Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Bericht zur geplanten Einführung des Bürgergelds ab 01.01.2023 wird zur Kenntnis genommen.

 


Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Regierungsparteien der SPD, FDP und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vereinbart, die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) weiterzuentwickeln. Am 20. Juli 2022 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Pläne für das zukünftige Bürgergeld vorgestellt. Der Referentenentwurf für ein Bürgergeldgesetz, dessen Inkrafttreten zum 01. Januar 2023 geplant ist, wurde am 10.08.2022 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die dabei genannten wesentlichen Eckpunkte sind:

 

(Quelle: www.bmas.de):

 

I. Neues Miteinander, neue Chancen auf Arbeit

  • Gemeinsam vereinbaren Arbeitsuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit.
  • Grundlage der Zusammenarbeit soll Vertrauen sein. In den ersten sechs Monaten, der sogenannten Vertrauenszeit, können deshalb künftig keine Leistungen mehr gemindert werden. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird daher abgeschafft.
  • Für Weiterbildungen werden ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden.
  • Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird fortgeführt: Jobcenter können weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit zu aktivieren.
  • Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch professionelles Coaching unterstützt werden.

 

II. Mehr Sicherheit, mehr Respekt für Lebensleistung

  • Vermögen und Angemessenheit der Wohnung werden erst nach 24 Monaten Bürgergeldbezug überprüft.
  • Nach Ablauf der 24 Monate (Karenzzeit) ist ein höheres Schonvermögen als bisher vorgesehen. Rücklagen für die Altersvorsorge werden ebenfalls besser geschützt.
  • Für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob.

 

III. Regelsätze und Sanktionen

  • Die Regelsätze sollen zum 1. Januar 2023 angemessen und deutlich steigen. Einzelheiten werden im Gesetzentwurf ergänzt, sobald die erforderlichen Berechnungen abgeschlossen sind.
  • Die Vorgaben für Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) werden auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu geregelt.
  • Für Rückforderungen zu viel ausgezahlter Beträge gilt künftig eine Bagatellgrenze.

 

Über die Bedeutung der Reformpläne auf die Arbeit des Jobcenters und welche Vorbereitungen für die Einführung erforderlich sind, wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Bruns um seinen Bericht.

 

Herr Bruns führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus. Er teilt mit, dass der Gesetzgeber die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das sogenannte Bürgergeld ablösen werde. Geplant sei die Einführung zum 01.01.2023. Er teilt weiter mit, Anfang August sei nun der Referentenentwurf veröffentlicht worden und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.  Er beschreibt die wesentlichen Inhalte und erläutert detailliert, welche Veränderungen sich für die Jobcenter daraus ergäben.

 

Frau Burkhardt führt im Weiteren ebenfalls anhand einer PowerPoint-Präsentation aus, dass sich auch im Vermittlungsbereich Veränderungen ergäben. Sie beschreibt ausführlich die wesentlichen Merkmale zu den Veränderungen in den Bereichen Eingliederungsvereinbarung, der Einführung einer Vertrauenszeit und die Abschaffung des Vermittlungsvorranges.  Zudem berichtet sie detailliert über die geplanten Änderungen bei den Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Sie geht im Weiteren auf die Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes, welches dauerhaft im SGB II verankert werden solle, ein. Frau Burkhardt schließt ihren Bericht mit eingehenden Informationen über die Einführung ganzheitlicher Betreuung der Leistungsbeziehenden durch professionelles Coaching.

 

Herr Bruns erläutert ergänzend zu der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelsatzanpassung. Er teilt mit, dass im Referentenentwurf noch keine konkreten Beträge genannt seien. Es gäbe allerdings Unterlagen, aus denen man entnehmen könne, dass zum 01.01.2023 eine Anpassung für Alleinstehende von 449,00 € auf 500,00 € geplant sei.

 

KTA Wilken erkundigt sich, ob das Jobcenter Friesland personell gut ausgestattet sei, um die kommenden Herausforderungen zu leisten.

 

Herr Bruns antwortet, dass man bereits früh in die Personalplanung eingestiegen sei. Allerdings sei nur sehr schwer zu prognostizieren, wie sich der tatsächliche Arbeitsaufwand entwickeln werde.  Man habe in die Haushaltplanung zwei zusätzliche Stellen eingebracht und man müsse nun sehen, wie sich die Lage weiterentwickele.

 

KTA Sudholz erkundigt sich nach den Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt und stellt die Frage, ob es zukünftig schwieriger werde, freie Stellen zu besetzen.

 

Herr Bruns antwortet, dass das der Fall sein werde. Ergänzend fügt er an, man werde die Beratungsfachkräfte entsprechend schulen, um bei den Leistungsbeziehenden eine größtmögliche Motivation zu generieren.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

  


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium hat den Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.