Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen sowie der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2009 werden zur Kenntnis genommen.


Die Kreisverwaltung legte einen Entwurf einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplans vor, den Landrat Ambrosy erläuterte.


Die Mittel des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) von Bund und Land sind durch einen Nachtragshaushaltsplan bereitzustellen. Im Landkreis Friesland sollen die Mittel vollständig für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Straßenverkehr hat darüber in der Sitzung am 09.03.2009 beschlossen.


Die Mittel pro Gemeinde/Landkreis/kreisfreie Stadt sind noch nicht endgültig festgesetzt worden, weshalb über den Nachtragsentwurf noch nicht endgültig abgestimmt werden kann. Der Entwurf zeigt den jetzigen Stand der Dinge. Im Verlauf dieser Woche werden nähere Informationen des niedersächsischen Innenministeriums erwartet. Es wird daher vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen über den abschließenden Entwurf in einer Sondersitzung am 18.03.2009, um 14:30 Uhr, im Sitzungssaal des Kreisamtes, berät und beschließt, so dass der Kreisausschuss am selben Tag den Satzungsentwurf behandeln kann.


Die Mittel werden für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt und sollen pro Jahr etwa zur Hälfte abgerufen werden. Das niedersächsische Innenministerium empfiehlt aus Praxisgründen (einheitliche Ausschreibung größerer Maßnahmen, erleichterte Aufstellung des Haushaltsplans 2010) jedoch, alle Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpakets II ausnahmsweise bereits im Nachtrag 2009 zu veranschlagen.


Nach den bisher bekannten Berechnungen wird der Landkreis Friesland Maßnahmen in Höhe von ca. 5,3 Mio. Euro zusätzlich veranschlagen können, die mit einem Gesamtbetrag von ca. 4,9 Mio. Euro gefördert werden. Die Deckungslücke in Höhe von 442.050 Euro (durch den notwendigen Eigenanteil) könnte durch zusätzliche Kreditaufnahmen gedeckt werden, ohne dass es zu einer Nettoneuverschuldung kommt, da um diese Summe der vorgesehene Tilgungsbetrag reduziert wird. Sollten durch neue Berechnungen des Innenministeriums höhere Zuweisungsbeträge zur Verfügung gestellt werden, würden die Ausgabenansätze der Maßnahmen auf das Jahr 2010 erstreckt und dort gedeckt.



Landrat Ambrosy sprach zunächst seinen Dank an Bund und Land aus, dass auf Grund der außergewöhnlichen derzeitigen Lage so gehandelt wurde und die Gelder so schnell an die Kommunen fließen.

Er erklärte, dass ein Nachtragshaushalt für die Aufnahme der Mittel aus dem Konjunkturpaket II erstellt werden müsse. Dies sei vom Niedersächsischen Innenministerium zwingend vorgegeben. Alle Mittel können aber in den Nachtrag für das Haushaltsjahr 2009 aufgenommen werden, obwohl die insgesamt 4,9 Mio. € für das Haushaltsjahr 2009 und 2010 eingeplant seien. Der Vorteil hierbei sei eine höhere Flexibilität für die Verwaltung, gerade im Rahmen der Vergaben usw.

Ein weiterer Punkt sei die Beachtung der energetischen Vorgaben. Diese müssten unbedingt beachtet und umgesetzt werden, so dass geplant ist alle Mittel aus dem Konjunkturpaket II in die Schulen zu investieren. Er machte noch einmal deutlich, dass für das Haushaltsjahr 2009 bereits jetzt 6,9 Mio. € für Schulen eingeplant seien, hinzu kämen 2,45 Mio. €. Für das Haushaltsjahr 2010 seien 5,4 Mio. € im Haushalt eingeplant und auch hier kämen noch einmal 2,45 Mio. € aus dem Konjunkturpaket II hinzu. Somit werde man innerhalb von zwei Jahren insgesamt rund 16,8 Mio. € in die Schulen investieren!


Weiter teilte Landrat Ambrosy mit, dass die Ausschreibungs- und Vergaberegelungen geändert worden seien. Die Verfahren seien entsprechend erleichtert und gut für die Region. Darüber werde auch mit der Kreishandwerkerschaft gesprochen.


Im Rahmen des Nachtragshaushaltes werde die bisher eingeplante Nettotilgung von 454.265 € vermindert auf 12.000 €. Es sei hierbei jedoch zu bedenken, dass sich die Nettotilgung zwar vermindere, im Gegenzug dazu jedoch keine Neuaufnahmen von Schulden notwendig seien.


Landrat Ambrosy teilte mit, dass eine weitere Beratung beim vorliegen der noch fehlenden Zahlen stattfinden müsse. Der Nachtrag solle schnellstmöglich vom Kreistag beschlossen werden. Somit wurde vorgeschlagen eine Sondersitzung des Ausschusses stattfinden zu lassen. Diese soll am 18.03.2009 um 14:30 Uhr (vor der anschließenden Kreisausschusssitzung) stattfinden. Die Ausschussmitglieder erklärten sich hiermit einverstanden.