Sitzung: 22.09.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0304/2022
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Seit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderung in das niedersächsische Schulgesetz 2012,
setzt der Landkreis Friesland konsequent bauliche Maßnahmen zur inklusiven
Beschulung um. Von Anfang an war klar, die Ziele und Maßnahmen lassen sich
entsprechend der finanziellen und personellen Ressourcen nur sukzessive
umsetzen.
Bei Neubauten werden die Anforderungen der Normen zur Barrierefreiheit
in der Planung mitberücksichtigt. Auch im Bereich von Sanierungsarbeiten werden
die Anforderungen der Normen zur Barrierefreiheit grundsätzlich umgesetzt.
Schwerpunktmäßig betrifft es die Bereiche:
·
Äußere Zugänglichkeit
(Wege, Stellplätze, Rampenanlage, Zugang zum Gebäude)
·
Innere Zugänglichkeit
(Türen, Flure, Aufzüge)
·
Sanitäre Einrichtungen
(WC-Anlagen, Duschen, Umkleiden)
Im Bereich der Schul- und Verwaltungsgebäude ist der Ausbau der
Barrierefreiheit zu einem großen Teil abgeschlossen (grün) bzw. befindet sich
in Planung (gelb).
Bei einigen wenigen Schulen (rot) sind Umbauten aufgrund der baulichen
Gegebenheiten nur schwer bzw. unter großen baulichen und finanziellen Aufwand
möglich. Hier ist zu prüfen, ob im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von den
Vorschriften der Bauordnung zur Barrierefreiheit abgewichen werden kann.
Der Fokus bei der Umsetzung der barrierefreien Vorgaben der
landkreiseigenen Liegenschaften lag insbesondere bei den Schulgebäuden. Einige
Sporthallen erfüllen durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sogar die Kriterien
für Barrierefreiheit in vollem Umfang und bei einigen Sporthallen sind
Teilbereiche schon rollstuhlgerecht (grün) ausgeführt. Durch den, im Sommer
dieses Jahres, verabschiedeten Masterplan zur Sanierung der Sportstätten
erfährt die inklusive Beschulung auch im Bereich Sport nun eine
Verbindlichkeit. Die Behebung der baulichen Defizite in diesen Sportgebäuden
(gelb) werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Wie auch bei den o.a. Schulgebäuden können auch bei den Sporthallen
Teilbereiche aufgrund der vorzufindenden baulichen Umstände Maßnahmen zur
Barrierefreiheit nur bedingt bzw. unter großen baulichen und finanziellen
Aufwand möglich.
Eine Übersicht über den Stand des Ausbaus können Sie den beigefügten
Anlagen entnehmen.
Herr Alpaslan führt zum Sachverhalt der Vorlage aus.
Herr KTA Theemann möchte wissen, ob sich im Landkreis Vereine befinden, die auf bestimmte Sporthallen, aufgrund Inklusionssport, angewiesen seien.
Herr Alpaslan antwortet, dass bisher keine expliziten Anfragen von Vereinen an den Fachbereich herangetragen wurden.
Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass er von Vereinen mit Handicaps wisse, die aber entsprechende Sporthallen belegen, in denen die Ausübung möglich sei. Die Sporthallen sind für die Vereine freigegeben und die Vereine können in der Selbstorganisation die Sporthallen ansteuern, die für sie in Frage kommen.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Frau KTA Herfel verlässt die Sitzung nach Abstimmung des Tagesordnungspunktes um 16:53 Uhr.