Sitzung: 06.09.2022 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0264/2022
Beschluss:
Der Bericht zur geplanten Einführung des Bürgergelds ab 01.01.2023 wird
zur Kenntnis genommen.
Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Regierungsparteien der SPD, FDP
und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vereinbart, die bisherige Grundsicherung für
Arbeitsuchende („Hartz IV“) weiterzuentwickeln. Am 20. Juli 2022 hat
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Pläne für das zukünftige Bürgergeld
vorgestellt. Der Referentenentwurf für ein Bürgergeldgesetz, dessen
Inkrafttreten zum 01. Januar 2023 geplant ist, wurde am 10.08.2022 vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die dabei genannten wesentlichen
Eckpunkte sind:
(Quelle:
www.bmas.de):
I. Neues Miteinander, neue Chancen auf Arbeit
- Gemeinsam vereinbaren Arbeitsuchende
und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit.
- Grundlage der Zusammenarbeit soll
Vertrauen sein. In den ersten sechs Monaten, der sogenannten
Vertrauenszeit, können deshalb künftig keine Leistungen mehr gemindert
werden. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im
Vordergrund. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird daher abgeschafft.
- Für Weiterbildungen werden ein
zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer etwa
einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für
bis zu drei Jahre gefördert werden.
- Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)
wird fortgeführt: Jobcenter können weiterhin sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer
Arbeitslosigkeit zu aktivieren.
- Menschen, denen es besonders
schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch
professionelles Coaching unterstützt werden.
II. Mehr Sicherheit, mehr Respekt für Lebensleistung
- Vermögen und Angemessenheit der Wohnung
werden erst nach 24 Monaten Bürgergeldbezug überprüft.
- Nach Ablauf der 24 Monate (Karenzzeit)
ist ein höheres Schonvermögen als bisher vorgesehen. Rücklagen für die
Altersvorsorge werden ebenfalls besser geschützt.
- Für Auszubildende, Schüler*innen und
Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten höhere Freibeträge für die
Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob.
III. Regelsätze und Sanktionen
- Die Regelsätze sollen zum 1. Januar
2023 angemessen und deutlich steigen. Einzelheiten werden im Gesetzentwurf
ergänzt, sobald die erforderlichen Berechnungen abgeschlossen sind.
- Die Vorgaben für Leistungsminderungen (sogenannte
Sanktionen) werden auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
5. November 2019 neu geregelt.
- Für Rückforderungen zu viel
ausgezahlter Beträge gilt künftig eine Bagatellgrenze.
Über die Bedeutung der Reformpläne auf die Arbeit des Jobcenters und
welche Vorbereitungen für die Einführung erforderlich sind, wird in der Sitzung
mündlich berichtet.
Der
Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Bruns
um seinen Bericht.
Herr Bruns führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus.
Er teilt mit, dass der Gesetzgeber die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch
das sogenannte Bürgergeld ablösen werde. Geplant sei die Einführung zum
01.01.2023. Er teilt weiter mit, Anfang August sei nun der Referentenentwurf
veröffentlicht worden und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden. Er beschreibt die wesentlichen Inhalte und
erläutert detailliert, welche Veränderungen sich für die Jobcenter daraus
ergäben.
Frau Burkhardt führt im Weiteren ebenfalls anhand einer
PowerPoint-Präsentation aus, dass sich auch im Vermittlungsbereich
Veränderungen ergäben. Sie beschreibt ausführlich die wesentlichen Merkmale zu
den Veränderungen in den Bereichen Eingliederungsvereinbarung, der Einführung
einer Vertrauenszeit und die Abschaffung des Vermittlungsvorranges. Zudem berichtet sie detailliert über die
geplanten Änderungen bei den Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.
Sie geht im Weiteren auf die Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes,
welches dauerhaft im SGB II verankert werden solle, ein. Frau Burkhardt
schließt ihren Bericht mit eingehenden Informationen über die Einführung
ganzheitlicher Betreuung der Leistungsbeziehenden durch professionelles
Coaching.
Herr Bruns erläutert ergänzend zu der im Gesetzentwurf enthaltenen
Regelsatzanpassung. Er teilt mit, dass im Referentenentwurf noch keine
konkreten Beträge genannt seien. Es gäbe allerdings Unterlagen, aus denen man
entnehmen könne, dass zum 01.01.2023 eine Anpassung für Alleinstehende von
449,00 € auf 500,00 € geplant sei.
KTA Wilken erkundigt sich, ob das Jobcenter Friesland personell gut
ausgestattet sei, um die kommenden Herausforderungen zu leisten.
Herr Bruns antwortet, dass man bereits früh in die Personalplanung
eingestiegen sei. Allerdings sei nur sehr schwer zu prognostizieren, wie sich
der tatsächliche Arbeitsaufwand entwickeln werde. Man habe in die Haushaltplanung zwei
zusätzliche Stellen eingebracht und man müsse nun sehen, wie sich die Lage weiterentwickele.
KTA Sudholz erkundigt sich nach den Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt
und stellt die Frage, ob es zukünftig schwieriger werde, freie Stellen zu
besetzen.
Herr Bruns antwortet, dass das der Fall sein werde. Ergänzend fügt er
an, man werde die Beratungsfachkräfte entsprechend schulen, um bei den
Leistungsbeziehenden eine größtmögliche Motivation zu generieren.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Das Gremium hat den Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.