Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschläge:

1.

Der Eintragung einer jederzeit fälligen Grundschuld auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme „Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik 2. BA“ in Höhe von bis zu 7.000.000 Euro, aufgeteilt auf die einzelnen Finanzierungsabschnitte 2013 bis 2016, zu Gunsten des Landes Niedersachsen wird grundsätzlich zugestimmt.


2.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, für die einzelnen Finanzierungsabschnitte des 2. BA bis zu der unter 1. festgelegten Höchstgrenze von 7,0 Mio. Euro die Grundschuldeinträge entsprechend der jeweils vom Niedersächsischen Sozialministerium bewilligten Abschnittsförderung zu veranlassen. Für den 1. Finanzierungsabschnitt „Stroke Unit und OP“ im Jahr 2013 wird hieraus eine erste Grundschuld in Höhe der Festbetragsfinanzierung von 1.000.000 Euro eingetragen.

Über weitere Eintragungen ist dem Kreistag jeweils unverzüglich nachträglich zu berichten.




Das Land Niedersachsen wird den 2. Bauabschnitt der Investitionsmaßnahme "Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik“ des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch in den Jahren 2013 bis 2016 gem. § 9 Abs. 1 KHG i.V.m. § 6 Abs. 2 NKHG mit insgesamt 7,0 Mio. € fördern. Die einzelnen Finanzierungsabschnitte in den Jahren 2013 bis 2016 werden dabei – anders als beim 1. Bauabschnitt - gesondert bewertet und beschieden.


Mit Bescheid vom 28.11.2012 hat das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration für den ersten Finanzierungsabschnitt „Stroke Unit und OP“ des Zweiten Bauabschnitts „Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik“ mit voraussichtlich förderfähigen Gesamtkosten von 7.348.625,- € einen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000.000,- € bewilligt.


Die mit den Fördermitteln finanzierten Anlagegüter sind zweckgebunden und für die stationäre Krankenhausversorgung in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Krankenhausplan des Landes innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren ab Fertigstellung zu nutzen.


Vor der Auszahlung des Zuschusses sind Sicherheitsleistungen für einen möglichen Rückforderungsanspruch wegen nicht zweckentsprechender Verwendung in Form einer Grundschuld zu bewirken:


„Im Grundbuch ist zugunsten des Landes Niedersachsen eine Grundschuld in Höhe von 1.000.000 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem Basiszins gem. § 247 Abs. 1 BGB, höchstens bis zu 15 v.H., einzutragen. Die Erteilung eines Grundschuldbriefes wird ausgeschlossen.“


Die Formulierungen und Wertersatzregelungen ergeben sich aus dem anliegenden Formulierungsvorschlag des Ministeriums.






Abstimmungsergebnis:

einstimmig