Betreff
Antrag des pro familia Landesverbandes Niedersachsen e.V. vom 24.04.2007 auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Kosten für die Sexual- und Familienberatung einschließlich Schwangerschaftskonfliktberatung für das Jahr 2008
Vorlage
107/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der pro familia Landesverband Niedersachsen e.V. beantragt für die seit dem Jahre 1977 in Wilhelmshaven eingerichtete Beratungsstelle für Ehe-, Familien-, und Lebensberatung sowie Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung einen Kreiszuschuss für das Jahr 2008 in Höhe von 17.350,00 € (vgl. Anlage 1).


Gemäß § 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vom 27.07.1992 - damals unter einem anderen Titel erlassen - stellen die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicher, wobei auch Beratungsstellen freier Träger gefördert werden. Als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.05.1993 zu der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Schwangerschaftskonfliktgesetzes benötigen die von einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, von freien Trägern usw. unterhaltenen Beratungsstellen eine besondere Anerkennung. Wegen der umfangreich zu erfüllenden Voraussetzungen dieser Anerkennung gemäß Runderlass d. MFr. vom 17.11.1994 hat der Landkreis Friesland keinen Antrag auf Anerkennung gestellt, so dass die zuvor durch das Gesundheitsamt und das Jugendamt wahrgenommene Beratungstätigkeit zum 31.12.1994 eingestellt worden ist. Aus diesem Grund ist es aus sozialpolitischer Sicht für die betroffenen Frauen und deren Familien wichtig, die pro familia Beratungsstelle in Wilhelmshaven in Anspruch nehmen zu können.


Auf Grund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.07.2004 hat der Gesetzgeber das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nds. AG SchKG) erlassen, das rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Das Gesetz gibt Versorgungsbereiche für die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vor und stellt fest, ob bzw. in welchem Ausmaß und durch welche Träger in den Versorgungsbereichen förderwürdige Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durchgeführt werden. Eine erfolgte Bestandsaufnahme des Landes Niedersachsen hat ergeben, dass in Teilen Frieslands sowie im Landkreis Wesermarsch eine Unterversorgung vorliegt. Daher finden seit Juli 2006 in Varel und seit Oktober 2006 in Nordenham Sprechzeiten der pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven statt. Die Sprechzeiten in Varel werden jeden Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr angeboten. Auf Grund der großen Nachfrage sollen die Sprechzeiten der Beratungsstelle in Varel voraussichtlich ab Juli 2007 zusätzlich um einen Nachmittag in der Woche ausgeweitet werden.


Der Statistik der pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven ist zu entnehmen, dass im Jahr 2006 25% der insgesamt 117 Ehe-, Familien- und Lebensberatungen von Einwohnern des Landkreises genutzt worden sind. Des Weiteren sind 32% der 949 durchgeführten Beratungen bei Schwangerschaft und 34% der 186 durchgeführten Schwangerschaftskonfliktberatungen von Ratsuchenden aus dem Landkreis Friesland in Anspruch genommen worden. Eine gesonderte Statistik für die Außenstelle Varel wird erst ab dem Jahr 2007 vorliegen.


Da die pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven - wie oben dargelegt - auch von Ratsuchenden aus dem Landkreis Friesland aufgesucht wird, unterstützt der Landkreis Friesland pro familia seit Jahren mit einem Kreiszuschuss. In den Jahren 1996 bis 1999 ist dem pro familia Landesverband Niedersachsen e.V. für die pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 20.000,00 DM gewährt worden. Auf Grund der geänderten Richtlinien des Landes Niedersachsen und der damit verbundenen gekürzten Landesförderung sind für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 Zuschüsse in Höhe von 26.000 DM und 27.000,00 DM zur Verfügung gestellt worden. Für das Haushaltsjahr 2003 ist ein Zuschuss in Höhe von 13.804,88 €, dies entspricht 27.000,00 DM, und ab 2004 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 13.800,00 € gewährt worden.


Nach dem vorliegenden Haushaltsvoranschlag des pro familia Landesverbandes Niedersachsen e.V. betragen die voraussichtlichen Aufwendungen für die pro familia Beratungsstelle in Wilhelmshaven im Jahr 2008 insgesamt 146.000,00 €. Die Finanzierung dieser Ausgaben soll neben einem Landeszuschuss in Höhe von 62.500,00 € zum Großteil durch Zuschüsse der Stadt Wilhelmshaven in Höhe von 20.500,00 €, des Landkreises Wittmund in Höhe von 2.750,00 € und des Landkreises Friesland in Höhe von 17.350,00 € erfolgen. Nach Auskunft des pro familia Landesverbandes Niedersachsen e.V. wird die Vorhaltung der Beratungsstelle Nordenham über den Landeszuschuss für den Einzugsbereich Oldenburg finanziert, so dass diese Einnahmen und Ausgaben nicht in dem vorliegenden Haushaltsvoranschlag enthalten sind.


Im Vergleich zu den Vorjahren beantragt der pro familia Landesverband Niedersachsen e.V. mit antrag vom 24.04.2007 für das Jahr 2008 einen Kreiszuschuss in Höhe von 17.350,00 € statt 13.800,00 €. Die Kreiszuschüsse der Stadt Wilhemshaven und Wittmund sind in dem anliegendem Haushaltsvoranschlag mit den Beträgen des Vorjahres angesetzt worden. Eine Begründung, die einen höheren Kreiszuschuss rechtfertigt (z.B. höhere Ausgaben, die ausschließlich durch die Vorhaltung der Beratungsstelle in Varel entstehen), ist nicht angegeben worden.


Da die pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven weiterhin von Ratsuchenden aus dem Landkreis Friesland in Anspruch genommen wird und sich die Zusammenarbeit mit pro familia bewährt hat, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem pro familia Landesverband Niedersachsen e.V. zur Aufrechterhaltung der pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven für das Jahr 2008 einen Zuschuss in Höhe des Vorjahresbetrages von 13.800,00 € zu gewähren.


Beschlussvorschlag:


Dem pro familia Landesverband Niedersachsen e.V. wird unter der Voraussetzung, dass der Landeszuschuss nicht höher als 62.500,00 € ausfällt, zur Aufrechterhaltung der pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven ein Kreiszuschuss in Höhe von 13.800,00 € gewährt.


Sollte der Landeszuschuss höher ausfallen, wird eine Neuberechnung erforderlich.


Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um gleiche Beschlussfassung gebeten.


Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes 2008 einschließlich des noch vorzuschlagenden Ansatzes zur Haushaltsstelle 4650.71800 in Höhe von 13.800,00 € durch den Kreistag des Landkreises Friesland sowie der Genehmigung des Haushaltes 2008 durch das Innenministerium.



Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen



13.800,00 €

Erfolgte Veranschlagung: Nein (es haben noch keine Planungen für das Haushaltsjahr 2008 stattgefunden)

im Verwaltungshaushalt; Haushaltsstelle: 4650.71800


____Duit__________ ______________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Nr. 1: Antrag des pro familia Landesverbandes Niedersachsen e.V. vom 24.04.2007 mit Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2008


Nr. 2: Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2007 zum Vergleich