Beschluss: zur Kenntnis genommen

In 2005 wurde durch den Landkreis Friesland eine Zustandserfassung der Kreisstraßen im Landkreis in Auftrag gegeben (Aktualisierung nach dem gleichen Muster soll im jeweiligen Abstand von zehn Jahren erfolgen). Hierbei handelte es sich um eine optische Zustandserfassung, wobei alle Schadenmerkmale wie Spurrinnen, Wasserrückhalte, Risse, Verdrückungen, Flickstellenausbrüche etc. in die Bewertung nach einem anerkannten Standard (sog. “Q-Jagl”) eingeflossen sind. Am Ende steht eine Klassifizierung in verschiedene Klassen:


1 = keine Schäden

2 = vereinzelte Schäden

3 = geringe Schäden

4 = mittlere Schäden

5 = starke Schäden


Mit der Erhebung, die seinerzeit zusammen mit dem Straßenbaulastträger Land Niedersachsen durchgeführt wurde, wurde das Büro IGS beauftragt; diese Erhebung wurde nunmehr durch Erfassung der vorhandenen Frostschäden durch die Straßenmeisterei Jever aktualisiert und hat zum Ergebnis, dass an insgesamt ca. 77 km Fahrbahnen Schäden vorliegen, die Maßnahmen erforderlich machen (Schadenklassen 3 bis 5); die einzelnen Fahrbahnabschnitte sind in der als Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt. Veranschaulicht wird die Aufstellung noch durch eine Fotodokumentation, die zu Beginn der Bereisung ausgehändigt wird.


Die erforderlichen Maßnahmen sind grundsätzlich in drei Kategorien einzuordnen, und zwar Splitten im Regiebetrieb (also mit eigenen Mitteln), Profilierungen (also Fremdvergabe) und Maßnahmen, die einen größeren Umfang haben (Fahrbahndecke bis hin zu einem vertikalen Ausbau, d.h. evtl. Veränderung der Bauklasse) und zu einer “Substanzmehrung” führen. Konkret sind die jeweiligen Maßnahmen der mit der Vorlage übersandten Tabelle zu entnehmen


Der Zustand diverser Kreisstraßen konnte bereits im Rahmen der vorangehenden Bereisung in Augenschein genommen werden. Herr Hinrichs erläuterte kurz die Vorlage, wobei im Anschluss Herr Borcherding seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr das beigefügte Zahlenwerk mit den darin enthaltenen Maßnahmen erläuterte.


Anm.:


DTV = durchschnittlicher Tagesverkehr (d.h. Gesamt-Verkehrsbelastung)

DTV (SV) = Anteil des Schwerverkehrs

Bauklasse soll = „Soll“-Beschaffenheit der Straße nach den sog. RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen)


Im Ergebnis einer kurzen Diskussion nahm der Ausschuss den Bericht der Verwaltung über den Zustand an Kreisstraßen zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die jeweiligen Maßnahmen aufgrund der vorhandenen Daten und Erkenntnisse entsprechend zu priorisieren und abzuarbeiten.