Begründung:
1.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 27.09.2011 wurde bereits über diesen TOP berichtet, siehe Vorlage Nr. 991/2011 vom 13.09.2011.
Für die Haupt- und Realschulen in Bockhorn, Jever und Varel-Obenstrohe wurden fristgerecht mit Schreiben vom 26.10.2011 Anträge an die Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, zur Errichtung von Oberschulen ohne gymnasialen Schulzweig in Bockhorn, Jever und Varel-Obenstrohe durch „Umwandlung“ der jetzigen Haupt- und Realschulen ab dem Schuljahr 2012/2013 gestellt.
Ferner wurden für die genannten Schulen die Anträge auf Errichtung dieser Oberschulen als teilweise offene (sogenannte „teilgebundene“) Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2012/2013 gestellt.
Bezüglich der Anträge auf teilgebundene Ganztagsschulen wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass sich die bestehenden Bedingungen für den Ganztagsschulbetrieb nicht verschlechtern.
Ergänzend wurde
fristgerecht mit Schreiben vom 19.12.2011 der Antrag bei der Nds.
Landesschulbehörde auf Errichtung einer Oberschule ohne
gymnasialen Schulzweig in Varel durch „Umwandlung“ der
jetzigen Haupt- und Realschule Varel ab dem Schuljahr 2012/2013
gestellt. Ferner der Antrag auf Errichtung dieser Oberschule als
teilweise offene (sogenannte „teilgebundene“)
Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2012/2013. Auch hier wurde dieser
Antrag auf teilgebundene Ganztagsschule unter der Voraussetzung
gestellt, dass der bestehende und durch die Nds. Landesschulbehörde
genehmigte offene Ganztagsschulbetrieb weiterhin für die Klassen
6 bis 10 bestehen bleibt.
Die Genehmigungen für die
genannten Oberschulen stehen noch aus, eine Rückfrage bei der
Nds. Landesschulbehörde hat ergeben, dass sie dem Grunde nach
genehmigungsfähig sind und man demnach auch von den
Genehmigungen der neuen Oberschulen und der teilgebundenen
Ganztagsschulen ausgehen könne.
2.
Generell ist
ergänzend darauf hinzuweisen, dass in der Oberschule die
Hauptschule und die Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige
geführt werden können. Auch ist es möglich, dass die
Oberschule nach Schuljahrgängen gegliedert ist.
Die Schule entscheidet, in welchen Schuljahrgängen und Fächern der Unterricht jahrgangsbezogen oder schulzweigspezifisch erteilt wird.
In der Oberschule soll ab dem 9. Schuljahrgang der schulzweigspezifisiche Unterricht überwiegen. Ist die Oberschule in Schulzweige gegliedert, so wird der Unterricht überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt.
Über die Organisation des Unterrichts entscheidet der Schulvorstand jeder Oberschule. Da die Oberschulen regelmäßig vor der Errichtung genehmigt werden, obliegt es der Planungsgruppe, die durch die Nds. Landesschulbehörde initiiert wird, über die Organisation des Unterrichts zu entscheiden.
Die Oberschule bietet mehrere Bildungsangebote an und ermöglicht darum eine besonders hohe Durchlässigkeit. Dies gilt für einzelne Fächer, aber auch für den Wechsel zwischen den Schulzweigen.
Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Dabei richtet die Schule im Verlauf der Schuljahrgänge zunehmend Fachleistungskurse in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein. In den Schuljahrgängen 9 und 10 kann noch ein naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie) hinzukommen. Dem jahrgangsbezogenen Unterricht liegen als Lehrpläne die Cerncurricula der Oberschule zugrunde.
Im
jahrgangsbezogenen Unterricht erfordern unterschiedliche
Lernvoraussetzungen und individuelles Lernverhalten der
Schülerinnen und Schüler differenzierende Lernangebote
und Lernanforderungen. Entsprechend ihrer individuellen
Leistungsfähigkeit und Arbeitsweise werden die Schülerinnen
und Schüler durch innere und äußere Differenzierung
im Unterricht gefördert.
In den Fächern mit
äußerer Fachleistungsdifferenzierung wird der Unterricht
auf zwei oder drei Anforderungsebenen erteilt, denen folgende
Cerncurricula zugrunde liegen:
- grundlegende
Anforderungsebene (G-Kurs): Cerncurricula der Hauptschule
-
erhöhte Anforderungen (E-Kurs): Cerncurricula der
Realschule
Wird der Unterricht im fünften Schuljahrgang
jahrgangsbezogen (gemeinsamer Unterricht) erteilt, erfolgt die
Anmeldung an der Oberschule. Wird der Unterricht im fünften
Schuljahrgang in den Fächern Mathematik und Englisch
fachleistungsdifferenziert erteilt, erfolgt die Aufnahme in diesen
Fächern in die Kurse mit der Anforderungsebene, die der
gewünschten Schulform nach Elternentscheidung entspricht (z.
B. Elternentscheidung Realschule, Zuweisung in den E-Kurs.
Bei
dem jahrgangsbezogenen Unterricht in Verbindung mit
Fachleistungsdifferenzierung wird der Bildungsweg der einzelnen
Schülerinnen und Schüler lange offen gehalten. Über
den Abschluss entscheidet das Notenbild in Verbindung mit einer
entsprechenden Kurszugehörigkeit im
fachleistungsdifferenzierten Unterricht.
Überwiegend
schulzweigbezogener
Unterricht
bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten
Schulzweigen (hier: Hauptschulzweig, Realschulzweig) unterrichtet
werden. Mehr als 50 % des Unterrichts werden dabei
schulzweigbezogen erteilt.
Dem Unterricht in den
Schulzweigen liegen als Lehrpläne die Cerncurricula (hier: der
Hauptschule und der Realschule) zugrunde.
Wird der
Unterricht schulzweigbezogen erteilt, erfolgt die Aufnahme in dem
von den Eltern gewünschten Schulzweig.
Für
Übergänge zwischen den Schulzweigen gilt: Schülerinnen
und Schüler des Haupt- und Realschulzweigs einer nach
Schulzweigen gegliederten Oberschule haben Anspruch auf den
Übergang in den Realschulzweig, wenn ihr Zeugnis ein den
jeweiligen festgesetzten Anforderungen entsprechendes Notenbild
aufweist.
Wer hingegen im Realschulzweig nicht versetzt
wird, kann den Schuljahrgang wiederholen oder nach Beschluss der
Klassenkonferenz auch in den nächst höheren Schuljahrgang
eines Hauptschulzweigs überwiesen werden, wenn die gezeigten
Leistungen eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen.
Wer
am Ende des sechsten Schuljahrgangs ohne Empfehlung für den
gewählten Schulzweig nicht versetzt werden kann, kann durch
Beschluss der Klassenkonferenz in den HS-Zweig überwiesen
werden, wenn aufgrund der gezeigten Leistungen auch nach einem
Wiederholungsjahr eine erfolgreiche Mitarbeit nicht zu erwarten
ist.
Die Oberschulen in Sande, Hohenkirchen, Bockhorn,
Jever, Obenstrohe und Varel wurden ohne Hinweis auf einen
jahrgangsbezogenen bzw. schulzweigspezifischen Unterricht durch den
Schulträger beantragt. Sie wurden ohne eine entsprechende
Aufforderung nach Benennung einer entsprechenden Unterrichtsart
durch die Nds. Landeschulbehörde genehmigt, da, wie oben
ausgeführt, diese Entscheidung der Schule (sc. Planungsgruppe
bzw. Schulvorstand) vorbehalten ist.
3.
Die Schulleiterin
der Oberschule Hohenkirchen, Frau Paasman, sowie Herr Vogt,
Schulleiter der Oberschule Sande, werden in der Sitzung zugegen
sein und über ihre Erfahrungen mit der neuen Schulform
„Oberschule“ berichten.
Ferner wird Frau
Schläger, Schulleiterin der HS/RS Varel, zugegen sein und die
Konzeption der zukünftigen Oberschule Varel
vorstellen.
4.
Als Anlagen
zu dieser Vorlage sind beigefügt
4.1
„Die
Oberschule in Niedersachsen“, Informationen für Eltern,
Schülerinnen und Schüler
4.2.
„Die Arbeit in
der Oberschule“
4.3
„Die wichtigsten Fragen und
Antworten zur Oberschule“
Die Unterlagen zu 4. gehen
den Ausschussmitgliedern postalisch zu.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.