Betreff
Oberschulen im Landkreis Friesland
Vorlage
0043/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:
1.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 27.09.2011 wurde bereits über diesen TOP berichtet, siehe Vorlage Nr. 991/2011 vom 13.09.2011.


Für die Haupt- und Realschulen in Bockhorn, Jever und Varel-Obenstrohe wurden fristgerecht mit Schreiben vom 26.10.2011 Anträge an die Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, zur Errichtung von Oberschulen ohne gymnasialen Schulzweig in Bockhorn, Jever und Varel-Obenstrohe durch „Umwandlung“ der jetzigen Haupt- und Realschulen ab dem Schuljahr 2012/2013 gestellt.


Ferner wurden für die genannten Schulen die Anträge auf Errichtung dieser Oberschulen als teilweise offene (sogenannte „teilgebundene“) Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2012/2013 gestellt.


Bezüglich der Anträge auf teilgebundene Ganztagsschulen wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass sich die bestehenden Bedingungen für den Ganztagsschulbetrieb nicht verschlechtern.


Ergänzend wurde fristgerecht mit Schreiben vom 19.12.2011 der Antrag bei der Nds. Landesschulbehörde auf Errichtung einer Oberschule ohne gymnasialen Schulzweig in Varel durch „Umwandlung“ der jetzigen Haupt- und Realschule Varel ab dem Schuljahr 2012/2013 gestellt. Ferner der Antrag auf Errichtung dieser Oberschule als teilweise offene (sogenannte „teilgebundene“) Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2012/2013. Auch hier wurde dieser Antrag auf teilgebundene Ganztagsschule unter der Voraussetzung gestellt, dass der bestehende und durch die Nds. Landesschulbehörde genehmigte offene Ganztagsschulbetrieb weiterhin für die Klassen 6 bis 10 bestehen bleibt.

Die Genehmigungen für die genannten Oberschulen stehen noch aus, eine Rückfrage bei der Nds. Landesschulbehörde hat ergeben, dass sie dem Grunde nach genehmigungsfähig sind und man demnach auch von den Genehmigungen der neuen Oberschulen und der teilgebundenen Ganztagsschulen ausgehen könne.

2.
Generell ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass in der Oberschule die Hauptschule und die Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige geführt werden können. Auch ist es möglich, dass die Oberschule nach Schuljahrgängen gegliedert ist.


Die Schule entscheidet, in welchen Schuljahrgängen und Fächern der Unterricht jahrgangsbezogen oder schulzweigspezifisch erteilt wird.


In der Oberschule soll ab dem 9. Schuljahrgang der schulzweigspezifisiche Unterricht überwiegen. Ist die Oberschule in Schulzweige gegliedert, so wird der Unterricht überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt.


Über die Organisation des Unterrichts entscheidet der Schulvorstand jeder Oberschule. Da die Oberschulen regelmäßig vor der Errichtung genehmigt werden, obliegt es der Planungsgruppe, die durch die Nds. Landesschulbehörde initiiert wird, über die Organisation des Unterrichts zu entscheiden.


Die Oberschule bietet mehrere Bildungsangebote an und ermöglicht darum eine besonders hohe Durchlässigkeit. Dies gilt für einzelne Fächer, aber auch für den Wechsel zwischen den Schulzweigen.


Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Dabei richtet die Schule im Verlauf der Schuljahrgänge zunehmend Fachleistungskurse in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein. In den Schuljahrgängen 9 und 10 kann noch ein naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie) hinzukommen. Dem jahrgangsbezogenen Unterricht liegen als Lehrpläne die Cerncurricula der Oberschule zugrunde.


      Im jahrgangsbezogenen Unterricht erfordern unterschiedliche Lernvoraussetzungen und individuelles Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen. Entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Arbeitsweise werden die Schülerinnen und Schüler durch innere und äußere Differenzierung im Unterricht gefördert.

      In den Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung wird der Unterricht auf zwei oder drei Anforderungsebenen erteilt, denen folgende Cerncurricula zugrunde liegen:

      - grundlegende Anforderungsebene (G-Kurs): Cerncurricula der Hauptschule
      - erhöhte Anforderungen (E-Kurs): Cerncurricula der Realschule

      Wird der Unterricht im fünften Schuljahrgang jahrgangsbezogen (gemeinsamer Unterricht) erteilt, erfolgt die Anmeldung an der Oberschule. Wird der Unterricht im fünften Schuljahrgang in den Fächern Mathematik und Englisch fachleistungsdifferenziert erteilt, erfolgt die Aufnahme in diesen Fächern in die Kurse mit der Anforderungsebene, die der gewünschten Schulform nach Elternentscheidung entspricht (z. B. Elternentscheidung Realschule, Zuweisung in den E-Kurs.

      Bei dem jahrgangsbezogenen Unterricht in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung wird der Bildungsweg der einzelnen Schülerinnen und Schüler lange offen gehalten. Über den Abschluss entscheidet das Notenbild in Verbindung mit einer entsprechenden Kurszugehörigkeit im fachleistungsdifferenzierten Unterricht.

      Überwiegend
      schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (hier: Hauptschulzweig, Realschulzweig) unterrichtet werden. Mehr als 50 % des Unterrichts werden dabei schulzweigbezogen erteilt.

      Dem Unterricht in den Schulzweigen liegen als Lehrpläne die Cerncurricula (hier: der Hauptschule und der Realschule) zugrunde.

      Wird der Unterricht schulzweigbezogen erteilt, erfolgt die Aufnahme in dem von den Eltern gewünschten Schulzweig.

      Für Übergänge zwischen den Schulzweigen gilt: Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweigs einer nach Schulzweigen gegliederten Oberschule haben Anspruch auf den Übergang in den Realschulzweig, wenn ihr Zeugnis ein den jeweiligen festgesetzten Anforderungen entsprechendes Notenbild aufweist.

      Wer hingegen im Realschulzweig nicht versetzt wird, kann den Schuljahrgang wiederholen oder nach Beschluss der Klassenkonferenz auch in den nächst höheren Schuljahrgang eines Hauptschulzweigs überwiesen werden, wenn die gezeigten Leistungen eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen.

      Wer am Ende des sechsten Schuljahrgangs ohne Empfehlung für den gewählten Schulzweig nicht versetzt werden kann, kann durch Beschluss der Klassenkonferenz in den HS-Zweig überwiesen werden, wenn aufgrund der gezeigten Leistungen auch nach einem Wiederholungsjahr eine erfolgreiche Mitarbeit nicht zu erwarten ist.

      Die Oberschulen in Sande, Hohenkirchen, Bockhorn, Jever, Obenstrohe und Varel wurden ohne Hinweis auf einen jahrgangsbezogenen bzw. schulzweigspezifischen Unterricht durch den Schulträger beantragt. Sie wurden ohne eine entsprechende Aufforderung nach Benennung einer entsprechenden Unterrichtsart durch die Nds. Landeschulbehörde genehmigt, da, wie oben ausgeführt, diese Entscheidung der Schule (sc. Planungsgruppe bzw. Schulvorstand) vorbehalten ist.

      3.
      Die Schulleiterin der Oberschule Hohenkirchen, Frau Paasman, sowie Herr Vogt, Schulleiter der Oberschule Sande, werden in der Sitzung zugegen sein und über ihre Erfahrungen mit der neuen Schulform „Oberschule“ berichten.

      Ferner wird Frau Schläger, Schulleiterin der HS/RS Varel, zugegen sein und die Konzeption der zukünftigen Oberschule Varel vorstellen.

      4.
      Als
      Anlagen zu dieser Vorlage sind beigefügt
      4.1
      „Die Oberschule in Niedersachsen“, Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler
      4.2.
      „Die Arbeit in der Oberschule“
      4.3
      „Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Oberschule“

      Die Unterlagen zu 4. gehen den Ausschussmitgliedern postalisch zu.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss