Betreff
Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (TAG) und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) im Landkreis Friesland hier: Tagesbetreuung und Tagespflege
Vorlage
104/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:



Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (TAG) und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) im Landkreis Friesland

hier: Tagesbetreuung und Tagespflege



Gemäß der „Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vom 19.12.1994“ nehmen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen als Gesamtaufgabe wahr. Dazu gehört sowohl die Errichtung bzw. die Unterhaltung von Kindertagestätten in eigener Trägerschaft als auch die Förderung von Kindertagesstätten freier Träger.


Die gemäß § 1 Abs. 2 der Vereinbarung genannte Verpflichtung, bis zum 01.01.1996 das Angebot an Kindergartenplätzen so auszubauen, dass der gemäß § 24 SGB VIII gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtete Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Kindergartenplatzes für Kinder ab 3 Jahren erfüllt werden kann, wurde vom Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als gemeinsames Ziel festgesetzt. Dieses Ziel konnte in der Vergangenheit erreicht werden. Insofern erfolgte eine kontinuierliche und einvernehmliche Abstimmung.


Durch das „Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder“ (TAG) sowie das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“(KICK) haben sich Änderungen dahingehend ergeben, dass gemäß § 24 Abs.2 SGB VIII für Kinder unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Tagespflege zu schaffen ist.


Wie bereits in den vorherigen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgetragen, ist der Landkreis verpflichtet, bis zum 01.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Dies erfolgt im Rahmen der Übergangsregelung des § 24 a SGB VIII. In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden werden für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen beschlossen.


Von der im Gesetz genannten Möglichkeit, durch eine Landesregelung die kreisangehörigen Gemeinden und Städte für die Aufgabe heranzuziehen, hat das Land Niedersachsen bisher keinen Gebrauch gemacht.


Allerdings macht die Umsetzung des Gesetzes nur Sinn, wenn auch die Gemeinden und Städte des Landkreises eingebunden werden. Eine organisatorische Trennung der Aufgabe zwischen unter 3 jährige/über 3 jährige ist nicht effektiv und effizient. Zudem kann die demografische Entwicklung zu einem Abbau von Kindergartenplätzen, damit verbunden zu betriebsbedingten Kündigungen des Personals und evtl. sogar zur Schließung einzelner Kindergärten führen. Um dem entgegen zu wirken ist eine Nutzung der frei werdenden Kapazitäten für die Betreuung von Krippenkindern möglich und sinnvoll.


Die Städte und Gemeinden haben diese Entwicklung erkannt. Es herrscht Einvernehmen, einen Teil der Einsparungen auf Städte- und Gemeindeebene für eine Erweiterung des Betreuungsangebotes zu verwenden, um den veränderten Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden und den Landkreis im Rahmen „ Bündnisse für Familie“ familienfreundlich weiterzuentwickeln.


Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung ist mit den Hauptverwaltungsbeamten und auf Fachebene in mehreren Sitzungen besprochen worden. Die erarbeiteten Empfehlungen sollen - bei entsprechender Beschlussfassung durch die politischen Gremien – zum 01.08.07 umgesetzt werden.


Es handelt sich hierbei um folgende Punkte:


1. Übernahme der Organisationsverantwortung für die Kinderbetreuung

(mit Ausnahme der Kindertagespflege) durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden


Von den Gemeinden/Städten ist eine finanzielle Beteiligung des Landkreises an den Investitionskosten gefordert worden. Über die Höhe ist Einvernehmen erzielt worden – siehe Ziffer 4. Die Schaffung von neuen Betreuungsangeboten ist im Rahmen der Jugendhilfeplanung mit dem Landkreis abzustimmen.


Ebenso wurde vereinbart, dass Betriebskosten weiterhin nicht vom Landkreis übernommen bzw. bezuschusst werden. Es findet zur Zeit eine Diskussion auf Bundesebene statt, sich an den Betriebskosten zu beteiligen.


Es ist damit zu rechnen, dass alle 8 Städte/Gemeinden sich zur Übernahme der Organisationsverantwortung bereit erklären werden, und zwar sowohl für den Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren als auch für die anderen Bereiche (Hortbetreuung, Ferienbetreuung).


Mit den Kommunen ist die Vereinbarung von 1994 entsprechend fortzuschreiben.


Die Kindertagespflege als Betreuungsangebot verbleibt in der Organisationsverantwortung des Landkreises.


