Betreff
Wiedereinführung auslaufender Kfz.-Kennzeichen, für Landkreis Friesland: "JEV"
Vorlage
0029/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die derzeit im Rahmen von Kfz.-Zulassungen zuteilungsfähigen Unterscheidungszeichen sind in den Vorschriften der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) genannt (u.a. „FRI“ für den Landkreis Friesland), daneben sind noch weitere Unterscheidungszeichen gültig, die aber –bedingt durch Gebiets- und Verwaltungsreformen- nicht mehr zugeteilt werden dürfen (u.a. „JEV“ für „Friesland in Jever“).

Bereits mehrfach hat die Verkehrsminister-Konferenz der Länder den dafür zuständigen Bund gebeten, durch eine Änderung der FZV die Wiederzuteilung auslaufender bzw. bereits ausgelaufener Unterscheidungszeichen zu ermöglichen.

Nach zunächst erfolgter Ablehnung wird seitens des Bundes inzwischen die dafür notwendige Änderung der FZV nicht mehr ausgeschlossen, wohl aber offenbar eine generelle Freigabe der betr. Unterscheidungszeichen. Vielmehr hat man die Länder aufgefordert, mitzuteilen, welche konkreten Unterscheidungszeichen von welcher Zulassungsbehörde wieder zugeteilt werden sollen.

Konsequenterweise kann es somit nicht nur darum gehen, dass Bürger/innen der Kreisstadt Jever bei einer möglichen (Wieder-)Einführung wahlweise "FRI" oder "JEV" bekommen könnten, sondern die Bürger/innen des gesamten Landkreises.

Nunmehr bittet das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) um eine (einvernehmliche) Entscheidung zwischen Landkreis und den jeweiligen Gemeinden hinsichtlich des „Wunsches“ nach Wiedereinführung auslaufender Kennzeichen.

Der MW hat seinerzeit seine Zustimmung in der Verkehrsministerkonferenz mit diversen Maßgaben verbunden, und zwar:

a.) es dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen;

b.) es darf keine zusätzliche Bürokratie entstehen;

c.) Stadt und Kreis müssen sich verständigen;

d.) der Bürger/ die Bürgerin hat eine Wahlmöglichkeit zwischen aktuellem und „altem Kennzeichen“.

Außerdem betont der MW, dass er auf eine einvernehmliche Meinung der kommunalen Spitzenverbände setzt.

zu a: nicht möglich, da mindestens (!) zusätzliche Kosten für die Anpassung der eingesetzten Fachsoftware sowie des Moduls "Wunschkennzeichen im Internet" entstünden;

zu b: ebenfalls nicht erreichbar, da Mehraufwand beim täglichen Geschäftsverkehr in der Zulassungsstelle (höhere Fehlerquelle, Nachfragen beim Kunden im Hinblick auf "FRI" oder "JEV", unklare Anträge, Verwechslungsgefahr); Höherer Erfassungsaufwand in allen eingesetzten Programmen, da überall "FRI" voreingestellt ist.

Der Nds. Landkreistag (NLT) hat das Vorhaben in ungewohnter Schärfe abgelehnt und appelliert dringend an die Entscheidungsträger, von dem Vorhaben der Wiedereinführung auslaufender Kfz.-Kennzeichen Abstand zu nehmen. Unabhängig von der Tatsache, dass die Lösung der dringenden verkehrspolitischen Herausforderungen von heute im Vordergrund stehen sollte, ist man dort der Auffassung, dass dieses Vorhaben die Bedeutung der Kfz.-Kennzeichen für die Identifikation der Kreisebene als Ganzes entscheidend schwächen würde.

Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an und sieht „FRI“ als eine identitätsstiftende Klammer um unseren gesamten Landkreis an, dessen Einheit wichtig ist. Ganz im Gegenteil müsste man sich bei (Wieder-)Einführung des Kennzeichens „JEV“ auch mit evtl. aufkommenden und dann grundsätzlich berechtigten Begehren der Einführung anderer Kennzeichen wie „WST“ für den Bereich der Friesischen Wehde auseinandersetzen.

Im Rahmen einer Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden im Landkreis Friesland Ende vergangenen Jahres wurde übrigens einstimmig kein Bedarf für die Wiedereinführung des Kennzeichens „JEV“ gesehen; vor dem Hintergrund des o.g. Erlasses und der seitens des MW angestrebten einvernehmlichen Entscheidung bis 01.03.2012 wird im Rahmen der nächsten Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten dieses Thema nochmals erörtert.

Die Verwaltung schlägt vor, die Möglichkeit der Wiederzuteilung des Unterscheidungszeichens „JEV“ durch Änderung der Vorschriften der Fahrzeugzulassungs-Verordnung abzulehnen.



Beschlussvorschlag:


Die Möglichkeit der Wiederzuteilung des Unterscheidungszeichens „JEV“ durch Änderung der Vorschriften der Fahrzeugzulassungs-Verordnung wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss