Sitzung: 14.06.2023 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Vorlage: 0538/2023
In Abänderung des
Beschlussvorschlages wird Ziffer 1 zurück in die Fraktionen zur weiteren
Beratung verwiesen und Ziffer 2, Buchstaben a und b sollen geprüft und das
Ergebnis im nächsten Ausschuss des Gremiums präsentiert werden:
- Unter Berücksichtigung des
Grundsatzbeschlusses zum Fahrradkonzept (siehe Vorlage 0425/2023) wird die
vorgelegte Priorisierung der linearen Maßnahmen an Kreisstraßen
beschlossen.
Die
haushälterische Priorisierung der konkreten Maßnahmen an Kreisstraßen bleibt der
jährlichen Beschlussfassung der Bauprogramme und darüber hinaus der
Haushaltsplanung vorbehalten.
- Um die Umsetzung des Fahrradkonzeptes
voranzutreiben und die ehrgeizige Zielsetzung in Ziffer 1 zu realisieren,
wird darüber hinaus die Verwaltung beauftragt
a.) den Aufgabenschwerpunkt der „aktiven
Mobilität“ im Fachbereich Straßenverkehr in organisatorischer Hinsicht deutlich
herauszustellen;
b.) die personellen Anforderungen zu definieren,
wobei die Umsetzung der Haushaltsplanung (und der darin enthaltenen Stellenplanung)
obliegt;
c.) die für die Erstellung des Fahrradkonzeptes
gegründete Arbeitsgruppe mit Einbeziehung sämtlicher Akteure zum Thema
„Radverkehr“ im Landkreis Friesland in ein „Radverkehrsforum Friesland“ zu
überführen, in dem (überörtliche) Initiativen zur Förderung des Radverkehrs
angestoßen und begleitet werden.
Das durch das Stadt- und
Verkehrsplanungsbüro Kaulen GmbH (SVK) erarbeitete integrierte Fahrradkonzept
wurde bekanntlich in der Sitzung des Kreistages am 08.03.2023 beschlossen
(Vorlage 0425/2023).
Die vielen im Fahrradkonzept enthaltenen
linearen Maßnahmen an Kreisstraßen, die die künftige Infrastruktur der
Radvorrangrouten und des Basisradnetzes entscheidend verbessern werden, sind
nunmehr hinsichtlich ihrer jeweiligen Planungspriorität klassifiziert worden.
Grundlage hierfür waren
a.) die zunächst vom Planungsbüro vorgenommenen
Einstufungen;
b.) die bereits vorhandenen Planungen und
Strategien des Landkreises auf der Grundlage des Masterplanes an Kreisstraßen;
c.) die aus der Arbeitsgruppe (unter
Einbeziehung aller Gemeinden) ergangenen Vorschläge und Anregungen (zuletzt aus
der Arbeitsgruppensitzung am 09.05.).
Diese Priorisierungen gilt es nunmehr mit
Nachdruck umzusetzen und schließlich in die jeweiligen Masterpläne und
jährlichen Bauprogramme einzuarbeiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
solch ein Prioritätensystem natürlich dynamisch sein wird (Zustandsbewertung
der Radwege, Schadensentwicklung, kommunale Konzepte, Schwerpunktsetzungen
etc.). Außerdem wird es künftig unumgänglich sein, jede Straßenbaumaßnahme auch
eingehend dahingehend zu bewerten, ob in diesem Zusammenhang konzeptionelle
Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen sind.
Um die Umsetzung ernsthaft und mit dem
unbedingt erforderlichen Nachdruck anzugehen, ist auch vor dem Hintergrund der
Menge an umzusetzenden Maßnahmen unbedingt erforderlich, den Fachbereich
Straßenverkehr des Landkreises in organisatorischer und personeller Hinsicht
ausreichend aufzustellen. Zu diesem Zweck wird das Sachgebiet
„Kreisstraßenverwaltung“ künftig die besonderen Anforderungen des
Fahrradkonzeptes in der Benennung besonders herausstellen. Von besonderer
Bedeutung wird jedoch eine angemessene personelle Ausstattung sein: Um die
vielen Aus- und Umbaumaßnahmen der Radweginfrastruktur an Kreisstraßen
planerisch einigermaßen zeitnah umzusetzen, wird die Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, der die technische Verwaltung der Kreisstraßen
bekanntlich grundsätzlich obliegt, nicht in der Lage sein. Auch die Kapazitäten
von externen Planungsbüros sind beschränkt, zumal jede Planung einer
ausreichenden Betreuung des Auftraggebers bedarf. Somit wird ohne eine
personelle Aufstockung und Schaffung mindestens einer Planstelle für einen
Verkehrsplaner/ -ingenieur die ehrgeizige Zielsetzung nicht erreichbar sein,
wobei die konkrete Umsetzung natürlich der Haushaltsplanung bedarf.
Hierzu wird im beschlossenen Fahrradkonzept
unter anderem ausgeführt (Ziffern 9.4.4, 9.4.5.2), dass es eines
Radverkehrsbeauftragten des Kreises bedarf, konkret werden für den Landkreis
Friesland mit den gegebenen Umständen 1,5 bis 2 Planstellen empfohlen.
Durch die für die Begleitung des
Fahrradkonzeptes geschaffene Arbeitsgruppe wurde erstmals eine wertvolle
Vernetzung sämtlicher Akteure zum Thema „Radverkehr“ geschaffen. Diese
Vernetzung sollte auf jeden Fall beibehalten werden, so dass durch dieses
Gremium auch künftig wertvolle Impulse gesetzt werden könnten, um
(überörtliche) Initiativen anzustoßen bzw. zu begleiten. In der letzten Sitzung
der Arbeitsgruppe wurde bereits ein fachliches Votum erzielt, ggf künftig als
„Radverkehrsforum Friesland“ weiter zu fungieren. In einem solchen Forum
könnten zukünftig auch allgemeine Themen resultierend aus dem Fahrradkonzept
angestoßen und begleitet werden, so z.B. zu den Aspekten „Service“,
„Kommunikation“ und „Information“. Als Beispiel sei genannt das wichtige Thema
der ausreichenden Unterhaltung (Grünpflege, Reinigung etc.) von Radwegen, das
nicht zuletzt bei den aus der Öffentlichkeit eingehenden Anregungen, Hinweisen
vielfach eine Rolle spielte. Hier könnte mit dem Ziel (besserer) und einheitlicher
Standards der Radvorrangrouten und Basisradrouten eine Begleitung durch das
o.g. Forum ein erster durchaus erfolgversprechender Ansatz sein.
Herr Hinrichs führt in die Thematik ein und weist darauf
hin, dass diese umfangreiche Vorlage ja bereits in der Februar-Sitzung
angekündigt wurde. Nachdem das Fahrradkonzept beschlossen wurde, muss es jetzt
mit Nachdruck an die Umsetzung der Maßnahmen an Kreisstraßen gehen, die nunmehr
in verschiedene „Prioritäten-Klassifizierungen“ eingeteilt wurden, u.a.
basierend auf den Rückmeldungen aus der Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller
Kommunen. Gleichzeitig werde es jedoch auch wichtig sein, die Herausforderungen
in organisatorischer (Herausstellung des Schwerpunktes im Sachgebiet
„Kreisstraßenverwaltung“) und vor allem personeller Hinsicht zu beordnen. Die
Landesbehörde werde die Vielzahl zusätzlicher Planungen nicht bewerkstelligen
können, auch die Kapazitäten von Planungsbüros seien inzwischen äußerst
beschränkt, so dass die erstmalige Einstellung von technischem Personal
(Verkehrsplaner/ -ingenieur) alternativlos sein werde, wobei die konkrete
Beordnung natürlich der Haushaltsplanung vorbehalten bleibe. Schließlich sei
noch die Zukunft der bisherigen Arbeitsgruppe zu klären, wobei die sehr
wertvolle Vernetzung sämtlicher Akteure unbedingt, durch Gründung eines
„Radverkehrsforums Friesland“, zu erhalten sei.
Zu der umfangreichen Liste der einzelnen priorisierten Maßnahme
erläutert Herr Hinrichs noch, dass
aufgrund einer aktuellen Abstimmung mit dem SPD-Ortsverein Varel der bislang
nicht im Radverkehrskonzept des Landkreises behandelte Radweg an der K 111
(Dangaster Straße) in Varel und dem dortigen Fahrradkonzept als sehr wichtig
angesehen werde. Herr Hinrichs schlägt daher vor, auch diesen Radweg an der K
111 mit dem Ziel einer Verbreiterung auf 2,50 m in die kurzfristigen Planungen
mit aufzunehmen.
Herr KTA Burgenger schlägt vor, die vorgelegte äußerst
umfangreiche Liste der Maßnahmen zunächst zur gründlichen Beratung in die
Fraktionen zurückzugeben und nunmehr noch nicht über die Vorlage zu
beschließen. Hierdurch würde auch kein Zeitverlust entstehen, können doch
ohnehin erst frühestens 2024 einzelne Planungen aufgenommen werden.
Herr Landrat Ambrosy schlägt vor, den Beschluss aufzuteilen,
d.h. Ziffer 1 mit der darin enthaltenen Prioritätensetzung in der Tat zur
weiteren Beratung in die Fraktionen zurückzuverweisen, aber dennoch zu Ziffer 2
des Beschlussvorschlages bereits jetzt zu beschließen, selbstverständlich werde
die konkrete personelle Planung Bestandteil der Haushaltsplanungen sein.
Hierdurch könne aber bereits jetzt der Ausschuss Prüfaufträge an die Verwaltung
erteilen und Akzente setzen.
Herr KTA Homfeldt erinnert an die selbst auferlegten Ziele
des Landkreises der Klimaneutralität bis 2030 und regt vor diesem Hintergrund
an, dem Bauausschuss eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen, d.h. die
erforderliche Stellenplanung für die Erreichung dieser Zielsetzung im Bereich
„Bauen“, jedoch losgelöst von einer Fokussierung auf das Thema „Fahrrad“.
Hierzu erwidert Herr Landrat Ambrosy,
dass solche Thematiken bisher stets Inhalt einer „ganzheitlichen“ und
konstruktiven Haushaltsberatung gewesen seien, aber nicht in den einzelnen
Fachausschüssen isolierte Betrachtungen angestellt werden sollten. Nur bei
einer ganzheitlichen Betrachtung könne auch über mögliche Einsparpotentiale
befunden werden.
Frau KTA Sudholz erfragt im Zusammenhang mit dem
Fahrradkonzept, in dem auch wichtige Abstellanlagen thematisiert wurden, ob
eine von dort gewünschte Überdachung der Abstellanlage an der BBS Jever
realisiert werde und ob diese Maßnahme förderfähig sei, woraufhin Herr Landrat Ambrosy die
Förderfähigkeit verneint und vor einem Automatismus warnt, jede Abstellanlage
grundsätzlich mit einer Überdachung zu versehen.
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1:
einstimmig beschlossen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2:
einstimmig beschlossen
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
4 |