Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1-    Die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstandsbericht „Photovoltaikanalgen auf den Dachflächen kreiseigener Gebäude“ werden zur Kenntnis genommen.

2-    Der weitere Ausbau mit PV-Anlagen auf landkreiseigenen Gebäuden soll nach baulicher und technischer Prüfung fortgeführt werden.

3-    Für die Beauftragung von Fachplanungsbüros zur Untersuchung der Tragfähigkeit der Dachflächen für die Lastaufnahme bei Aufstellung weiterer PV-Anlagen werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für 2022 bereitgestellt.

4-    Die Installation und der Betrieb von weiteren PV-Anlagen soll in Eigenbetrieb durch den Landkreis Friesland erfolgen.

 

 


Begründung:

 

„Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW vom 02.02.2022 zur Erstellung einer Bestandsaufnahme bestehender Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dachflächen. Zudem soll geprüft werden, welche zusätzlichen Flächen für die Nutzung in Betracht kommen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Betrieb der Anlagen in eigener Verantwortung des Landkreises oder auch als Genossenschaft unter Beteiligung von Privatperson sinnvoll sein kann.“

 

Sachstandsbericht zu Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen kreiseigener Gebäude

Von den 24 Schul- und Verwaltungsstandorten im Landkreis Friesland sind bereits an 16 Liegenschaften Photovoltaikanlagen zwischen 2008 und 2012 installiert worden.

 

Kurzübersicht potentieller geeigneter Modulflächen:

Quelle: Photovoltaik-Potenzialanalyse www.solar-wtm-fri.ipsyscon.de

Wangerooge                                     1.272 qm

Hohenkirchen                                   3.129 qm

Jever                                                  16.686 qm

Schortens                                           6.761 qm

Sande                                                   2.110 qm

Bockhorn                                            3.120 qm

Zetel                                                     3.296 qm

Varel                                                  13.220 qm

Summe                                             49.594 qm

 

Eine detaillierte Übersicht über die Liegenschaften mit Angaben über Dachflächen, potentiellem Ertrag sowie bereits verbauter Photovoltaikanlagen erhalten Sie in der Anlage 1. Demnach sind ca. 5.600 qm der insgesamt ca. 49.600 qm Dachflächen bereits mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet. Vier dieser Anlagen werden vom Landkreis Friesland selber betrieben. Die übrigen Anlagen werden von Genossenschaften bzw. von regionalen Investoren betrieben. Die Pachtverträge laufen zwischen den Jahren 2031 und 2037 nach und nach aus

 

Nutzung weiterer Flächen

Grundsätzlich stehen demnach ca. 44.000 qm (49.600 qm abzgl. 5.600 qm) Dachfläche inkl. Nordseite für die Installation von PV-Anlagen an landkreiseigenen Gebäuden zur Verfügung.

Zwar hat der technische Fortschritt bei den Solarmodulen dazu geführt, dass auch auf Norddächern (geeignete Modulfläche ca. 2.400 qm) mittlerweile beachtliche Erträge erzielt werden können. Um einen hohen PV-Ertrag zu erzielen, sind jedoch bei Nordanlagen möglichst flache Dachneigungen zu präferieren. Denn so wird die Beschattung der Anlage durch das Dach minimiert. Der überwiegende Teil der geneigten Dächer landkreiseigener Gebäude hat jedoch eine Dachneigung zwischen 30° und 40°. Somit reduziert sich der Ertrag bei diesen Flächen um bis zu 50%. Da ausreichend besser geeignete Flächen auf den landkreiseigenen Dächern zur Verfügung stehen, werden die Flächen mit Nordausrichtung bei der weiteren Betrachtung nicht mehr berücksichtigt. Die geeignete Dachfläche reduziert sich auf ca. 41.600 qm.

 

Betrieb der Photovoltaikanlagen

Von den knapp 5.600 qm belegten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen sind ca. 5.000 qm an regionale Betreiber verpachtet. Die Verpachtung der Flächen erfolgte in Losen an den Meistbietenden. Die jährliche Pacht beträgt im Durchschnitt ca. 5.000 €. Bezogen auf die zur Verfügung gestellte Fläche von 5.000 qm erzielt der Landkreis pro Quadratmeter und Jahr eine Pacht von 1 €. Dieser Ertrag deckt in keiner Weise den Aufwand für z.B. Baumpflegearbeiten oder den Mehraufwand bei Wartungen dieser Anlagen (Vor- und Nachprüfung der Dachflächen auf Schäden durch Wartungsfirma) verursacht werden. Demgegenüber beträgt der Ertrag aus den eigenen Anlagen im Durchschnitt ca. 17.000 € pro Jahr bzw. ca. 28 €/qm.

 

Weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung prüft, an welchen Liegenschaften eine Nachrüstung von PV-Anlagen baulich und technisch möglich ist. In der ersten Phase sind alle Dachflächen zu untersuchen, welche problemlos mit PV-Anlagen nachzurüsten sind. Es kommen jedoch nur Dachflächen in Betracht, welche in den letzten 15 Jahren saniert wurden, Statik, Denkmalschutz, Beschattung usw. sind zudem wichtige Aspekte, die bei der Umsetzbarkeit zu berücksichtigen sind.

 

Hierfür kommen folgende Gebäudeteile in Frage:

 

  1. Wangerooge, Sporthalle Inselschule
  2. Jever, Mariengymnasium B-Trakt
  3. Jever, Mariengymnasium E-Trakt
  4. Jever, BBS Jever Bauhalle
  5. Jever, Verwaltungsneubau
  6. Schortens, IGS-Friesland-Nord Oberstufengebäude
  7. Schortens, IGS-Friesland-Nord Hauptgebäude
  8. Schortens, IGS-Friesland-Nord 3-fach Sporthalle
  9. Varel, Lothar-Meyer-Gymnasium Neubau M-Trakt
  10. Varel, Lothar-Meyer-Gymnasium Neubau N-Trakt
  11. Varel, Oberschule
  12. Varel, Sporthalle an der Oberschule
  13. Varel, Sporthalle an der Oberschule Obenstrohe
  14. Varel, BBS Varel Hauptgebäude
  15. Varel, Dienstleistungszentrum (als Pächter)

 

Die Prüfung der Umsetzbarkeit kann teilweise durch das Gebäudemanagement erfolgen. Die statische Untersuchung und Bewertung der Dachflächen kann jedoch nicht durch das Gebäudemanagement übernommen werden. Hier ist ein Fachplanungsbüro für Tragwerksplanung zu beauftragen. Für eine zügige statische Überprüfung dieser Leistung ist eine kurzfristige Ausschreibung und Auftragsvergabe erforderlich. Hierfür sind außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 50.000 € bereitzustellen.

 

In der zweiten Phase sind sukzessive die Installationen weiterer Photovoltaikanlagen, bei allen noch anstehenden Sanierungsmaßnahmen in der Planungsphase mit zu berücksichtigen und in den Bauablauf mit zu integrieren.

 

Verpachtung oder Eigenbetrieb?

Für die Neuinstallation einer PV-Anlage sind derzeit pro Quadratmeter Modulfläche mit Investitionskosten von ca. 300 € zu rechnen. Bei den ungeprüft zur Verfügung stehenden geeigneten Modulflächen von ca. 41.600 qm wären mit Investitionskosten in Höhe von ca. 12.500.000 € zu kalkulieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Großteil der zur Verfügung stehenden Modulflächen nach der Prüfung nicht geeignet sein wird.

 

Vor dem Hintergrund der niedrigen Erträge durch verpachtete Flächen und der steigenden Energiekosten empfiehlt die Verwaltung bei einem weiteren Ausbau der Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Liegenschaften, diese selbst zu betreiben.

Auch ist bei Auslauf der Pachtverträge zu prüfen, ob eine Inzahlungnahme der vorhandenen PV-Anlagen oder die Neuinstallation neuer effektiver Anlagen wirtschaftlicher ist.

 

 

 

Herr Vorsitzender Buß stellt die Frage an den Antragsteller Herrn KTA Homfeldt, ob dieser etwas zum Antrag sagen möchte.

 

Herr KTA Homfeldt findet es sehr schade, dass eine Prüfung zur Nutzung der zusätzlichen Flächen, die sich im Kreisbesitz befinden, nicht berücksichtigt wurde. Auch die Prüfung, ob der Betrieb der Anlagen in eigener Verantwortung des Landkreises oder auch als Genossenschaft unter Beteiligung von Privatpersonen sinnvoll sein kann, habe bisher keine Berücksichtigung gefunden. Der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW sei es wichtig, auch den Bürger*innen die Chance zu geben, sich an dem Projekt zu beteiligen. Auch im Hinblick auf die Investitionssumme von 12,5 Mio. Euro sei es zweckmäßig, das Geld auch bei den Bürger*innen einzusammeln. Herr KTA Homfeldt wünscht, dass diesen Aspekt nochmals separat zu würdigen.

 

Herr KTA Eilers schlägt aufgrund einer kürzlich gestellten Nachfrage im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft zum Stand der Planung einer PV-Freiflächenanlage auf der Alt-Deponie Varel-Hohenberge vor, den Punkt 4 der Beschlussvorlage zu streichen.

 

Herr KTA Schürgers weist darauf hin, dass von der AFD Fraktion noch kurzfristig am heutigen Tage ein Ergänzungs-/ Änderungsantrag eingegangen sei und fragt, ob hierzu Erläuterungen gewünscht seien.

 

Herr Vorsitzender Buß teilt mit, dass aufgrund der vorausgegangenen ganztägigen Bereisung an Schulen im Vorfeld der Sitzung, hierzu kaum bis keine Gelegenheit vorhanden gewesen sei den Antrag zu lesen.

 

Herr Landrat Ambrosy schlägt vor, den Antrag der AFD Fraktion aufgrund seiner Kurzfristigkeit zur Beratung an den Kreisausschuss zu verweisen und die Kurzfristigkeit angemessen hier zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr KTA Burgenger erkundigt sich zu Punkt 4 der Beschlussvorlage, ob hiermit die Installation und der Betrieb in „Eigenregie“ gemeint sei und keine Fremdvergabe/ Verpachtung erfolgen solle. Hinsichtlich Bürgerbeteiligung finde er es interessant auf die Anlage Hohenberge zu schauen. Welche Betriebsform auszuwählen ist, sei zu klären. Bei den schulischen Anlagen sei der Energieverbrauch in den Gebäuden zu prüfen. In aller Regel werde eine Installation von PV-Anlagen wirtschaftlich sein und die immer höheren Energieverbräuche abdecken, auch perspektivisch werden diese immer wirtschaftlicher werden.

 

Herr KTA Homfeldt regt an, nicht einzelne Gebäude zu betrachten, sondern sinnvollerweise einen Pool aus allen potentiellen Photovoltaikflächen, die sich im Kreisbesitz befinden, zu bilden. Sowie der, in der Anlage der Vorlage, prognostizierte Ertrag, ist das Volumen mit zwei großen Windkraftanlagen gleichzusetzen. Einen Pool hieraus zu bilden wäre zweckmäßig. Wenn eine Verständigung auf eine Bürgerbeteiligung erfolge, dann seien die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu klären. Sollte dieser gemeinsame Weg gewählt werden und die politischen Gremien dieses so beschließen, so bittet Herr KTA Homfeldt um Vorbereitung der Details seitens der Verwaltung.

 

Herr Landrat Ambrosy erklärt zur Frage von Herrn KTA Burgenger bzgl. der Begrifflichkeit „Eigenbetrieb“, dass dieser hier umgangssprachlich im Beschlussvorschlag dargestellt sei und es sich nicht um Eigenbetrieb aufgrund der Eigenbetriebsordnung handle. Zum vorausgegangen Redebeitrag von Herrn KTA Homfeldt fügt Herr Landrat Ambrosy hinzu, dass wenn sich alle einig seien diesen Weg zu gehen, müsse dieses zentralisiert verwaltet werden, ob dann in einer GmbH oder in Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsordnung oder anderer Form.

 

Herr KTA Schürgers regt hinsichtlich der Bürgerbeteiligung an, anstatt einen Pool mit allen potentiellen Photovoltaikflächen, mehre kleinere Genossenschaften je Liegenschaft zu bilden. Hieraus ergäbe sich die Möglichkeit für die Bürger*innen sich mit geringen Genossenschaftsanteilen zu beteiligen.

 

Herr KTA Theemann ist der Meinung, dass Bürgerbeteiligung gut klinge, dies jedoch ein Wirtschaften von der rechten in die linke Tasche bedeute. Wenn Erträge erzielt werden, kommen diese dem Kreis zugute. Folglich könne man die Kreisumlage senken. Alternativ könne eine Ausschüttung der Erträge erfolgen, jedoch bedeute dieses einen großen Verwaltungsaufwand mit einer Erhöhung der Kreisumlage. Eine Genossenschaft ist ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand, dieser nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Je weniger Verwaltungsaufwand, desto besser und für den Bürger und die Bürgerinnen zum Vorteil.

 

Herr KTA Homfeldt stimmt Herrn KTA Theemann zu und weist darauf hin, das Thema nicht so klein zu denken. Die Grundsätzliche Frage, mit der sich zu beschäftigen sei, ist wer zukünftig das Geld mit der Energie verdiene. Sind es die Bürger*innen und über den Landkreis direkt oder sind es Unternehmen die sich neu bilden oder schon bekannt sind. Zur Akzeptanz halte er es für extrem wichtig, dass es eine einfache, direkte und klare Beteiligungsmöglichkeit für alle Bürger*innen gäbe. Über Rechtsformen zu sprechen, sei noch zu früh. Die Kausalität zur Kreisumlage sähe er bei dem Thema nicht gegeben. Auch ist er der Meinung, sich auf das Thema Photovoltaik nicht zu sehr zu beschränken, da aktuell beauftragt wurde, zu ermitteln welche Energie Potentiale im Landkreis Friesland darüber hinaus vorhanden seien. Eine wirtschaftliche Einheit zu schaffen, die die Bürger*innen in Friesland auf unterschiedlichsten Arten mit Energieversorgt und bei der alle zusammen Geld verdienen können, wäre wünschenswert und ideal.

 

Herr KTA Bergfeld ist der Auffassung, dass in dem Moment wo der Landkreis die Installation und den Betrieb in Eigenbetrieb gestalte, die Bürger*innen sozusagen bereits beteiligt seien, weil der Landkreis keine Eigengewinnerzielungsabsicht haben dürfe. Zwangsläufig werden diese Mittel wieder für alle Bürger*innen im Landkreis ausgegeben. Wo explizite Einzelbeteiligungen vorhanden seien, gehen diese Verdienste auch wieder an explizite Einzelpersonen zurück. Dies alles sei zu diskutieren, auch im Hinblick auf die Investitionsmittel, um das Projekt zu realisieren.

 

Herr KTA Homfeldt fügt hinzu, dass es sich bei dem Projekt nach erster Prognose um ein Investment von mindestens 12 Mio. Euro handle und hier nur Photovoltaik Berücksichtigung gefunden habe. Über Oberflächennahe Geothermie, Tiefengeothermie oder Biogas etc. wurde hierbei noch nicht gesprochen. Hierfür werde ein hoher Investitionsbedarf vorhanden sein, genauso wie für die weiteren erforderlichen Umstrukturierungen unseres Lebens in den nächsten Jahren. Wenn die Bürger*innen sich mit ihrem Geld beteiligen möchten und sich dafür eine Rendite erhoffen, dann sollten diese nicht ausgeschlossen werden. Damit könne der Landkreis weiterhin allen weiteren Pflichtaufgaben nachkommen. Darüber könne man im Finanz- sowie Wirtschaftsausschuss diskutieren und abstimmen.

 

Herr KTA Burgenger stimmt Herrn KTA Homfeldt zu.

 

Nachtrag zum Protokoll:

 

Beantwortung der schriftlich eingereichten Fragen von Frau KTA Esser zur Vorlage.

 

Es gibt die Spalte "potentieller Energieertrag" - wie sind die kWh ermittelt worden? Welche Anlagen-Größen (kWp) liegen hier zu Grunde

Quelle für den potentiellen Energieertrag sind die Angaben der Solar- und Gründachpotenzialanalyse der Landkreise Wittmund und Friesland (https://solar-wtm-fri.ipsyscon.de). Die Solardachpotenzialanalyse beruht laut Informationen der IP SYSCON auf folgenden Berechnungsgrundlagen:

 

Die Abschätzung des Solarpotenzials basiert auf Laserscannerdaten. Zunächst wurden für jeden homogenen Dachflächenbereich die Standortfaktoren Dachneigung, Dachexposition und Dachflächengröße ermittelt. Im nächsten Schritt wurden über Ganzjahreseinstrahlungsanalysen die solare Einstrahlung und die Abschattung, verursacht durch Dachstrukturen oder Vegetation, errechnet und in der Potenzialberechnung berücksichtigt.

Für die Berechnung des potenziell zu erwirtschaftenden Stromertrags wurde der Wirkungsgrad von PV-Modulen zu Grunde gelegt. Aktuell werden am Markt überwiegend Module mit einem Wirkungsgrad von 19,5 % verwendet. Die Berechnung des potenziellen Stromertrags fußt auf der Annahme, dass bei Flachdächern eine Aufständerung der Module vorgenommen wird. Für die als Nennleistung von Photovoltaikanlagen bezeichnete Kilowatt-Leistung (KW-Leistung) wurden 5,13 m² pro KWp zu Grunde gelegt. Dies entspricht einer Leistung von monokristallinen Anlagen von 320 W pro Modul. Die potenzielle KWp-Leistung geht bei Flachdächern von einer Aufständerung der Module aus.

 

Anlage OBS Hohenkirchen. Hier gibt es ja bereits eine PV-Anlage. Warum ist der Ertrag so gering? 2011 gab es für Anlage bis 100 kW 34,25 Cent pro kWh. Bei 58.900 kWh/ Jahr ergibt sich ein Ertrag von 20.173,25 €. Oder hat der LK die Flächen hier "nur" verpachtet und bekommt deshalb nur Pacht und keine Einspeisevergütung?

In Hohenkirchen sind es nur Erträge aus der Pacht.

 

Das Kreisamt in Jever hat laut Liste eine Eigenanlage. Sie produziert im Jahr 13.300 kWh und erwirtschaftet 5.600 € im Jahr. Wann wurde die Anlage errichtet und welcher Vergütungssatz liegt zu Grunde? Das gilt im Übrigen für alle Eigenanlagen. Es wäre gut, wenn diese Daten noch mit in die Liste übernommen würden.

 

Es gibt ja noch einige nicht bebaute Flächen - zum Beispiel die Elisa-Kauffeld-Oberschule. Hier ist das Potential in m2 Dachflächen angegeben. Besser wäre aus meiner Sicht, wenn das Potential in kW-Anlagengröße angegeben wird, denn dann kann man ganz schnell die produzierten kWh ausrechnen.

Das genaue Potenzial der kWh ist auch abhängig von der tatsächlich netto realisierbaren Fläche und den weiteren elektrischen Anlagen. Eine abschließende Ermittlung steht also noch aus, weshalb auf die Angabe verzichtet worden ist.

 

In eine Potentialanalyse gehört für mich dann auch noch die Spalte mit den möglichen Kosten. Natürlich Stand jetzt. Also eine Spalte mit ... kW-Anlagen-Größe und dann eine weitere Spalte mit ... Anlagen-Kosten (gerundet/ geschätzt mit Stand von heute). Dass die Kosten sich ändern ist klar, aber man hat eine Richtung.

Hier gilt selbiges wie zu Frage 4 und ist aufgrund der noch nicht geprüften statischen/baulichen Verhältnisse Teil des Prüfauftrags.

 

Wie viel Stromverbräuche haben wir in den einzelnen kreiseigenen Gebäuden. Das ist wichtig zu wissen, weil wir so ermessen können, wie viel kWh wir produzieren wollen/ können, um unseren Strombedarf zu decken. Eine Einspeisung ist nicht zu empfehlen - die heutige Vergütung ist einfach viel zu gering. Hier geht es nur über den Eigenverbrauch. Am besten kombiniert mit Speichern.

Die Stromverbräuche aller Liegenschaften des Landkreises liegt bei etwa 3 – 3,5 Mio. kWh pro Jahr. Bei optimaler Voraussetzung sind nach der Solarpotentialanalyse knapp 13 Mio. kWh möglich. Jedoch ist dies, wie schon oben erwähnt, abhängig von der tatsächlich realisierbaren Fläche. Dabei teilt das GBM grundsätzlich die Auffassung, dass für den Eigenverbrauch, inkl. Speicherung, produziert werden sollte.

 

Gibt es Förderprogramme von Land und Bund, wenn kreiseigene Gebäude mit PV ausgestattet werden?

Wir haben diesbezüglich auch nochmal bei der KEAN (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen) nachgefragt, aber auch dort sind keine Förderprogramme von Land und Bund bekannt, wenn kreiseigene Gebäude mit PV ausgestattet werden. PV-Anlagen sind ohne Förderung rentabel, weshalb es wohl zukünftig eher unwahrscheinlich ist, dass neue Förderprogramme aufgelegt werden.

 

Wollen wir als Kreis alle Flächen in einer Energiegenossenschaft selbst bepflanzen? Sollen Bürger*innen die Möglichkeit der Teilhabe haben?

Die grundsätzliche Einschätzung zum Eigenverbrauch für eine bessere Wirtschaftlichkeit wird geteilt. Eine Energiegenossenschaft hingegen würde eine Einspeisevergütung und ggf. die Verpachtung der Dachflächen voraussetzen. Da eine Verpachtung für den Pächter nur sinnvoll ist, wenn eine an die Genossenschaftsanteile eine Gewinnausschüttung möglich ist, würde dies den Ertrag für den LK deutlich senken. Dies wäre zudem ein anderes Rechenmodell und müsste entsprechend neu in den Prüfauftrag integriert werden.

 

 

Anlage zur Niederschrift:

 

Änderungsantrag AfD Fraktion zur Vorlage

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0

 

Der eingegangene Änderungsantrag der AFD Fraktion zur Vorlage wurde aufgrund seiner Kurzfristigkeit an den Kreisausschuss zur Beratung verwiesen.