Begründung:
Das Jobcenter Friesland und die Agentur für Arbeit betreuen ihre Kunden eigenverantwortlich nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften der Sozialgesetzbücher II und III. Zwischen diesen beiden Trägern bestehen dennoch organisatorische und fachliche Berührungspunkte. Der für Leistungsempfänger im Landkreis Friesland relevante Arbeitsmarkt erstreckt sich über den Landkreis hinaus. Eine enge Verzahnung und Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit sowie der Austausch zu regionalen und überregionalen Entwicklungen sind sinnvoll. Die Träger können ihre Erkenntnisse und Erfahrungen auf dem regionalen Arbeitsmarkt wechselseitig einbringen und ihre Arbeitsmarktpolitik im regionalen Interesse abstimmen. Es wird daher vorgeschlagen, die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Fachausschuss Jobcenter Friesland zu berufen.
Beschlussvorschlag:
Dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der für den Landkreis Friesland zuständigen Agentur für Arbeit wird gem. § 71 Abs. 7 NKomVG die Mitgliedschaft im Fachausschuss Jobcenter Friesland (ohne Stimmberechtigung) eingeräumt.