Sitzung: 28.09.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0303/2022
Abweichender
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen konkreten
Lösungsansatz mit den HVB´s der Städte und Gemeinden zur Stützung der
Strukturen zu erarbeiten und dem Kreisausschuss vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2023 die Höhe des
Stundensatzes und des Sachkostenanteils
für die Kindertagespflegepersonen sowie eine angemessene Erhöhung zu
prüfen. Ein entsprechender Änderungsentwurf der Satzung des Landkreises Friesland über die
Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der
Kindertagespflege, einschl. eines Indexwertes zur jährlichen Anpassung, ist
ggfs. dahingehend vorzubereiten.
Begründung:
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
diskutiert seit längerem die allgemeine Kostensteigerung im Bereich des
Lebensunterhaltes sowie die Energiekostensteigerung in Zusammenhang mit seinen
Leistungen an die Vertragspartner. Dazu war geplant, auch die diesbezüglichen
Leistungen in der Kindertagespflege
(KTP) zu überprüfen.
Zum Sachaufwand im
Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII gehören all die sächlich-en Mittel, die
notwendig sind, um gegenüber den leistungsberechtigten
Kindern
die in § 22 SGB VIII (auch) für die Kindertagespflege beschriebene Förderung zu
erbringen, die aus Erziehung, Bildung und Betreuung besteht. Zum Sachaufwand
gehören, lt. Expertise des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Raumkosten (Mietkosten bzw. bei Benutzung
eigener Räume die Nutzungskosten) sowie die (kalten und warmen) Nebenkosten
(Wasser, Entwässerung, Müllabfuhr, Heizungskosten usw.), Strom sowie
Reinigungskosten der Räume.
In ersten
Überlegungen erscheint ein genereller Energiekostenzuschuss
(z.B. pro Kindertagespflegekind oder pro betreuendem Haushalt) nicht opportun,
da die Kindertagespflegepersonen ja vielfach in den Räumlichkeiten, in denen
sie die Kinder betreuen, wohnen. Und in anderen Fällen (Großtagespflegestellen,
in denen in den Räumlichkeiten des Landkreises auch Kinder von
Landkreisbeschäftigten betreut werden) werden die Energiekosten durch den
Landkreis getragen. Von daher käme in einer ersten Betrachtung lediglich ein
höherer Stundensatz an die Kindertagespflegepersonen in Betracht, um insgesamt
eine Gleichbehandlung sicherzustellen.
Bei
den Sachkosten sind, wie oben erläutert, die Energiekosten mit enthalten. Hier
könnte man den Sachkostenanteil erhöhen, denn dort wirken sich direkt erhöhte
Kosten aus. Aber auch künftige Senkungen der Energiekosten sollten mit in die
Betrachtung aufgenommen werden. Eine Veränderung des Sachkostenanteils bedarf
der Änderung der Satzung und stellt eine freiwillige Leistung dar, für die im
Haushaltsjahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen.
Frau Vogelbusch erläutert die Vorlage. Bis heute lägen noch keine Ausführungsbestimmungen des neuen NKitaG des Landes Niedersachsen vor. Die Verwaltung sieht vor, nach Abstimmung mit dem Landesjugendamt zu den Haushaltsberatungen 2023 eine Erhöhung des Stundensatzes und des Sachkostenanteils zu prüfen.
Frau Renken erklärt, dass in den Sachkosten die Energiekosten enthalten seien. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten könne man lediglich eine Anpassung der Satzung erwägen und den Stundensatz erhöhen. Überlegungen diesbezüglich gäbe es derzeit auch in den umliegenden Landkreisen Wittmund und Aurich sowie der Stadt Wilhelmshaven.
Herr Homfeldt beteuert die Notwendigkeit einer Soforthilfe in der akuten Situation.
Frau Renken merkt an, dass die Tagespflegepersonen (TPP) nicht im Auftrag des Jugendamtes handeln. Sie können aufgrund ihrer Selbständigkeit die Verträge mit den Eltern selbst gestalten und hier ggf. eine Anpassung vornehmen.
Herr Wilken sieht aufgrund der Haushaltssituation des Landkreises Friesland keine Möglichkeit zur Soforthilfe, spricht sich jedoch für eine Überprüfung des Stundensatzes und des Sachkostenanteils für 2023 aus.
Frau Vogelbusch bestätigt Frau Renken hinsichtlich der selbständigen Tätigkeit der TPP. Die Auszahlung der Geldbeträge an die TPP sei ein Zuschuss für die Eltern. In Niedersachsen sei es so geregelt, dass dieser lediglich direkt an die TPP überwiesen würde. Aktuell gäbe es Überlegungen vom Land und Bund zur Einrichtung von Härtefallfonds. Die genaue Zuständigkeit sei jedoch noch nicht geklärt. Grundsätzlich sei für Selbständige im Hinblick auf Zuschüsse die Wirtschaftsförderung der richtige Ansprechpartner. Frau Vogelbusch erinnert an die Zuschüsse aus der Wirtschaftsförderung im Zuge von Corona an einige TPP.
Mit verschiedenen Wortbeiträgen wird die Wichtigkeit der Tagespflegepersonen für den Landkreis Friesland herausgestellt. In Krisenzeiten müsse über Prioritäten zur Verwendung der Haushaltsmittel für freiwillige Leistungen nachgedacht werden.
Herr Homfeldt schlägt vor, die Problematik mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden zu besprechen um gemeinsam einen Lösungsansatz zur Erhaltung der Strukturen zu erarbeiten. Weiterhin schlägt er, entsprechend des Antrages der CDU-Fraktion (Anlage), die Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vor.
Frau Vogelbusch formuliert einen abweichenden Beschluss.
Frau Sudholz bittet um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |