Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

In Abänderung des Beschlussvorschlages wird Ziffer 1 zurück in die Fraktionen zur weiteren Beratung verwiesen und Ziffer 2, Buchstaben a und b sollen geprüft und das Ergebnis im nächsten Ausschuss des Gremiums präsentiert werden:   

 

  1. Unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses zum Fahrradkonzept (siehe Vorlage 0425/2023) wird die vorgelegte Priorisierung der linearen Maßnahmen an Kreisstraßen beschlossen.

Die haushälterische Priorisierung der konkreten Maßnahmen an Kreisstraßen bleibt der jährlichen Beschlussfassung der Bauprogramme und darüber hinaus der Haushaltsplanung vorbehalten.

 

  1. Um die Umsetzung des Fahrradkonzeptes voranzutreiben und die ehrgeizige Zielsetzung in Ziffer 1 zu realisieren, wird darüber hinaus die Verwaltung beauftragt

 

a.)     den Aufgabenschwerpunkt der „aktiven Mobilität“ im Fachbereich Straßenverkehr in organisatorischer Hinsicht deutlich herauszustellen;

b.)    die personellen Anforderungen zu definieren, wobei die Umsetzung der Haushaltsplanung (und der darin enthaltenen Stellenplanung) obliegt;

c.)     die für die Erstellung des Fahrradkonzeptes gegründete Arbeitsgruppe mit Einbeziehung sämtlicher Akteure zum Thema „Radverkehr“ im Landkreis Friesland in ein „Radverkehrsforum Friesland“ zu überführen, in dem (überörtliche) Initiativen zur Förderung des Radverkehrs angestoßen und begleitet werden.

 

 

 


 

Das durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen GmbH (SVK) erarbeitete integrierte Fahrradkonzept wurde bekanntlich in der Sitzung des Kreistages am 08.03.2023 beschlossen (Vorlage 0425/2023).

 

Die vielen im Fahrradkonzept enthaltenen linearen Maßnahmen an Kreisstraßen, die die künftige Infrastruktur der Radvorrangrouten und des Basisradnetzes entscheidend verbessern werden, sind nunmehr hinsichtlich ihrer jeweiligen Planungspriorität klassifiziert worden.

 

Grundlage hierfür waren

 

a.)     die zunächst vom Planungsbüro vorgenommenen Einstufungen;

b.)    die bereits vorhandenen Planungen und Strategien des Landkreises auf der Grundlage des Masterplanes an Kreisstraßen;

c.)     die aus der Arbeitsgruppe (unter Einbeziehung aller Gemeinden) ergangenen Vorschläge und Anregungen (zuletzt aus der Arbeitsgruppensitzung am 09.05.).

 

Diese Priorisierungen gilt es nunmehr mit Nachdruck umzusetzen und schließlich in die jeweiligen Masterpläne und jährlichen Bauprogramme einzuarbeiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass solch ein Prioritätensystem natürlich dynamisch sein wird (Zustandsbewertung der Radwege, Schadensentwicklung, kommunale Konzepte, Schwerpunktsetzungen etc.). Außerdem wird es künftig unumgänglich sein, jede Straßenbaumaßnahme auch eingehend dahingehend zu bewerten, ob in diesem Zusammenhang konzeptionelle Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen sind.

 

Um die Umsetzung ernsthaft und mit dem unbedingt erforderlichen Nachdruck anzugehen, ist auch vor dem Hintergrund der Menge an umzusetzenden Maßnahmen unbedingt erforderlich, den Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises in organisatorischer und personeller Hinsicht ausreichend aufzustellen. Zu diesem Zweck wird das Sachgebiet „Kreisstraßenverwaltung“ künftig die besonderen Anforderungen des Fahrradkonzeptes in der Benennung besonders herausstellen. Von besonderer Bedeutung wird jedoch eine angemessene personelle Ausstattung sein: Um die vielen Aus- und Umbaumaßnahmen der Radweginfrastruktur an Kreisstraßen planerisch einigermaßen zeitnah umzusetzen, wird die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der die technische Verwaltung der Kreisstraßen bekanntlich grundsätzlich obliegt, nicht in der Lage sein. Auch die Kapazitäten von externen Planungsbüros sind beschränkt, zumal jede Planung einer ausreichenden Betreuung des Auftraggebers bedarf. Somit wird ohne eine personelle Aufstockung und Schaffung mindestens einer Planstelle für einen Verkehrsplaner/ -ingenieur die ehrgeizige Zielsetzung nicht erreichbar sein, wobei die konkrete Umsetzung natürlich der Haushaltsplanung bedarf.

 

Hierzu wird im beschlossenen Fahrradkonzept unter anderem ausgeführt (Ziffern 9.4.4, 9.4.5.2), dass es eines Radverkehrsbeauftragten des Kreises bedarf, konkret werden für den Landkreis Friesland mit den gegebenen Umständen 1,5 bis 2 Planstellen empfohlen.

 

Durch die für die Begleitung des Fahrradkonzeptes geschaffene Arbeitsgruppe wurde erstmals eine wertvolle Vernetzung sämtlicher Akteure zum Thema „Radverkehr“ geschaffen. Diese Vernetzung sollte auf jeden Fall beibehalten werden, so dass durch dieses Gremium auch künftig wertvolle Impulse gesetzt werden könnten, um (überörtliche) Initiativen anzustoßen bzw. zu begleiten. In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde bereits ein fachliches Votum erzielt, ggf künftig als „Radverkehrsforum Friesland“ weiter zu fungieren. In einem solchen Forum könnten zukünftig auch allgemeine Themen resultierend aus dem Fahrradkonzept angestoßen und begleitet werden, so z.B. zu den Aspekten „Service“, „Kommunikation“ und „Information“. Als Beispiel sei genannt das wichtige Thema der ausreichenden Unterhaltung (Grünpflege, Reinigung etc.) von Radwegen, das nicht zuletzt bei den aus der Öffentlichkeit eingehenden Anregungen, Hinweisen vielfach eine Rolle spielte. Hier könnte mit dem Ziel (besserer) und einheitlicher Standards der Radvorrangrouten und Basisradrouten eine Begleitung durch das o.g. Forum ein erster durchaus erfolgversprechender Ansatz sein.   

 

 

 

Herr Hinrichs führt in die Thematik ein und weist darauf hin, dass diese umfangreiche Vorlage ja bereits in der Februar-Sitzung angekündigt wurde. Nachdem das Fahrradkonzept beschlossen wurde, muss es jetzt mit Nachdruck an die Umsetzung der Maßnahmen an Kreisstraßen gehen, die nunmehr in verschiedene „Prioritäten-Klassifizierungen“ eingeteilt wurden, u.a. basierend auf den Rückmeldungen aus der Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Kommunen. Gleichzeitig werde es jedoch auch wichtig sein, die Herausforderungen in organisatorischer (Herausstellung des Schwerpunktes im Sachgebiet „Kreisstraßenverwaltung“) und vor allem personeller Hinsicht zu beordnen. Die Landesbehörde werde die Vielzahl zusätzlicher Planungen nicht bewerkstelligen können, auch die Kapazitäten von Planungsbüros seien inzwischen äußerst beschränkt, so dass die erstmalige Einstellung von technischem Personal (Verkehrsplaner/ -ingenieur) alternativlos sein werde, wobei die konkrete Beordnung natürlich der Haushaltsplanung vorbehalten bleibe. Schließlich sei noch die Zukunft der bisherigen Arbeitsgruppe zu klären, wobei die sehr wertvolle Vernetzung sämtlicher Akteure unbedingt, durch Gründung eines „Radverkehrsforums Friesland“, zu erhalten sei.

 

Zu der umfangreichen Liste der einzelnen priorisierten Maßnahme erläutert Herr Hinrichs noch, dass aufgrund einer aktuellen Abstimmung mit dem SPD-Ortsverein Varel der bislang nicht im Radverkehrskonzept des Landkreises behandelte Radweg an der K 111 (Dangaster Straße) in Varel und dem dortigen Fahrradkonzept als sehr wichtig angesehen werde. Herr Hinrichs schlägt daher vor, auch diesen Radweg an der K 111 mit dem Ziel einer Verbreiterung auf 2,50 m in die kurzfristigen Planungen mit aufzunehmen.

 

Herr KTA Burgenger schlägt vor, die vorgelegte äußerst umfangreiche Liste der Maßnahmen zunächst zur gründlichen Beratung in die Fraktionen zurückzugeben und nunmehr noch nicht über die Vorlage zu beschließen. Hierdurch würde auch kein Zeitverlust entstehen, können doch ohnehin erst frühestens 2024 einzelne Planungen aufgenommen werden.

 

Herr Landrat Ambrosy schlägt vor, den Beschluss aufzuteilen, d.h. Ziffer 1 mit der darin enthaltenen Prioritätensetzung in der Tat zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurückzuverweisen, aber dennoch zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages bereits jetzt zu beschließen, selbstverständlich werde die konkrete personelle Planung Bestandteil der Haushaltsplanungen sein. Hierdurch könne aber bereits jetzt der Ausschuss Prüfaufträge an die Verwaltung erteilen und Akzente setzen.

 

Herr KTA Homfeldt erinnert an die selbst auferlegten Ziele des Landkreises der Klimaneutralität bis 2030 und regt vor diesem Hintergrund an, dem Bauausschuss eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen, d.h. die erforderliche Stellenplanung für die Erreichung dieser Zielsetzung im Bereich „Bauen“, jedoch losgelöst von einer Fokussierung auf das Thema „Fahrrad“. Hierzu erwidert Herr Landrat Ambrosy, dass solche Thematiken bisher stets Inhalt einer „ganzheitlichen“ und konstruktiven Haushaltsberatung gewesen seien, aber nicht in den einzelnen Fachausschüssen isolierte Betrachtungen angestellt werden sollten. Nur bei einer ganzheitlichen Betrachtung könne auch über mögliche Einsparpotentiale befunden werden.

 

Frau KTA Sudholz erfragt im Zusammenhang mit dem Fahrradkonzept, in dem auch wichtige Abstellanlagen thematisiert wurden, ob eine von dort gewünschte Überdachung der Abstellanlage an der BBS Jever realisiert werde und ob diese Maßnahme förderfähig sei, woraufhin Herr Landrat Ambrosy die Förderfähigkeit verneint und vor einem Automatismus warnt, jede Abstellanlage grundsätzlich mit einer Überdachung zu versehen.

 


Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

11

Nein:

  0

Enthaltung:

  0

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

  7

Nein:

  0

Enthaltung:

  4