Betreff
Integrationshilfen für behinderte Schülerinnen und Schüler
Vorlage
0047/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Im Zusammenhang mit Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung rückte der Landkreis Friesland, ohne hierzu den Anlass gegeben zu haben, Ende des letzten Jahres in den Blickpunkt einer öffentlich geführten Diskussion zum Themenkomplex der sogenannten Integrationshelfer.

Diese Diskussion führte auch zu entsprechenden Anfragen aus der Politik, die mit dieser Vorlage beantwortet werden sollen.



Hierzu müssen zunächst einige Definitionen erfolgen:

Integrationshelfer sind als wichtiger Bestandteil einer Integration von Kindern mit besonderem Bedarf in allgemeinbildenden Schulen in den vergangenen Jahren immer mehr in den Mittelpunkt gerückt.

Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder von Behinderung bedroht sind, d.h. dass der Eintritt einer Behinderung nach allgemeiner ärztlicher oder sonstiger fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, können für den Besuch einer Regelschule einen Bedarf in Form einer Begleitung/Betreuung durch einen Integrationshelfer haben .

Ein Integrationshelfer ist eine Person, die während eines Teils oder auch der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulwegs) beim Schüler ist, um Defizite zu kompensieren und Hilfestellung in Bezug auf den Schulbesuch zu leisten. Manchmal ist dies ein junger Mensch, welcher ein freiwilliges soziales Jahr ableistet. Es können es aber auch Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen Hausfrauen oder Hausmänner sowie schlichtweg sowie Frauen und Männer sein, die sich für die Tätigkeit als Integrationshelfer interessieren.

Der Landkreis als Sozialhilfeträger erbringt bewilligte Leistungen der Eingliederungshilfe in der Regel nicht selber, sondern durch Leistungsanbieter.

Der Markt für Anbieter von Leistungen der Sozialhilfe, also auch der der Integrationshilfe, ist ein freier Markt. Das bedeutet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe gesetzlich verpflichtet sind, mit den Leistungsanbietern entsprechende Leistungs-, Prüfungs- und Entgeltvereinbarungen zu treffen, soweit die rechtlichen Voraussetzungen (z.B. die der Landesrahmenvereinbarungen) hierfür vom Leistungsanbieter erfüllt werden.

Das heißt, wenn es private Anbieter gibt, sind die Sozialhilfeträger durch das Sozialgesetzbuch (z. B. § 75 SGB XII) verpflichtet, mit diesen zusammenzuarbeiten und die Aufgabe nicht durch eigene Angestellte zu erfüllen - so wie die Landkreise auch keine eigenen Werkstätten oder Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorhalten. Diese Aufgabe erfüllen Dritte wie zum Beispiel die GPS, die Wilhelmshavener Kinderhilfe oder die Freien Sozialen Dienste.

Im Landkreis Friesland und im näheren Umfeld gibt es vergleichsweise wenig Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe; dies gilt insbesondere für Anbieter von Leistungen mit Integrationshelfern.



Der Landkreis arbeitet zwar mit verschiedenen Unternehmen zusammen, aber man kann sicher nicht von einer Vielzahl von Anbietern sprechen.

Die Zusammenarbeit mit privaten Leistungsanbietern unterliegt selbstverständlich einer durch Vereinbarung geregelten Qualitätskontrolle.

Sollten konkrete Beschwerden über einen Leistungsanbieter vorgetragen werden, konnte in der Vergangenheit durch die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, den betref­fenden Leistungsempfängern und den Leistungsanbietern immer eine kurzfristige Lösung gefunden werden. So auch in dem jüngst aufgetretenen Fall des Leistungsanbieters für Integrationshelfer.


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Rocker

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss