
2.400 qm) mittlerweile beachtliche Erträge erzielt werden können. Um einen
hohen PV-Ertrag zu erzielen, sind jedoch bei Nordanlagen möglichst flache
Dachneigungen zu präferieren. Denn so wird die Beschattung der Anlage durch das
Dach minimiert. Der überwiegende Teil der geneigten Dächer landkreiseigener
Gebäude hat jedoch eine Dachneigung zwischen 30° und 40°. Somit reduziert sich
der Ertrag bei diesen Flächen um bis zu 50%. Da ausreichend besser geeignete
Flächen auf den landkreiseigenen Dächern zur Verfügung stehen, werden die
Flächen mit Nordausrichtung bei der weiteren Betrachtung nicht mehr
berücksichtigt. Die geeignete Dachfläche reduziert sich auf ca. 41.600 qm.
Betrieb
der Photovoltaikanlagen
Von den knapp 5.600 qm belegten Dachflächen
mit Photovoltaikanlagen sind ca. 5.000 qm an regionale Betreiber verpachtet.
Die Verpachtung der Flächen erfolgte in Losen an den Meistbietenden. Die
jährliche Pacht beträgt im Durchschnitt ca. 5.000 €. Bezogen auf die zur
Verfügung gestellte Fläche von 5.000 qm erzielt der Landkreis pro Quadratmeter
und Jahr eine Pacht von 1 €. Dieser Ertrag deckt in keiner Weise den Aufwand
für z.B. Baumpflegearbeiten oder den Mehraufwand bei Wartungen dieser Anlagen
(Vor- und Nachprüfung der Dachflächen auf Schäden durch Wartungsfirma)
verursacht werden. Demgegenüber beträgt der Ertrag aus den eigenen Anlagen im
Durchschnitt ca. 17.000 € pro Jahr bzw. ca. 28 €/qm.
Weitere
Vorgehensweise
Die Verwaltung prüft, an welchen
Liegenschaften eine Nachrüstung von PV-Anlagen baulich und technisch möglich
ist. In der ersten Phase sind alle Dachflächen zu untersuchen, welche
problemlos mit PV-Anlagen nachzurüsten sind. Es kommen jedoch nur Dachflächen
in Betracht, welche in den letzten 15 Jahren saniert wurden, Statik, Denkmalschutz,
Beschattung usw. sind zudem wichtige Aspekte, die bei der Umsetzbarkeit zu
berücksichtigen sind.
Hierfür kommen folgende Gebäudeteile in
Frage:
- Wangerooge, Sporthalle Inselschule
- Jever, Mariengymnasium B-Trakt
- Jever, Mariengymnasium E-Trakt
- Jever, BBS Jever Bauhalle
- Jever, Verwaltungsneubau
- Schortens, IGS-Friesland-Nord Oberstufengebäude
- Schortens, IGS-Friesland-Nord Hauptgebäude
- Schortens, IGS-Friesland-Nord 3-fach Sporthalle
- Varel, Lothar-Meyer-Gymnasium Neubau M-Trakt
- Varel, Lothar-Meyer-Gymnasium Neubau N-Trakt
- Varel, Oberschule
- Varel, Sporthalle an der Oberschule
- Varel, Sporthalle an der Oberschule Obenstrohe
- Varel, BBS Varel Hauptgebäude
- Varel, Dienstleistungszentrum (als Pächter)
Die Prüfung der Umsetzbarkeit kann teilweise
durch das Gebäudemanagement erfolgen. Die statische Untersuchung und Bewertung
der Dachflächen kann jedoch nicht durch das Gebäudemanagement übernommen
werden. Hier ist ein Fachplanungsbüro für Tragwerksplanung zu beauftragen. Für
eine zügige statische Überprüfung dieser Leistung ist eine kurzfristige
Ausschreibung und Auftragsvergabe erforderlich. Hierfür sind außerplanmäßige
Ausgaben in Höhe von ca. 50.000 € bereitzustellen.
In der zweiten Phase sind
sukzessive die Installationen weiterer Photovoltaikanlagen, bei allen noch
anstehenden Sanierungsmaßnahmen in der Planungsphase mit zu berücksichtigen und
in den Bauablauf mit zu integrieren.
Verpachtung
oder Eigenbetrieb?
Für die Neuinstallation einer PV-Anlage sind
derzeit pro Quadratmeter Modulfläche mit Investitionskosten von ca. 300 € zu
rechnen. Bei den ungeprüft zur Verfügung stehenden geeigneten Modulflächen von
ca. 41.600 qm wären mit Investitionskosten in Höhe von ca. 12.500.000 € zu
kalkulieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Großteil der zur Verfügung
stehenden Modulflächen nach der Prüfung nicht geeignet sein wird.
Vor dem Hintergrund der niedrigen Erträge
durch verpachtete Flächen und der steigenden Energiekosten empfiehlt die
Verwaltung bei einem weiteren Ausbau der Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen
Liegenschaften, diese selbst zu betreiben.
Auch ist bei Auslauf der Pachtverträge zu prüfen, ob eine Inzahlungnahme
der vorhandenen PV-Anlagen oder die Neuinstallation neuer effektiver Anlagen
wirtschaftlicher ist.
Herr
Vorsitzender Buß stellt die Frage an den Antragsteller Herrn KTA Homfeldt, ob
dieser etwas zum Antrag sagen möchte.
Herr
KTA Homfeldt findet es sehr schade, dass eine Prüfung zur Nutzung der
zusätzlichen Flächen, die sich im Kreisbesitz befinden, nicht berücksichtigt
wurde. Auch die Prüfung, ob der Betrieb der Anlagen in eigener Verantwortung
des Landkreises oder auch als Genossenschaft unter Beteiligung von
Privatpersonen sinnvoll sein kann, habe bisher keine Berücksichtigung gefunden.
Der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW sei es wichtig, auch den Bürger*innen die Chance zu
geben, sich an dem Projekt zu beteiligen. Auch im Hinblick auf die
Investitionssumme von 12,5 Mio. Euro sei es zweckmäßig, das Geld auch bei den
Bürger*innen einzusammeln. Herr KTA Homfeldt wünscht, dass diesen Aspekt nochmals
separat zu würdigen.
Herr
KTA Eilers schlägt aufgrund einer kürzlich gestellten Nachfrage im Ausschuss
für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft zum Stand der Planung einer
PV-Freiflächenanlage auf der Alt-Deponie Varel-Hohenberge vor, den Punkt 4 der
Beschlussvorlage zu streichen.
Herr
KTA Schürgers weist darauf hin, dass von der AFD Fraktion noch kurzfristig am
heutigen Tage ein Ergänzungs-/ Änderungsantrag eingegangen sei und fragt, ob
hierzu Erläuterungen gewünscht seien.
Herr
Vorsitzender Buß teilt mit, dass aufgrund der vorausgegangenen ganztägigen
Bereisung an Schulen im Vorfeld der Sitzung, hierzu kaum bis keine Gelegenheit
vorhanden gewesen sei den Antrag zu lesen.
Herr
Landrat Ambrosy schlägt vor, den Antrag der AFD Fraktion aufgrund seiner
Kurzfristigkeit zur Beratung an den Kreisausschuss zu verweisen und die
Kurzfristigkeit angemessen hier zur Kenntnis zu nehmen.
Herr
KTA Burgenger erkundigt sich zu Punkt 4 der Beschlussvorlage, ob hiermit die
Installation und der Betrieb in „Eigenregie“ gemeint sei und keine
Fremdvergabe/ Verpachtung erfolgen solle. Hinsichtlich Bürgerbeteiligung finde
er es interessant auf die Anlage Hohenberge zu schauen. Welche Betriebsform
auszuwählen ist, sei zu klären. Bei den schulischen Anlagen sei der Energieverbrauch
in den Gebäuden zu prüfen. In aller Regel werde eine Installation von
PV-Anlagen wirtschaftlich sein und die immer höheren Energieverbräuche
abdecken, auch perspektivisch werden diese immer wirtschaftlicher werden.
Herr
KTA Homfeldt regt an, nicht einzelne Gebäude zu betrachten, sondern
sinnvollerweise einen Pool aus allen potentiellen Photovoltaikflächen, die sich
im Kreisbesitz befinden, zu bilden. Sowie der, in der Anlage der Vorlage,
prognostizierte Ertrag, ist das Volumen mit zwei großen Windkraftanlagen
gleichzusetzen. Einen Pool hieraus zu bilden wäre zweckmäßig. Wenn eine
Verständigung auf eine Bürgerbeteiligung erfolge, dann seien die rechtlichen
und wirtschaftlichen Aspekte zu klären. Sollte dieser gemeinsame Weg gewählt
werden und die politischen Gremien dieses so beschließen, so bittet Herr KTA
Homfeldt um Vorbereitung der Details seitens der Verwaltung.
Herr
Landrat Ambrosy erklärt zur Frage von Herrn KTA Burgenger bzgl. der
Begrifflichkeit „Eigenbetrieb“, dass dieser hier umgangssprachlich im
Beschlussvorschlag dargestellt sei und es sich nicht um Eigenbetrieb aufgrund
der Eigenbetriebsordnung handle. Zum vorausgegangen Redebeitrag von Herrn KTA
Homfeldt fügt Herr Landrat Ambrosy hinzu, dass wenn sich alle einig seien
diesen Weg zu gehen, müsse dieses zentralisiert verwaltet werden, ob dann in
einer GmbH oder in Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsordnung oder anderer Form.
Herr
KTA Schürgers regt hinsichtlich der Bürgerbeteiligung an, anstatt einen Pool
mit allen potentiellen Photovoltaikflächen, mehre kleinere Genossenschaften je
Liegenschaft zu bilden. Hieraus ergäbe sich die Möglichkeit für die
Bürger*innen sich mit geringen Genossenschaftsanteilen zu beteiligen.
Herr
KTA Theemann ist der Meinung, dass Bürgerbeteiligung gut klinge, dies jedoch
ein Wirtschaften von der rechten in die linke Tasche bedeute. Wenn Erträge
erzielt werden, kommen diese dem Kreis zugute. Folglich könne man die
Kreisumlage senken. Alternativ könne eine Ausschüttung der Erträge erfolgen,
jedoch bedeute dieses einen großen Verwaltungsaufwand mit einer Erhöhung der
Kreisumlage. Eine Genossenschaft ist ein nicht unerheblicher
Verwaltungsaufwand, dieser nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Je weniger
Verwaltungsaufwand, desto besser und für den Bürger und die Bürgerinnen zum
Vorteil.
Herr
KTA Homfeldt stimmt Herrn KTA Theemann zu und weist darauf hin, das Thema nicht
so klein zu denken. Die Grundsätzliche Frage, mit der sich zu beschäftigen sei,
ist wer zukünftig das Geld mit der Energie verdiene. Sind es die Bürger*innen
und über den Landkreis direkt oder sind es Unternehmen die sich neu bilden oder
schon bekannt sind. Zur Akzeptanz halte er es für extrem wichtig, dass es eine
einfache, direkte und klare Beteiligungsmöglichkeit für alle Bürger*innen gäbe.
Über Rechtsformen zu sprechen, sei noch zu früh. Die Kausalität zur Kreisumlage
sähe er bei dem Thema nicht gegeben. Auch ist er der Meinung, sich auf das
Thema Photovoltaik nicht zu sehr zu beschränken, da aktuell beauftragt wurde,
zu ermitteln welche Energie Potentiale im Landkreis Friesland darüber hinaus
vorhanden seien. Eine wirtschaftliche Einheit zu schaffen, die die Bürger*innen
in Friesland auf unterschiedlichsten Arten mit Energieversorgt und bei der alle
zusammen Geld verdienen können, wäre wünschenswert und ideal.
Herr
KTA Bergfeld ist der Auffassung, dass in dem Moment wo der Landkreis die
Installation und den Betrieb in Eigenbetrieb gestalte, die Bürger*innen
sozusagen bereits beteiligt seien, weil der Landkreis keine
Eigengewinnerzielungsabsicht haben dürfe. Zwangsläufig werden diese Mittel
wieder für alle Bürger*innen im Landkreis ausgegeben. Wo explizite
Einzelbeteiligungen vorhanden seien, gehen diese Verdienste auch wieder an
explizite Einzelpersonen zurück. Dies alles sei zu diskutieren, auch im
Hinblick auf die Investitionsmittel, um das Projekt zu realisieren.
Herr
KTA Homfeldt fügt hinzu, dass es sich bei dem Projekt nach erster Prognose um
ein Investment von mindestens 12 Mio. Euro handle und hier nur Photovoltaik
Berücksichtigung gefunden habe. Über Oberflächennahe Geothermie,
Tiefengeothermie oder Biogas etc. wurde hierbei noch nicht gesprochen. Hierfür
werde ein hoher Investitionsbedarf vorhanden sein, genauso wie für die weiteren
erforderlichen Umstrukturierungen unseres Lebens in den nächsten Jahren. Wenn
die Bürger*innen sich mit ihrem Geld beteiligen möchten und sich dafür eine
Rendite erhoffen, dann sollten diese nicht ausgeschlossen werden. Damit könne
der Landkreis weiterhin allen weiteren Pflichtaufgaben nachkommen. Darüber
könne man im Finanz- sowie Wirtschaftsausschuss diskutieren und abstimmen.
Herr KTA Burgenger stimmt
Herrn KTA Homfeldt zu.
Nachtrag zum
Protokoll:
Beantwortung der schriftlich
eingereichten Fragen von Frau KTA Esser zur Vorlage.
Es gibt die Spalte "potentieller
Energieertrag" - wie sind die kWh ermittelt worden? Welche Anlagen-Größen
(kWp) liegen hier zu Grunde
Quelle für den potentiellen
Energieertrag sind die Angaben der Solar- und Gründachpotenzialanalyse der
Landkreise Wittmund und Friesland (https://solar-wtm-fri.ipsyscon.de). Die
Solardachpotenzialanalyse beruht laut Informationen der IP SYSCON auf folgenden
Berechnungsgrundlagen:
Die Abschätzung des
Solarpotenzials basiert auf Laserscannerdaten. Zunächst wurden für jeden
homogenen Dachflächenbereich die Standortfaktoren Dachneigung, Dachexposition
und Dachflächengröße ermittelt. Im nächsten Schritt wurden über
Ganzjahreseinstrahlungsanalysen die solare Einstrahlung und die Abschattung,
verursacht durch Dachstrukturen oder Vegetation, errechnet und in der
Potenzialberechnung berücksichtigt.
Für die Berechnung des potenziell
zu erwirtschaftenden Stromertrags wurde der Wirkungsgrad von PV-Modulen zu
Grunde gelegt. Aktuell werden am Markt überwiegend Module mit einem
Wirkungsgrad von 19,5 % verwendet. Die Berechnung des potenziellen Stromertrags
fußt auf der Annahme, dass bei Flachdächern eine Aufständerung der Module
vorgenommen wird. Für die als Nennleistung von Photovoltaikanlagen bezeichnete
Kilowatt-Leistung (KW-Leistung) wurden 5,13 m² pro KWp zu Grunde gelegt. Dies
entspricht einer Leistung von monokristallinen Anlagen von 320 W pro Modul. Die
potenzielle KWp-Leistung geht bei Flachdächern von einer Aufständerung der
Module aus.
Anlage OBS Hohenkirchen. Hier gibt es ja
bereits eine PV-Anlage. Warum ist der Ertrag so gering? 2011 gab es für Anlage
bis 100 kW 34,25 Cent pro kWh. Bei 58.900 kWh/ Jahr ergibt sich ein Ertrag von
20.173,25 €. Oder hat der LK die Flächen hier "nur" verpachtet und
bekommt deshalb nur Pacht und keine Einspeisevergütung?
In Hohenkirchen sind es nur
Erträge aus der Pacht.
Das Kreisamt in Jever hat laut Liste eine
Eigenanlage. Sie produziert im Jahr 13.300 kWh und erwirtschaftet 5.600 € im
Jahr. Wann wurde die Anlage errichtet und welcher Vergütungssatz liegt zu
Grunde? Das gilt im Übrigen für alle Eigenanlagen. Es wäre gut, wenn diese Daten
noch mit in die Liste übernommen würden.
Es gibt ja noch einige nicht bebaute Flächen
- zum Beispiel die Elisa-Kauffeld-Oberschule. Hier ist das Potential in m2
Dachflächen angegeben. Besser wäre aus meiner Sicht, wenn das Potential in
kW-Anlagengröße angegeben wird, denn dann kann man ganz schnell die
produzierten kWh ausrechnen.
Das genaue Potenzial der kWh ist auch abhängig von der
tatsächlich netto realisierbaren Fläche und den weiteren elektrischen Anlagen.
Eine abschließende Ermittlung steht also noch aus, weshalb auf die Angabe
verzichtet worden ist.
In eine Potentialanalyse gehört für mich
dann auch noch die Spalte mit den möglichen Kosten. Natürlich Stand jetzt. Also
eine Spalte mit ... kW-Anlagen-Größe und dann eine weitere Spalte mit ... Anlagen-Kosten
(gerundet/ geschätzt mit Stand von heute). Dass die Kosten sich ändern ist
klar, aber man hat eine Richtung.
Hier gilt selbiges wie zu Frage 4
und ist aufgrund der noch nicht geprüften statischen/baulichen Verhältnisse
Teil des Prüfauftrags.
Wie viel Stromverbräuche haben wir in den
einzelnen kreiseigenen Gebäuden. Das ist wichtig zu wissen, weil wir so
ermessen können, wie viel kWh wir produzieren wollen/ können, um unseren
Strombedarf zu decken. Eine Einspeisung ist nicht zu empfehlen - die heutige
Vergütung ist einfach viel zu gering. Hier geht es nur über den Eigenverbrauch.
Am besten kombiniert mit Speichern.
Die Stromverbräuche aller
Liegenschaften des Landkreises liegt bei etwa 3 – 3,5 Mio. kWh pro Jahr. Bei
optimaler Voraussetzung sind nach der Solarpotentialanalyse knapp 13 Mio. kWh
möglich. Jedoch ist dies, wie schon oben erwähnt, abhängig von der tatsächlich
realisierbaren Fläche. Dabei teilt das GBM grundsätzlich die Auffassung, dass
für den Eigenverbrauch, inkl. Speicherung, produziert werden sollte.
Gibt es Förderprogramme von Land und Bund,
wenn kreiseigene Gebäude mit PV ausgestattet werden?
Wir haben diesbezüglich auch
nochmal bei der KEAN (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen)
nachgefragt, aber auch dort sind keine Förderprogramme von Land und Bund
bekannt, wenn kreiseigene Gebäude mit PV ausgestattet werden. PV-Anlagen sind
ohne Förderung rentabel, weshalb es wohl zukünftig eher unwahrscheinlich ist,
dass neue Förderprogramme aufgelegt werden.
Wollen wir als Kreis alle Flächen in einer
Energiegenossenschaft selbst bepflanzen? Sollen Bürger*innen die Möglichkeit
der Teilhabe haben?
Die grundsätzliche Einschätzung
zum Eigenverbrauch für eine bessere Wirtschaftlichkeit wird geteilt. Eine
Energiegenossenschaft hingegen würde eine Einspeisevergütung und ggf. die
Verpachtung der Dachflächen voraussetzen. Da eine Verpachtung für den Pächter
nur sinnvoll ist, wenn eine an die Genossenschaftsanteile eine
Gewinnausschüttung möglich ist, würde dies den Ertrag für den LK deutlich senken.
Dies wäre zudem ein anderes Rechenmodell und müsste entsprechend neu in den
Prüfauftrag integriert werden.
Anlage zur Niederschrift:
Änderungsantrag AfD Fraktion zur
Vorlage
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Der eingegangene Änderungsantrag der AFD Fraktion zur Vorlage wurde aufgrund seiner Kurzfristigkeit an den Kreisausschuss zur Beratung verwiesen.