Betreff
18. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung
Vorlage
0072/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit Unterstützung des Fachbereiches 14/Planung und Bauordnung, der die Bevölkerungszahlen verarbeitet, wurde die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung erstellt. Der Entwurf des Planes wurde mit gesonderter Post übersandt.


Für die Ermittlung der zukünftigen Kinderzahlen wurde – wie in anderen Bereichen der Kreisverwaltung - das Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, eingesetzt.

(Hinweis: Die Bevölkerungsdaten der Gem. Wangerooge lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht vor, so dass auf die Vorjahreszahlen zurückgegriffen wurde).


Gem. § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, haben Kinder, die das. 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in der Kindertages-einrichtung. Dieser Rechtsanspruch wird kreisweit erfüllt.


Ab dem 01.08.2013 besteht ferner ein Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, auf frühkindliche Förderung in einer Kindertages-einrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendetem 1. Lebensjahr.


Gemäß der Empfehlung vom „Krippengipfel 2007“ wird der Bedarf an Betreuungsplätzen auf 35 % für Kinder dieser Altersgruppe geschätzt. Die Verteilung der Plätze auf Einrichtungen bzw. Tagespflege wurde auf 70/30 festgelegt. Demzufolge ergäbe sich eine Bedarfsquote von ca. 24 % in Einrichtungen.


Das Land Niedersachsen unterstützt den Ausbau der Betreuungsplätze über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 noch bis Ende 2013. Förderanträge können jedoch nur noch bis Ende 2012 gestellt werden.


Da die Bevölkerungsdaten erst spät verfügbar waren, konnte der Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplans im Vorfeld nicht mehr an die Städte und Gemeinden weitergeleitet werden. Über eventuell notwendige Korrekturen wird in der Sitzung informiert.



Beschlussvorschlag:


Das Gremium beschließt die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.


Finanzielle Auswirkungen: NEIN

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Papen


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss




Anlagen:


- Anlage 1: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2012