Betreff
Eintragung einer Grundschuld auf das Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch zur Sicherung eines Landeszuschusses nach KHG
Vorlage
0317/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1.

Das Land Niedersachsen wird den 2. Bauabschnitt der Investitionsmaßnahme "Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik“ des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch in den Jahren 2013 bis 2016 gem. § 9 Abs. 1 KHG i.V.m. § 6 Abs. 2 NKHG mit insgesamt 7,0 Mio. € fördern. Die einzelnen Finanzierungsabschnitte in den Jahren 2013 bis 2016 werden dabei gesondert bewertet und beschieden.

 

Mit Bescheid vom 28.11.2012 hat das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration für den ersten Finanzierungsabschnitt „Stroke Unit und OP“ des Zweiten Bauabschnitts „Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik“ mit voraussichtlich förderfähigen Gesamtkosten von 7.348.625,- € einen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000.000,- € bewilligt.

 

Die mit den Fördermitteln finanzierten Anlagegüter sind zweckgebunden und für die stationäre Krankenhausversorgung in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Krankenhausplan des Landes innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren ab Fertigstellung zu nutzen.

 

2.

Vor der Auszahlung des Zuschusses sind Sicherheitsleistungen für einen möglichen Rückforderungsanspruch wegen nicht zweckentsprechender Verwendung in Form einer Grundschuld zu bewirken:

 

         „Im Grundbuch ist zugunsten des Landes Niedersachsen eine Grundschuld in Höhe von 1.000.000 Euro nebst jährlich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins gem. § 247 Abs. 1 BGB, höchstens bis zu 15 v.H., einzutragen. Die Erteilung eines Grundschuldbriefes wird ausgeschlossen.“

 

Die Formulierungen und Wertersatzregelungen ergeben sich aus dem Formulierungsvorschlag des Ministeriums.

 

Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

1.

Der Eintragung einer jederzeit fälligen Grundschuld auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme „Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik 2. BA“ in Höhe von bis zu 7.000.000 Euro, aufgeteilt auf die einzelnen Finanzierungsabschnitte 2013 bis 2016, zu Gunsten des Landes Niedersachsen wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, für die einzelnen Finanzierungsabschnitte des 2. BA bis zu der unter 1. festgelegten Höchstgrenze von 7,0 Mio. Euro die Grundschuldeinträge entsprechend der jeweils vom Niedersächsischen Sozialministerium bewilligten Abschnittsförderung zu veranlassen. Für den 1. Finanzierungsabschnitt „Stroke Unit und OP“ im Jahr 2013 wird hieraus eine erste Grundschuld in Höhe der Festbetragsfinanzierung von 1.000.000 Euro eingetragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja Textfeld:  X  Nein (nur im Fall der Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen des Förderbesch.)

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                 objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:    Ja, mit          Nein

im    Ergebnishaushalt     Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden              ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer:                 Zustimmung         Ablehnung         Enthaltung        Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:             ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

 

 MEZ     Nr.

HSP     Nr.

 

             Textfeld: gez. R. Janßen

Sachbearbeiter/in                     Betriebsleiter

Sichtvermerke:

             Textfeld: gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss