Begründung:
Mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurden die Voraussetzungen für eine Steuerung über Zielvereinbarungen in allen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) geschaffen und dies in § 48 a SGB II abschließend für alle Träger geregelt. Der Bund-Länder-Ausschuss hat sich auf ein gemeinsames Grundlagenpapier zur Zielsteuerung im SGB II, die Grundprinzipien und die Steuerungslogik verständigt, so dass für alle Jobcenter unabhängig von ihrer Trägerschaft die gleichen Regelungen gelten. Die Details sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlagen:
Überblick über das Zielsystem und die Kennzahlen gem. § 48 a SGB II