Begründung:
Im Rahmen der Übernahme der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sind u.a.
Begutachtungen und Beratungen von Leistungsempfängern z.B. zur Erwerbs-/Leistungsfähigkeit, Eignung für Tätigkeiten und Maßnahmen, Behinderungen und Erkrankungen, durch einen Psychologen notwendig. Der Fachbereich Job-Center beauftragt das Gesundheitsamt mit der Erstellung der Begutachtungen/Beratungen. Zur Abwicklung dieser Aufträge muss beim Gesundheitsamt ein Psychologe vorgehalten werden. Das angedachte Stundenkontingent von 11,7 Stunden für den Landkreis Friesland ist nach den Erfahrungswerten aus der Gemeinsamen Einrichtung das absolut unterste Maß. In der Praxis wird sich zeigen, ob mit diesem Kontingent die Aufträge abgewickelt werden können.
Neben der Schwierigkeiten bei der Gewinnung eines Psychologen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 11,7 Stunden ist wegen der Aufteilung von Aus- und Fortbildungskosten, von Arbeitsmaterialien sowie den Synergieeffekten durch die Vernetzung mit den Vertragsparteien die beabsichtigte Kooperation mit den Landkreisen Aurich und Wittmund eine effektive und effiziente Lösung für die Abwicklung der Aufträge. Eine Evaluation nach einem Jahr ist in der Zweckvereinbarung festgeschrieben.
Für den Abschluss der Zweckvereinbarung ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG der Kreistag zuständig. Angesichts der Dringlichkeit dieser Personalmaßnahme ist der zeitnahe Abschluss der Zweckvereinbarung geboten. Der Kreisausschuss wird daher um Zustimmung im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG gebeten. Der Kreistag wird in seiner nächsten Sitzung formell in Kenntnis gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der anliegenden Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG zugestimmt.
Der Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlagen:
Entwurf der Zweckvereinbarung