Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der geschilderten Gebietsänderung nach § 58 Abs. 2 FlurbG wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass auch der Rat der Gemeinde Bockhorn entsprechend beschließt. Der Landkreis Friesland wird seine Zustimmung im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Halsbek bis zum Vorliegen des Ratsvotums zurück halten.


Sollte sich der Rat gegen eine Grenzänderung bzw. Gebietsverkleinerung aussprechen, so wird die Angelegenheit den Kreisgremien erneut vorgelegt.





Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.6 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 17. Juni 2009 zur Kenntnis und folgte der Beschlussempfehlung:



Abstimmungsergebnis:

einstimmig