Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Das Gremium stimmt dem Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den freien Trägern der ambulanten Jugendhilfe zu und beschließt die anliegenden Leitlinien zur Berechnung der Fachleistungsstunde.


Das Ziel einer kreiseinheitlichen Berechnungsgrundlage für die Fachleistungsstunde zur Vergütung ambulanter Jugendhilfeleistungen ist die bessere Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Leistungsanbieter und damit eine Abkehr vom bisherigen „Schaufensterprinzip“. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 beschlossen, dass eine Wiedervorlage erfolgen soll und der Anteil der fach- und fallspezifischen Minderzeiten in der Modellrechnung der Fachleistungsstunde nachgebessert werden solle.


Im 1. Berechnungsmodell wurde bemängelt, dass bei Berücksichtigung erforderlichen Fahraufwandes der 15%-ige Ansatz der fach- und fallspezifischen Minderzeiten nicht ausreichend sei.


Der nordrhein-westfälische Rahmenvertrag spricht sich dafür aus, dass die fach- und fallspezifischen Minderzeiten nicht mehr als 20% der Bruttoarbeitszeit betragen sollten. (http://www.lwl.org/abt20-download/sgb_viii/RV_l/RV_I_Anlg_4_ohne%20Berechnung_030601.pdf)


Nach Rücksprache mit der Pflegesatzstelle des Bezirksverbandes Oldenburg, die als Servicestelle von den niedersächsischen Jugendämtern bei Entgeltverhandlungen beteiligt wird, wird das Modell 45 Minuten face-to-face und 15 Minuten für die fach- und fallspezifischen Minderzeiten und Fahrzeiten favorisiert und mehrheitlich von den niedersächsischen Jugendämtern entsprechend umgesetzt.


Für die kreiseinheitliche Berechnung der Fachleistungsstunden wird von der Verwaltung vorgeschlagen, statt eines 60 minütigen direkten Klientenkontaktes (face-to-face) 15 Minuten als fach- und fallspezifische Minderzeit anzuerkennen, so dass bei einer Fachleistungsstunde 45 Minuten „face-to-face-Arbeit“ erwartet werden.


Hiermit ist eine Nachbesserung vorgeschlagen, die ein kostendeckendes Angebot freier Träger im Aufgabenbereich der ambulanten Jugendhilfeleistungen gewährleisten sollte. Außerdem ist bei Anwendung der Modellrechnung ein Ergebnis zu erwarten, welches den Entgelten der umliegenden Jugendamtsbezirke entspricht.


Die Summe der fach- und fallspezifischen Minderzeiten wird von der direkten Fallarbeit pauschal abgezogen. Dieses ist nach der Rücksprache mit der zentralen Pflegesatzstelle des Bezirksverbandes Oldenburg die mehrheitliche Darstellung in der Berechnung der Fachleistungsstunde. Wie bereits in der Kreisausschusssitzung vom 17.04.2013 ausgeführt, beträgt die anzuerkennende Summe der fach- und fallspezifischen Minderzeiten somit maximal 25%.



Herr Weber kritisiert einen Eingriff in die Tarifautonomie der freien Träger durch die vorgelegten Regelungen zur Personalvergütung, die laut Punkt 1 der Leitlinien für die Fachleistungsstunden nicht oberhalb des TVöD-Kommunaltarifes liegen dürfe.


Herr Meyer-Helfers betont, dass die Leitlinien bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.04.2013 zur Verfügung gestellt wurden (Vorlage 0262/2013) und bislang keine Beanstandung erfolgt sei.


Es wird von Herrn Wilken angeregt, mit den Leitlinien ein Unterschreiten der Personalkosten gemäß TVöD zu untersagen. Herr Ambrosy erklärt, eine solche Regelung sei nur im Falle eines gesetzlich festgelegten Mindestlohnes zulässig. Es müsse bedacht werden, dass eine tarifgerechte Bezahlung keinem Mindestlohn entspricht.


Herr Weber weist darauf hin, dass bei der Erstattung einer Fahrtkostenpauschale die dem Träger entstehenden Personalkosten nicht berücksichtigt werden. Es wird von Herrn Meyer-Helfers das bisherige Abrechnungsverfahren verdeutlicht, bei dem einige Träger keine Fahrtkosten berechnen. Ziel der Verwaltung seien allgemeingültige Richtlinien für eine übersichtliche und transparente Kostendarstellung.


Herr Osterloh bittet zukünftig um vorherige Klärung von Detailfragen in einem direkten Dialog mit der Verwaltung.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig