Nachtrag: 13.02.2024 Nummer 1

Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Landrat Ambrosy empfiehlt die Stellungnahme an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, um die in der Präsentation „Stellungnahme Maja Ergänzungen“ (siehe Anlage) erwähnten Stellungnahmen der unteren Naturschutz- und Waldbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde, zu ergänzen.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt empfiehlt gleichermaßen die Anmerkungen von Frau Esser hinsichtlich der Beweissicherungsverfahren, Ewigkeitskosten und Risikorücklagen in der Stellungnahme hinzuzufügen.

 

Das Gremium spricht sich für die Aufnahme der Ergänzungen in der Stellungnahme aus.

 

Es ergeht folgender

 

erweiterter Beschluss:

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme zum Antrag auf die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung „Maja“ beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in das Beteiligungsverfahren vom 08.12.2023 einzubringen.

 

Dabei sind als Ergänzung die drei Aspekte

  1. Stellungnahme der unteren Naturschutz- und Waldbehörde
  2. Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde
  3. Beweissicherungsverfahren, Ewigkeitskosten und Risikorücklagen

zu berücksichtigen (siehe Anlage „Ergänzte Stellungnahme Salzstock Maja vom 19.02.2024“).

 


Die STORAG ETZEL GmbH, Beim Postweg 2, 26446 Friedeburg, hat beim LBEG den Antrag auf Erteilung der Bewilligung Maja zur Aufsuchung und Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalz nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen gestellt. Das Bewilligungsfeld ist auf dem anliegenden Lageplan mit Überlagerung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2020 zu sehen.

 

 

 

Das Arbeitsprogramm des Bewilligungsantrages sieht innerhalb des beantragten Zeitraumes von fünfzig Jahren u. a. Genehmigungsverfahren, den Bau von Bohrplätzen, Bohrungen sowie die Solung von Kavernen vor. Ein Betreiben der gespülten Kavernen, z.B. für die Speicherung von Wasserstoff, wird erst im Anschluss daran erfolgen.

 

Die jetzige Beteiligung des LBEG dient lediglich der Feststellung, ob entsprechend § 12 Abs. 1 S. 1 BBergG i. V. m. § 11 Nr. 10 BBergG überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. Am Betriebsplanverfahren wird der Landkreis Friesland erneut beteiligt werden.

 

Herr Sodmann, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit und Markscheidewesen, von der Storage Etzel GmbH wird das Vorhaben im Fachausschuss vorstellen sowie auf Rückfragen eingehen können. Weiterführende Informationen sind unter der Projekthomepage https://www.storag-etzel.de/speicher/zukunftsprojekt-jever-berdum einsehbar.

 

Der Entwurf der Stellungnahme des Landkreises ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

 

 

Herr Dr. Dehrendorf begrüßt Herrn Sodmann von der Storag Etzel GmbH und erläutert kurz den Hintergrund für diesen TOP sowie den dazugehörigen Vortrag von Herrn Sodmann.

 

Herr Sodmann stellt die Präsentation zum Zukunftsprojekt Kavernenfeld Jever-Berdum vor.

 

Herr JuPa Hans betritt um 16:42 Uhr den Raum.

 

Der Landrat Herr Ambrosy betritt um 16:45 Uhr den Raum.

 

Frau KTAe Esser informiert sich bei Herrn Sodmann über die Dauer des Sohlens, welcher darüber Auskunft gibt, dass die Herstellung einer solchen Kaverne im schnellstmöglichen Fall drei bis vier Jahre dauern könne und fährt mit der Präsentation wieder fort.

 

Frau Tammen fügt hinzu, dass kurzfristig noch zwei fachliche Parts zur Stellungnahme dazugekommen seien. Sie stellt diese anhand einer kurzen, ergänzenden Präsentation vor.

 

Herr Sodmann erläutert, dass das LBEG die BGE hinzuziehe und dass laut diesem begründet durch die Unversehrtheit des Salzstockes, über diesem eine Art Schutzschild schwebe. Im Gegensatz dazu erfülle der Salzstock in Etzel nicht mehr die erforderlichen Rahmenbedingungen, da in diesen hineingebohrt wurde und dieser somit wegfalle. Die nächste Bewertungsrunde werde in den 2030er Jahren stattfinden. Erst wenn dann festgestellt werden würde, dass der Salzstock nicht als Atommüllendlager in Frage komme, könne man den Salzstock tatsächlich nutzen.

 

Der Landrat Herr Ambrosy ergänzt, dass der Landkreis sich immer dagegen gesträubt habe, die hiesigen Salzformationen auch für ein Atommüllendlager zu untersuchen, da es wegen der Ewigkeitsgarantie hinsichtlich eines Atommüllendlagers wegen der Eigenschaften und der Nähe zur Nordsee aus Sicht des Landkreises ungeeignet sei. Allerdings werde dieser Salzstock dafür von der Bundesregierung (hier Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE) immer noch in Betracht gezogen. Der Landkreis könne nur hoffen, dass bei der nächsten Prüfung Salzformationen rausfallen und sich der Bund, wie in anderen Ländern schon geschehen, auf Ton und Granit fokussiert.

 

Auf Herrn KTA Ratzels Frage nach dem vom Bergrecht betroffenen Bereich, verweist Herr Sodmann auf den Bereich in „Bügeleisen“-Form (siehe Folie 17 der Präsentation).

 

Herr KTA Ratzel möchte außerdem wissen, ob er es richtig verstanden habe, ob für das gesamte, ausgezeichnete Segment ein Antrag gestellt werde.

 

Herr Sodmann bejaht dies und ergänzt, dass für den Wittmunder Bereich kein Antrag gestellt werden müsse, da es dort die Landeigentümer seien, die das Salzrecht innehaben.

 

Herr KTA Ratzel verweist hinsichtlich des Denkmalschutzes darauf, dass die historische Altstadt Jever nicht in dem zu beantragenden Bereich liege.

 

Der Landrat Herr Ambrosy entgegnet, dass diese vss. im Absenkungstrichter liege.

 

Zudem fügt Herr Sodmann hinzu, dass der Absenkungstrichter nicht genau bekannt sei, da man noch nicht wisse, welche Kavernen errichtet werden sollen. Aspekte wie Denkmalschutz, Wassermanagement und viele andere würden erst bei der Antragsvorbereitung aufkommen und spielen beim Bewilligungsprozess eine untergeordnete Rolle. Erst im Nachgang würden bspw. eine Bürgersprechstunde zur Klärung einzelner Belange oder die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

 

Frau Tammen ergänzt daraufhin, dass der Senkungstrichter in die Stadt Jever hineinreichen werde und dass die Verwaltung zur Stellungnahme aufgefordert worden sei, um zu prüfen, welche Raumansprüche im Landesraumordnungsprogramm und im Regionalen Raumordnungsprogramm tangiert seien. Um die Beschaffenheit des Salzstockes feststellen zu können, sei nun die Beantragung zur Erprobung der Salzrechte gestellt worden.

 

Herr KTA Schürgers erkundigt sich nach der Höhe der regionalen sowie der bundesweiten Kosten für die Kavernen.

 

Herr Sodmann führt aus, dass sich die Kosten für alle zukünftigen Speicherentwicklungen auf etwa 13 Milliarden Euro belaufen werden würden. Im Vergleich zum Gesamtumbau des Energiesystems sei dies noch relativ günstig. Zudem erklärt er, dass die Storag nicht in Vorleistung gehe. Diese habe mit den großen Energiekonzernen Verträge, die über 30 Jahre laufen und für diese Dauer würden die Energiekonzerne Miete für die Hohlräume zahlen.

 

Frau KTAe Esser spricht sich positiv bezüglich der Ausführlichkeit der Stellungnahme aus und regt an, die Forderung nach finanziellen Rücklagen zur Absicherung der Bürgerinnen und Bürger bei etwaigen Schäden in die Stellungnahme mit einzubringen.

 

Herr KTA Schürgers fragt, wie die große Differenz in der Abschätzung zwischen 74 Terrawattstunden (TWh) und 104 TWh innerhalb eines Jahres zustande komme und wie man auf dieser Basis eine vernünftige Planung machen wolle. Des Weiteren möchte Herr KTA Schürgers wissen, wie es in der Hinsicht um die Gaspreisentwicklung stehe.

 

Herr Sodmann begründet die Differenz mit der überraschenden Aktualisierung der Grünpapier-Zahl des BMWK Ende 2023 und der zuvor fehlenden Kraftwerkstrategie. Hierzu empfiehlt Herr Sodmann die Internetseite „langfristszenarien.de“ vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung. Dort sei das Gutachten einsehbar, welches Herr KTA Schürgers dort nachlesen könne.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt macht darauf aufmerksam, dass die Gaspreisentwicklung kein Thema für den Landkreis sei, sondern dass dieses auf anderer Ebene besprochen werde. Der Landkreis Friesland entscheide lediglich, wie er sich zum angedachten Projekt im ersten Schritt verhalten wolle. Er schlägt Herrn Schürgers vor diese Frage an die zuständige Stelle zu schicken.

 

Frau Tammen geht auf die Anmerkung von Frau KTAe Esser ein. Sie äußert, dass man die Anmerkungen noch in die Stellungnahme aufnehmen könne, weist aber darauf hin, dass dies bis zum folgenden Tag geschehen müsse, da dann die Frist für die Stellungnahme ende und diese an das LBEG übermittelt werden müsse.

 

Herr KTA Eilers möchte wissen wie sich der Stellenwert des Projektes im Vergleich zur Trassenplanung verhalte.

 

Frau Tammen erklärt, dass es von der Bundesnetzagentur zwei Fachkompetenzen, den Stromnetzausbau und das Wasserstoffkernnetz, gebe und dass diesbezüglich versucht werde, bestmöglich die Synergieeffekte herauszuarbeiten und übereinzubringen. Dies sei nötig, um zu prüfen welche Projekte zuerst angegangen werden müssen und welche aufeinander aufbauen. Dabei versuche man die Projekte so auszuführen, dass man die Synergieeffekte effizient nutzen könne und der Flächenverbrauch möglichst geringgehalten werde. Im Falle des angesprochenen Projektes sei es so, dass die Projekte aufeinander aufbauen. Deshalb müsse der Stromnetzausbau Wico II vor dem Wasserstoffprojekt ausgeführt werden, da man dieses ansonsten gar nicht betreiben könne.

 

Herr Sodmann fügt ergänzend hinzu, dass das Projekt Maja nicht in der Abfrage der Bundesnetzagentur hinsichtlich der zukünftigen Leitungstrassen enthalten sei. Zudem würde so eine Abfrage von den Fernleitungsnetzbetreibern nur für die nächsten zehn Jahre gemacht, weshalb das Projekt Maja aufgrund der Projektdauer sowieso rausfalle. Außerdem werde man erst die vorhandenen Kavernen im Bereich Wasserstoff optimieren, bevor man sich vollends dem neuen Projekt widme.

 

Herr KTA Kühne bezieht sich auf die in der Präsentation gezeigte Fläche in „Bügeleisen-Form “ (siehe Präsentation, Folie Nr. 17) und möchte dazu wissen, ob es eine weitere interne Planung gebe, durch die man das Feld weiter auslasten könne.

 

Herr Sodmann verneint dies und erläutert, dass es dafür noch keine Senkungsvorausberechnung gebe, da die Kavernenmaße noch nicht bekannt seien. Ziel sei es, in den Kernbereich des Salzstockes vorzudringen, da dieser dort, der Erfahrung nach, relativ ungestört und nicht gefaltet sei. So könne man die Beschaffenheit und somit die Nutzbarkeit des Salzstockes feststellen.

 

Frau KTAe Esser verlässt um 16:34 Uhr den Raum.

 

Der Landrat Herr Ambrosy merkt an, dass wegen der preußischen Salzrechte Kavernen theoretisch auch nach Ostfriesland verlagert werden könnten, sofern die Storag auf der friesischen Seite keine Genehmigung bekäme und die Auswirkungen dabei aber ähnlich seien.

 

Dem stimmt Herr Sodmann zu. Man müsse sich das von den eigenen Auswirkungen der Kavernen vorstellen, welche für jeden Bergbaubereich gelte. Die Storag seien die einzigen Kavernenbetreiber, die öffentlich über Senkungen sprechen und alles transparent im Netz veröffentlichen. Bei EWE oder LWKG bekomme man keine Senkungswerte. Bei der Storag könne man durch die Landschaft gehen, sich einen Punkt, bspw. Nr. 1000, schnappen und auf der Webseite den Gesamtsenkungsbetrag auf dem Jahressenkungsbetrag ablesen. Jede Kaverne in Etzel habe rund 70 Meter Durchmesser und einen Hohlraum, der mit Flüssigkeit oder Gas gefüllt sei. Dieser stehe aufgrund der Tiefe enorm unter Druck. Das überliegende Gebirge drücke dabei von allen Seiten auf diesen Hohlraum. Beim Beispiel Etzel habe sich eine wunderbare Senkungsmulde ausgebildet mit dem zentralen Senkungstrichter, welcher aktuell 67 cm betrage. Dies seien zwei Zentimeter mehr als im Vorjahr, was sehr wenig sei, aber auch mit dem Gasspeichergesetz zusammenhänge. Wenn man die Gasspeicher bis zu einem bestimmten Stichtag einspeichern müsse, zwinge dies die Energieunternehmen dazu frühestmöglich wieder Gas einzukaufen und damit die Kavernen aufzufüllen. Dadurch haben die Kavernen wenig Zeit, bei niedrigen Drücken zu schrumpfen und das Kräfteverhältnis aufzubauen.

 

Frau KTAe Esser betritt um 16:35 Uhr wieder den Raum.

 

Herr KTA Recksiedler erfragt den Unterschied zwischen dem Kavernenbau und Bergbau hinsichtlich des Beweissicherungsverfahrens.

 

Herr Sodmann führt aus, dass diese genau gleich sei und erwähnt, dass das Gesetz hierfür 2016 geändert worden sei. Dadurch müsse die geschädigte Person nicht mehr beweisen, dass sie betroffen sei, sondern das Bergbauunternehmen müsse beweisen, dass der Schaden anderweitig verursacht worden sei. Die Storag führe deshalb ein Monitoring mit vielen Objekten, wie z. B, dem Schloss Gödens, durch und erstelle regelmäßige Gebäudegutachten zu den einzelnen Objekten.

 

Der Landrat Herr Ambrosy wirft ein, dass das Beweissicherungsverfahren und die Sicherstellung des Wasserregimes gesetzlich vorgeschrieben seien. Dies sei vor allem wichtig, da man langfristig gesehen, wie in Etzel auch, unter N.N. geraten werde und in dem Fall das Wasserregime seine Funktionsfähigkeit behalten müsse.

 

Herr Sodmann ergänzt, dass bergrechtlich eine Auswirkungsanalyse verlangt werde, aus welcher sich das Auswirkungsmanagement ergebe. Dadurch könne man die richtigen Maßnahmen wählen.

 

Herr KTA Eilers möchte anhand des praxisorientierten Beispiels Etzel wissen, welche Maßnahmen zur Entwässerung dort schon unternommen wurden. Er weist darauf hin, dass man den Landwirten weiterhin ermöglichen müsse, ihre Flächen zu bewirtschaften.

 

Herr Sodmann teilt ihm mit, dass das Wasser durch eine künstliche Entwässerung kontrolliert werden müsse und Absperrmechanismen eingebaut werden müssen, um einen Rücklauf zu verhindern. In Etzel habe man als erste Maßnahme das alte Schöpfwerk ertüchtigt, da dieses den heutigen Starkregenereignissen nicht mehr standhalte. Laut Herrn Sodmann müsse man das gesamte System, vom Deichbau bis hin zur Entwässerung überarbeiten.

 

Ein Bürger schildert die diesbezüglichen Problematiken in der Landwirtschaft und äußert die Bitte die Landwirtschaft mit der eventuellen Grundwasserproblematik und den damit einhergehenden Kosten bzw. den insgesamt damit verbundenen finanziellen Problemen sowie den Tourismus in der Stellungnahme zu berücksichtigen.

 

Der Landrat Herr Ambrosy versichert, dass diese Aspekte bedacht werden und macht auf die wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung aufmerksam, welche genau diese Punkte untersuche und dadurch bei der Genehmigung auch eine Rolle spielen werde. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass man der Entwicklung aufgrund des höheren Rechts keinen Einhalt gebieten könne und man deswegen durch gute Raumplanung Wertschöpfung für die Region, deren Bewohner und die Eigentümer bewirken müsse. Der Landrat Herr Amprosy plädiert dafür diesen gesellschaftlichen Konflikt durch gute Kommunikation, einschließlich Diskussionen, und eine Gleichbehandlung der Eigentümer auf der einen Seite und der Eigentümer über die Landkreisgrenze hinaus, soweit dies rechtlich möglich sei, zu lösen.

 

Ein anderer Bürger meldet sich zu Wort und bittet um Informationen zu vernünftigen Karten des Salzstockes, in welche man auch hineinzoomen könne. Zudem möchte er wissen, ob man, bezogen auf den Senkungstrichter, das weitere Einsinken der Kaverne stoppen könne, sobald diese nicht mehr genutzt werde.

 

Herr Sodmann verweist den Bürger für die Karten auf dem NIBIS-Server (https://nibis.lbeg.de/cardomap3/), auf welchem man sich die Karten auch in 3D darstellen lassen könne. Er gibt Auskunft darüber, dass man bei einer Nicht-Nutzung der Kavernen versuche den Schrumpfungsprozess aufzuheben, indem man die Kaverne mit Wasser volllaufen lasse, welches dann zu Sole werde und sich dadurch ausdehne. Daraufhin werde eine Angleichung vorgenommen, das Ganze verschlossen und man dürfe die Fläche dann auch erst aus der Bergabsicht herausnehmen, wenn nachgewiesen worden sei, dass keine Reaktionen im Boden mehr stattfinden.

 

Der Landrat Herr Ambrosy weist darauf hin, dass der Fragenkatalog des Bürgers am Vortag der Sitzung angekommen sei, an Herrn Sodmann weitergeleitet worden sei und dass man die Fragen mit Antwort der Niederschrift beifügen werde.

 

Herr Sodmann erklärt auf eine Bürgerfrage, dass im Bergbau eine Rückstellung verlangt werde, welche sukzessiv mit dem Bergbau aufgestockt werde, um über einen großen Fond die Nachfolgekosten abdecken zu können. Andernfalls könne der Bergbau auch nicht genehmigt werden. Er führt aus, dass bei Schaden von schlecht dokumentiertem Altbergbau die Möglichkeit bestehe, Gelder von Seiten des Staates bereitzustellen. Diese würden jedes Jahr von der Bergschadensausfallkasse neu bewertet werden.

 

Auf eine weitere Bürgerfrage bzgl. Wasserbindefähigkeit von Gips erläutert Herr Sodmann, dass es zur Volumenvergrößerung kommen könne. Ein gutes Beispiel hierfür sei Staufen in Süddeutschland hinsichtlich des hydraulischen Kurzschlusses aufgrund von Geothermie und der anschließenden Stadtschieflage durch die unterliegenden Bodenschichten. Der Salzstock in Etzel, habe sich durch einen Wasserkontakt vor etwa 2,5 Millionen Jahren aufgelöst. Dabei hätten die Sedimente, welche ursprünglich aus dem Meer kommen, die Anhydritschicht gebildet und das abschließende, abdichtende Hutgestein gebildet. Würde dieser Anhydritbereich, sich mit Wasser verbinden, so würde die abdichtende Oberschicht durchbrochen oder –bohrt. Deswegen solle man einen Wasserkontakt vermeiden.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt bittet darum nur noch eine Frage zu stellen und verweist nochmals auf den vom Landkreis erwähnten Fragekatalog mit Antworten, welcher der Niederschrift beigefügt werde.

 

Der Bürger merkt an, dass er im Rahmen der Sitzung die Kreistagsabgeordneten mit seinen Fragen auch mal persönlich zu fassen bekomme und dass ihm das hinsichtlich des Themas wichtig sei.

 

Daraufhin verdeutlicht der Vorsitzende Herr Homfeldt, dass auch die Kreistagsabgeordneten den Fragenkatalog mit den Antworten erhalten werden.

 

Herr Sodmann ergänzt, dass man etwa 90% der gestellten Fragen auf der Webseite der Storag Etzel GmbH beantworte. Dort seien unter Jever-Berdum von den verschiedenen Veranstaltungen ca. 300 Fragen klassifiziert und beantwortet worden.

 

Hinweis: Der Fragenkatalog des Bürgers wird den Kreistagsabgeordneten zugesendet. Die Beantwortung der Fragen findet auf der Homepage der Storag Etzel unter https://www.storag-etzel.de/speicher/zukunftsprojekt-jever-berdum statt. Bei weiteren oder offen gebliebenen Fragen kann die Storag Etzel direkt über das Kontaktformular kontaktiert werden. Der Landkreis Friesland antwortet direkt auf die Fragen, die die Zuständigkeit der unteren Landesplanungsbehörde betreffen.

 

Herr KTA Ratzel äußert, dass er es wichtig finde sich die Aspekte anzuhören, die den Bürgern besonders am Herzen liegen und dass es für die Kreistagsabgeordneten auch gut sei, dies aus erster Hand zu erfahren.

 

Auf die Sorge eines Bürgers, dass die Senkungsbedingungen die Funktion der Deponie und das Thema Grundwasser beeinträchtigen könne, versichert der Landrat Herr Ambrosy, dass der Landkreis dies im Blick habe und dass man wisse, dass das Abfallwirtschaftszentrum eine wichtige Rolle für die Bewohnerinnen und Bewohner, die Wirtschaft sowie hinsichtlich der Berücksichtigung der Umweltschutzfaktoren spiele. In der Wasserschutz- und Raumordnungsbehörde finde dies Beachtung.

 

Herr Sodmann ergänzt, dass dies ein typisches Thema für die sogenannte Auswirkungsanalyse sei. Diese analysiere, welche Faktoren das Kavernenfeld beeinflussen. Beispiele hierfür seien Senkung, Erosion und Licht. Dies sei dann Bestandteil des viel größeren, übergeordneten Planfeststellungsverfahrens.

 

Der Bürger möchte noch wissen, wie man den Wertverlust von Gebäuden und Grundstücken durch die Absackung entschädigen wolle, woraufhin Herr Sodmann antwortet, dass die Storag Etzel GmbH regelmäßig über den Gutachterausschuss der GAG die Bewertungen der umliegenden Flächen und darüber hinaus bekomme, welche aufzeigen, dass es im Wert keinen Unterschied zwischen den abgesenkten und den unbeeinflussten Flächen gebe. Er weist darauf hin, dass man dies auch selbst bei der GAG oder den Katasterämtern einsehen könne.

 

Der Landrat Herr Ambrosy fügt hinzu, dass man sich auch über den Informationsdienst der Storag Etzel GmbH beraten lassen könne. Bei konkreten Fragestellungen würden diese auch zu den Eigentümerinnen und Eigentümern nach Hause kommen, sodass eine individuelle Beratung gewährleistet sei.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind, fasst der Vorsitzende Herr Homfeldt den Beschlussvorschlag noch mal zusammen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Herr Sodmann und sieben Bürger verabschieden sich.

 

Frau KTAe Esser verlässt die Sitzung um 17:16 Uhr.

 

Herr KTA Recksiedler und Herr KTA Kühne verlassen um 17:16 Uhr den Raum.