Betreff
Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinie des Landkreises Friesland über die Gewährung von Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung
Vorlage
109/2007
Aktenzeichen
01/5.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit der Umsetzung der EU-Förderperiode 2000 - 2006 hat der Landkreis Friesland seine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen, die erstmals 1996 aufgenommen worden ist, fortgeführt und in der Gültigkeit auf das Ende dieser Förderperiode beschränkt. Hiermit haben Unternehmen, die Arbeitsplätze oberhalb der Geringfügigkeit schaffen oder durch Umstellungen des Betriebes sichern, die Möglichkeit, abschreibungsfähige Investitionen mit bis zu 25% bezuschusst zu bekommen, wenn der Antrag rechtzeitig vor Investitionsbeginn gestellt und die Finanzierung nachweislich gesichert wurde.


Die Finanzmittel, die der Landkreis sowie die Standortgemeinden einbringen, werden durch Mittel des EFRE-Fonds der EU kofinanziert. Da die NBank als bewilligende Einrichtung des Landes Niedersachsen den aktuellen Bewilligungsbescheid bis zum 30.06.2007 verlängert hat, ist diese Richtlinie der Form halber anzupassen.


Zu aktuellen Situation ist anzumerken, dass derzeit weitere Mittel aus dem alten EU-Kontingent ( Förderperiode 2000- 2006 ) des Landes Niedersachsen in Höhe von 50.000,00 € beantragt werden, die bei positivem Bescheid der NBank bis zum 31.12.2007 bewilligt werden müssen. Die Empfänger dieser Mittel haben dann die Möglichkeit, Ihre Investitionen sowie die Zahl der geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze oberhalb der Geringfügigkeit bis zum 31.03.2008 abzurechnen. Hierbei handelt es sich um Rückflüsse an das Land, die jetzt noch kurzfristig disponiert werden können. Die Kofinanzierungsmittel des Landkreises dafür sind über die Haushaltsstellen 7910. 98700 und 98800 sichergestellt. Kann eine Standortgemeinde ihren Anteil zum Förderantrag ( in der Regel 25% der zu bewilligenden Summe ) nicht gegenfinanzieren, so reduziert sich der Zuschuss auf die Hälfte der möglichen Summe. In begründeten Ausnahmefällen kann der Landkreis Friesland zu dem Ergebnis kommen, den Anteil der Standortgemeinde zu übernehmen, um das Unternehmen mit einem maximal möglichen Zuschuss zu unterstützen.


Die Förderung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen ist auch ab 2007 und unter den Bedingungen der neuen EU-Förderung aus dem EFRE-Fonds möglich. Das Operationelle Programm des Landes Niedersachsen sieht diese Förderung im Schwerpunkt 1 vor und hat dazu eine Durchführungsverordnung sowie eine Rahmenrichtlinie erstellt. Derzeit prüfen die kommunalen Spitzenverbände beide Papiere, nachdem diese durch eine Expertengruppe erstellt worden sind.


Mit der Förderung aus diesem Programm kann voraussichtlich ab August 2007 begonnen werden. Sollte die NBank den oben erwähnten Antrag mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 50.000,00 € EU-Mitteln ablehnen, da der Landkreis derzeit keine konkreten Anträge vorweisen kann und die Begründung lediglich aus dem statistischen Mittelabfluss der vergangenen Jahre begründet, so beabsichtigt die Wirtschaftsförderung, dem nächsten Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen eine neue und der Rahmenrichtlinie des Landes Niedersachsen angepasste Richtlinie vorzustellen, mit der dann nach Entscheid durch den Kreisausschuss begonnen werden kann.



Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie des Landkreises Friesland über die Gewährung von Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung wird bis zum 31.12.2007 verlängert.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

  • Richtlinie des Landkreises Friesland über die Gewährung von Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung