Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


 

Seit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in das niedersächsische Schulgesetz 2012, setzt der Landkreis Friesland konsequent bauliche Maßnahmen zur inklusiven Beschulung um. Von Anfang an war klar, die Ziele und Maßnahmen lassen sich entsprechend der finanziellen und personellen Ressourcen nur sukzessive umsetzen.

 

Bei Neubauten werden die Anforderungen der Normen zur Barrierefreiheit in der Planung mitberücksichtigt. Auch im Bereich von Sanierungsarbeiten werden die Anforderungen der Normen zur Barrierefreiheit grundsätzlich umgesetzt.

 

Schwerpunktmäßig betrifft es die Bereiche:

 

·         Äußere Zugänglichkeit (Wege, Stellplätze, Rampenanlage, Zugang zum Gebäude)

·         Innere Zugänglichkeit (Türen, Flure, Aufzüge)

·         Sanitäre Einrichtungen (WC-Anlagen, Duschen, Umkleiden)

 

Im Bereich der Schul- und Verwaltungsgebäude ist der Ausbau der Barrierefreiheit zu einem großen Teil abgeschlossen (grün) bzw. befindet sich in Planung (gelb).

 

Bei einigen wenigen Schulen (rot) sind Umbauten aufgrund der baulichen Gegebenheiten nur schwer bzw. unter großen baulichen und finanziellen Aufwand möglich. Hier ist zu prüfen, ob im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von den Vorschriften der Bauordnung zur Barrierefreiheit abgewichen werden kann.

 

Der Fokus bei der Umsetzung der barrierefreien Vorgaben der landkreiseigenen Liegenschaften lag insbesondere bei den Schulgebäuden. Einige Sporthallen erfüllen durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sogar die Kriterien für Barrierefreiheit in vollem Umfang und bei einigen Sporthallen sind Teilbereiche schon rollstuhlgerecht (grün) ausgeführt. Durch den, im Sommer dieses Jahres, verabschiedeten Masterplan zur Sanierung der Sportstätten erfährt die inklusive Beschulung auch im Bereich Sport nun eine Verbindlichkeit. Die Behebung der baulichen Defizite in diesen Sportgebäuden (gelb) werden in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Wie auch bei den o.a. Schulgebäuden können auch bei den Sporthallen Teilbereiche aufgrund der vorzufindenden baulichen Umstände Maßnahmen zur Barrierefreiheit nur bedingt bzw. unter großen baulichen und finanziellen Aufwand möglich.

 

Eine Übersicht über den Stand des Ausbaus können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen.

 

 

 

Herr Alpaslan führt zum Sachverhalt der Vorlage aus.

 

Herr KTA Theemann möchte wissen, ob sich im Landkreis Vereine befinden, die auf bestimmte Sporthallen, aufgrund Inklusionssport, angewiesen seien.

 

Herr Alpaslan antwortet, dass bisher keine expliziten Anfragen von Vereinen an den Fachbereich herangetragen wurden.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass er von Vereinen mit Handicaps wisse, die aber entsprechende Sporthallen belegen, in denen die Ausübung möglich sei. Die Sporthallen sind für die Vereine freigegeben und die Vereine können in der Selbstorganisation die Sporthallen ansteuern, die für sie in Frage kommen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Frau KTA Herfel verlässt die Sitzung nach Abstimmung des Tagesordnungspunktes um 16:53 Uhr.