Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Den Guttempler-Gemeinschaften Jever, Varel und Zetel wird aus dem Fonds des Landkreises Friesland für soziale Beratungsleistungen für die Jahre 2022 und 2023 ein Betrag in Höhe von jeweils 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

 

 


Begründung:

Mit Schreiben vom 11.03.2022 sowie vom 02.01.2023 hat die Guttempler-Gemeinschaft Jever im Namen der friesischen Guttempler-Gemeinschaften Jever, Varel und Zetel, für das Jahr 2022 bzw. 2023 einen Zuschuss aus dem „Fonds zur Unterstützung von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen in Friesland“ zur Unterstützung ihrer Arbeit beantragt.

Erläuterung: Der Antrag vom 11.03.2022 scheint glaubhaft auf elektronischem Wege verloren gegangen zu sein; das Dokument wurde als Word-Vorlage versandt und mutmaßlich von der Firewall abgewiesen.

 

Die Guttempler-Gemeinschaften leisten seit langer Zeit wertvolle und vor allem neutrale Beratungen und Informationen für ratsuchende Betroffene und arbeiten eng und vertrauensvoll mit verschiedenen Stellen der Kreisverwaltung zusammen.

 

In Anerkennung ihrer Arbeit haben die Guttempler-Gemeinschaften in Friesland in den letzten Jahren vom Landkreis Friesland eine Förderung aus dem Fonds in Höhe von 2.000 Euro erhalten.

 

Aus dem vorgelegten Jahresbericht ergeben sich feste Kosten von 600,00 € jährlich, zuzüglich Büro und Materialkosten. Aus Sicht der Verwaltung wäre damit eine Zuschusshöhe von 1.000,00 € angemessen, zumal auch weitere Förderer wie die Volksbank Jever die Gemeinschaft unterstützen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Guttempler-Gemeinschaften Jever, Varel und Zetel für die Jahre 2022 und 2023 einen Betrag in Höhe von jeweils 1.000,-- Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Börgardts um seinen Bericht. Herr Börgardts führt die Vorlage aus.

 

Herr Kulawik fügt ergänzend hinzu, dass es sich hierbei nicht um nur eine Gemeinschaft, sondern um mehrere Gemeinschaften handele, welche großräumig im Landkreis Friesland tätig seien.

 

KTA Wilken stellt die Frage, ob die Förderung pro Jahr oder pro Gemeinschaft gezahlt würde. Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass die Förderung pro Jahr gezahlt würde.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt

 

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: