Nachtrag: 13.02.2024 Nummer 1
Sitzung: 19.02.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0747/2024
Herr
Landrat Ambrosy empfiehlt die Stellungnahme an das Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie, um die in der Präsentation „Stellungnahme Maja
Ergänzungen“ (siehe Anlage) erwähnten Stellungnahmen der unteren Naturschutz-
und Waldbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde, zu ergänzen.
Der
Vorsitzende Herr Homfeldt empfiehlt gleichermaßen die Anmerkungen von Frau
Esser hinsichtlich der Beweissicherungsverfahren, Ewigkeitskosten und
Risikorücklagen in der Stellungnahme hinzuzufügen.
Das
Gremium spricht sich für die Aufnahme der Ergänzungen in der Stellungnahme aus.
Es ergeht folgender
erweiterter Beschluss:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme zum Antrag auf
die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung „Maja“ beim Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie in das Beteiligungsverfahren vom 08.12.2023
einzubringen.
Dabei sind als Ergänzung die drei Aspekte
- Stellungnahme der unteren Naturschutz-
und Waldbehörde
- Stellungnahme der unteren
Denkmalschutzbehörde
- Beweissicherungsverfahren,
Ewigkeitskosten und Risikorücklagen
zu berücksichtigen (siehe Anlage „Ergänzte Stellungnahme
Salzstock Maja vom 19.02.2024“).
Die STORAG ETZEL GmbH, Beim
Postweg 2, 26446 Friedeburg, hat beim LBEG den Antrag auf Erteilung der
Bewilligung Maja zur Aufsuchung und Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesia- und
Borsalz nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden
Salzen gestellt. Das Bewilligungsfeld ist auf dem anliegenden Lageplan mit
Überlagerung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2020 zu sehen.
Das Arbeitsprogramm des
Bewilligungsantrages sieht innerhalb des beantragten Zeitraumes von fünfzig
Jahren u. a. Genehmigungsverfahren, den Bau von Bohrplätzen, Bohrungen sowie
die Solung von Kavernen vor. Ein Betreiben der gespülten Kavernen, z.B. für die
Speicherung von Wasserstoff, wird erst im Anschluss daran erfolgen.
Die jetzige Beteiligung des LBEG
dient lediglich der Feststellung, ob entsprechend § 12 Abs. 1 S. 1 BBergG i. V.
m. § 11 Nr. 10 BBergG überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im
gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. Am Betriebsplanverfahren wird der
Landkreis Friesland erneut beteiligt werden.
Herr Sodmann, Leiter der
Öffentlichkeitsarbeit und Markscheidewesen, von der Storage Etzel GmbH wird das
Vorhaben im Fachausschuss vorstellen sowie auf Rückfragen eingehen können.
Weiterführende Informationen sind unter der Projekthomepage https://www.storag-etzel.de/speicher/zukunftsprojekt-jever-berdum
einsehbar.
Der Entwurf der Stellungnahme des Landkreises ist
als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Herr
Dr. Dehrendorf begrüßt Herrn
Sodmann von der Storag Etzel GmbH und erläutert kurz den Hintergrund für diesen
TOP sowie den dazugehörigen Vortrag von Herrn Sodmann.
Herr
Sodmann stellt die
Präsentation zum Zukunftsprojekt Kavernenfeld Jever-Berdum vor.
Herr
JuPa Hans betritt um 16:42 Uhr
den Raum.
Der Landrat Herr Ambrosy betritt um 16:45 Uhr den Raum.
Frau
KTAe Esser informiert sich bei
Herrn Sodmann über die Dauer des Sohlens, welcher darüber Auskunft gibt, dass
die Herstellung einer solchen Kaverne im schnellstmöglichen Fall drei bis vier
Jahre dauern könne und fährt mit der Präsentation wieder fort.
Frau
Tammen fügt hinzu, dass
kurzfristig noch zwei fachliche Parts zur Stellungnahme dazugekommen seien. Sie
stellt diese anhand einer kurzen, ergänzenden Präsentation vor.
Herr
Sodmann erläutert, dass das
LBEG die BGE hinzuziehe und dass laut diesem begründet durch die Unversehrtheit
des Salzstockes, über diesem eine Art Schutzschild schwebe. Im Gegensatz dazu
erfülle der Salzstock in Etzel nicht mehr die erforderlichen Rahmenbedingungen,
da in diesen hineingebohrt wurde und dieser somit wegfalle. Die nächste
Bewertungsrunde werde in den 2030er Jahren stattfinden. Erst wenn dann
festgestellt werden würde, dass der Salzstock nicht als Atommüllendlager in
Frage komme, könne man den Salzstock tatsächlich nutzen.
Der Landrat Herr Ambrosy ergänzt, dass der Landkreis sich immer dagegen
gesträubt habe, die hiesigen Salzformationen auch für ein Atommüllendlager zu
untersuchen, da es wegen der Ewigkeitsgarantie hinsichtlich eines
Atommüllendlagers wegen der Eigenschaften und der Nähe zur Nordsee aus Sicht
des Landkreises ungeeignet sei. Allerdings werde dieser Salzstock dafür von der
Bundesregierung (hier Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE) immer noch in
Betracht gezogen. Der Landkreis könne nur hoffen, dass bei der nächsten Prüfung
Salzformationen rausfallen und sich der Bund, wie in anderen Ländern schon
geschehen, auf Ton und Granit fokussiert.
Auf
Herrn KTA Ratzels Frage nach dem vom Bergrecht betroffenen Bereich,
verweist Herr Sodmann auf den
Bereich in „Bügeleisen“-Form (siehe Folie 17 der Präsentation).
Herr
KTA Ratzel möchte außerdem
wissen, ob er es richtig verstanden habe, ob für das gesamte, ausgezeichnete
Segment ein Antrag gestellt werde.
Herr
Sodmann bejaht dies und
ergänzt, dass für den Wittmunder Bereich kein Antrag gestellt werden müsse, da
es dort die Landeigentümer seien, die das Salzrecht innehaben.
Herr
KTA Ratzel verweist
hinsichtlich des Denkmalschutzes darauf, dass die historische Altstadt Jever
nicht in dem zu beantragenden Bereich liege.
Der Landrat Herr Ambrosy entgegnet, dass diese vss. im Absenkungstrichter
liege.
Zudem fügt Herr
Sodmann hinzu, dass der Absenkungstrichter nicht genau bekannt sei, da man
noch nicht wisse, welche Kavernen errichtet werden sollen. Aspekte wie
Denkmalschutz, Wassermanagement und viele andere würden erst bei der
Antragsvorbereitung aufkommen und spielen beim Bewilligungsprozess eine
untergeordnete Rolle. Erst im Nachgang würden bspw. eine Bürgersprechstunde zur
Klärung einzelner Belange oder die gesetzlich vorgeschriebene
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Frau
Tammen ergänzt daraufhin, dass
der Senkungstrichter in die Stadt Jever hineinreichen werde und dass die
Verwaltung zur Stellungnahme aufgefordert worden sei, um zu prüfen, welche
Raumansprüche im Landesraumordnungsprogramm und im Regionalen
Raumordnungsprogramm tangiert seien. Um die Beschaffenheit des Salzstockes
feststellen zu können, sei nun die Beantragung zur Erprobung der Salzrechte
gestellt worden.
Herr
KTA Schürgers erkundigt sich
nach der Höhe der regionalen sowie der bundesweiten Kosten für die Kavernen.
Herr
Sodmann führt aus, dass sich
die Kosten für alle zukünftigen Speicherentwicklungen auf etwa 13 Milliarden
Euro belaufen werden würden. Im Vergleich zum Gesamtumbau des Energiesystems
sei dies noch relativ günstig. Zudem erklärt er, dass die Storag nicht in
Vorleistung gehe. Diese habe mit den großen Energiekonzernen Verträge, die über
30 Jahre laufen und für diese Dauer würden die Energiekonzerne Miete für die
Hohlräume zahlen.
Frau
KTAe Esser spricht sich
positiv bezüglich der Ausführlichkeit der Stellungnahme aus und regt an, die
Forderung nach finanziellen Rücklagen zur Absicherung der Bürgerinnen und
Bürger bei etwaigen Schäden in die Stellungnahme mit einzubringen.
Herr
KTA Schürgers fragt, wie die
große Differenz in der Abschätzung zwischen 74 Terrawattstunden (TWh) und 104
TWh innerhalb eines Jahres zustande komme und wie man auf dieser Basis eine
vernünftige Planung machen wolle. Des Weiteren möchte Herr KTA Schürgers
wissen, wie es in der Hinsicht um die Gaspreisentwicklung stehe.
Herr
Sodmann begründet die
Differenz mit der überraschenden Aktualisierung der Grünpapier-Zahl des BMWK
Ende 2023 und der zuvor fehlenden Kraftwerkstrategie. Hierzu empfiehlt Herr
Sodmann die Internetseite „langfristszenarien.de“ vom Fraunhofer-Institut für
System- und Innovationsforschung. Dort sei das Gutachten einsehbar, welches
Herr KTA Schürgers dort nachlesen könne.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt macht darauf aufmerksam, dass die Gaspreisentwicklung
kein Thema für den Landkreis sei, sondern dass dieses auf anderer Ebene
besprochen werde. Der Landkreis Friesland entscheide lediglich, wie er sich zum
angedachten Projekt im ersten Schritt verhalten wolle. Er schlägt Herrn
Schürgers vor diese Frage an die zuständige Stelle zu schicken.
Frau
Tammen geht auf die Anmerkung
von Frau KTAe Esser ein. Sie äußert, dass man die Anmerkungen noch in die
Stellungnahme aufnehmen könne, weist aber darauf hin, dass dies bis zum
folgenden Tag geschehen müsse, da dann die Frist für die Stellungnahme ende und
diese an das LBEG übermittelt werden müsse.
Herr
KTA Eilers möchte wissen wie
sich der Stellenwert des Projektes im Vergleich zur Trassenplanung verhalte.
Frau
Tammen erklärt, dass es von
der Bundesnetzagentur zwei Fachkompetenzen, den Stromnetzausbau und das
Wasserstoffkernnetz, gebe und dass diesbezüglich versucht werde, bestmöglich
die Synergieeffekte herauszuarbeiten und übereinzubringen. Dies sei nötig, um
zu prüfen welche Projekte zuerst angegangen werden müssen und welche
aufeinander aufbauen. Dabei versuche man die Projekte so auszuführen, dass man
die Synergieeffekte effizient nutzen könne und der Flächenverbrauch möglichst
geringgehalten werde. Im Falle des angesprochenen Projektes sei es so, dass die
Projekte aufeinander aufbauen. Deshalb müsse der Stromnetzausbau Wico II vor
dem Wasserstoffprojekt ausgeführt werden, da man dieses ansonsten gar nicht
betreiben könne.
Herr
Sodmann fügt ergänzend hinzu,
dass das Projekt Maja nicht in der Abfrage der Bundesnetzagentur hinsichtlich
der zukünftigen Leitungstrassen enthalten sei. Zudem würde so eine Abfrage von
den Fernleitungsnetzbetreibern nur für die nächsten zehn Jahre gemacht, weshalb
das Projekt Maja aufgrund der Projektdauer sowieso rausfalle. Außerdem werde
man erst die vorhandenen Kavernen im Bereich Wasserstoff optimieren, bevor man
sich vollends dem neuen Projekt widme.
Herr
KTA Kühne bezieht sich auf die in der Präsentation gezeigte Fläche in
„Bügeleisen-Form “ (siehe Präsentation, Folie Nr. 17) und möchte dazu wissen,
ob es eine weitere interne Planung gebe, durch die man das Feld weiter
auslasten könne.
Herr
Sodmann verneint dies und
erläutert, dass es dafür noch keine Senkungsvorausberechnung gebe, da die
Kavernenmaße noch nicht bekannt seien. Ziel sei es, in den Kernbereich des
Salzstockes vorzudringen, da dieser dort, der Erfahrung nach, relativ ungestört
und nicht gefaltet sei. So könne man die Beschaffenheit und somit die
Nutzbarkeit des Salzstockes feststellen.
Frau
KTAe Esser verlässt um 16:34
Uhr den Raum.
Der Landrat Herr Ambrosy merkt an, dass wegen der preußischen Salzrechte
Kavernen theoretisch auch nach Ostfriesland verlagert werden könnten, sofern
die Storag auf der friesischen Seite keine Genehmigung bekäme und die
Auswirkungen dabei aber ähnlich seien.
Dem stimmt Herr
Sodmann zu. Man müsse sich das von den eigenen Auswirkungen der Kavernen
vorstellen, welche für jeden Bergbaubereich gelte. Die Storag seien die
einzigen Kavernenbetreiber, die öffentlich über Senkungen sprechen und alles
transparent im Netz veröffentlichen. Bei EWE oder LWKG bekomme man keine
Senkungswerte. Bei der Storag könne man durch die Landschaft gehen, sich einen
Punkt, bspw. Nr. 1000, schnappen und auf der Webseite den Gesamtsenkungsbetrag
auf dem Jahressenkungsbetrag ablesen. Jede Kaverne in Etzel habe rund 70 Meter
Durchmesser und einen Hohlraum, der mit Flüssigkeit oder Gas gefüllt sei.
Dieser stehe aufgrund der Tiefe enorm unter Druck. Das überliegende Gebirge
drücke dabei von allen Seiten auf diesen Hohlraum. Beim
Beispiel Etzel habe sich eine wunderbare Senkungsmulde ausgebildet mit dem
zentralen Senkungstrichter, welcher aktuell 67 cm betrage. Dies seien zwei
Zentimeter mehr als im Vorjahr, was sehr wenig sei, aber auch mit dem
Gasspeichergesetz zusammenhänge. Wenn man die Gasspeicher bis zu einem
bestimmten Stichtag einspeichern müsse, zwinge dies die Energieunternehmen dazu
frühestmöglich wieder Gas einzukaufen und damit die Kavernen aufzufüllen.
Dadurch haben die Kavernen wenig Zeit, bei niedrigen Drücken zu schrumpfen und
das Kräfteverhältnis aufzubauen.
Frau
KTAe Esser betritt um 16:35
Uhr wieder den Raum.
Herr
KTA Recksiedler erfragt den
Unterschied zwischen dem Kavernenbau und Bergbau hinsichtlich des
Beweissicherungsverfahrens.
Herr
Sodmann führt aus, dass diese
genau gleich sei und erwähnt, dass das Gesetz hierfür 2016 geändert worden sei.
Dadurch müsse die geschädigte Person nicht mehr beweisen, dass sie betroffen
sei, sondern das Bergbauunternehmen müsse beweisen, dass der Schaden
anderweitig verursacht worden sei. Die Storag führe deshalb ein Monitoring mit
vielen Objekten, wie z. B, dem Schloss Gödens, durch und erstelle regelmäßige
Gebäudegutachten zu den einzelnen Objekten.
Der Landrat Herr Ambrosy wirft ein, dass das Beweissicherungsverfahren und die
Sicherstellung des Wasserregimes gesetzlich vorgeschrieben seien. Dies sei vor
allem wichtig, da man langfristig gesehen, wie in Etzel auch, unter N.N.
geraten werde und in dem Fall das Wasserregime seine Funktionsfähigkeit
behalten müsse.
Herr
Sodmann ergänzt, dass
bergrechtlich eine Auswirkungsanalyse verlangt werde, aus welcher sich das
Auswirkungsmanagement ergebe. Dadurch könne man die richtigen Maßnahmen wählen.
Herr
KTA Eilers möchte anhand des
praxisorientierten Beispiels Etzel wissen, welche Maßnahmen zur Entwässerung
dort schon unternommen wurden. Er weist darauf hin, dass man den Landwirten
weiterhin ermöglichen müsse, ihre Flächen zu bewirtschaften.
Herr
Sodmann teilt ihm mit, dass
das Wasser durch eine künstliche Entwässerung kontrolliert werden müsse und
Absperrmechanismen eingebaut werden müssen, um einen Rücklauf zu verhindern. In
Etzel habe man als erste Maßnahme das alte Schöpfwerk ertüchtigt, da dieses den
heutigen Starkregenereignissen nicht mehr standhalte. Laut Herrn Sodmann müsse
man das gesamte System, vom Deichbau bis hin zur Entwässerung überarbeiten.
Ein Bürger
schildert die diesbezüglichen Problematiken in der Landwirtschaft und äußert
die Bitte die Landwirtschaft mit der eventuellen Grundwasserproblematik und den
damit einhergehenden Kosten bzw. den insgesamt damit verbundenen finanziellen
Problemen sowie den Tourismus in der Stellungnahme zu berücksichtigen.
Der Landrat Herr Ambrosy versichert, dass diese Aspekte bedacht werden und
macht auf die wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung aufmerksam, welche genau
diese Punkte untersuche und dadurch bei der Genehmigung auch eine Rolle spielen
werde. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass man der Entwicklung aufgrund des
höheren Rechts keinen Einhalt gebieten könne und man deswegen durch gute
Raumplanung Wertschöpfung für die Region, deren Bewohner und die Eigentümer
bewirken müsse. Der Landrat Herr Amprosy plädiert dafür diesen
gesellschaftlichen Konflikt durch gute Kommunikation, einschließlich
Diskussionen, und eine Gleichbehandlung der Eigentümer auf der einen Seite und
der Eigentümer über die Landkreisgrenze hinaus, soweit dies rechtlich möglich
sei, zu lösen.
Ein anderer Bürger meldet sich zu Wort und bittet um Informationen zu
vernünftigen Karten des Salzstockes, in welche man auch hineinzoomen könne.
Zudem möchte er wissen, ob man, bezogen auf den Senkungstrichter, das weitere
Einsinken der Kaverne stoppen könne, sobald diese nicht mehr genutzt werde.
Herr
Sodmann verweist den Bürger
für die Karten auf dem NIBIS-Server (https://nibis.lbeg.de/cardomap3/), auf welchem man sich die Karten auch in 3D
darstellen lassen könne. Er gibt Auskunft darüber, dass man bei einer
Nicht-Nutzung der Kavernen versuche den Schrumpfungsprozess aufzuheben, indem
man die Kaverne mit Wasser volllaufen lasse, welches dann zu Sole werde und
sich dadurch ausdehne. Daraufhin werde eine Angleichung vorgenommen, das Ganze
verschlossen und man dürfe die Fläche dann auch erst aus der Bergabsicht
herausnehmen, wenn nachgewiesen worden sei, dass keine Reaktionen im Boden mehr
stattfinden.
Der Landrat Herr Ambrosy weist darauf hin, dass der Fragenkatalog des Bürgers
am Vortag der Sitzung angekommen sei, an Herrn Sodmann weitergeleitet worden
sei und dass man die Fragen mit Antwort der Niederschrift beifügen werde.
Herr
Sodmann erklärt auf eine
Bürgerfrage, dass im Bergbau eine Rückstellung verlangt werde, welche sukzessiv
mit dem Bergbau aufgestockt werde, um über einen großen Fond die
Nachfolgekosten abdecken zu können. Andernfalls könne der Bergbau auch nicht
genehmigt werden. Er führt aus, dass bei Schaden von schlecht dokumentiertem
Altbergbau die Möglichkeit bestehe, Gelder von Seiten des Staates
bereitzustellen. Diese würden jedes Jahr von der Bergschadensausfallkasse neu
bewertet werden.
Auf eine weitere Bürgerfrage bzgl.
Wasserbindefähigkeit von Gips erläutert Herr
Sodmann, dass es zur Volumenvergrößerung kommen könne. Ein gutes Beispiel hierfür sei Staufen in
Süddeutschland hinsichtlich des hydraulischen Kurzschlusses aufgrund von
Geothermie und der anschließenden Stadtschieflage durch die unterliegenden
Bodenschichten. Der Salzstock in Etzel, habe
sich durch einen Wasserkontakt vor etwa 2,5 Millionen Jahren aufgelöst. Dabei
hätten die Sedimente, welche ursprünglich aus dem Meer kommen, die
Anhydritschicht gebildet und das abschließende, abdichtende Hutgestein
gebildet. Würde dieser Anhydritbereich, sich mit
Wasser verbinden, so würde die abdichtende Oberschicht durchbrochen oder
–bohrt. Deswegen solle man einen Wasserkontakt vermeiden.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt bittet darum nur noch eine Frage zu stellen und
verweist nochmals auf den vom Landkreis erwähnten Fragekatalog mit Antworten,
welcher der Niederschrift beigefügt werde.
Der Bürger
merkt an, dass er im Rahmen der Sitzung die Kreistagsabgeordneten mit seinen
Fragen auch mal persönlich zu fassen bekomme und dass ihm das hinsichtlich des
Themas wichtig sei.
Daraufhin verdeutlicht der Vorsitzende Herr Homfeldt, dass auch die
Kreistagsabgeordneten den Fragenkatalog mit den Antworten erhalten werden.
Herr
Sodmann ergänzt, dass man etwa
90% der gestellten Fragen auf der Webseite der Storag Etzel GmbH beantworte.
Dort seien unter Jever-Berdum von den verschiedenen Veranstaltungen ca. 300
Fragen klassifiziert und beantwortet worden.
Hinweis: Der Fragenkatalog des Bürgers wird den Kreistagsabgeordneten zugesendet.
Die Beantwortung der Fragen findet auf der Homepage der Storag Etzel unter https://www.storag-etzel.de/speicher/zukunftsprojekt-jever-berdum statt. Bei weiteren oder offen gebliebenen
Fragen kann die Storag Etzel direkt über das Kontaktformular kontaktiert
werden. Der Landkreis Friesland antwortet direkt auf die Fragen, die die
Zuständigkeit der unteren Landesplanungsbehörde betreffen.
Herr
KTA Ratzel äußert, dass er es
wichtig finde sich die Aspekte anzuhören, die den Bürgern besonders am Herzen
liegen und dass es für die Kreistagsabgeordneten auch gut sei, dies aus erster
Hand zu erfahren.
Auf die Sorge eines Bürgers, dass die Senkungsbedingungen die Funktion der Deponie und
das Thema Grundwasser beeinträchtigen könne, versichert der Landrat Herr Ambrosy, dass der Landkreis dies
im Blick habe und dass man wisse, dass das Abfallwirtschaftszentrum eine
wichtige Rolle für die Bewohnerinnen und Bewohner, die Wirtschaft sowie
hinsichtlich der Berücksichtigung der Umweltschutzfaktoren spiele. In der
Wasserschutz- und Raumordnungsbehörde finde dies Beachtung.
Herr
Sodmann ergänzt, dass dies ein typisches Thema für die sogenannte Auswirkungsanalyse
sei. Diese analysiere, welche Faktoren das Kavernenfeld beeinflussen. Beispiele
hierfür seien Senkung, Erosion und Licht. Dies sei dann Bestandteil des viel
größeren, übergeordneten Planfeststellungsverfahrens.
Der Bürger
möchte noch wissen, wie man den Wertverlust von Gebäuden und Grundstücken durch
die Absackung entschädigen wolle, woraufhin Herr Sodmann antwortet, dass die Storag Etzel GmbH regelmäßig über
den Gutachterausschuss der GAG die Bewertungen der umliegenden Flächen und
darüber hinaus bekomme, welche aufzeigen, dass es im Wert keinen Unterschied
zwischen den abgesenkten und den unbeeinflussten Flächen gebe. Er weist darauf
hin, dass man dies auch selbst bei der GAG oder den Katasterämtern einsehen
könne.
Der Landrat Herr Ambrosy fügt hinzu, dass man sich auch über den
Informationsdienst der Storag Etzel GmbH beraten lassen könne. Bei konkreten
Fragestellungen würden diese auch zu den Eigentümerinnen und Eigentümern nach
Hause kommen, sodass eine individuelle Beratung gewährleistet sei.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind, fasst der Vorsitzende Herr Homfeldt den Beschlussvorschlag noch mal zusammen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Herr
Sodmann und sieben Bürger verabschieden sich.
Frau
KTAe Esser verlässt die
Sitzung um 17:16 Uhr.
Herr
KTA Recksiedler und Herr KTA Kühne verlassen um 17:16 Uhr
den Raum.