Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2

Beschluss:

Der Bau einer Promenadenbrücke im Freizeitgelände nördlich des Erholungsgebietes Hohenkirchen wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Wangerland / Wangerland Touristik GmbH wird auf Grundlage der Bestimmungen der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens, maximal jedoch 305.400,00 € bewilligt.


Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach dem Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.





Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.4 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 11. Juli 2007 zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Just verwies auf Presseberichte, wonach Wirtschaftsausschuss und Rat der Gemeinde Wangerland lediglich einen Eigenbeitrag der Gemeinde von 493.000,-- € bewilligt hätten. Da die Gemeinde 35 % der Baukosten zu tragen habe, wäre damit nur ein Investitionsvolumen von 1,4 Mio. Euro statt 2,0 Mio. Euro abgedeckt. Die Brücke müsste also entweder 600.000 Euro billiger werden oder die Finanzierung sei nicht gesichert. Für die BfB-Fraktion stelle sich die Frage, ob man dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung unter diesen Bedingungen zustimmen könne.


Landrat Ambrosy erklärte, der Rat der Gemeinde Wangerland gehe lt. Presseberichten von einer gesicherten Finanzierung der Maßnahme auf der Grundlage insbesondere der Finanzzusage des Landkreises aus. Auch auf der Basis eines entsprechenden Schreibens von Bürgermeister Hinrichs sei die Kreisverwaltung davon überzeugt, dass das Projekt gesichert sei und es keine Gründe für eine Ablehnung gebe.




Abstimmungsergebnis:


Zustimmung bei 2 Gegenstimmen