2. Bezuschussung von Kita- und Krippen-/Hortplätzen sowie der Individualbetreuung


Zu den finanziellen Auswirkungen hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung dargelegt, dass durch das SGB II die Kommunen jährlich mit 2,5 Milliarden € entlastet werden und daher erwartet wird, dass die Kommunen jährlich rd. 1,5 Milliarden € davon für den Ausbau der Kinderbetreuung für die unter 3jährigen verwenden.


Vor Ort ist dazu festzustellen, dass die Städte und Gemeinden im Landkreis Friesland mit rd. 1,1 Mio.€/jährlich durch Wegfall der Personalkosten für die Sozialhilfesachbearbeitung entlastet worden sind. Der Landkreis hat hingegen noch Mehrbelastungen von über 4 Mio €/jährlich, insbesondere für die Kosten der Unterkunft.


Die finanzielle Verantwortung sollte daher von den Städten und Gemeinden übernommen werden. Allerdings sollte der Landkreis weiterhin Zuschüsse zu den Elternbeiträgen pauschal erstatten und einmalige Investitionszuschüsse zahlen.


2.1. Erstattung an die Städte und Gemeinden für Zuschüsse zu den Elternbeiträgen bei Kitaplätzen gemäß § 90 Absatz 3 SGB VIII


Der Landkreis hat den Städten und Gemeinden bislang Kosten, die für Zuschüsse zu den Elternbeiträgen bei Kitaplätzen entstehen, pauschal pro Fall und Monat erstattet. Der Erstattungsbetrag betrug 2006 35,80 € pro Fall und Monat.


Bei ca. 600 Abrechnungsfällen pro Monat betrug der Aufwand bisher

ca. 255.000 €.


Der pauschale Erstattungsbetrag pro Fall und Monat soll auf 40 € (ohne jährliche Anpassung) ab 01.08.2007 angehoben werden. Damit betragen die Aufwendungen für den Landkreis jährlich ca. 284.000 €.


Der Erstattungsbetrag Höhe von 40 € pro Fall und Monat gilt zunächst bis Ende 2010 und soll dann ggf. angepasst werden.


2.2. Erstattung an die Städte und Gemeinden für Zuschüsse zu den Elternbeiträgen für Krippen- und Hortplätze gemäß

§ 90 Absatz 3 SGB VIII


Für Krippen- und Hortkinder erwarten die Städte und Gemeinden einen höheren Erstattungsbetrag, weil in diesen Fällen auf Grund höherer Elternbeiträge im Durchschnitt höhere Zuschüsse zu leisten sind als im Kita-Bereich.


Verständigung wurde erzielt, dass für Krippenkinder, die einen neu gestalteten oder vom Kindergarten in einen Krippenplatz umgewandelten Platz belegen 50 € pro Fall und Monat (ohne jährliche Anpassung) ab 01.08.2007 pauschal erstattet werden. Die Erstattung erfolgt für Krippen- und Hortplätze öffentlicher und freier anerkannter Jugendhilfeträger. Der erhöhte Erstattungsbetrag wird nicht gewährt soweit die Krippenplätze sich in altersübergreifenden Gruppen befinden oder das Kind die Krippe besucht, obwohl das Kind älter als 3 Jahre ist. Für Hortkinder soll ebenfalls ein Erstattungsbetrag von 50 € pro Fall und Monat gezahlt werden.


Ausgehend von perspektivisch 100 Erstattungsfällen pro Monat bedeutet dies für den Landkreis Aufwendungen von 60.000 €/jährlich.


Der Erstattungsbetrag Höhe von 50 € pro Fall und Monat gilt zunächst bis Ende 2010 und soll dann ggf. angepasst werden.




2.3 Zuschüsse zu den Kosten der Tagespflege


Vom Landkreis werden weiterhin gemäß der am 01.08.2006 in Kraft getretenen Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege 2,50 € pro Betreuungsstunde übernommen. Für 2007 sind 48.300 € im Haushalt eingestellt. Die Heranziehung der Eltern erfolgt gemäß § 90 Abs. 1 SGB VIII.


3. Kostenausgleich bei altersübergreifenden Gruppen, Hortplätzen, Ferienbetreuung


Es besteht Einvernehmen darüber, dass bei einer altersübergreifenden Gruppe mit 22 Regelkindern und 3 Kindern anderer Altersstufen keine Mehrausgaben entstehen und daher kein Ausgleich durch den Landkreis erfolgt.


Bei altersübergreifenden Gruppen mit mehr als 3 Kindern anderer Altersstufen kommt es zu einer Verringerung der Gruppenstärke. Dadurch ergeben sich finanzielle Einbußen durch geringere Elternbeiträge. Auch hier bestand Einigkeit darüber, dass in diesem Fall ein Ausgleich in Höhe von 50 € für Kinder im Krippen- und Hortalter erfolgen soll.


Ein Kostenausgleich für den Betrieb von Horten oder Einrichtung von Ganztagsbetreuungen erfolgt nicht.



4. Regelung der Kostenübernahme bei Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Sanierungen und der Übernahme von Einrichtungskosten.


Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass für die Einrichtung einer Krippe ein berechtigter Bedarf entsprechend des Kindertagesstättenbedarfsplanes besteht. Dies ist dann gegeben, wenn von der maximalen Gruppenstärke von 15 Kindern mindestens 12 Plätze belegt sein werden. Neubauten werden nur bezuschusst, wenn wirklich keine andere Unterbringungsmöglichkeit, z.B. im Kindergarten besteht, hierbei ist insbesondere die demographische Entwicklung zu beachten (Krippenentwicklungsplan ist zu beachten). Das vorherige Einvernehmen mit dem Landkreis ist herzustellen.


Die Regelung sieht im Einzelnen vor:


  • pro neu geschaffenen Krippenplatz im Rahmen von Um-, Neu- oder Erweitungsbauten zahlt der Landkreis einen Investitionszuschuss von 1.800 €, pro Gruppe maximal 27.000 €*


  • Sanierungskosten werden nicht übernommen.


  • Es ist ein einfacher Verwendungsnachweis vorzulegen.


  • Die noch zu erlassenden Förderungssätze des Bundes/Landes sind entsprechend anzuwenden (z.B. Subsidiaritätsgrundsatz, keine Überförderung, Definition der förderfähigen Kosten).


  • *Rückwirkend seit Inkrafttreten des TAG zum 01.01.2005.



5. Festlegung von einheitlichen Krippengebühren/Qualitätsentwicklung


Die Krippengebühren sollten möglichst kreisweit einheitlich festgelegt werden. Dabei sollten jedoch die höheren Kosten für einen Krippenplatz gegenüber einem Regelkindergartenplatz berücksichtigt werden.


Die Fachebene soll hierzu einen Vorschlag für eine Gebührenstaffelung erarbeiten, die als Empfehlung für die Kommunen im Landkreis Friesland beschlossen werden soll.


Ein Kostenausgleich bei der Aufnahme von gemeindefremden Kindern in Kindertageseinrichtungen sollte gegebenenfalls entsprechend der Empfehlung des Niedersächsischen Landkreistages, Rundschreiben Nr. 227/2007 vom 14.03.2007, erfolgen (als Anlage beigefügt).


Die Einrichtungsleiter/leiterinnen im Landkreis Friesland sowie die Fachberatung des Landkreises werden sich mit der Frage der Installierung von trägerübergreifenden einheitlichen Qualitätsstandards für Krippen im Rahmen des Qualitätsszirkels beschäftigen.


6. Ausbau der Vermittlung und Qualifizierung von Tagesmüttern, Einrichtung eines Kindertagespflegebüros für den Landkreis Friesland und Bezuschus-
schussung der Kosten für Tagespflegepersonen


Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, welche insbesondere durch die Einführung des TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) und des KICK (Kinder-und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) aufgegriffen und befördert wurde. Die Kindertagespflege soll auf dieser Grundlage zu einer verlässlichen, flexiblen und qualifizierten Form der Kinderbetreuung neben den Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden und somit einen Beitrag zur Förderung der Kinder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.


Die neue Gesetzgebung hebt mit der Notwendigkeit der Qualifizierung von Tagespflegepersonen, der Sicherstellung der Betreuung in Ausfallzeiten und der Erlaubnispflicht vom ersten betreuten Kind an die angestrebte Qualität der Betreuung in Kindertagespflege hervor.


Aus Sicht des Landkreises Friesland sprechen eine Reihe von Gründen für den Ausbau der Kindertagespflege:


  • Ein ausreichendes Angebot an Plätzen in Kindertagespflege eröffnet den Eltern Wahlmöglichkeiten.

  • Kindertagespflege stellt eine flexible Möglichkeit der Kinderbetreuung dar, die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei ungünstigeren und wechselnden Arbeitszeiten ermöglicht.

  • Mit der Kindertagespflege werden neue Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten im Bereich familiennaher Dienstleistungen geschaffen.

  • Kooperation von instutioneller und familienbezogener Förderung ermöglicht Eltern ein flächendeckendes sowie zeitlich erweitertes Betreuungsangebot.


Mit der Einrichtung einer Vermittlungs- und Fachberatungsstelle in Form eines Familien- und Kinderservicebüros soll ein koordinierendes Service – und Dienstleistungsangebot geschaffen werden, dass durch die Vermittlung von passgenauen und flexiblen Organisations- und Betreuungsformen eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen wird und die frühkindliche Bildung durch den Aufbau eines präventiven Netzwerkes unterstützt und fördert. Damit soll dem lokalen Bedarf von Eltern im gesamten Landkreis Friesland entsprochen werden.


Das Familien- und Kinderservicebüro wird innovative Betreuungsmodelle, Qualifizierungen sowie Kooperationen unterstützen, umsetzen und fachlich begleiten.


Das Konzept liegt der Vorlage in Gänze bei.


7. Finanzierung:


Die Gesamtaufwendungen des Landkreises Friesland für den Investitionszuschuss für Krippenplätze; die Erstattung an Gemeinden für Kindertagesstätten, Horte, Krippen und die Kosten für Kinder in Tagespflege betragen 2007 voraussichtlich 512.500 €.

Hiervon sind 452.500 € im Haushalt 2007 in folgenden drei Haushaltsstellen veranschlagt:


4640.98200

Zuweisung an Gemeinden für

Schaffung Krippenplätze 120.000 €


4540.67200

Erstattung an Gemeinden für

Kindertagesstätten 284.200 €


4540.76000

Kosten für Kinder in Tagespflege 48.300 €


Da der Krippenausbau und der damit verbundene Investitionszuschuss erst ab August 2007 beginnt, ist die tatsächliche Höhe des Bedarfes noch nicht absehbar.

Für das Haushaltsjahr 2008 ist der Ansatz zumindest in gleicher Höhe, bei erhöhtem Bedarf sogar höher anzusetzen.


Darüber hinaus ist im Rahmen des 100-Millionen-Projektes des Landes Niedersachsen "Familie mit Zukunft" die Bezuschussung beantragt worden.

Der Landkreis Friesland stellt im Rahmen dieses Projektes insgesamt 514.204,43 € für den Zeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2008 als Gesamtsumme zur Verfügung.

Maximal wird ein Zuschuss vom Land Niedersachsen in Höhe von 207.717,12 € erwartet, soweit eine Bezuschussung wie beantragt erfolgen sollte.










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Beschlussvorschlag:


Das Gesetz ist zum 01.08.2007 wie folgt umzusetzen:


I. Die Organisationsverantwortung- und Finanzverwaltung für die Kinderbetreuung - mit Ausnahme der Tagespflege - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des TAG wird auf die Städte und Gemeinden übertragen.


Dies gilt ebenfalls für die Schaffung von altersübergreifenden Gruppen,

Hortplätzen und Ferienbetreuung.


Die Kindertagespflege als Betreuungsangebot verbleibt in der

Organisationsverantwortung und Finanzverwaltung des Landkreises.


II. Für von den Städten und Gemeinden gewährten Zuschüsse zu den Eltenbeiträgen erstattet der Landkreis


a) für Zuschüsse zu den Elternbeiträgen von Kitas pauschal 40 € pro Fall und Monat (siehe Punkt 2.1)

b) für Zuschüsse zu den Elternbeiträgen Krippen- und Hortplätzen pauschal 50 € pro Fall und Monat (siehe Punkt 2.2)


III. Der Landkreis übernimmt ab 01.08.2007 die Kosten bei Neubauten, Erweitungsbauten und Umbauten einschl. Einrichtungskosten mit 1.800 € pro Platz/höchstens 27.000 € pro Gruppe nach TOP 4 dieser Vorlage.


IV. Im Landkreis Friesland wird ein Familien-Kinderservicebüro eingerichtet.



















Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


512.500,00

Erfolgte Veranschlagung: € 452.500,00

im X Verwaltungshaushalt: € 332.500,00 X Vermögenshaushalt Haushaltsstelle: € 120.000,00



Cornelia Papen O. Mammen

Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:


Wehnemann_ __________________ Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


- NLT-Rundschreiben Nr. 227/2007 vom 14. März 2007


- Konzeption Kindertagespflege