Sitzung: 29.11.2023 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0671/2023
Herr KTA Burgenger stellt den Antrag der Mehrheitsgruppe, drei
konkrete Änderungen am Masterplan „Kreisstraßen“ vorzunehmen. Dieser Antrag
wird im Gremium einstimmig angenommen.
Es ergeht folgender
erweiterter Beschluss:
Der Fortschreibung des Masterplans Kreisstraßen
für 2024 ff. in der vorgelegten Form wird zugestimmt.
Die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel
bleibt der Haushaltsplanung für 2024 vorbehalten.
Gleichzeitig wird dem Antrag der Mehrheitsgruppe wie folgt
zugestimmt:
a.
Verschiebung der Maßnahme „K 294 Fahrbahnverstärkung Ostiemer Berg
bis BAB-Brücke“
b.
Radwegverbreiterung „K 111/ Dangaster Straße, Varel“ tauschen mit „K
340/ Oldenburger Straße, Varel“ (Auswirkungen nur in 2025 und 2026, d.h. K 111
würde von 2026 nach 2025 zu Lasten der K 340 verschoben werden)
Der Antrag zu Buchst. c. wird beratend zur Kenntnis genommen:
c.
Neu zu berücksichtigen: Als Teile der Radvorrangroute Jever-Varel
einen Weg vom Petershörner Siel Richtung Varel (siehe Fahrradkonzept) zu bauen
bzw. zu ertüchtigen
Die grundlegende Sanierung der Kreisstraßen
sowie der Neubau von Radwegen an Kreisstraßen sind bekanntlich
Handlungsschwerpunkte des Landkreises Friesland seit den Jahren 2012 ff., an
denen in den vergangenen Jahren mit Nachdruck gearbeitet wurde.
Neben dem Ausbau des
Radwegenetzes geht es darum, zu vermeiden, dass vorhandene (Fahrbahn- und
Radweg-)Schäden sich weiter verstärken (Beurteilung auf Grundlage der
Zustandserfassung aus 2017) und die Vermögenswerte zumindest erhalten bzw.
erhöht werden.
Der Masterplan
stellt die Grundlage für die strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland
zur Konkretisierung der o.g. Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr
2016 und wird jährlich an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Im Ergebnis wird
eine Fortschreibung für die Jahre 2024 ff. vorgelegt, die konkret auch die
Maßnahmen des Bauprogramms 2024 beinhaltet, wobei die Einstellung der
erforderlichen Finanzmittel der Haushaltplanung obliegt.
In 2023 wurden dem
Handlungsschwerpunkt Sanierung der Kreisstraßen entsprechend bereits folgende
Maßnahmen durchgeführt bzw. beauftragt:
- Fahrbahnverstärkung
der K 96 zwischen Schortens und Dykhausen, investiv, Ansatz 900.000 €
- Teil-Profilierung
der Fahrbahnen der K 110, (Langendamm / Dangastermoor) und K 111 (Dangaster
Str.), Ansatz für 2023: 500.000 €.
- Fahrbahnsanierung
der K 102, KVP Bockhorn Richtung Zetel, 1. Teilabschnitt. Ansatz für 2023:
375.000 €.
Durchführung erst in
2024 aufgrund Baumaßnahme des Landes an der L 815 in Zetel.
Folgende weitere
Maßnahmen sind für das Jahr 2024 vorgesehen:
- Fahrbahnsanierung
der K 102, Zetel bis Bockhorn, 2. Teilabschnitt. Ansatz für 2024: 330.000
€.
- Teilsanierung
der K 102, Horster Str. Zetel, Anschluss an Maßnahme des LK WTM, Ansatz
2024: 50.000 €
- Fahrbahnverstärkung
der K 294, Ostiemer Berg bis Brücke BAB, investiv, Ansatz 2024: 600.000 €
- Teil-Neuaufbau
K 94, „Famila“ bis Siebetshaus, investiv, Ansatz 2024: 320.000 €
Im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung
(Ergebnishaushalt) erfolgen außerdem die jährlichen speziellen
Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen
im Landkreis. Die entsprechenden Strecken werden üblicherweise im späten
Frühjahr nach Ablauf der Frostperiode ausgewählt.
Des Weiteren stehen
Unterhaltungsmaßnahmen an diversen Brückengeländern an.
Im Nachgang zur Fahrbahnverstärkung der K 96
werden im nächsten Jahr noch die betr. Bushaltestellen an der Strecke angepasst
und barrierefrei umgebaut. Hierfür wurden Fördermittel der Nds.
Landesnahverkehrsgesellschaft beantragt.
Eine grobe Übersicht
über die weiteren in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen stellt der
Masterplan des Landkreises Friesland für die Jahre 2022 bis 2027 dar.
Das im März dieses
Jahres beschlossene Fahrradkonzept sowie die aktuell im Oktober festgelegte
Maßnahmenliste hierzu hat zur Aufnahme einer Vielzahl von neuen Radwegeneu-
bzw. Ausbaumaßnahmen (farblich dargestellt) geführt, die in den folgenden
Jahren geplant und umgesetzt werden.
Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und die für 2024
geplanten Maßnahmen in der Fortschreibung des Masterplanes. Es sei nur eine
übersichtliche Anzahl von Maßnahmen enthalten, dies sei auch der finanziellen
Lage des Landkreises geschuldet. Ansonsten gelte es, die symbolische
„Planungsschublade“ zu füllen, so ist geplant, vier Maßnahmen zu
Radwegverbreiterungen an Kreisstraßen planerisch zu beginnen.
Selbstverständlich stehe die nun vorzunehmende inhaltliche Diskussion über die
Fortschreibung des Masterplanes unter dem Vorbehalt der parallel stattfindenden
Haushaltsplanung.
Herr KTA Burgenger erläutert für die Mehrheitsgruppe, dass
diese beantrage, drei konkrete Änderungen am Masterplan „Kreisstraßen“
vorzunehmen, die da lauten:
a.
Verschiebung
der Maßnahme „K 294 Fahrbahnverstärkung Ostiemer Berg bis BAB-Brücke“
Der Zustand
sei aktuell noch in Ordnung, so dass angesichts der finanziellen Lage um ein
Jahr verschoben werden sollte.
b.
Radwegverbreiterung
„K 111/ Dangaster Straße, Varel“ tauschen mit „K 340/ Oldenburger Straße, Varel“
(Auswirkungen nur in 2025 und 2026, d.h. K 111 würde von 2026 nach 2025 zu
Lasten der K 340 verschoben werden)
Die Dangaster
Straße könnte Endabschnitt der Vorrangroute Jever-Varel sein, dieses Teilstück
ist im Fahrradkonzept der Stadt Varel mit hoher Priorität enthalten.
In diesem
Zusammenhang könnte konkret geprüft werden,
… ob zwischen
Hullenwiesenstraße und Papier- und Kartonfabrik Varel Verbreiterung des
Radweges möglich ist,
… ob eine
Alternativroute am Bahnweg (entlang der Bahnlinie) möglich ist (Lückenschluss),
… ob auf der
K 111 (Dangaster Straße) die Einrichtung einer Fahrradstraße möglich ist.
c.
Neu zu
berücksichtigen: Als Teile der Radvorrangroute Jever-Varel einen Weg vom
Petershörner Siel Richtung Varel (siehe Fahrradkonzept) zu bauen bzw. zu
ertüchtigen
Mit diesem neuen
Weg würde die Strecke Sande-Varel um (geschätzt) 1 km verkürzt, weil die
Radfahrer aus Cäciliengroden kommend nicht mehr den Bogen über Dangast fahren
müssten. Hierzu sollten auch 100.000 € zur Aufnahme einer Planung (ggf.
Flächenankäufe) eingestellt werden.
Im Verlauf einer Diskussion wird festgehalten, dass eine Zurückstellung
der Maßnahme zu a. um ein Jahr (also
nach 2025) grundsätzlich möglich wäre, in diesem Zeitraum könne auch zumindest
versucht werden, Aussagen vom Betreiber des vorhandenen Sandabbaus über die
weitere Dauer und den Umfang erforderlicher Transporte (über die K 294) zu
erhalten. Herr Hinrichs kündigt an,
dass für die weitere Fortschreibung des Masterplanes wichtig sei, dann
konsequent auch Maßnahmen aus 2025ff. zu verschieben, um die „Bugwelle“ nicht
unverhältnismäßig zu vergrößern, diesen Aspekt werde man berücksichtigen.
Auch die Verschiebung der Radwegverbreiterungen zu b. sei ohne weiteres möglich.
Zu der neuen Trasse in c.
gibt Herr Hinrichs zu bedenken, dass
eine Aufnahme dieser Planung erstmals die Abkehr von der bisherigen Strategie
sei, ausschließlich Maßnahmen an Kreisstraßen in eigener Zuständigkeit
voranzutreiben, konkret zu planen und zu finanzieren. Im Ergebnis habe dieser
Bestandteil ggf. nennenswerte Auswirkungen auf die künftige
Radverkehrsförderung, was Herr KTA
Burgenger bestätigt. Herr KTA
Homfeldt sieht hier grundsätzlichen Erörterungsbedarf, denn es würde ein
Präzedenzfall geschaffen, woraufhin Herr
KTA Gburreck den Vorschlag unterbreitet, diesen Teil des Antrages zunächst
nur beratend zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |