Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr KTA Burgenger stellt den Antrag der Mehrheitsgruppe, drei konkrete Änderungen am Masterplan „Kreisstraßen“ vorzunehmen. Dieser Antrag wird im Gremium einstimmig angenommen.

 

Es ergeht folgender

 

erweiterter Beschluss:

 

Der Fortschreibung des Masterplans Kreisstraßen für 2024 ff. in der vorgelegten Form wird zugestimmt.

Die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2024 vorbehalten.

 

 

Gleichzeitig wird dem Antrag der Mehrheitsgruppe wie folgt zugestimmt:

a.            Verschiebung der Maßnahme „K 294 Fahrbahnverstärkung Ostiemer Berg bis BAB-Brücke“

 

b.            Radwegverbreiterung „K 111/ Dangaster Straße, Varel“ tauschen mit „K 340/ Oldenburger Straße, Varel“ (Auswirkungen nur in 2025 und 2026, d.h. K 111 würde von 2026 nach 2025 zu Lasten der K 340 verschoben werden)

 

Der Antrag zu Buchst. c. wird beratend zur Kenntnis genommen:

c.            Neu zu berücksichtigen: Als Teile der Radvorrangroute Jever-Varel einen Weg vom Petershörner Siel Richtung Varel (siehe Fahrradkonzept) zu bauen bzw. zu ertüchtigen

 

 


Die grundlegende Sanierung der Kreisstraßen sowie der Neubau von Radwegen an Kreisstraßen sind bekanntlich Handlungsschwerpunkte des Landkreises Friesland seit den Jahren 2012 ff., an denen in den vergangenen Jahren mit Nachdruck gearbeitet wurde.

Neben dem Ausbau des Radwegenetzes geht es darum, zu vermeiden, dass vorhandene (Fahrbahn- und Radweg-)Schäden sich weiter verstärken (Beurteilung auf Grundlage der Zustandserfassung aus 2017) und die Vermögenswerte zumindest erhalten bzw. erhöht werden.

Der Masterplan stellt die Grundlage für die strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland zur Konkretisierung der o.g. Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr 2016 und wird jährlich an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Im Ergebnis wird eine Fortschreibung für die Jahre 2024 ff. vorgelegt, die konkret auch die Maßnahmen des Bauprogramms 2024 beinhaltet, wobei die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel der Haushaltplanung obliegt.

In 2023 wurden dem Handlungsschwerpunkt Sanierung der Kreisstraßen entsprechend bereits folgende Maßnahmen durchgeführt bzw. beauftragt:

 

 

  • Fahrbahnverstärkung der K 96 zwischen Schortens und Dykhausen, investiv, Ansatz 900.000 €

 

  • Teil-Profilierung der Fahrbahnen der K 110, (Langendamm / Dangastermoor) und K 111 (Dangaster Str.), Ansatz für 2023: 500.000 €.

 

  • Fahrbahnsanierung der K 102, KVP Bockhorn Richtung Zetel, 1. Teilabschnitt. Ansatz für 2023: 375.000 €.

Durchführung erst in 2024 aufgrund Baumaßnahme des Landes an der L 815 in Zetel.

 

Folgende weitere Maßnahmen sind für das Jahr 2024 vorgesehen:

 

  • Fahrbahnsanierung der K 102, Zetel bis Bockhorn, 2. Teilabschnitt. Ansatz für 2024: 330.000 €.

 

  • Teilsanierung der K 102, Horster Str. Zetel, Anschluss an Maßnahme des LK WTM, Ansatz 2024: 50.000 €

 

  • Fahrbahnverstärkung der K 294, Ostiemer Berg bis Brücke BAB, investiv, Ansatz 2024: 600.000 €

 

  • Teil-Neuaufbau K 94, „Famila“ bis Siebetshaus, investiv, Ansatz 2024: 320.000 €

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung (Ergebnishaushalt) erfolgen außerdem die jährlichen speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen im Landkreis. Die entsprechenden Strecken werden üblicherweise im späten Frühjahr nach Ablauf der Frostperiode ausgewählt.

Des Weiteren stehen Unterhaltungsmaßnahmen an diversen Brückengeländern an.

 

Im Nachgang zur Fahrbahnverstärkung der K 96 werden im nächsten Jahr noch die betr. Bushaltestellen an der Strecke angepasst und barrierefrei umgebaut. Hierfür wurden Fördermittel der Nds. Landesnahverkehrsgesellschaft beantragt.

 

Eine grobe Übersicht über die weiteren in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen stellt der Masterplan des Landkreises Friesland für die Jahre 2022 bis 2027 dar.

 

Das im März dieses Jahres beschlossene Fahrradkonzept sowie die aktuell im Oktober festgelegte Maßnahmenliste hierzu hat zur Aufnahme einer Vielzahl von neuen Radwegeneu- bzw. Ausbaumaßnahmen (farblich dargestellt) geführt, die in den folgenden Jahren geplant und umgesetzt werden.

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und die für 2024 geplanten Maßnahmen in der Fortschreibung des Masterplanes. Es sei nur eine übersichtliche Anzahl von Maßnahmen enthalten, dies sei auch der finanziellen Lage des Landkreises geschuldet. Ansonsten gelte es, die symbolische „Planungsschublade“ zu füllen, so ist geplant, vier Maßnahmen zu Radwegverbreiterungen an Kreisstraßen planerisch zu beginnen. Selbstverständlich stehe die nun vorzunehmende inhaltliche Diskussion über die Fortschreibung des Masterplanes unter dem Vorbehalt der parallel stattfindenden Haushaltsplanung.

 

Herr KTA Burgenger erläutert für die Mehrheitsgruppe, dass diese beantrage, drei konkrete Änderungen am Masterplan „Kreisstraßen“ vorzunehmen, die da lauten:

 

a.    Verschiebung der Maßnahme „K 294 Fahrbahnverstärkung Ostiemer Berg bis BAB-Brücke“

 

Der Zustand sei aktuell noch in Ordnung, so dass angesichts der finanziellen Lage um ein Jahr verschoben werden sollte.

 

b.    Radwegverbreiterung „K 111/ Dangaster Straße, Varel“ tauschen mit „K 340/ Oldenburger Straße, Varel“ (Auswirkungen nur in 2025 und 2026, d.h. K 111 würde von 2026 nach 2025 zu Lasten der K 340 verschoben werden)

 

Die Dangaster Straße könnte Endabschnitt der Vorrangroute Jever-Varel sein, dieses Teilstück ist im Fahrradkonzept der Stadt Varel mit hoher Priorität enthalten.

In diesem Zusammenhang könnte konkret geprüft werden,

… ob zwischen Hullenwiesenstraße und Papier- und Kartonfabrik Varel Verbreiterung des Radweges möglich ist,

… ob eine Alternativroute am Bahnweg (entlang der Bahnlinie) möglich ist (Lückenschluss),

… ob auf der K 111 (Dangaster Straße) die Einrichtung einer Fahrradstraße möglich ist.

 

c.    Neu zu berücksichtigen: Als Teile der Radvorrangroute Jever-Varel einen Weg vom Petershörner Siel Richtung Varel (siehe Fahrradkonzept) zu bauen bzw. zu ertüchtigen

 

Mit diesem neuen Weg würde die Strecke Sande-Varel um (geschätzt) 1 km verkürzt, weil die Radfahrer aus Cäciliengroden kommend nicht mehr den Bogen über Dangast fahren müssten. Hierzu sollten auch 100.000 € zur Aufnahme einer Planung (ggf. Flächenankäufe) eingestellt werden.

 

Im Verlauf einer Diskussion wird festgehalten, dass eine Zurückstellung der Maßnahme zu a. um ein Jahr (also nach 2025) grundsätzlich möglich wäre, in diesem Zeitraum könne auch zumindest versucht werden, Aussagen vom Betreiber des vorhandenen Sandabbaus über die weitere Dauer und den Umfang erforderlicher Transporte (über die K 294) zu erhalten. Herr Hinrichs kündigt an, dass für die weitere Fortschreibung des Masterplanes wichtig sei, dann konsequent auch Maßnahmen aus 2025ff. zu verschieben, um die „Bugwelle“ nicht unverhältnismäßig zu vergrößern, diesen Aspekt werde man berücksichtigen.

 

Auch die Verschiebung der Radwegverbreiterungen zu b. sei ohne weiteres möglich.

 

Zu der neuen Trasse in c. gibt Herr Hinrichs zu bedenken, dass eine Aufnahme dieser Planung erstmals die Abkehr von der bisherigen Strategie sei, ausschließlich Maßnahmen an Kreisstraßen in eigener Zuständigkeit voranzutreiben, konkret zu planen und zu finanzieren. Im Ergebnis habe dieser Bestandteil ggf. nennenswerte Auswirkungen auf die künftige Radverkehrsförderung, was Herr KTA Burgenger bestätigt. Herr KTA Homfeldt sieht hier grundsätzlichen Erörterungsbedarf, denn es würde ein Präzedenzfall geschaffen, woraufhin Herr KTA Gburreck den Vorschlag unterbreitet, diesen Teil des Antrages zunächst nur beratend zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0