Sitzung: 01.12.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 0360/2022
Beschluss:
Die
Neufassung der Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung von
Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger
im Bereich des Brandschutzes wird beschlossen.
Begründung:
Auf Wunsch der Führung der Kreisfeuerwehr hat sich die
Verwaltung mit der Anpassung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen
an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des
Brandschutzes beschäftigt.
Die aus dem Jahre 1988 stammende Satzung ist zuletzt
2016 hinsichtlich der Entschädigungssätze überarbeitet worden. Inzwischen sind
einige Funktionen hinzugekommen, sodass eine Anpassung der Satzung sinnvoll
ist. In diesem Zuge sollten auch die Entschädigungssätze angepasst werden.
Somit
ergibt sich die beigefügte Tabelle, in welcher die derzeitigen Entschädigungen,
die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der historischen Inflation,
der Vorschlag des Kreisbrandmeisters und seiner Vertreter, die Entschädigungen
der Landkreise Leer, Ammerland und Wittmund sowie ein Vorschlag des
Fachbereichs 32 gegenübergestellt werden.
Für
die Anpassung der Entschädigungssätze ist die Inflation i. V. m. dem Vorschlag
des Kreisbrandmeisters und den Entschädigungen der umliegenden Landkreise
herangezogen worden. Dementsprechend ergibt sich der folgende Vorschlag:
neu bisher
Kreisbrandmeister/in 650,00 € 600,00
€
Stellv.
Kreisbrandmeister/in 210,00 € 180,00
€
Abschnittsleiter/in 190,00 € 180,00 €
Ausbildungsleiter/in 180,00 € 150,00
€
Jugendfeuerwehrwart/in 120,00 € 80,00 €
Sicherheitsbeauftragte/r 60,00 € 80,00 €
Bereitschaftsführer/in 120,00 € 80,00 €
Leiter/in
der TEL 120,00
€ 80,00
€
Weiterhin
wird es als sinnvoll erachtet, weitere Funktionen im Bereich des Brandschutzes
zu entschädigen. Durch diese zusätzlichen Entschädigungen, soll das Ehrenamt
die notwendige Wertschätzung erhalten und langfristig gefördert werden.
Zunächst
soll die Funktion der Kreisbereitschaftsleiterin / des Kreisbereitschaftsleiter
Gefahrgut ebenfalls mit 120,- € monatlich entschädigt werden.
Weiterhin
sollen die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der folgenden Funktionen 50,-
€ monatlich erhalten: Jugendfeuerwehrwart/in, Bereitschaftsführer/in und
Bereitschaftsleiter/in Gefahrgut. Darüber hinaus soll die Stellvertreterin/der
Stellvertreter der Kreisausbildungsleiterin/des Kreisausbildungsleiters 70,- €
monatlich erhalten.
Des
Weiteren sollen die Fachberaterinnen und Fachberater im Bereich Gefahrgut, für
Ihre Aufgabe in der Kreisfeuerwehr 40,- € monatlich erhalten.
Zukünftig
wird es als angemessen erachtet, alle Zugführerinnen und Zugführer in der
Kreisfeuerwehrbereitschaft mit jeweils 80,- € monatlich zu entschädigen.
Die
Entschädigung für den Kreissicherheitsbeauftragten wird von 80,- € auf 60,- €
reduziert, da diese Funktion mittlerweile weniger Aufgaben wahrnimmt.
Die
Entschädigung der Ausbilder in der Kreisfeuerwehr sollte von 15,- € auf 18,- €
pro Stunde angehoben werden. Dies hat den Hintergrund, dass die Kreisausbilder
im engen Kontakt zu den Kollegen aus Wilhelmshaven stehen und dort ein
Stundensatz von 18,- € pro Stunde gezahlt wird. Somit würde eine Angleichung
erzielt werden.
Abschließend
empfiehlt es sich, aufgrund der Übersichtlichkeit, die Ursprungssatzung von
1988 außer Kraft zu setzen und dementsprechend eine neue Satzung zu verfassen.
Eine entsprechende Ausfertigung befindet sich in den Anlagen.
Herr Rieck erläutert, dass
eine Abfrage bei umliegenden Landkreisen und kreisfreien Städten hinsichtlich
der Höhe der Entschädigungen gemacht und zusätzlich die Inflation seit der
letzten Anpassung der Satzung betrachtet wurde. Zudem sei die letzte Anpassung
der Satzung am 01.01.2016 vorgenommen worden, weshalb eindeutig eine Anpassung
der Beträge vorgenommen werden solle. Der daraus entstandene vorliegende
Vorschlag sei in Absprache mit den Kreisbrandmeistern entstanden. Durch die
Anpassung würde ein jährlicher Mehraufwand von ca. 14.000,- € entstehen.
Herr KTA Schürgens fragt, wie
es unter Berücksichtigung der sonstigen Anpassungen und der Inflation dazu
kommen könne, dass der Kreissicherheitsbeauftragte zukünftig eine Geringere
Aufwandentschädigung erhalten solle.
Herr Rieck erläutert, dass
nicht nur die Inflation, sondern auch der Aufwand für den jeweiligen
Funktionsträger berücksichtigt worden wäre. Da der zeitliche Aufwand für den
Kreissicherheitsbeauftragten geringer sei, wurde in diesem Fall eine Kürzung
vorgenommen.
Herr Landrat Ambrosy fragt, ob
dies ebenfalls mit den Kreisbrandmeistern abgestimmt wurde.
Herr Fianke kann dies
bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |