Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Abweichender Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen konkreten Lösungsansatz mit den HVB´s der Städte und Gemeinden zur Stützung der Strukturen zu erarbeiten und dem Kreisausschuss vorzustellen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2023 die Höhe des Stundensatzes und des Sachkostenanteils für die Kindertagespflegepersonen sowie eine angemessene Erhöhung zu prüfen. Ein entsprechender Änderungsentwurf der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege, einschl. eines Indexwertes zur jährlichen Anpassung, ist ggfs. dahingehend vorzubereiten.

 

 

 

 


Begründung:

Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur diskutiert seit längerem die allgemeine Kostensteigerung im Bereich des Lebensunterhaltes sowie die Energiekostensteigerung in Zusammenhang mit seinen Leistungen an die Vertragspartner. Dazu war geplant, auch die diesbezüglichen Leistungen  in der Kindertagespflege (KTP) zu überprüfen.

 

Zum Sachaufwand im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII gehören all die sächlich-en Mittel, die notwendig sind, um gegenüber den leistungsberechtigten
Kindern die in § 22 SGB VIII (auch) für die Kindertagespflege beschriebene Förderung zu erbringen, die aus Erziehung, Bildung und Betreuung besteht. Zum Sachaufwand gehören, lt. Expertise des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Raumkosten (Mietkosten bzw. bei Benutzung eigener Räume die Nutzungskosten) sowie die (kalten und warmen) Nebenkosten (Wasser, Entwässerung, Müllabfuhr, Heizungskosten usw.), Strom sowie Reinigungskosten der Räume.

 

In ersten Überlegungen erscheint ein genereller Energiekostenzuschuss (z.B. pro Kindertagespflegekind oder pro betreuendem Haushalt) nicht opportun, da die Kindertagespflegepersonen ja vielfach in den Räumlichkeiten, in denen sie die Kinder betreuen, wohnen. Und in anderen Fällen (Großtagespflegestellen, in denen in den Räumlichkeiten des Landkreises auch Kinder von Landkreisbeschäftigten betreut werden) werden die Energiekosten durch den Landkreis getragen. Von daher käme in einer ersten Betrachtung lediglich ein höherer Stundensatz an die Kindertagespflegepersonen in Betracht, um insgesamt eine Gleichbehandlung sicherzustellen.

 

Bei den Sachkosten sind, wie oben erläutert, die Energiekosten mit enthalten. Hier könnte man den Sachkostenanteil erhöhen, denn dort wirken sich direkt erhöhte Kosten aus. Aber auch künftige Senkungen der Energiekosten sollten mit in die Betrachtung aufgenommen werden. Eine Veränderung des Sachkostenanteils bedarf der Änderung der Satzung und stellt eine freiwillige Leistung dar, für die im Haushaltsjahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen.

 

Frau Vogelbusch erläutert die Vorlage. Bis heute lägen noch keine Ausführungsbestimmungen des neuen NKitaG des Landes Niedersachsen vor. Die Verwaltung sieht vor, nach Abstimmung mit dem Landesjugendamt zu den Haushaltsberatungen 2023 eine Erhöhung des Stundensatzes und des Sachkostenanteils zu prüfen.

 

Frau Renken erklärt, dass in den Sachkosten die Energiekosten enthalten seien. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten könne man lediglich eine Anpassung der Satzung erwägen und den Stundensatz erhöhen. Überlegungen diesbezüglich gäbe es derzeit auch in den umliegenden Landkreisen Wittmund und Aurich sowie der Stadt Wilhelmshaven.

 

Herr Homfeldt beteuert die Notwendigkeit einer Soforthilfe in der akuten Situation.

 

Frau Renken merkt an, dass die Tagespflegepersonen (TPP) nicht im Auftrag des Jugendamtes handeln. Sie können aufgrund ihrer Selbständigkeit die Verträge mit den Eltern selbst gestalten und hier ggf. eine Anpassung vornehmen.

 

Herr Wilken sieht aufgrund der Haushaltssituation des Landkreises Friesland keine Möglichkeit zur Soforthilfe, spricht sich jedoch für eine Überprüfung des Stundensatzes und des Sachkostenanteils für 2023 aus.

 

Frau Vogelbusch bestätigt Frau Renken hinsichtlich der selbständigen Tätigkeit der TPP. Die Auszahlung der Geldbeträge an die TPP sei ein Zuschuss für die Eltern. In Niedersachsen sei es so geregelt, dass dieser lediglich direkt an die TPP überwiesen würde. Aktuell gäbe es Überlegungen vom Land und Bund zur Einrichtung von Härtefallfonds. Die genaue Zuständigkeit sei jedoch noch nicht geklärt. Grundsätzlich sei für Selbständige im Hinblick auf Zuschüsse die Wirtschaftsförderung der richtige Ansprechpartner. Frau Vogelbusch erinnert an die Zuschüsse aus der Wirtschaftsförderung im Zuge von Corona an einige TPP.

 

Mit verschiedenen Wortbeiträgen wird die Wichtigkeit der Tagespflegepersonen für den Landkreis Friesland herausgestellt. In Krisenzeiten müsse über Prioritäten zur Verwendung der Haushaltsmittel für freiwillige Leistungen nachgedacht werden.

 

Herr Homfeldt schlägt vor, die Problematik mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden zu besprechen um gemeinsam einen Lösungsansatz zur Erhaltung der Strukturen zu erarbeiten. Weiterhin schlägt er, entsprechend des Antrages der CDU-Fraktion (Anlage), die Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vor.

 

Frau Vogelbusch formuliert einen abweichenden Beschluss.

 

Frau Sudholz bittet um Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0